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SLK Winterreifen

Mercedes SLK R170
Themenstarteram 29. November 2010 um 18:12

Hallo,

kann mir jemand helfen.

Habe mir vor kurzen ein SLK 230

Bj.99 gekauft.

Bin auch sehr zufrieden.

Nun ist Winterzeit,habe mir über Ebay Winterreifen gekauft,habe versucht sie heute aufzuziehen.

Leider passen diese nicht, obwohl ich laut Mb Betriebsanleitung die genaue Größe der Reifen auch erhalten habe.

Die Größe:205/55R16 91 H M/S

Im Fahrzeugschein steht die gleiche Größe nur mit V das sind die Sommerreifen.

V hat ja nur mit Geschwindigkeit zu tun.

Da ich jetzt noch mit 225er Sommerreifen fahren muß ist es da besser und sicherer mit ASR zu fahren?

Danke für eure Hilfe.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Dann behalte aber so Aussagen wie "der SLK ist im Winter ne Schildkröte" für dich;-)

Ohne Winterreifen geht gar nicht, spar lieber mal bei deinem Umbau und nicht an der Sicherheit.

Gruß sunglas77

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Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Ich schätze mal, das Problem bei der neuen Winterreifen-Verordnung wird wieder einmal sein, wie die Bestimmung auszulegen ist.

Es gilt im wesentlichen, daß bei Glätte, Schneematsch und Schneeglätte mit WR zu fahren ist.

Falsch! Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit sof. M+S ODER Ganzjahresreifen gefahren werden darf!

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Zitat:

In klaren Fällen gibts da kein Problem damit, also wenn 20 cm Schnee oder Schneematsch die komplette Straé bedecken oder die Straße genausogut zum Schlittschuhlaufen mißbraucht werden könnte.

Aber was ist im Grenzfall ? Also nur stellenweise etwas schlüpfrig oder nur hin und wieder wenige cm Schneeflecken am Rand der Fahrbahn oder so.......

Gem. §2 Abs. 1 der STVO: Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Ist etwas Stellenweise schlüpfrig (matschig, glatt, wie auch immer) ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S Reifen bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Zitat:

Wer bestimmt nach welchen klaren Vorgaben, ob der Verstoßfall vorliegt oder nicht ?

Klare Vorgaben sind Voraussetzung, das wurde geichtlich schon entschieden.

Oder ist das Auslegungssache jedes Polizisten ?

Unsere Exekutive Gewalt kümmert sich um den Verstoß, welcher im Streitfall über die Judikative entschieden wird. Da die Rechtslage (siehe oben) jedoch einwandfrei vorgibt, wann ein Verstoß vorliegt, wirds hier zu keinen Diskussionen kommen.

Sobald die Fahrbahnverhältnisse Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte aufweisen ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S od. Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennung vorgeschrieben.

Negativ Pussy !

 

1. Dumm nur, daß nirgends in der Verordnung etwas von "Fahrbahn" steht.......

Somit ist deine diesbezügliche Einlassung hinfällig.

Siehe VO Text: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

2. Wenn du schreibst: "Ist etwas Stellenweise schlüpfrig (matschig, glatt, wie auch immer) ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S Reifen bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben ", so dürfte auch das eine Nullnummer für dich sein !

Denn wenn gerade mal 1,75 m (Spurbreite) der Fahrbahn frei ist und danaben rechts und links Schneewehen von 1,40 m Höhe liegen, wirst Du keinen Polizisten davon überzeugen, daß kein Wetter nach der WR-Verordnung vorliegt, indem Du darauf hinweist, daß es ja nur "stellenweise" Schnee gibt und Du selbstverständlich nur auf dem freien Fahrstreifen gefahren bist und fährst.....

3. Und auch in Punkt Nr. 3 kannst Du nicht überzeugen, wenn du schreibst: "Da die Rechtslage (siehe oben) jedoch einwandfrei vorgibt, wann ein Verstoß vorliegt, wirds hier zu keinen Diskussionen kommen.

Sobald die Fahrbahnverhältnisse Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte aufweisen ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S od. Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennung vorgeschrieben."

Denn die Verordnung sagt zwar, bei welchen Wetterverhältnissen "M+S Reifen" vorgeschrieben sind. Sie deffiniert jedoch nicht konkret die genannten Wetterverhätnisse und genau diese Unklarheit wird mit Sicherheit zu so manchen gerichtlichen (und persönlichen) Auseinandersetzungen führen.

