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Standlicht bei Stop

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 4. Januar 2013 um 9:25

Ist es möglich, beim Fahrzeugstopp über die Start/Stop Automatik

nicht beim Fahrlicht zu bleiben sondern automatisch auf Standlicht runterzuschalten ?

Welchen Sinn hat es, mit ausgeschaltetem Motor an der Ampel mit Fahrlicht zu stehen ? Geht doch nur auf die Batterie.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Also erstens wurde das oben bereits erläutert, aber schön, dass Du dieses nochmals tust.

...

???

Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?

Es war ja so klar, dass Du deinen Senf dazugeben musst! Und schon wieder mit Deiner echt nervigen Art! Damit hast Du es jetzt geschafft, dass auch ich Dich auf die ignore-Liste setze.

Irgendwann bist Du hier alleine, aber vielleicht ist es ja das, was Du willst.

Mit Diskussion hat das bei Dir nichts mehr zu tun.

Gruß

Andreas

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StVO ggf.?

Du stehst zwar in diesem besagten Moment, Du nimmst aber dennoch aktiv am sog. fließenden Verkehr teil und nicht am ruhenden. Letzteres wäre der Fall, wenn Du Dein Auto mit STANDlicht irgendwo abgestellt hättest!

am 4. Januar 2013 um 9:31

Dürfte wohl auch die Lebensdauer der Leuchtmittel beeinträchtigen...

Start/Stop arbeitet mit einem Lastmanagement für die Batterie zusammen, sollte die Bat zu schwach sein geht der Motor nicht aus, sollte die Bat Leistung im Stand runter gehen startet der Motor sogar wieder rechtzeitig.

Bat sollte also kein Thema/Argument sein

Gruß Castro

am 4. Januar 2013 um 13:06

Man stelle sich vor...

Millionen von VW-Fahrzeugen mit der Start-/Stop-Automatik stehen täglich an der Ampel und dauernd geht das Fahrlicht auf Standlicht

und wieder zurück.

Ein andauerndes viel Licht, wenig Licht, viel Licht, wenig Licht.

Ich kann mir vorstellen, das sowas den Gegenverkehr so richtig nerven und vielleicht sogar ablenken könnte.

Mir gefällt die Idee.

Geht ja vielleicht mal in Serie.

Sollte zumindest mal geprüft werden.

Wahrscheinlich aber erst, wenn der NEFZ im Dunkeln gemacht wird.

Vorweg: ich denke es verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung...

Aber fliegt mal nach Japan. Die Taxifahrer machen das dort teilweise (vornehmlich mit Alter zwischen 70 und naja Ihr wisst schon...). Ist echt nervig. Jedes mal wieder fängt man an zu suchen ob da jetzt irgendwo einer ins Auto eingestiegen ist und los fahren will oder ob einer aufgeblendet hat....

Die Diskussion finde ich übrigens echt interessant: Dauernd wird über die Haltbarkeit der Lampen diskutiert und dann das?

Klein_a3

Laut STVO ist das Begrenzungslicht (so heißt das Standlicht in Amtsdeutsch) nur bei abgestelltem Fahrzeug zulässig. Soll heißen, der Zündschlüssel ist abgezogen.

 

Eine Ausnahme gibt es:

Bei starken Nebel ist es erlaubt, außerhalb geschlossener Ortschaften, die Nebelscheinwerfer in Verbindung mit den Begrenzungsleuchten zu benutzen.

 

Diese Ausnahme nehmen leider viele zum Anlaß bei jedem Wetter in der genannten Konstellation zu fahren, weil es ja ach so cool ist.

 

Gruß

Andreas

Das stimmt so nicht ganz.

Man darf auch Tagsüber mit Standlicht fahren, sofern es nicht aus Licht-oder Wetterverhaltnissen vorgeschrieben wäre, Abblendlicht einzuschalten. Nur Standlicht wäre also erlaubt.

Ich sehe da aber kein Grund dafür, da verrecken die Halogenbirnen nur noch schneller.

Vom Xenon ganz zu schweigen.....

Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi

Das stimmt so nicht ganz.

Man darf auch Tagsüber mit Standlicht fahren, sofern es nicht aus Licht-oder Wetterverhaltnissen vorgeschrieben wäre, Abblendlicht einzuschalten. Nur Standlicht wäre also erlaubt.

Ich sehe da aber kein Grund dafür, da verrecken die Halogenbirnen nur noch schneller.

Vom Xenon ganz zu schweigen.....

Denn Passus in der STVO mußt du mir aber zeigen, ich kenn nur den hier:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von bender78

Laut STVO ist das Begrenzungslicht (so heißt das Standlicht in Amtsdeutsch) nur bei abgestelltem Fahrzeug zulässig. Soll heißen, der Zündschlüssel ist abgezogen.

Eine Ausnahme gibt es:

Bei starken Nebel ist es erlaubt, außerhalb geschlossener Ortschaften, die Nebelscheinwerfer in Verbindung mit den Begrenzungsleuchten zu benutzen.

Diese Ausnahme nehmen leider viele zum Anlaß bei jedem Wetter in der genannten Konstellation zu fahren, weil es ja ach so cool ist.

Gruß

Andreas

Also erstens wurde das oben bereits erläutert, aber schön, dass Du dieses nochmals tust.

Zitat:

Man darf auch Tagsüber mit Standlicht fahren

Nein, Bender hat recht, das ist nicht erlaubt. Das Thema taucht sogar in den Fragebögen der Fahrschule auf.

Zitat:

Original geschrieben von Sunlion

Zitat:

Man darf auch Tagsüber mit Standlicht fahren

Nein, Bender hat recht, das ist nicht erlaubt. Das Thema taucht sogar in den Fragebögen der Fahrschule auf.

???

Hatte er nicht gerade oben zitiert, dass das lt. StVO in Kombination mit NSW eben doch erlaubt sei?

:confused:

unsere öffentlichen Verkehrsmitte hier in der Stadt haben sowas.. Busse und Strassenbahnen; bei jeder Haltestelle gehen die auf Standlicht bis zum losfahren - Sind übrigens auch die Fahrzeuge die 1-Augig herumfahren weil dauern Birnen defekt sind..

Was der sinn dabei ist? Keine Ahnung, ich persönlich nehme sie nicht mehr wahr als andere Fahrzeuge..

Zitat:

Original geschrieben von Sunlion

Zitat:

Man darf auch Tagsüber mit Standlicht fahren

Nein, Bender hat recht, das ist nicht erlaubt. Das Thema taucht sogar in den Fragebögen der Fahrschule auf.

Dieses Thema hatten wir schon x-mal. Es gibt sogar Urteile, dass das erlaubt ist. Bedingung ist, es gilt keine Lichtpflicht.

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