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Zum dritten Mal liegen geblieben mit Totalausfall - Wie soll ich mich verhalten? Rückgabe?

Volvo XC60 D

Grüß euch!

Ich habe mir im April letzen Jahres einen gebrauchten XC60 gekauft. Tolles Auto, keine Frage.

Folgendes Problem hat mir aber gründlich den Spaß verdorben:

Im August 2014 bin ich das erste Mal mit Totalausfall liegen geblieben. Diverse Fehlermeldungen plötzlich, nach 30 Sekunden starb der Motor ab, es ging nichts mehr. Ich konnte noch einmal am Straßenrand starten, beim Anfahren - zack- Motor aus. ADAC udn ab zu Volvo.

2 Wochen in der Werkstatt.

Fehler: Defekte Kabelverbindung, irgendein Pin hat Masse bekommen, weiß der Teufel.

Repariert und gut.

2 (!) Wochen später das selbe Spiel: Während der Fahrt auf der Autobahn rucken, Drehzahlmesser und Tacho tanzten. Ohne Quatsch, beide von Null auf normal, aber hin und her. Bin dann mit 80 KMh noch 10 Minuten von der AB runter in die Stadt gefahren, bis er sich an einer Kreuzung wieder komplett verabschiedete. Nicht mal der Schlüssel ließ sich mehr entfernen! Wieder abgeschleppt

6 (!) Wochen Werkstatt.

Diagnose: Defektes ABS-Steuergerät brachte den gesamten Bus zum Absturz.

Repariert und schon nen schalen Beigeschmack.

Am Sonntag: Notlauf, diverse Fehler (Motor) Abgas, Airbag...). Mein Glück: 100 Meter vor meinem Händler passiert (kein Witz!)

Also mit Notauf auf den Hof und zu Fuß zurück (wohne im selben Ort), dabei mit der Assistance gesprochen.

Heute bei Volvo. Sie wissen nicht, was es ist, aber wohl wieder ein Busproblem.

Ich habe denen mitgeteilt, dass ich das Auto nicht mehr haben will. Verständnis überall.

Aaaber: Wandlung geht nicht. Sei ein Gebrauchter. Was man mir anbieten könne:

- Verlängerung der Garantie um ein Jahr (muss ich bezahlen) und hoffen, daß alles gut wird.

- Inzahlungnahme des Alten und Kauf eines Neuen. Ich habe das Auto im April für 27.000 Euro gekauft. Rücknahmewert: 20.000 Euro. Belastung bei der Bank: Noch 24.000 Euro. Also 7000 Euro in 11 Monaten verbrannt. Hurra.

-Leasing eines Neuen. Durch diverse Boni Komplettablöse des Alten bei der Bank. Aber Leasing. Besser kann man sein Geld auch nicht verbrennen. Und ein Neuer? Muss nicht sein.

Ich bin ratlos.

Fakt ist: Ich vertraue dem Auto nicht mehr für ne Mark. Aber für einen Wandel (geht das überhaupt bei Gebrauchten?) führt wohl kein Weg am Gericht vorbei. Gut, ich bin rechtsschutzversichert. Aber herrje, das würde ich mir gern ersparen.

Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln? Ich war noch nie in so einer Situation und weiß echt nicht weiter.

 

Vielen Dank für Eure Ideen.

 

Beste Grüße!

Beste Antwort im Thema

Bei einem Streitwert von 27.000 Euro würde ich einen Anwalt aufsuchen bevor ich irgend ein Wort mit VCD oder dem Händler wechsle. Dessen Einschätzung bestimmt dann die weitere Vorgehensweise.

P.S.: Warum assoziiieren die Leute mit dem Gang zum Anwalt immer gleich den Klageweg.

38 weitere Antworten
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38 Antworten

Na erst mal mein Beileid ...

Das kennt man allgemein gar nicht von Volvo, speziell vom XC60. Ich hatte ähnliches bei einem gebrauchten Espace, habe dann einen neuen Espace geleast und bin dann 4Jahre ohne jegliches Problem gefahren.

Gegenwärtig fahre ich auch einen 2014er XC60 im Leasing, zahle jeden Monat meinen Obulus und nach dem Zeitraum stelle ich ihn auf den Hof und sehe weiter, zu 99% wird es wieder ein Volvo.

Mit Anwalt kann man natürlich auch kommen, aber ich würde mich außergerichtlich einigen, z.B. mit einem guten Leasingangebot, denn Dein Mißgeschick ist mal so gar nicht Volvotypisch und bestimmt ein krasser Einzelfall.

