Wirtschaftlicher Totalschaden Wie gehts weiter?
Hi Leute,
Letzte Nacht wurde das Auto meiner Freundin zerstört. 😠
Also das Auto stand vor unserem Haus auf der Straße und es knallte jemand rein. Es handelt sich dabei um ein Golf 1 Cabrio. Gutachter war schon da. Schaden: 6000€. Er hat gesagt wir bekommen bei der Sache jetzt ca 3000€ raus.
Meine Frage ist jetzt was passiert mit dem Auto? Habe jetzt schon gehört, dass die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden das Auto einzieht. Stimmt das?
Ich hatte nämlich was anderes mit dem Wagen vor.
Jetzt wisst ihr auch warum ich einen E36 Compact suche 😉
13 Antworten
Meines Wissens könnten die das Auto theoretisch mitnehmen.
Bei meinen bisherigen Totalschäden stand das aber von Seiten der Versicherung nie zur Debatte.
(Foto? 🙁)
Was für einen Restwert hat denn der Sachverständige angesetzt? Wenn Dir das Auto noch mehr wert ist als der Restwert, dann lass es schnell pro Forma von einem Bekannten kaufen.
Das ist aber maöl übel.
warum passiert mir sowas nicht?
schön Cash ohne was gemacht zu haben!
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Im Normalfall kriegst das Geld von der Versicherung und darfst auch das Auto behalten. Bei mir war das zumindest immer so.
Gruss Nick
Hatte auch nen wirtschaftlichen Totalschaden, du darfst das Auto behalten und bekommst das Geld überwiesen 😉
Hi,
das Fahrzeug bleibt solange dein Eigentum bis du es verkaufst. Da gibts nichts dran zu rütteln.
Es gibt aber Umstände die dich quasi dazu zwingen können es zu verkaufen.
So z.B. wenn der Gutachter sagt, dass das Fahrzeug noch einen Wert vor dem Unfall von 3000€ hatte und einen Restwert von 500€ ansetzt. Jetzt nennt dir die gegnerische Versicherung einen Käufer welcher 1800€ fürs kaputte Fahrzeug bezahlt, dann zieht dir die Versicherung bei der Zahlung des Schadens einfach auch diese Summe ab (weil du es ja an diesen Käufer zu diesem Preis verkaufen kannst).
Rechnung würde dann so aussehen:
Wert vor Unfall 3000€
Aufkäufer bietet 1800€
Auszahlung: 1200€
Das heißt: Du kannst das Auto behalten und die 1200€ kassieren. Dann solltest du aber für den Rest auch mindestens die 1800€ erlösen können oder es billiger wieder richten. Wenn du das kannst und willst, O.K.
Wenn nicht (jetzt kommt der Zwang), muss du es an den Aufkäufer abgeben (dieser ist eine gewisse Zeit an sein Angebot gebunden und muss das Fahrzeug bei dir kostenlos abholen).
Da gibt es nur ein entkommen:
Wenn du das Fahrzeug aber vor Bekanntgabe des Preisangebots durch die gegnerische Versicherung verkaufst, muss die Versicherung das akzeptieren. Allerings zahlt sie dann nur die Differenz von Restwert (500€) zum Wert vor Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hi,
das Fahrzeug bleibt solange dein Eigentum bis du es verkaufst. Da gibts nichts dran zu rütteln.Es gibt aber Umstände die dich quasi dazu zwingen können es zu verkaufen.
So z.B. wenn der Gutachter sagt, dass das Fahrzeug noch einen Wert vor dem Unfall von 3000€ hatte und einen Restwert von 500€ ansetzt. Jetzt nennt dir die gegnerische Versicherung einen Käufer welcher 1800€ fürs kaputte Fahrzeug bezahlt, dann zieht dir die Versicherung bei der Zahlung des Schadens einfach auch diese Summe ab (weil du es ja an diesen Käufer zu diesem Preis verkaufen kannst).
Rechnung würde dann so aussehen:Wert vor Unfall 3000€
Aufkäufer bietet 1800€
Auszahlung: 1200€Das heißt: Du kannst das Auto behalten und die 1200€ kassieren. Dann solltest du aber für den Rest auch mindestens die 1800€ erlösen können oder es billiger wieder richten. Wenn du das kannst und willst, O.K.
Wenn nicht (jetzt kommt der Zwang), muss du es an den Aufkäufer abgeben (dieser ist eine gewisse Zeit an sein Angebot gebunden und muss das Fahrzeug bei dir kostenlos abholen).
Da gibt es nur ein entkommen:
Wenn du das Fahrzeug aber vor Bekanntgabe des Preisangebots durch die gegnerische Versicherung verkaufst, muss die Versicherung das akzeptieren. Allerings zahlt sie dann nur die Differenz von Restwert (500€) zum Wert vor Unfall.
Genau das meinte ich mit meinem obigen Post!
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hi,
das Fahrzeug bleibt solange dein Eigentum bis du es verkaufst. Da gibts nichts dran zu rütteln.Es gibt aber Umstände die dich quasi dazu zwingen können es zu verkaufen.
So z.B. wenn der Gutachter sagt, dass das Fahrzeug noch einen Wert vor dem Unfall von 3000€ hatte und einen Restwert von 500€ ansetzt. Jetzt nennt dir die gegnerische Versicherung einen Käufer welcher 1800€ fürs kaputte Fahrzeug bezahlt, dann zieht dir die Versicherung bei der Zahlung des Schadens einfach auch diese Summe ab (weil du es ja an diesen Käufer zu diesem Preis verkaufen kannst).