Wenn du schreibst, "an dieser Stelle ist die Benutzung....vorgeschrieben." ist Quatsch. Denn 200 m weiter kann es schon wieder ganz anders aussehen. Folglich kann doch nur eine "Glabalwetterlage" entscheidend sein, wie sie zumindest innerhalb einer bestimmten Region vorherrscht.

Ich habe zwar Winterreifen aber die ganzen strafrechtlichen Sachen hier sind eigentlich für die Katz, denn wenn jemand mit der falschen Bereifung bei Schnee fährt dann gibts halt ne geringe Geldbuße und das wars. Die Strafen sind viel zu gering.

Und selbst wenn einer mit Sommerreifen bei Schneetreiben nen Unfall verursacht, der braucht sich auch keine Gedanken machen was die Haftung betrifft, denn die Kfz-Haftpflicht kommt immer für den verursachten Schaden auf. Das ist einfach so.

Was die Vollkaskoversicherung und den Schaden am eigenen Auto angeht, die kann natürlich die Zahlung verweigern.

Aber das kann ja JJ auch ziemlich egal sein, weil er wahrscheinlich nicht mal Vollkasko hat bzw. sein Auto eh fast keinen Wert mehr hat.

Das einzige was ihm zum Verhängnis werden könnte ist das Risiko, das für ihn besteht im Falle eines Unfalls. Wenn er z. B. wegen der Sommerreifen ins Rutschen kommt und in nen schweren LKW kracht, dann gute Nacht.

Aber dann kann man nur sagen selbst schuld.

am 8. Dezember 2010 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

Falsch! Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit sof. M+S ODER Ganzjahresreifen gefahren werden darf!

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

Gem. §2 Abs. 1 der STVO: Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Ist etwas Stellenweise schlüpfrig (matschig, glatt, wie auch immer) ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S Reifen bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

Unsere Exekutive Gewalt kümmert sich um den Verstoß, welcher im Streitfall über die Judikative entschieden wird. Da die Rechtslage (siehe oben) jedoch einwandfrei vorgibt, wann ein Verstoß vorliegt, wirds hier zu keinen Diskussionen kommen.

Sobald die Fahrbahnverhältnisse Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte aufweisen ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S od. Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennung vorgeschrieben.

Zitat:

Negativ Pussy !

Für Dich PUSSYBIKER!

Zitat:

1. Dumm nur, daß nirgends in der Verordnung etwas von "Fahrbahn" steht.......

Somit ist deine diesbezügliche Einlassung hinfällig.

Ne in der Verordnung steht das auch nicht - das steht ja hier:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Zitat:

2. Wenn du schreibst: "Ist etwas Stellenweise schlüpfrig (matschig, glatt, wie auch immer) ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S Reifen bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben ", so dürfte auch das eine Nullnummer für dich sein !

Denn wenn gerade mal 1,75 m (Spurbreite) der Fahrbahn frei ist und danaben rechts und links Schneewehen von 1,40 m Höhe liegen, wirst Du keinen Polizisten davon überzeugen, daß kein Wetter nach der WR-Verordnung vorliegt, indem Du darauf hinweist, daß es ja nur "stellenweise" Schnee gibt und Du selbstverständlich nur auf dem freien Fahrstreifen gefahren bist und fährst.....

Ich will den auch nicht überzeugen da ich mir Winterreifen für meinen Luxus SLK leisten kann, die ich u.a. auch da fahren kann wo gerade kein Schnee liegt.

Zitat:

3. Und auch in Punkt Nr. 3 kannst Du nicht überzeugen, wenn du schreibst: "Da die Rechtslage (siehe oben) jedoch einwandfrei vorgibt, wann ein Verstoß vorliegt, wirds hier zu keinen Diskussionen kommen.

Sobald die Fahrbahnverhältnisse Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte aufweisen ist an dieser Stelle die Benutzung von M+S od. Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennung vorgeschrieben."

Denn die Verordnung sagt zwar, bei welchen Wetterverhältnissen "M+S Reifen" vorgeschrieben sind. Sie deffiniert jedoch nicht konkret die genannten Wetterverhätnisse und genau diese Unklarheit wird mit Sicherheit zu so manchen gerichtlichen (und persönlichen) Auseinandersetzungen führen.

