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Tue Dec 13 11:11:56 CET 2011    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (1)    |   Stichworte: Beitragserhöhung, Fahrzeugkauf, Fahrzeugverkauf, Fahrzeugwechsel, Kasko, KFZ-Versicherung, Kündigung, Kündigungsmöglichkeiten, Schadensfall, Sonderkündigungsrecht, Stichtag, Teilkasko, Unfall, Versicherungswechsel, Vollkasko

Der „Stichtag“ der Kündigung Deiner Kfz-Versicherung ist mit dem 30. November verstrichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du nun ein ganzes Jahr warten musst, um Deine Kfz-Versicherung zu wechseln. Denn die ordentliche Kündigung bis zum 30. November ist längst nicht die einzige Chance, aus Deinem bestehenden Vertrag herauszukommen. Es gibt verschiedene Gründe, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Und sogar die ordentliche Kündigung ist möglich, wenn die Hauptfälligkeit vom üblichen Stichtag abweicht.

 

Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Kfz-Versicherungen sind – bei vergleichbarer Leistung – teilweise enorm. Bei einem Wechsel der Versicherung kannst Du also bares Geld sparen.

 

Fristgerechte Kündigung bei abweichender Hauptfälligkeit

 

Die fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung muss in der Regel bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei der Versicherung schriftlich vorliegen. Einige Kfz-Versicherungen weichen allerdings von der üblichen Hauptfälligkeit zu Jahresbeginn ab. Dort endet die Hauptfälligkeit ein Jahr nach Abschluss des Vertrages. Somit muss die Kündigung einen Monat vor diesem individuellen Fälligkeitsdatum bei der Versicherung vorliegen. Also unbedingt Deinen Vertrag checken!

 

Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung

 

Sonderkündigungsrecht BeitragserhöhungSonderkündigungsrecht BeitragserhöhungWenn die Kfz-Versicherung ihre Beiträge erhöht – egal zu welchem Zeitpunkt, kann innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Benachrichtigung gekündigt werden. Es spielt dabei keine Rolle, wie gering die Erhöhung ausfällt. Auch ein paar Cent reichen bereits als Sonderkündigungsgrund aus. Dies tritt z.B. auch auf, wenn die Fahrzeug- oder Regionalklasse höher eingestuft wird.

 

Achtung: Kostenerhöhungen durch Umstufung der Fahrzeug- oder Regionalklasse werden nicht selten durch Besserstufung der Schadensfreiheitsklasse verdeckt. Also hier genau nachprüfen!

 

Eine Beitragserhöhung durch Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse berechtigt übrigens nicht zur außerordentlichen Kündigung. Und auch eine Beitragssenkung führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

 

Sonderkündigungsrecht Fahrzeugwechsel, -verkauf oder -abmeldung

 

Wenn Du Dein Auto verkaufst und ein neues kaufst, endet automatisch der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag. Du bist nicht verpflichtet, den alten Vertrag auf ein neues Fahrzeug zu übertragen. Du musst nicht mal selbst kündigen, denn das Anmelden eines neuen/anderen Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung gilt automatisch als Kündigung des bestehenden Vertrages.

 

Wenn Du Dein Fahrzeug nur verkaufst und kein neues/anderes kaufst, solltest Du Deine Versicherung darüber informieren. Das erspart später möglichen Ärger.

 

Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest oder stilllegst und kein anderes/neues Fahrzeug kaufst, so wird Deine Versicherung von der Kfz-Zulassungsstelle informiert.

 

In jedem Fall erhältst Du eine Erstattung der zu viel bezahlten Beträge.

 

Sonderkündigungsrecht Schadensfall

 

Sonderkündigungsrecht SchadensfallSonderkündigungsrecht SchadensfallNach einem Schadensfall hast sowohl Du als auch Deine Versicherung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gilt hier ebenfalls die Frist von vier Wochen nach Bearbeitungsschluss des Schadens.

 

In der Regel ist es aber nicht sinnvoll, nach einem Unfall Deine Versicherung zu wechseln. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, sollte die Kündigung von Dir ausgehen. Kündigt die Versicherung den Vertrag, muss sie aber natürlich eine Rückerstattung leisten.

 

Schau doch auch mal in unseren KFZ-Versicherung FAQ.


Sat Dec 24 15:57:16 CET 2011    |    Druckluftschrauber16694

Hallo

 

Ein interessanter Artikel.

 

Schade, dass es grosse Beitragsunterschiede gibt je nach Hersteller, Modell und hier dann seiner Modellart mit entsprechendem Baujahr.

 

Schön wäre es, wenn es eine gute Übersicht gibt wo die Einstufungen für PKWs klar ersichtlich sind mit Berücksichtigung der Region in der man lebt.

 

Frohes Fest.

 

MfG

 

- nicki

Deine Antwort auf "Kfz-Versicherung: Kündigungsmöglichkeiten nach dem 30. November"

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