"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 18. Februar 2020 um 11:27:29 Uhr:
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 18. Februar 2020 um 10:44:36 Uhr:
Aber Du wirst nicht merken, dass irgendwann ein noch höheres Strafmass nichts an der entstandenen Situation ändert.Na dann macht es ja keinen Sinn, irgendwelche Strafen zu verhängen. Oder ändern milde Strafen etwas?
Du solltest nochmal meinen gesamten Beitrag lesen. Man kann die Aussage von jedem Text verdrehen, indem man einen Satz herauszieht und eine Antithese dazu bildet.
Also ich weiß immer wo mein Auto steht!
Ist auch ein Mercedes.... C180 Elegance Bj1997
Gut bei einem geleastem Fahrzeug für 150KEuro ist es doch so, dass die unterm gullideckel parken
Ey Jungs, jedesmal wenn ich das Ding nach einem neuen Urteil wieder hoch hole, fängt hier das Gekeife an.
Das könnte hier eine schöne Sammlung von Gerichtsurteilen zum Verkehrsrecht werden. Also piano bitte.
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Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 18. Februar 2020 um 12:36:31 Uhr:
Ich dachte, Du hast einen Golf?
Frauchen... hat!
ich fahre als Bauauto nen C180
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 18. Februar 2020 um 08:06:35 Uhr:
Das Gericht sah einen Tötungsvorsatz.
Ich bin auf das schriftliche Urteil und die Begründung gespannt.
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 18. Februar 2020 um 11:27:49 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Februar 2020 um 09:55:30 Uhr:
Bewährungsstrafe an den Vater!
2 jahre auf Bewährung wegen wissentlichem Fahren lassens einer nicht berechtigten Person.Also WENN der Vater tatsächlich davon wußte, daß sich der Sohn die 600 PS-Karre "geliehen" hat bzw. er dies zugelassen hat, dann würde ich in der Tat auch eine Mitschuld beim Vater sehen.
(Da seh ich durchaus Parallelen zu dem Fall in Winnenden, bei dem der Vater verurteilt wurde, weil seine Waffen nicht gesichert aufbewahrt wurden und so erst der Amoklauf damals ermöglicht worden war.)
Aber wie gesagt: WENN.
Wissen wir das denn?
Problem: Bei Winnenden ging es um Waffen. Hier geht es um ein Auto.
Google verrät, dass im juristischen Sinne ein Auto keine Waffe ist, sondern nur ein "gefährliches Werkzeug" (Links zu Urteilen gibt es im Netz; leider oft mit viel Werbung. Googeln nach "Ist ein Auto eine Waffe" liefert Treffer).
Wenn ein Auto eine Waffe wäre, dann könnte nicht jeder Depp sich eines kaufen.
Und in unserem Land, wo es nicht mal ein allgemeines Tempolimit gibt, müsste noch sehr viel Wasser den Rhein runterfließen, bis ein Auto als Waffe angesehen wird.
Deshalb wird, wenn der 22jährige sich den Schlüssel selbst genommen hat, wohl auch niemand den Vater belangen. Außer, der Vater hätte dem Sohn den Schlüssel von sich aus gegeben, im Wissen, dass der Sohn ein illegales Rennen fahren wollte; oder den Sohn sogar dazu animiert, das Rennen zu fahren. Dann läge Beihilfe oder Anstiftung zu einer Straftat vor. Aber das wissen wir nicht.
Man hat die Schlüssel so zu sichern, dass kein Unbefugter diese nehmen kann. Das ist zumindest analog zu Waffen zu sehen. Zumal bei so einem Geschoss und einem autoafinen, führerscheinlosen Sohn.
Das Verfahren gegen den Vater wird automatisch eingeleitet. Auch wenn nix passiert wär und der Sohn nur in eine Routinekontrolle geraten wäre. Das "fahren lassen ohne Führerschein" ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Leute, der Typ war 22. Damit ist der Vater absolut raus, in dem Alter ist man für sich selbst verantwortlich. Da weiß man, daß man ohne Pappe nicht fahren darf. Es geht hier nicht darum, das Auto vor einem dummen Kind zu schützen. Der Typ ist 22 und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung - wie lange soll Papi denn noch auf ihn aufpassen????
Hab ich gemerkt (grins).... aber deshalb ist Papi trotzdem nicht für alles verantwortlich, was er anstellt. Als man meiner Schwester mit 52 Jahren den Führerschein wg. roter Ampel einen Monat abgenommen hat, ist auch nicht unsere 80jährige Mutter gekommen und hat den Schlüssel einkassiert.... Irgendwann ist man erwachsen und für sich selbst verantwortlich.
Der "Papa" hat wieder besseren Wissenseine Durchgeladene Waffe "rumliegen" lassen...
Beihilfe zum Mord? - wie gesagt 2 Jahre auf Bewährung - Egal was manche hier sagen
das ist Mein Gerechtigkeitsgefühl
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Februar 2020 um 18:09:10 Uhr:
Der "Papa" hat wieder besseren Wissenseine Durchgeladene Waffe "rumliegen" lassen...Beihilfe zum Mord? - wie gesagt 2 Jahre auf Bewährung - Egal was manche hier sagen
das ist Mein Gerechtigkeitsgefühl
Mit dem Gerechtigkeitsgefühl kannst Du Dich bei den Diktatoren melden - das würde ich eher als Sippenhaft bezeichnen.
Ich hoffe, Du schließt Deine Fahrzeugschlüssel alle weg- nicht daß noch ein Einbrecher Dein Auto klaut und damit einen tödlichen Unfall baut. Vertuschens einer Straftat ist auch Mord, dann wärst Du genauso dran wie der Vater.
@Softail-88 Quatsch
Lass dem Alex seine Meinung. Die ändert sich sowieso nicht.
Bei Alpi wollte er lebenslang, gab es aber aus diversen Gründen nicht.
Jetzt gibt es lebenslang, aber das reicht dem Alex nicht. Nun muss der Vater mitdranglauben. Dass der wahrscheinlich den finanziellen Schaden tragen muss, das reicht dem Alex nicht.
Im nächsten Fall bekommt der Fahrer lebenslang, der Halter zwei Jahre, aber das wird dem Alex nicht reichen.
Da muss der Halter dann auch lebenslang in den Knast, denn hätte der aufgepasst, dann wäre das Opfer nicht tot.
Und wenn der Halter mit in den Bau geht, dann ist der Verkäufer des Autos mit schuld, denn der hätte diesen Leuten gar nicht erst ein Auto verkaufen dürfen. Ebenso der Bankangestellte, über dessen Tisch der Leasingvertrag lief. Uswusf ...