Und bei guter Pflege dürfte die Rückgabe auch kein Problem darstellen, schon gar nicht, wenn Du wieder einen Volvo nimmst.

Ich bin also PRO-Leasing eingstellt ... :-))

am 5. März 2015 um 18:35

Für mich deuten die Symtome beider Ausfälle auf eine defekte Batterie oder einen nicht korrekten (stabilen) Masseanschluss hin. Daher würde ich als erstes die Werkstatt auffordern, die Masseanschlüsse und / oder Batterie zu überprüfen. Eine defekte Batterie ist bei einem Gebrauchtwagen ja nicht gänzlich ausgeschlossen. Oder eine nicht intakte Masseverbindung. Eine dadurch aufgetretene Spannungsspitze könnte dann das ABS Steuergerät gekillt haben.

Wenn eine dieser beiden Varianten zutrifft und behoben wird, kannst Du wieder Vertrauen zu dem Auto haben. Sprich doch mal mit dem Vorbesitzer.

Falls keine dieser Möglichkeiten zutrifft, hätte ich auch kein Vertrauen mehr zu dem Fahrzeug - zu der Werkstatt aber ohnehin nicht. Und wenn Du über die Einschaltung eines Rechtsanwalts nachdenkst, bietet es sich an, auch mal über die Standzeiten in der Werkstatt zu reden. Hast Du VCG schon informiert - was sagen die zur "Werkstattleistung"?

Halt uns auf dem Laufenden und vor allem, viel Erfolg.

LG

Rotzunge

Hallo VTS,

dass ist natürlich alles suboptimal.

Ich würde mich zunächst mal mit einem Anwalt beraten.

Hierzu auch ggf. Garantieunterlagen o.ä. mitnehmen.

Hier mal ein vergleichbarer Fall:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...m-Gebrauchtwagenkauf---f261929.html

Danach kannst Du überlegen ob Du ein Angebot des Händlers annimmst.

Drücke die Daumen und lass mal hören was daraus geworden ist.

Viele Grüße vom

Grizzly

Zitat:

@CROSSCOUNTRY90 schrieb am 5. März 2015 um 19:31:36 Uhr:

Na erst mal mein Beileid ...

Das kennt man allgemein gar nicht von Volvo, speziell vom XC60.

....

naja, leider schon:(

http://www.motor-talk.de/.../...tronik-xc60-lebensgefahr-t3692973.html

http://www.motor-talk.de/.../...ltet-sich-beim-fahren-ab-t5224981.html

Grüsse,

Bob

Zitat:

@bob_99 schrieb am 5. März 2015 um 19:39:38 Uhr:

Zitat:

@CROSSCOUNTRY90 schrieb am 5. März 2015 um 19:31:36 Uhr:

Na erst mal mein Beileid ...

Das kennt man allgemein gar nicht von Volvo, speziell vom XC60.

....

naja, leider schon:(

http://www.motor-talk.de/.../...tronik-xc60-lebensgefahr-t3692973.html

http://www.motor-talk.de/.../...ltet-sich-beim-fahren-ab-t5224981.html

Grüsse,

Bob

Sorry, bin hier noch nicht so lange unterwegs, komme aus einem kürzlich geschlossenen XC-Forum. Da waren keine solchen Fehler oä. bekannt, deshalb meine Verwunderung darüber ... :-))

Hi,

ich weiß nicht wirklich wie es bei einem Gebrauchten ist, aber der Händler muss ja ein Jahr Garantie auf Gebrauchte geben, aus diesem Grund denke ich sollte bei 3 mal liegen bleiben mit den gleichen Ursachen auch da eine Wandlung möglich sein.

Abraten muss ich von schlauen Sprüchen dem Händler oder Gutachtern gegenüber, damit zieht man nach meiner Einschätzung nach immer den kürzeren wenn man nicht wirklich Fachkompetenz hat!

Der Händler in Kontakt mit VCG sollte schon wissen was er tut, da macht schlaumeierei keinen Sinn.

Schönen Abend und viel Erfolg!

Bei einem Streitwert von 27.000 Euro würde ich einen Anwalt aufsuchen bevor ich irgend ein Wort mit VCD oder dem Händler wechsle. Dessen Einschätzung bestimmt dann die weitere Vorgehensweise.

P.S.: Warum assoziiieren die Leute mit dem Gang zum Anwalt immer gleich den Klageweg.

