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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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am 31. Oktober 2015 um 11:50

Zitat:

@Reculver schrieb am 30. Oktober 2015 um 18:49:54 Uhr:

Hat denn inzwischen schon mal jemand ein offizielles Schreiben von diesem Schummelkonzern erhalten?

Heute lag das "Bekennerschreiben" von VW, bzw. deren schweizer Vertretung (AMAG) im Briefkasten. Etwas neues steht da aber nicht drin:

----

Ihr Volkswagen / Fahrgestellnummer blablablub

Sehr geehrter Herr heliosh

Sicherlich haben Sie in den Medien die aktuelle Diskussion über Dieselmotoren der Volkswagen AG verfolgt. Es ist uns ein Anliegen Sie persönlich darüber zu informieren, dass der in Ihrem Fahrzeug eingebaute Dieselmotor vom Typ EA189 von einer Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ*) optimiert. Ihr Fahrzeug ist dennoch technisch sicher und fahrbereit. Es kann und darf folglich weiterhin eingesetzt werden.

Die Volkswagen AG hat von den Behörden die Auflage erhalten das Abgasverhalten der betroffenen Fahrzeuge nachzubessern. Der Hersteller arbeitet mit Hochdruck an diesen Lösungen. Wir gehen davon aus, dass wir ab dem Frühjahr 2016 die behördlich genehmigten Massnahmen in der Schweiz umsetzen werden.

Zu gegebener Zeit werden wir Sie über die nächsten Schritte erneut schriftlich informieren und bitten Sie um Geduld, bis Ihr Fahrzeug in die Werkstatt zurückgerufen werden kann. Die Kosten für die erforderliche Nachbesserung werden selbstverständlich durch die Volkswagen AG getragen, unabhängig von der Gewährleistungsfrist.

Wir bedauern die Situation und entschuldigen uns für die Ihnen daraus entstehenden Unannehmlichkeiten. Wir hoffen, dass wir mit einer transparenten Information und einer effizienten Abwicklung der technischen Massnahmen Ihr Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen widergewinnen können.

 

Zitat:

@foggie schrieb am 31. Oktober 2015 um 03:18:53 Uhr:

Zitat:

@myinfo schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:29:03 Uhr:

Diese Lyrik setzt sich auch im am Mittwoch veröffentlichen Zwischenbericht zum 3. Quartal fort. "Volkswagen schreibt im dritten Quartal 1,67 Milliarden Euro Verlust" meldet die Nachrichtenagentur AFP; "Abgas-Skandal führt bei VW-Konzern zu 3,5 Milliarden Euro Verlust" heißt es bei der Deutschen Presseagentur dpa; "VW fährt wegen Abgasskandal in die roten Zahlen" titelt Reuters. VW selbst scheint dagegen auf einem anderen Stern zu leben: Der Konzern meldet stolz einen Umsatzzuwachs von 147,7 auf 160,3 Milliarden Euro im Vergleich zum 3. Quartal des Vorjahres, das "operative Ergebnis vor Sondereinflüssen" sei von 9,4 auf 10,2 Milliarden Euro gestiegen.

Wer sich mit Wirtschaftsdaten nicht auskennt sollte sie auch nicht als Argument anbringen.

Hallo foggie,

wen meinst du damit? Wer kennt sich deiner Meinung nach nicht mit Wirtschaftsdaten aus? Der Autor, die Agenturen, ich?

Zitat:

Es gibt doch noch Unterschiede zwischen Umsatz, Verlust, und negativer Bilanz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Und was willst du damit sagen? Versucht du damit dem Autor zu unterstellen, er hätte keine Ahnung in Sachen Rechnungslegung? Wo hat er einen Fehler gemacht? Ich kann keinen Fehler erkennen. Falls du einen findest, poste ihn bitte.

Der Autor hat seinen Artikel mit "VW: Vom Autobauer zum Wortakrobaten" überschrieben und exakt dies führt er darin aus.

In dem von dir zitierten Abschnitt oben stellt er zuerst die Schlagzeilen der Agenturen dar, welche das negative Quartalsergebnis hervorheben und zeigt dann auf, wie VW diesen Sachverhalt darstellt.

Und genau darum geht es ihm ja im kompletten Artikel, wie stellt VW "die Sache" dar.

