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Unfall und nun?

Themenstarteram 17. Dezember 2008 um 18:39

Abend,

bin total mit den Nerven am Ende, und zwar war grad nen Tanenbaum kaufen, komm aus dem Laden raus und will zum Auto, da will ein älterer Mann gerade in die Lücke neben mir einparken, und haut gegen meine Hintere Stoßstange (linke Ausenseite). Hab jetzt ca. 4 Schramen ca. 20cm bis auf die Grundierung. Darf ich eigentlich jetzt einen Gutachter einschalten? Oder muß ich was beachten? nicht das ich dann auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibe. Wie soll ich vorgehen? Danke im Voraus!

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16 Antworten

Der Beitrag gehört nicht hier her, sondern in das Fach für Versicherung, gelle!!!

Oder im www.Verkehrsportal. de

MfG

Jony

am 17. Dezember 2008 um 19:57

aber falls es dicj trotzdem interessiert der gutachter wird von der versicherung desjenigen bezahl der schuld hatte am unfall gelle

Zitat:

Original geschrieben von hsm-tuning

aber falls es dicj trotzdem interessiert der gutachter wird von der versicherung desjenigen bezahl der schuld hatte am unfall gelle

Nur, wenn es die gegnerische Versicherung auch erlaubt. Dabei muss auch die Schadenshöhe über einem Limit (i.dR. über 715 Euro) liegen.

Ohne Absprache und bei einem geringeren Schaden kannst du auf den Kosten für einen Gutachter sitzen bleiben.

Ein Gutachter ist eh nur von Nöten, wenn die Verursacherfrage unklar ist. Die Schadenshöhe kann die die Werkstatt sagen, einfach einen Kostenvoranschlag einholen

Ich hoffe du hast den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen?

Gruß Benny

Moin,

also ich schalte prinzipiell bei jedem Unfall (dazu zählen jetzt keine Rempler) den Gutachter meines Vertrauens ein.

Es ist Dein gutes Recht, einen Gutachter Deiner Wahl zu bestellen, würde mich niemals auf einen von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachter einlassen.

Ich weiss allerdings jetzt nicht, welche Klausel evtl. bezüglich einer Mindestschadenshöhe greifen könnte. (siehe Beitrag vom Werkstattchecker)

Habe ich bisher immer so praktiziert und nie Probleme gehabt. Allerdings waren die Schäden auch immer deutlich über der o.g. "Mindestschadensgrenze".

Des Weiteren würde ich jedem (der nicht Schuld ist) auch immer den Gang zum Anwalt empfehlen. Mit den Kosten hat man nichts am Hut und man hat keine Rennerei bzw. Schreiberei. Außerdem macht ein Anwalt noch die ein oder anderen Kosten geltend, auf die man von allein garnicht kommt. Kann sicherlich nicht Schaden ;)

gruß

der Stadtmensch

Hier in dem Falle, wenn es wirklich nur um die Heckschürze mit Schrammen geht, ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt/Lackiererei erste Wahl. Ein GA bezahlt die gegnerische Versicherung nimmer. Hier geht es vielleicht mit An-/Abbau + lackieren um 600€.

Polizeilich aufnehmen lassen hast Du es hoffentlich und auch der gegnerischen Versicherung gemeldet? Bei der Abrechnung mit dieser auch die 25,- € Aufwandspauschale nicht vergessen......

Genau das wollte ich eigentlich auch sagen, ist nur etwas länger geworden ;)

Bei Remplern zum FOH oder Lacker und alles andere zum Gutachter.

Neben der Aufwandsentschädigung noch den Nutzungsausfall bedenken ;)

was habt ihr eigentlich immer mit der polizei? bei bagatellschäden kommen die doch garnicht...bzw. solange es kein firmen oder leasingwagen ist , braucht man doch nicht immer die polizei oder irre ich mich da?

solange man sich einig ist , müssen doch nicht immer , bei so kleinen schadenssummen , die gesetzeshüter anmaschieren....

Bei Unfällen wo ich eindeutig unschuldig bin, ist bei mir im Fall der Fälle die Polizei Pflicht.

