Standlicht bei Stop
Ist es möglich, beim Fahrzeugstopp über die Start/Stop Automatik
nicht beim Fahrlicht zu bleiben sondern automatisch auf Standlicht runterzuschalten ?
Welchen Sinn hat es, mit ausgeschaltetem Motor an der Ampel mit Fahrlicht zu stehen ? Geht doch nur auf die Batterie.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Also erstens wurde das oben bereits erläutert, aber schön, dass Du dieses nochmals tust....
???
Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?
Es war ja so klar, dass Du deinen Senf dazugeben musst! Und schon wieder mit Deiner echt nervigen Art! Damit hast Du es jetzt geschafft, dass auch ich Dich auf die ignore-Liste setze.
Irgendwann bist Du hier alleine, aber vielleicht ist es ja das, was Du willst.
Mit Diskussion hat das bei Dir nichts mehr zu tun.
Gruß
Andreas
21 Antworten
Eben.
Bei blauem Himmel und Sonne ist Standlicht erlaubt. Der Passus im 17er Stvo bezieht sich wie gesagt nur darauf dass es regnet, schneit, dämmert usw.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Also erstens wurde das oben bereits erläutert, aber schön, dass Du dieses nochmals tust....
???
Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?
Es war ja so klar, dass Du deinen Senf dazugeben musst! Und schon wieder mit Deiner echt nervigen Art! Damit hast Du es jetzt geschafft, dass auch ich Dich auf die ignore-Liste setze.
Irgendwann bist Du hier alleine, aber vielleicht ist es ja das, was Du willst.
Mit Diskussion hat das bei Dir nichts mehr zu tun.
Gruß
Andreas
@datziKombi
Also ich habe gelernt, alles was nicht expliziert erlaubt ist, ist verboten. Und in Abschnitt 2 steht nichts von den Lichtverhältnissen, sondern ist ganz klar gesagt, es ist nicht erlaubt!
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Dieses Thema hatten wir schon x-mal. Es gibt sogar Urteile, dass das erlaubt ist. Bedingung ist, es gilt keine Lichtpflicht.Zitat:
Original geschrieben von Sunlion
Nein, Bender hat recht, das ist nicht erlaubt. Das Thema taucht sogar in den Fragebögen der Fahrschule auf.
Hast Du die entsprechenden Threads zur Hand, oder die Urteile? Würde mich echt interessien, kenne ich bis dato nicht.
Gruß
Andreas
Hängt euch doch nicht an den Gesetzen auf.
Die werden so geändert wie die Industrie es braucht.
Haltbarkeit: Stellt euch vor, wir hätten vor 10 Jahren über Start/ Stopp für den Motor gesprochen. "Geht alles kaputt . . . Motor, Anlasser, Batterie" Hätten die meisten hier gesagt.
Ich finde die Idee gut.
Auch einen Softstart für die H7 könnte es zugunsten der Haltbarkeit geben.
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Die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums:Zitat:
Original geschrieben von bender78
Hast Du die entsprechenden Threads zur Hand, oder die Urteile? Würde mich echt interessien, kenne ich bis dato nicht.
"Nach §17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach §17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf §17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann §17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit §17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt."
Gruß DVE
Zitat:
Original geschrieben von bender78
Es war ja so klar, dass Du deinen Senf dazugeben musst! Und schon wieder mit Deiner echt nervigen Art! Damit hast Du es jetzt geschafft, dass auch ich Dich auf die ignore-Liste setze.Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Also erstens wurde das oben bereits erläutert, aber schön, dass Du dieses nochmals tust....
???
Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?
Irgendwann bist Du hier alleine, aber vielleicht ist es ja das, was Du willst.
Mit Diskussion hat das bei Dir nichts mehr zu tun.Gruß
Andreas
Sorry Andreas, wenn Du es nicht verstanden hast.
Dann will ich versuchen, es Dir zu erklären (völlig ironiefrei):
1. Ich hatte in meinem Beitrag (der übrigens chronologisch VOR DEINEM erstellt wurde), bereits erläutert, warum das nicht gestattet ist. Wer das Fragezeichen hinter "StVO ggf." nicht als Ironie, sondern als echten Zweifel meinerseits fehlgedeutet hat (wie offenbar auch Du meine Frage zum Kabel am Golf VII: ICH weiß sehr wohl, wozu das da ist...!😁 😰 Offenbar hast Du meine Ironie nicht verstanden, aber dennoch Danke für die techn. Erläuterung...!), dem kann ich auch nicht mehr helfen, womit im Fall dieses Standlicht-Threads hier aber ausdrücklich NICHT Du gemeint bist.
Ich hatte unter Bezug auf die StVO darauf hingewiesen und erläutert, dass man auch im Stand vor einer roten Ampel am fließenden Verkehr teilnimmt - und Standlicht ist nun mal kein Fahrlicht, wie der Name schon sagt, jedenfalls nicht bei (von mir unausgesprochen unterstellten) Lichtbedingungen, die Fahrlicht erfordern.😉
Wer jetzt also zum Beitrag wessen seinen Senf dazugibt, ist daher rein chronologisch erstmal fraglich, bzw: Es ist eben NICHT fraglich! Denn den Senf hast DU dazugegeben, nicht ich - nach mir! 😉
2. Mit dem auf Deinen Beitrag folgenden "Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?" hatte ich, offenbar erfolglos, versucht, Dich und Deinen Beitrag inhaltlich zu verteidigen und den des Vorredners zu widerlegen, eben genau deshalb, weil Du ja bereits auf die StVO verwiesen hattest.
3. Dass Du nun Pkt.2, offenbar in Vorurteil meiner Person und also in reflexhafter Gegenwehr auf einen Beitrag, der Deinen nur verteidigt und unterstützt, kritisierst, ist insofern
a) unverständlich
b) recht amüsant, denn es zeigt, dass es um Inhalte meiner Beiträge in Deinem Fall offenbar schon lange nicht mehr geht: Wenn ich etwas schreibe, wird per se dagegen gehalten, auch wenn es Deinen eigenen Beitrag und somit Deine Meinung nur stützt und bekräftigt.
Dass Du Dich ggf. geirrt hast, steht dem ja nicht entgegen!
Aber gut, Du wirst all dieses hier ja nun nicht mehr lesen, nur liegt das sicherlich nicht an mir.
Ich kann nichts dafür, wenn ich Deine Erwartungshaltung an meine Meinung nicht immer erfülle, denn ich habe eben meine eigene Meinung zu vielem, die sich meist auch gut begründet.
Nur rede ich hier eben anderen nicht nach dem Munde im allg. Geschrei des shitstorms, der sich hier auf mt immer mehr breit macht.
Das führt dann offenbar dazu, dass man übereinstimmende Meinungen (selbst solche im gemeinsamen Irrtum) gar nicht mehr wahrnimmt, wie oben gegeben.
Insofern empfinde ich Deine Signatur nun als besonders komisch, denn offensichtlich hältst Du Dich selbst nicht an diese! SCNR
😁 😰