Rechnung würde dann so aussehen:Wert vor Unfall 3000€
Aufkäufer bietet 1800€
Auszahlung: 1200€Das heißt: Du kannst das Auto behalten und die 1200€ kassieren. Dann solltest du aber für den Rest auch mindestens die 1800€ erlösen können oder es billiger wieder richten. Wenn du das kannst und willst, O.K.
Wenn nicht (jetzt kommt der Zwang), muss du es an den Aufkäufer abgeben (dieser ist eine gewisse Zeit an sein Angebot gebunden und muss das Fahrzeug bei dir kostenlos abholen).
Da gibt es nur ein entkommen:
Wenn du das Fahrzeug aber vor Bekanntgabe des Preisangebots durch die gegnerische Versicherung verkaufst, muss die Versicherung das akzeptieren. Allerings zahlt sie dann nur die Differenz von Restwert (500€) zum Wert vor Unfall.
Aber diese Situationen müssen nicht kommen falls ich das jetzt richtig verstanden habe. Also wenn sie nichts mehr weiter sagen, bekomme ich die 3000 € und darf das Auto behalten?
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Aber diese Situationen müssen nicht kommen falls ich das jetzt richtig verstanden habe. Also wenn sie nichts mehr weiter sagen, bekomme ich die 3000 € und darf das Auto behalten?Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hi,
das Fahrzeug bleibt solange dein Eigentum bis du es verkaufst. Da gibts nichts dran zu rütteln.Es gibt aber Umstände die dich quasi dazu zwingen können es zu verkaufen.
So z.B. wenn der Gutachter sagt, dass das Fahrzeug noch einen Wert vor dem Unfall von 3000€ hatte und einen Restwert von 500€ ansetzt. Jetzt nennt dir die gegnerische Versicherung einen Käufer welcher 1800€ fürs kaputte Fahrzeug bezahlt, dann zieht dir die Versicherung bei der Zahlung des Schadens einfach auch diese Summe ab (weil du es ja an diesen Käufer zu diesem Preis verkaufen kannst).
Rechnung würde dann so aussehen:Wert vor Unfall 3000€
Aufkäufer bietet 1800€
Auszahlung: 1200€Das heißt: Du kannst das Auto behalten und die 1200€ kassieren. Dann solltest du aber für den Rest auch mindestens die 1800€ erlösen können oder es billiger wieder richten. Wenn du das kannst und willst, O.K.
Wenn nicht (jetzt kommt der Zwang), muss du es an den Aufkäufer abgeben (dieser ist eine gewisse Zeit an sein Angebot gebunden und muss das Fahrzeug bei dir kostenlos abholen).
Da gibt es nur ein entkommen:
Wenn du das Fahrzeug aber vor Bekanntgabe des Preisangebots durch die gegnerische Versicherung verkaufst, muss die Versicherung das akzeptieren. Allerings zahlt sie dann nur die Differenz von Restwert (500€) zum Wert vor Unfall.
Nein, sie werden Dir zumindest den Restwert abziehen, bzw. wenn die einen Aufkäufer schicken minus den Betrag, den Du von diesem bekommst!
morjen
es gibt einen wiederbeschaffungswert... dieser wird durch den gutachter ermittelt
die reparaturkosten dürfen diesen wiederschaffungwert max. um 30% übersteigen... wobei die 30% an bestimmte bedingungen gebunden sind... in der regel ist ab 1% reparaturkosten über wiederschaffungswert ein wirtschaftl. totalschaden eingetreten
analog zum wiederschaffungswert ermittelt der gutachter den restwert... dazu werden in der regel 3 angebote vom markt eingeholt, wobei das beste namentlich im gutachten genannt wird, bei welchem der geschädigte mindestens diesen restwert bekommt, wenn er denn sein auto verkauft
die versicherung übernimmt die differenz zw. wiederbeschaffungswert und restwert...
Bsp.:
Wiederbeschaffung lt. Gutachten: 3000,-
Restwert lt. Gutachten: 900,-
Versicherung zahlt: 2100,-
2 Optionen bieten sich nun an:
1. man versucht das Auto für mehr als 900,- zu verkaufen (meistens bekommt man mehr als angegebenen Restwert)
2. man versucht das Auto günstig zu reparieren, also für deutlich weniger als 2100,-
PS:
Zitat:
Hier mal ein Bild
hatte der golf 1 schon allradlenkung? kann man bestimmt besser einparken... 😉
OK Vielen Dank!!
PS:
Zitat:
Original geschrieben von Joghurtbecher
hatte der golf 1 schon allradlenkung? kann man bestimmt besser einparken... 😉Zitat:
Hier mal ein Bild
Was meinst du wie oft ich seit dem schaden solche Witze gehört habe 😉
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
PS:
[/quoteZitat:
Original geschrieben von Joghurtbecher
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
hatte der golf 1 schon allradlenkung? kann man bestimmt besser einparken... 😉Zitat:
Hier mal ein Bild
[/quoteWas meinst du wie oft ich seit dem schaden solche Witze gehört habe 😉
Gut, daß ich's mir verkniffen hab 😁