Dann hat man zumindest was in der Hand, wo eine neutrale Stelle sagt, was passiert ist. Wenn ansonsten die andere Partei den Sachverhalt verdreht, kann das böse enden. Ich glaube hier lieber erstmal an das Böse im Menschen und bin hinterher lieber positiv überrascht.

PS: Ausnahme: Habe letztens im dichten Stadtgewühl einem beim Überholen den Aussenspiegel "verbogen". War nach vorn geklappt, Glas gesprungen. Mit dem habe ich mich ohne Polizei geeinigt, da er das auch nicht wollte. Hätte aber kein Problem damit gehabt. War danach froh, um die 35,- € rumgekommen zu sein.... War ja auch eindeutig schuldig. Wobei ich hier auch schon mit den Kosten von einem kompletten Spiegel gerechnet hae, aber gem. Nachfrage war wirklich bloß das Glas kaputt was er ersetzen lassen will.....

PS2: Das die Polizei nicht kommt, habe ich noch nicht erlebt, anderenfalls würde ich mich sicherlich im geschätzen Sachschaden "schwer verschätzen"...... Wegfahren können sie dann nicht wieder, zumindest nicht ohne mir nach freundlicher Nachfrage ihre Namen mitzuteilen:)

PS3: Was mir allerdings aufgefallen ist, das man, wenn man den Notruf wählt, erstmal eine Weile warten darf, bis wer rangeht. Habe im Juli eine Unfallflucht melden wollen, da hat es ungelogen 2 Minuten geklingelt, bis einer rangeht. Letztens in C wollte ich eine frische Ölspur melden, da waren es auch geschätzte 40 Sekunden. Ist zwar OT, aber das kann auch nicht angehen. Im ECHTEN Notfall geht es um Sekunden......

Hallo ,

die Rechtsschutz in Anspruch nehmen,wer sie nicht hat,hat evtl. Probleme,

Wir hatten schon 3 x Probleme, ab zum Rechtsanwalt, alles auf den Tisch,

fertigen Wagen wieder aus der Werkstatt geholt.

Wir haben die tollsten Varianten gehört damit nicht gezahlt werden muss,

bzw. die Summe gerdrückt werden sollte.

ADE Opeler

Mir ist vor kurzem auch eine in die selbe Stelle reingefahren. Jeder von uns hat sich bei ihrer Versicherung gemeldet und den Sachverhalt geschildert. Irgendwann 2 Wochen später hat mich ihre Versic herung angerufen und mir mitgeteilt das sie den Schaden übernehmen. Wegen sowas kommt kein Gutachter, auch nicht als Opel den Schaden auf 1800 € festgesetzt hat. Nun ist mein Auto seit knapp ner Woche heil. 4Wochen dauert das ungefähr schon bis du dein Auto wider repariert zurück hast.

Hier mal ein Bild von dem Schaden....

Also Polizei weil:

Es gibt immer so nette Menschen, die toooootaaaaaaaal Einsichtig sind, und wenn du dich dann bei der Versicherung meldest, stehst mit großen Augen da, weil der Unfallverursacher gemeldet hat, das du den Unfall verursacht hättest!

Daher ziehe ich IMMER die Polizei bei sowas hinzu. Ich war zwar noch nie der Unfallverursache, würde aber selbst dann die Polizei hinzuziehen, da es sonst sein kann, das der Schaden am Fremdfahrzeug viel größer wird als er war ;)

Zum Thema das kostet ja nur 600€:

Habe ich bei sowas - auch wenn nur eine Schramme wie auf Kunzo´s Foto - nicht das Recht auf eine neue Stoßstange?

Denn ich will ungerne eine Reparierte Stoßstange fahren, auch wenn man es nicht sieht. Man kann es messen und muss es beim Verkauf des Fahrzeuges angeben! Zudem ist es eine Wertminderung des Fahrzeuges. Und bei Stoßstange, Lack und Anbau, wird man mit 600€ nicht weit kommen :D