Auf die Wiedergabe der allseits bekannten betriebswirtschaftlichen Daten kommt es hier nicht an und dies hat der Autor ja auch vorne weg geschrieben: "Auch wenn die Fakten stets die gleichen bleiben, kann man mit Sprache viel verschleiern, verschärfen oder verharmlosen."

Nochmal es geht es um die Darstellung "der Sache" und genau diese sagt eben sehr viel über VW und die oben von Drahkke angesprochene Glaubwürdigkeit aus.

Zitat:

Aber da ja hier jeder mal darf passt das genau hier rein.

Dem kann ich nur zustimmen. Wie VW "die Sache" sieht, gehört genau hier her.

 

Der Artikel enthält übrigens eine Information, welche nicht nur für die Rechnungslegung interessant ist: "Grund sind die milliardenschweren Rückstellungen für Rückruf und Umrüstung von manipulierten Fahrzeugen, deren Last der Wolfsburger Konzern voll bei der Hauptmarke Volkswagen-Pkw verbuchte."

Darüber könnte man diskutieren, vor allem als MA von VW.

VG myinfo

Zitat:

@myinfo schrieb am 31. Oktober 2015 um 16:38:39 Uhr:

Und was willst du damit sagen? Versucht du damit dem Autor zu unterstellen, er hätte keine Ahnung in Sachen Rechnungslegung? Wo hat er einen Fehler gemacht? Ich kann keinen Fehler erkennen. Falls du einen findest, poste ihn bitte.

Einfach mal den kompletten VW Bericht lesen.;)

Und nicht 3 aus dem Zusammenahng gerissenen unteschiedliche Aussagen gegenüberstellen, das journalistisch so aufzubereiten um dem Leser zu suggerieren VW würde alles schön reden.

Das sich Nachrichtenagenturen nur die negativen Zahlen aus dem Bericht picken wird gleich ganz unterschlagen.

Zum Schluß wird es dan hier noch als Fakt gepostet.

Das ist einfach nur Brandstiftung und nicht seriös.

Abgasaffäre: Bundestagsgutachten macht VW-Kunden Hoffnung:

"Volkswagen-Kunden, die ein Auto mit manipulierter Abgassoftware fahren, können unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern. Das geht aus einer Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

[...]

Würde der Wagen nach dem Rückruf in die Werkstatt und der Deaktivierung der Software mehr Diesel verbrauchen, könnte eine "erhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers vorliegen. Konkret wäre das etwa bei einem Mehrverbrauch von zehn Prozent im vorgeschriebenen Messverfahren der Fall. Schon ab drei Prozent hätten die Gerichte einen Sachmangel angenommen, so die Bundestagsexperten."

Hier das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:

http://oliver-krischer.eu/.../...dRechtsfolgenAbgasskandalKrischer.pdf

Und was sagt uns dieses Gutachten? Spiegel Online zitiert auch nur die Stellen, die für potentiell Geschädigte Hoffnung auf Schadensersatz erwecken.

In dem Gutachten habe ich ganz häufig diese Wörter gelesen: möglicherweise, könnte, denkbar, erscheint...

Die große Frage ist doch die Durchsetzbarkeit von Rückabwicklung/Kaufpreisminderung vor Gericht und dabei muss bedacht werden, das jeder Autobesitzer das Prozedere individuell durchexerzieren muss. Es müssen Gutachten erstellt werden, das ist mit Kosten verbunden usw.

Zitat:

@forrestde schrieb am 1. November 2015 um 12:49:47 Uhr:

Die große Frage ist doch die Durchsetzbarkeit von Rückabwicklung/Kaufpreisminderung vor Gericht und dabei muss bedacht werden, das jeder Autobesitzer das Prozedere individuell durchexerzieren muss. Es müssen Gutachten erstellt werden, das ist mit Kosten verbunden usw.

Für Pfennigfuchser ist das natürlich ein Albtraum, aber ansonsten kann sich das Prozeßrisiko für die Fahrzeugbesitzer durchaus lohnen.

am 1. November 2015 um 16:11

Irgendwer wird die rechtlichen Feinheiten vor Gericht sicherlich ausloten. Das kann Jahre dauern und ist normalerweise ein Hobby für sich. Häufig ein zeitaufwändiges. Meine Vermutung: Wenn überhaupt positives Urteil, dann

-entweder Rückgabemöglichkeit zum Zeitwert (kriege ich so beim Händler auch), bzw. Aufrechnung einer Abnutzungsentschädigung bei Rückabwicklung. Das dürfte in etwa auf den Zeitwert hinauslaufen.