Irgendeine Diskussion mit dem Händler hat keinen Zweck. Egal was er dir anbietet, du wirst immer den kürzeren ziehen. Ich spreche da aus Erfahrung. Die Xte Reparatur 14.000,- nein, dann 4.000 nein, 400 nein. Das Fahrzeug wurde dann kostenlos repariert. Mit Hilfe eine Anwalts wurde das erreicht. Halbe Jahr später wieder Ärger. Das Problemauto war der Grund für mich einen Volvo zu kaufen. (Ich habe es bis heute nicht bereut)

Geh zu einem Rechtsanwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist und sieh zu das du dein Geld wieder bekommst. Und dann suchst du dir einen richtigen Händler und kaufst du dir einen funktionierenden XC60.

Gruß

HHH

Sehe ich genau so, Anwalt und dann weiter sehen. Es geht um viel Geld , einen defekten Elch und viel Ärger. Eine andere Möglichkeit wäre ein Top Angebot , was wohl nicht kommen wird. Ich drücke die Daumen, Gruß Thomas

Themenstarteram 6. März 2015 um 5:20

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

MIt dem vorbesitzer habe ich schon gesprochen. Der hat das Auto 4 Jahre lang gefahren und hatte nur einmal am Anfang ein ahnliches Problem (Plötzlicher Notlauf beim Überholen, auch nett). Das Auto wurde dann abgeschleppt und danach hatte er drei Jahre Ruhe.

Die Frage, die sich mir stellt:

-Grundsätzlich bin ich mir nicht darüber im Klaren, ob man einen Gebrauchten wandeln kann. Und dann muss ich dem Händler ja zwei Nachbesserungsversuche einräumen, richtig?

Also wäre das jetzt Versuch Nummer zwei und ich könnte erst beim nächsten Mal eventuell wandeln. Immer vorausgesetzt, es ist immer der selbe Fehler. Und wie soll ich das beweisen?

Ich meine: Er ist drei mal ausgefallen. Aber ob es immer am selben Fehler lag, wird ja niemand sagen können, oder?

@CROSSCOUNTRY90 :

Leasing ist mir wirklich zu teuer. Das Angebot des Händlers für einen 100KW-Ocean-Race war 48 Monate 450 Euro plus MWSt. Und dann habe ich ihn ja quasi nur "geliehen".

Grundsätzlich vertraue ich dem Händler schon. Das letzte Mal wurde das Auto von meinem Händler in die Stammfiliale des Autohauses gebracht, weil sie bei mir mit dem Latein am Ende waren. Und ich auch da hat es noch mal fast zwei Wochen gedauert, bis das Auto wieder hier war. Ein Ersatzwagen wurde ohne zu zucken die gesamte Zeit zur Verfügung gestellt, auch jetzt habe ich nen Mietauto, bis Volvo nicht mehr zahlt, dann bekomme ich einen vom Autohaus.

Aber ich glaube wirklich, bei einem derartigen Streitwert ist der Gang zum Anwalt angebracht. Wer wäre denn da ein Spezialist? Ist das Vertragsrecht oder etwas anderes?

Herzlichen Dank euch allen!

Nachdem du ja schreibst dass du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich zumindest eine kostenlose Beratung per Telefon oder einem Anwalt in Anspruch nehmen und mir mal ne deckungszusage holen...

mMn ist das klassisches Vertragsrecht.

Themenstarteram 6. März 2015 um 5:38

Ich muss gestehen, ich habe die Versicherung noch nie in Anspruch genommen, ich muss mich mal kundig machen, wie das läuft. Aber ich danke dir für den Tipp. Erstmal anrufen ist ja problemlos erledigt.

Zitat:

@VTS schrieb am 6. März 2015 um 06:20:24 Uhr:

Wer wäre denn da ein Spezialist? Ist das Vertragsrecht oder etwas anderes?

Eindeutig Vertragsrecht. Es gibt sogar Anwälte die sich dabe auf KFZ spezialisiert haben. Frag auch gerne deine Rechtsschutzversicherung. Die schlagen in der Regel auch Anwälte vor, wenn du keinen hast. Die Versicherung hat ja auch ein Interesse diesen Fall positiv zu lösen.

1)

Ob es derselbe Fehler ist, ist erst einmal nicht entscheidend. Entscheidend ist das Fehlerbild und die nicht erfolgreiche Abhilfe.

2)

Ab zum Anwalt, ein Forum ist kein guter Rechtsberater.

Nimm um Gottes Willen NICHT die Hotline-Beratung einer Rechtsschutzversicherung. Und suche Dir selbst einen Anwalt aus. Die Versicherung zahlt den Spaß nur, kann also per se keine inhaltliche Empfehlung abgegeben, allenfalls eine monetäre: Wessen Hand mich füttert...

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