Gruß Benny

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 18:20

Hallo, freut mich über eure Beiträge! Also hab natürlich die Polizei dierekt angerufen, diese ist auch inerhalb von 10 min da gewesen. Sachlage war sofort eindeutig bezüglich der Schuld. Der Nette Verurscacher mußte sofort 20 Euro Verwarunungsgeld zahlen. Hab es leider heute leider nicht geschaft die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, werd dies am Montag erledigen. Bin gespannt was die mir erzählen, bzüglich Kostenvoanschlag, Gutachter. Vieleicht kommt bis dahin ein Brief von denen (Huk couburg). Ach was mir noch einfällt, der Polizist hat den älteren Herren erzählt, das er vor zwie Stunden auch ein Unfall ähnlicher Art aufgenommen hat, nur mit dem Uterschied das auch ein älterer Herr einen Unfall begangen hat, dies aber angeblich nicht gemerkt hat , und den Unfallort verlassen hat, Zeugen haben den Vorfall aber beobachtet . Der Polizist meinte jetzt bekämme er ein Strafe von 1000Euro wegen Unfallflucht und dazu wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot. Er meinte das es immer 100% richtig sei die Polizei zu holen wenn angeblich nur in Anführungszeichen Bagatellschäden entstehen, meistens ist es mehr als Bagatellschäden, naja dies nur am Rande. Danke nochmals!

So, jetzt will ich noch einmal meinen Senf dazu geben.

1. Die Polizei kann jeder rufen und sie kommt IMMER.

2. Ein Unfall wird auf Wunsch auch immer aufgenommen, wenn es erwünscht ist. Einzige Ausnahme: Der Sachschaden liegt unter 25 Euro, dann ist nämlich rechtlich kein Schaden entstanden, also z.B. ne Delle im Kennzeichen.

3. Die Wartezeiten bei Notrufen sind personell bedingt. Bei uns im Kreis (ca. 140.000 Einwohner) sitzen auf der Leitstelle 3 Beamte. Wenn der Laden brummt, dann dauert es nun einmal, mehr als ein Telefonat gleichzeit geht nicht.

4. Wenn ich der Verursacher wäre und der Schaden gering ist, dann würde ich es auch ohne Polizei machen, die 35 Euro Verwarngeld spare ich mir. Aber einer gewissen Schadessumme wäre mir das aber auch egal.

Wenn ich nicht der Verursacher wäre, dann rufe ich immer an. Wenn auf der Unfallmitteilung beim Anderen die 01 steht ist das immer gut für einen.

5. Die Polizei ist kein Unfallzeuge, es werden die Aussagen der Beteiligten bewertet und anhand der Spurenlage auf Plausibilität verglichen. Wenn das alles so passt, dann wird der Unfall aufgenommen. Augenzeugen sind sie nun einmal nicht. Der Verlauf von Schäden spricht aber Bände, da sieht man schon meist, wer der Verursacher ist.

6. Unfallflucht beim Renter: Immer so ein heikles Thema. Der Tatbestand der Flucht ist erfüllt, wenn ein Sachschaden entstanden ist und der Renter abgehauen ist, ohne sich um den Schaden zu kümmern und ohne eine angemessene Wartefrist eingehalten zu haben. Daher wird erstmal in Richtung Unfallflucht ermittelt.

Leider stellt die Staatsanwaltschaft viele der Verfahren ein, da die Person es auch gemerkt haben muss, dass es zum Unfall gekommen ist. Und wenn ich mir manche Renter so anschaue, dann ist es ein Wunder, dass die vom Leben überhaupt noch was mitbekommen. Naja, dann kann man aber in Richtung Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von körperlicher Ungeeignetheit zum Fahren eines Kfz hinzielen. Und wenn das so klappt, dann ist er weg von der Straße....

EDIT:

@ bluextreme:

Du hast nicht unbedingt ein Anrecht auf eine neue Stoßstange. Die Kosten einer Schadesregulierung müssen gering gehalten werden, Der Reparaturaufwand muss im Verhältnis zum Schaden stehen.

Wenn also der Schaden mit einer Smartrepair auch behoben werden kann, weil es 500 Euro weniger kostet und auch ein gutes Ergebnis bringt, dann müssen die Kosten eben niedrig gehalten werden.

Wenn der Kostenvoranschlag beispielsweise bei 300 Euro liegt, könnte man auch überlegen, den Schaden fiktiv nach Kostenvoranschlag abzurechnen und dann die Kohle zu bekommen (aber ohne die MWSt)

Mit der Kohle geht man dann zur Smartrepair und läßt für 100 Euro reparieren und von dem Rest kauft man sich was Schönes

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