Wenn du schreibst, "an dieser Stelle ist die Benutzung....vorgeschrieben." ist Quatsch. Denn 200 m weiter kann es schon wieder ganz anders aussehen. Folglich kann doch nur eine "Glabalwetterlage" entscheidend sein, wie sie zumindest innerhalb einer bestimmten Region vorherrscht.

Was sagt uns das? Also mir gleich 2 Dnge

1.) Immer einen Satz Winterreifen im Auto haben, damit man 200 Meter weiter schnell wieder wechseln kann und

2.) Besser schulst Du um. Vom Blümchenpflücker zum Rechtsanwalt (Willste nen Sonderschulabschluss kaufen? Ganz günstisch!) Ich könnte mir vorstellen, Du kannst jeden Verkehrssünder mit Deinem Fachwissen beeindrucken und vor Gericht raushauen, weil Du die Gesetze eher verstehst wie ein Jurist. Find ich gut.

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

 

Ne in der Verordnung steht das auch nicht - das steht ja hier:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Darum geht es hier aber garnicht, wo man allgemein zu fahren hat. Sondern es geht darum, WO wie hoch der Schnee/Matsch oder Eis zu liegen hat, damit man mit Sommerreifen NICHT fahen darf.

Eine klare antweort gibt die neue VO aber darauf objektiv NICHT !

Von daher wird es zumindest in Zweifelsfällen zu persönlichen Auseinandersetzungen und demzufolge auch zu gerichtlichen Verfahren kommen.

 

Zitat:

Ich will den auch nicht überzeugen da ich mir Winterreifen für meinen Luxus SLK leisten kann, die ich u.a. auch da fahren kann wo gerade kein Schnee liegt.

Doch, Du wolltest oben überzeugen. Allerdings klappte das nicht ganz so.....(s.o.)

 

Zitat:

(Willste nen Sonderschulabschluss kaufen? Ganz günstisch!)

Muß ich jedenfalls nicht (wie das bei Dir ist bleibt jedoch völlig offen), hab mir mein Abi durch hartes Arbeiten (lernen) selbst verdient.....und zwar das süddeutsche, das härteste Abi Deuschlands......

@ keopsbeat

Das schwerste Abi ist das bayerische (Süddeutschland schliesst auch Baden-Württemberg mit ein), darf ich fragen woher du genau aus Bayern kommst? Ist es "nur" das Fachabi oder das allgemeine Abitur?

Natürlich an JJ komm schon ganz durcheinander :D

 

Falls du wirklich Abi hast dann bist du das beste Beispiel dafür, das Abi alleine nichts nützt. Mit nem Abi alleine (aber ohne guten Job) kann man sich heutzutage den Arsch auswischen, denn Abiturienten ohne Job und Studium gibt es massenhaft und viele enden als Sozialfall. Und da du anscheinend hinten und vorne kein Geld für ein Auto bzw. Reparaturen usw. hast schiesse ich daraus das es jobtechnisch nicht so gut geklappt hat.

@ Pussybiker

Ihr dreht euch im Kreis und es führt zu nichts. Würde meine Energie nicht mit Leuten verschwenden, die winterreifenresistent sind. Soweit ich weiss hat ja JJ nur das eine Fahrzeug und wenn er das bei Schnee stehenlassen muss weil sein Geld nicht für Winterräder reicht, dann braucht man dazu gar nichts mehr sagen, denn was nützt es wenn man jemanden von Winterreifen überzeugt der kein Geld hat für Winterreifen? Also so oder so ist es vergeudete Energie.

Echt schlimm wer heutzutage alles SLK fährt, seit diese als ausgemergelte Gebrauchtwagen für jedermann erschwinglich wurden.

Aber bald kommen sehr teure Reparaturen, daher vermute ich wird JJ seinen SLK früher abmelden müssen als ihm lieb ist.

Zitat:

Original geschrieben von Keopsbeat

@ keopsbeat

Das schwerste Abi ist das bayerische (Süddeutschland schliesst auch Baden-Württemberg mit ein), darf ich fragen woher du genau aus Bayern kommst? Ist es "nur" das Fachabi oder das allgemeine Abitur?

Natürlich das allgemeine Abi !

Es ist das BW-Abi, das vom Schwierigkeitsgrad mit dem aus Bayern etwa gleich ist, das schwankt von Jahrgang zu Jahrgang natürlich immer etwas.

Bei meinem Abi-Jahrgang war es so, daß man in Bayern (in Einzelfällen) im mündlichen, mit bayerischem Dialekt gesprochen, seinen Schnitt noch etwas anheben konnte. Sowas ging in BW absolut nicht.

