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Unfall und nun?

Themenstarteram 17. Dezember 2008 um 18:39

Abend,

bin total mit den Nerven am Ende, und zwar war grad nen Tanenbaum kaufen, komm aus dem Laden raus und will zum Auto, da will ein älterer Mann gerade in die Lücke neben mir einparken, und haut gegen meine Hintere Stoßstange (linke Ausenseite). Hab jetzt ca. 4 Schramen ca. 20cm bis auf die Grundierung. Darf ich eigentlich jetzt einen Gutachter einschalten? Oder muß ich was beachten? nicht das ich dann auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibe. Wie soll ich vorgehen? Danke im Voraus!

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

PS3: Was mir allerdings aufgefallen ist, das man, wenn man den Notruf wählt, erstmal eine Weile warten darf, bis wer rangeht. Habe im Juli eine Unfallflucht melden wollen, da hat es ungelogen 2 Minuten geklingelt, bis einer rangeht. Letztens in C wollte ich eine frische Ölspur melden, da waren es auch geschätzte 40 Sekunden.

üblicherweise sitzen auf einer polizeistation 1-2 leute die den telefondienst schieben...wenn diese nun bereits ein gespräch haben können die schlecht noch ein zusätzliches aufs andere ohr legen.......die telefonanlagen sind allerdings so geschaltet das der zweite anruf signalisisert wird und man obwohl alle telefone belegt sind ein freizeichen erhält.....

Zitat:

Im ECHTEN Notfall geht es um Sekunden......

und bis durch die rettungsleitstelle feuerwehr/notarzt etc. alarmiert sind vergeht nochmal rd. ne minute obwohl du bereits aufgelegt hast :eek:

Zitat:

Original geschrieben von A62,4

Der Polizist meinte jetzt bekämme er ein Strafe von 1000Euro wegen Unfallflucht und dazu wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot.

der polizist kann meinen was er will....er hat das nicht zu bestimmen....was der rentner wirklich bekommt entscheidet letzendlich der richter bzw. der staatsanwalt.....und wenn das einer von der sorte "ich fahr seit über 40jahren unfallfrei und bin uneinsichtig" ist, ists sehrgut möglich das der renter zur eigungsuntersuchung geladen wird und seinen führerschein nichtmehr wieder bekommt.....

du kannst da du unfallgeschädigter bist auf kosten der geg. versicherung einen anwalt mit der durchsetzung deiner forderungen beauftragen....

ich würde per kva mit der versicherung abrechnen (dann bekommst du den betrag ohne mwst ausgezahlt) und die sache "außerhalb der regulären arbeitszeiten" in ner lackiererei fürn nen bruchteil von dem betrag der im kva steht machen lassen........den nutzungsausfall bekommst du auch ohne das du eine rechnung über die rep. vorlegst...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

du kannst da du unfallgeschädigter bist auf kosten der geg. versicherung einen anwalt mit der durchsetzung deiner forderungen beauftragen....

Richtig.

Genau so wird´s im Regelfall auch mit dem Gutachter gehalten.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ich würde per kva mit der versicherung abrechnen (dann bekommst du den betrag ohne mwst ausgezahlt) und die sache "außerhalb der regulären arbeitszeiten" in ner lackiererei fürn nen bruchteil von dem betrag der im kva steht machen lassen........den nutzungsausfall bekommst du auch ohne das du eine rechnung über die rep. vorlegst...

Genau, einfach nach erfolgter Reparatur ein Foto von dem reparierten Auto mit ner aktuellen Tageszeitung auf der Windschutzscheibe schiessen und gut ist. Danach besteht Anrecht auf Nutzungsausfall laut Gutachten (hier sollte eine geschätzte Reparaturdauer sowie die Höhe des Nutzungsausfalls festgelegt worden sein).

Wenn Erstazteile benötigt werden, gibt es auch noch die Möglichkeit die MWST für die gekauften Ersatzteile einzufordern.

Hört sich alles sehr komplex an ist aber eigentlich recht einfach. Gerade wenn man selbst nicht Schuld ist, einfach ab zum Anwalt.

@A62,4

Ich würde mir einen eigenen Gutachter bestellen bzw. eine Werkstatt Deines Vertrauens mit einem KVA beauftragen. Kannst Du natürlich vorher mit der HUK absprechen. Sonst wird man Dir einen eigenen Gutachter schicken bzw. Dich an eine Partnerwerkstatt verweisen.

 

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