Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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für einige aber zitatwürdige Diskussionsgrundlage.😛

Die juristischen Möglichkeiten wurden mehrfach erörtert. Scheint aber niemanden so wirklich zu interessieren, ist halt typisch deutsch... Es wird immer nur gejammert aber nix unternommen.

....genau... erst mal wieder einer der vielen unseriösen Hetzartikel verlinken ...und jetzt sind wieder alle typisch deutsch.

Klar, alles und jeder der sich mit dem Thema kritisch auseinandersetzt, ist ein Hetzer... Man soll als betrogener Kunde gefälligst ruhig sein, das Update machen lassen und danach wieder brav den nächsten VW bestellen, so soll das deiner Vorstellung nach laufen, gell?

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Ich schreibs gerne gebetsmühlenartig nochmal hin, wirklich sinnvolle rechtliche Möglichkeiten haben nur die, die so ein Auto kaum gekauft haben.. sprich noch in der Gewährleistung sind. Der Rest ist angeschmiert.

Herrje nochmal. So ein Dummzeug !

Betroffene VW-Kunden können nach Angaben des Konzerns bis mindestens Ende 2017 Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Volkswagen verzichte "ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen.

Und das ist bekannt seit dem 16. Dezember 2015 !!!

Der Rest ist angeschmiert, bla bla bla...

Klar, jeder ist angeschmiert der erstmal die Panikmache einiger hier glaubt, zum Glück habe ich noch Platz auf meiner Ignoreliste. Darauf hat es bald der nächste geschafft. Nur bekommt man dann hier nicht mehr viel zu lesen.

Zitat:

@homi79 schrieb am 29. Januar 2016 um 09:25:05 Uhr:


Ich schreibs gerne gebetsmühlenartig nochmal hin, wirklich sinnvolle rechtliche Möglichkeiten haben nur die, die so ein Auto kaum gekauft haben.. sprich noch in der Gewährleistung sind. Der Rest ist angeschmiert.

Das ist korrekt, allerdings kann das auch auf diejenigen zutreffen, die einen Gebrauchtwagen bei einem Händler (muss nicht zwingend VW-Händler sein) gekauft haben. Auch da gilt 12 Monate Sachmängelhaftung.

Zitat:

@pepe889900 schrieb am 29. Januar 2016 um 09:38:41 Uhr:


Herrje nochmal. So ein Dummzeug !

Betroffene VW-Kunden können nach Angaben des Konzerns bis mindestens Ende 2017 Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Volkswagen verzichte "ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen.

Und das ist bekannt seit dem 16. Dezember 2015 !!!

Die Vertragsbeziehung besteht aber zwischen Kunde und Händler, nicht zwischen Kunde und VW. Damit dieser Verzicht auf Verjährungseinrede wirklich was wert ist, braucht man den von dem Händler, bei dem man sein Fahrzeug gekauft hat.

Auto nicht bei VW gekauft -> Pech gehabt.

Quatsch ! Es geht nicht darum wo das Fahrzeug gekauft wurde sondern um die Software im Fahrzeug !
Und die kommt von VW und nicht vom Händler.

Übrigens gilt die sogenannte Verjährungsverzicht bis zum 31.12.2017 ab sofort auch für bereits verjährte Ansprüche.

Zitat:

@homi79 schrieb am 29. Januar 2016 um 09:42:13 Uhr:


Auto nicht bei VW gekauft -> Pech gehabt.

und wie sieht es mit einer Autohaus-Gruppe aus in dem VW und Audi unter einem Dach sind?

Laut dem Verlinkten Focus-Artikel...

Zitat: "Folge kann unseres Erachtens nur sein, dass derjenige, der seinem PKW zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten will, weil er sich nicht weiter mit eventuell nachfolgenden Mängeln – die dann wohl verjährt sind – und dem Wertverlust seines Pkws herumschlagen will, schlicht und einfach die Nachbesserung verweigern muss und den Kaufvertrag rückabwickelt."

Sprich ich könnte theoretisch die Rücknahme meines (gebraucht gekauften) G6 verlangen, den ich vor 2 Jahren und 4 Monaten gekauft habe und somit Rückzahlung des Kaufpreises / Rückabwicklung Kreditvertrag verlangen? Den vollen Kaufpreis?

Ich vermute das sich da viele Händler weigern werden und dies über lange Wege per Rechtsanwalt und Gerichte usw laufen werden wird...

Also kann ich zu meinem nicht VW Händler gehen, bei dem die Gewährleistung im Juni 2014 abgelaufen ist und ihm das Fahrzeug wieder vor die Tür stellen und ich bekomme meinen Kaufpreis von Juni 2013 zurück? Bezweifle ich stark..

Zitat:

@theblade schrieb am 29. Januar 2016 um 09:49:21 Uhr:


Sprich ich könnte theoretisch die Rücknahme meines (gebraucht gekauften) G6 verlangen, den ich vor 2 Jahren und 4 Monaten gekauft habe und somit Rückzahlung des Kaufpreises / Rückabwicklung Kreditvertrag verlangen? Den vollen Kaufpreis?

Den vollen Kaufpreis nicht, es wird eine sog. Nutzungsentschädigung abgezogen, denn Du hast ja das Fahrzeug seitdem genutzt.

Grob gerechnet wird das wie folgt:

Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch erwartbare Gesamtfahrleistung.

Beispiel:

Bruttokaufpreis 32.150 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 40.000 km, erwartbare Gesamtlaufleistung 200.000 km. Nutzungsentschädigung = 6430 Euro (32.150 Euro x 40.000 km : 200.000 km).

Um diese erwartbare Gesamtfahrleistung gibt es immer wieder Streit, der Händler setzt hier natürlich einen niedrigen Wert an (i.d.R. 150.000km), diverse Urteile gehen aber zumindest ab der Mittelklasse von 200.000km aus.

@ touranfaq: Deine Beiträge sind in meinen Augen seeeeehr hilfreich und sachdienlich.

Auch wenn nicht jeder die Inhalte gerne liest, aber so ist die Welt. 😉

Zitat:

@Steam24 schrieb am 29. Januar 2016 um 12:28:01 Uhr:


@ touranfaq: Deine Beiträge sind in meinen Augen seeeeehr hilfreich und sachdienlich.

Auch wenn nicht jeder die Inhalte gerne liest, aber so ist die Welt. 😉

Danke für dein Feeback, aber keine Angst, ich lasse mich doch nicht von 2-3 "Kritikern" ins Boxhorn jagen, da müssen schon andere Kaliber kommen 🙂

Zitat:

@touranfaq schrieb am 29. Januar 2016 um 12:44:39 Uhr:



Zitat:

@Steam24 schrieb am 29. Januar 2016 um 12:28:01 Uhr:


@ touranfaq: Deine Beiträge sind in meinen Augen seeeeehr hilfreich und sachdienlich.

Auch wenn nicht jeder die Inhalte gerne liest, aber so ist die Welt. 😉

Danke für dein Feeback, aber keine Angst, ich lasse mich doch nicht von 2-3 "Kritikern" ins Boxhorn jagen, da müssen schon andere Kaliber kommen 🙂

PENG

sry, der musste sein. =D

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