ICh wseiß nicht wie es kommt, daß man mich schon wieder verkehrt falsch zitiert !

Nirgends habe ich geschreiben, ich hätte kein Geld für Winterreifen ! Andernfalls bitte Beweis (Zitat) vorlegen !

Ich schreib immer nur, daß ich mir das Geld lieber spare, weil ich ein sparsamer Mensch bin.

Dasselbe gilt für die frei erfundene Behauptung, ich hätte angeblich nur EIN Fahrzeug (den SLK). Und natürlich für die blödsinnige Behauptung, daß es Jobtechnisch schlecht aussehen würde. Ganz im Gegenteil !

Übrigens, diejenigen die am meisten Geld haben, sparen (oftmals) am meisten, was für viele der Grund ist weshalb sie es überhaupt zu finaziellem Wohlstand gebracht haben.....und eben nicht, weil sie (wie oftmals von Dumpfbacken behauptet) kein Geld hätten !

Dachte ichs mir doch - BW-Abi. Das halte ich für ein Gerücht, das das so schwierig wie das bayerische ist. Aber egal, ist eh nicht nachprüfbar ob du das Abi hast, behaupten kann man viel.

Aus deinen Aussagen in anderen Threads schliesse ich daraus das du aus finanziellen Gründen keine Winterreifen hast. Um was ging es da alles? ATU? Ölwechsel? Bremsen? Bin jetzt zu faul es herzusuchen.

Dann nenne mir mal einen vernünftigen Grund warum jemand auf seinem einzigen Fahrzeug keine Winterreifen montieren möchte? Jemand der das Geld über hat kauft sie und fertig, da brauchst mir was anderes erst gar nicht erzählen.

Aber wahrscheinlich willst mir jetzt erzählen du gehst so gerne zu Fuss wenn es stark schneit und daher rechnen sich Winterreifen nicht :D

Deine Künste im Herausreden sind meisterlich, echt Kompliment ;)

Hab mich doch aufgerafft und bisschen gesucht und bin im Jahr 2009 fündig geworden, du hast folgendes geschrieben:

Ich weiß ja nicht ob das Dein Ernst oder nur Spaß ist.

Ich lebe abwechselnd meist im Ruhrgebiet und gelegentlich Hamburg.

Komme aber auch hin und wieder in die Gegend von Stuttgart-Karlsruhe.

Wenn ich Haus renoviere bin ich in der Gegend von Rostock.

 

Wenn es ernst gemeint ist, wäre es zu übelrgen, denn 10/09 ist TÜV -fällig....

Da brauch ich einen sehr kulanten....

 

Abi in Baden-Württemberg gemacht, aber abwechselnd im Ruhrgebiet und Hamburg leben und dann auch noch in Rostock sein :D

Wie ich immer sage, behaupten kann man viel...

Zitat:

Original geschrieben von Keopsbeat

Dachte ichs mir doch - BW-Abi. Das halte ich für ein Gerücht, das das so schwierig wie das bayerische ist. Aber egal, ist eh nicht nachprüfbar ob du das Abi hast, behaupten kann man viel.

Ich schrieb ja auch, daß sich die beiden nicht viel schenken und das natürlich von Jahrgang zu Jahrgang immer schwankt und man in By teilweise mit einem breiten By-Dialekt im mündlichen noch etwas punkten konnte, was wiederum die Qualität des By-Abbis etwas realtiviert.

Dasselbe mit der Durchfallquote an der Uni.

Da war z.B. im Fach Jura über Jahrzehnte in By und BW Deutschlands größte Durchfallquoten im 1. Ex. (zw. 30-35 %) und in HH regelmäßig nur zw. 10-15 % !

Zitat:

Original geschrieben von Keopsbeat

Aus deinen Aussagen in anderen Threads schliesse ich daraus das du aus finanziellen Gründen keine Winterreifen hast. Um was ging es da alles? ATU? Ölwechsel? Bremsen? Bin jetzt zu faul es herzusuchen.

Da hast Du falsch geschlossen ! Ich schrieb oben doch schon, daß ich durch ATU, Bremsen, Öl usw. SPARE, nicht weil ich kein Geld habe, sondern weil ich noch mehr Geld bunkern möchte ! Und das ist ein gewaltiger Unterschied.