-oder im Fall von Mehrverbrauch nach dem Update ein pauschaler "Spritkostenzuschuß". Der dürfte wahrscheinlich im höheren 3-stelligen oder sehr niedrigen 4-stelligen EUR Bereich liegen. Mehr nicht? Mehr nicht. 10 % mehr sind bei meinem Golf um die 0,5 Liter auf hundert Kilometer. Auf hunderttausend Kilometer sind das dann 500 Liter. Ist nicht so die Welt.

Fazit: In den allermeisten Fällen wird es wohl keine Basis für hohe Schadensersatzforderungen geben.

Klar bin ich nicht glücklich damit, extra einen Golf mit BMT gekauft zu haben und nun informiert zu werden, dass da geschummelt wurde. Aber Schaden? Wenn überhaupt - wird der sehr überschaubar bleiben. Dafür als "neues Hobby" jahrelange vor Gericht ziehen?

Ein bischen anders kann das bei den Krankenversicherern aussehen, wenn die Statistiken über Bronchial- und Lungenkrankheiten mit Ursache NOx heranziehen. Aber selbst das wird wahrscheinlich überschaubar bleiben und pauschal abgewickelt werden, weil eine Einzelfallentscheidung praktisch unmöglich ist.

Wir betrachten hier aber auch gerade nur die Schäden, welche die betroffenen Fahrzeugbesitzer erlitten haben. Das ist aber auch in Deutschland nicht die einzige Gruppe, welche durch den Betrugs-Skandal geschädigt wurde.

Wer ist denn noch wovon geschädigt worden?

Die gesundheitlichen Schäden werden wohl sehr schlecht auf die VW Diesel zurückzuführen sein.

Zum Beispiel etliche Aktionäre durch die verspätete Gewinnwarnung.

Das ist dann ja wohl persönliches Pech...erst an der Börse spekulieren und dann jammern wenn's bergab geht...

Da fehlt mir schon ein wenig Verständniss!

Zitat:

@Spezi60 schrieb am 1. November 2015 um 20:54:45 Uhr:

Das ist dann ja wohl persönliches Pech...erst an der Börse spekulieren und dann jammern wenn's bergab geht...

Da fehlt mir schon ein wenig Verständniss!

Mit persönlichem Pech hat das nichts mehr zu tun, wenn Emittenten ihre Investoren ins offene Messer laufen lassen, indem sie ihren Publizitätspflichten nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachkommen.

In Betracht kommt hier insbesondere eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

Mehr dazu hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizit%C3%A4t

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. November 2015 um 21:04:52 Uhr:

Mit persönlichem Pech hat das nichts mehr zu tun, wenn Emittenten ihre Investoren ins offene Messer laufen lassen, indem sie ihren Publizitätspflichten nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachkommen.

Das dient aber in erster Linie dazu, dass sich Insider keine Vorteile daraus ziehen.

Denn auch wenn die Meldung den Vorschriften entsprechend abgesetzt wurde, ändert es nicht die Bohne am Kursverfall.

Der Kursverfall entsteht ja nur dadurch weil in dem Fall alle ihre Aktien auf dem Markt anbieten.

Und ob man jetzt im erweiterten Sinn als Investor gilt, wenn man seinem Nachbarn eine Aktie abkauft gilt es auch noch zu diskutieren.

Zitat:

@foggie schrieb am 1. November 2015 um 22:56:08 Uhr:

Das dient aber in erster Linie dazu, dass sich Insider keine Vorteile daraus ziehen.

Denn auch wenn die Meldung den Vorschriften entsprechend abgesetzt wurde, ändert es nicht die Bohne am Kursverfall.

Der Kursverfall entsteht ja nur dadurch weil in dem Fall alle ihre Aktien auf den Markt anbieten.

Ich habe den entscheidenden Passus mal fett markiert.

Der Kursverfall begann ja erst, als die Sache vom Konzern öffentlich gemacht wurde, konnte von den Anlegern also in den 17 Tagen vom Ablauf der EPA-Frist (3.September) bis zur Veröffentlichung des Skandals (20.September) garnicht vorausgesehen werden. In diesem Fall dient die Ad-Hoc-Publizität in zweiter Linie eben auch dem Schutz der Anleger und nicht nur der Verhinderung von Insider-Handel.

Hieraus kann der Konzern wegen seiner Mißachtung der Meldefristen haftbar gemacht werden.

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