Zitat:

Dann nenne mir mal einen vernünftigen Grund warum jemand auf seinem einzigen Fahrzeug keine Winterreifen montieren möchte? Jemand der das Geld über hat kauft sie und fertig, da brauchst mir was anderes erst gar nicht erzählen.

Und nochmal: Wer sagt, daß ich nur EIN Fzg. habe ?? Wie kommt man zu so einer Behauptung ? Der Rest siehe oben .

Zitat:

Deine Künste im Herausreden sind meisterlich, echt Kompliment ;)

Überhaupt nicht, die Kunst ist, daß ich nicht Lüge und daher genau weiß, was ich schonmal geschrieben habe und was nicht......selbst vor Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Keopsbeat

Hab mich doch aufgerafft und bisschen gesucht und bin im Jahr 2009 fündig geworden, du hast folgendes geschrieben:

Ich weiß ja nicht ob das Dein Ernst oder nur Spaß ist.

Schön daß Du dir die Arbeit gemacht hast, aber was willst Du mit all den Zitaten nun beweisen ?

Das ist seinerzeit alles richtig gewesen.

 

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Ne in der Verordnung steht das auch nicht - das steht ja hier:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Darum geht es hier aber garnicht, wo man allgemein zu fahren hat. Sondern es geht darum, WO wie hoch der Schnee/Matsch oder Eis zu liegen hat, damit man mit Sommerreifen NICHT fahen darf.

Eine klare antweort gibt die neue VO aber darauf objektiv NICHT !

Von daher wird es zumindest in Zweifelsfällen zu persönlichen Auseinandersetzungen und demzufolge auch zu gerichtlichen Verfahren kommen.

Hör mal Du Genie - Du hattest doch gemeint es wäre kein Wort von "Fahrbahn" zu lesen.

Das Gesetzt sagt aber (wie ich ja schon den Auszug geschrieben hatte), dass der Seitenstreifen NICHT zur Fahrbahn gehört. Ich könnt brechen wenn man scheinbaren Abiturienten als Sonderschulabbrecher (wie ich einer bin) noch erklären muss wo der Hase lang läuft.

Also nochmal zum mitlesen - ich schreib auch langsam damit man es versteht:

Du fragtest, wo denn wieviel Schnee liegen muss, dass man M+S Reifen brauch:

Das Gesetzt (StVO) sagt bei §2 Abs. 1:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn

Abs. 2:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Abs.: 3a - ergänzend dazu:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Um es mathematisch auszudrücken:

Auto + fahren = Fahrbahn

Fahrbahn + Schnee = Winterreifen

Seitenstreifen + Schnee = keine Winterreifen, weil KEINE Fahrbahn

Seitenstreifen Schnee + Fahrbahn frei = KEINE Winterreifen erforderlich, da wir in Abs 1 gelernt haben, dass der Seitenstreifen KEINE Fahrbahn darstellt.

Haste das jetzt begriffen?

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Ich will den auch nicht überzeugen da ich mir Winterreifen für meinen Luxus SLK leisten kann, die ich u.a. auch da fahren kann wo gerade kein Schnee liegt.

Doch, Du wolltest oben überzeugen. Allerdings klappte das nicht ganz so.....(s.o.)

Ich wollte Dich niemals überzeigen - beweis mir das mal (Zitat) mir ist es vollkommen Wumpe ob DU mit oder Winterreifen unterwegs bist. Mir wäre persönlich lieber Du ballerst mit dem Luxus SLK für 4 Mille mit blanken Sommerreifen mit 220 Klamotten über die BAB bei geschlossener Schneedecke und zeigst uns allen mal, dass Du richtig Eier in der Hose hast und ich mache zu Hause ein Kerzchen an und hoffe, dass diese Fahrt für Dich an einem Brückenfeiler endet, damit ich mir das dumme Geschwafel nicht weiter anhören muss, mit fadenscheinigen Ausreden und ständigen Vetos gegenüber zig anderen Usern und damit mein Blutdruck mal wieder runter kommt, der schlägt seit knapp 4 Wochen nämlich im roten Bereich

Und ich als Sonderschulabbrecher ohne Ausbildung im sozialen Klärbecken der Nation schwimmend, Hartz 4 Empfänger und mit 280.000 EUR verschuldet - selbst ich - fahre einen Luxus SLK. Geil oder?

Was haste dann vom Abi? Wenn Du dich mit mir auf eine Stufe stellen musst? Findeste das nicht arm? Ich meine theoretisch kommste doch aus besseren Kreisen mit Abi usw...

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