Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Hier noch ein interessanter Artikel der die rechtliche Seite beleuchtet:
http://www.finanzen.net/.../...lkswagen-Politik-in-der-Pflicht-4560503
Zitat:
@heliosh schrieb am 15. Oktober 2015 um 19:12:46 Uhr:
Eben im Radio wurde gesagt, ein für den Umbau notwendiges Bauteil stünde erst in knapp einem Jahr zur Verfügung, auf einzelnen Newsseiten habe ich die Information auch gefunden.
Woher kommen diese Infos? Gibt es Pressemeldungen von VW, oder sind Journalisten am spekulieren und schreiben bloss von einander ab?Bei der letzten Pressemeldung finde ich nichts konkretes. In den Nachrichten wird higegen gesagt:
"VW habe angegeben, dass ein Bauteil erst ab September 2016 verfügbar sei."
(Quelle)
Das hat Alexander Dobrindt heute bei der Pressekonferenz so verkündet. Habe es selbst live auf N24 gesehen. Hier soll VW dem KBA gesagt haben, dass es für (wahrscheinlich den 1.2 und 1.6 TDI) neben dem Update auch ein Hardware-Veränderung geben wird und der Zulieferer dieses erst bis voraussichtlich September 2016 liefern könne.
Zitat:
@robomob schrieb am 15. Oktober 2015 um 20:23:14 Uhr:
Hier soll VW dem KBA gesagt haben, dass es für (wahrscheinlich den 1.2 und 1.6 TDI) neben dem Update auch ein Hardware-Veränderung geben wird und der Zulieferer dieses erst bis voraussichtlich September 2016 liefern könne.
So wurde es in den letzten Tagen auch hier bei MT kolportiert.
danke für den link "touranfaq"
ich denke auch, dass dieser tipp
der angekündigte Rückruf berge für VW-Kunden zweierlei Risiken. Zum einem würden durch eine unkontrollierte Nachrüstung Beweise vernichtet. ""Egal was in den Werkstätten an den Fahrzeugen verändert wird, der Kunde hat hinterher keine Möglichkeit, das zu überprüfen", warnt Gieschen. Er rate daher dringend, zeitnah die betroffenen Autos bei einem auf Fahrzeugprogrammierung spezialisierten Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.
sehr nützlich sei könnte, vor allem in bezug auf "unkontrollierte vernichtung von beweisen"
ein gutachter könnte, so meine meinung, mir heute schriftlich geben, was an meinem 1,6er diesel plus
nicht korrekt ist.
dann hätte ich etwas in der hand.
desweiteren glaube ich auch, dass eine haftbarhaltung an VW und meinen verkäufer zu versenden ist,
damit fristen nicht sang- und klalos verstreichen, und fristen sind nunmal in der rechtsprechung sehr wichitg.
lg
Lützenkirchen
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Noch ein paar Artikel zu juristischen Aspekten:
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Hi,
der Wagen meiner Frau ist ein Golf 6 2.0 TDI 110PS aus Ende September 2009, das erste "2010er" Modell.
Es hat lauf VW-Datenbank einen der "betroffenden" EA189-Motoren.
Mal ganz abgesehen davon, dass mich das mit dem "Skandal" genausowenig interessiert wie meine Frau (wer glaubt schon den Abgasangaben der Hersteller) ...
und abgesehen davon, dass wir vor grade einer Wochen einen neuen Beetle Cabrio als Drittfahrzeug bestellt haben, und zwar trotz Diesel-Skandal 😁 (der war uns herzlich wurscht) mit 110PS-2.0TDI, weil das der genialste Diesel ist, den wir im Hinblick auf Solidität und Sparsamkeit jemals gefahren haben...
und auch abgesehen davon, dass mir die Verbrauchswerte des Fahrzeuges regelmäßig die Tränen der Freude und des Neides in die Augen treiben, denn ich fahre den mit 4.3 Litern im Mischbetrieb auch mit ein wenig Stadt, mein BMW 530d aus dem gleichen Jahr braucht trotz kaum 230kg Mehrgewicht mehr als doppelt soviel...
und auch abgesehen davon, dass an dem Fahrzeug nach 140000km bisher nur die übliche Klima-Kompressor-Konstruktionsfehler-Sache (Garantie-Reparatur) war und der fast fährt wie ein neuer...
... interessiert mich doch, ob an dem Fahrzeug trotz "betroffenem" EA189 überhaupt (zukünftig) etwas zu tun ist. Der hat ja weder AdBlue und ist nur Euro5.
Es geht mir einfach darum, ob man vielleicht befürchten muss, dass der ohnehin schon mit nicht wirklich reichlich Motorleistung versehene Wagen weniger spritzig sein wird.
Er ist nämlich für einen "kleinen" Diesel erfreulich spritzig, hängt prima am Gas, kommt beim Tritt auf Pedal SOFORT (mein BMW ist eine lahme träge Gurke dagegen) und die 110 Pferdchen sind quicklebendig.
Hat jemand genug technischen Durchblick, um sagen zu können, was da vermutlich gemacht werden könnte?
Was meint Ihr, wird der Motor sein "Temperament" und seine geniale Sparsamkeit behalten?
k-hm
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 6 2.0 TDI 110PS 09/09 mit EA189 - überhaupt betroffen?' überführt.]
Zitat:
@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:56:28 Uhr:
Steht doch da:Zitat:
@lwinni schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:51:22 Uhr:
Wer und wie soll es dann kontrollieren?Am Ende von Rückrufaktionen werden die nicht nachgebesserten Fahrzeuge vom KBA an die Zulassungsbehörden gemeldet.
Und Du kannst mir ruhig glauben, das funktioniert. Ein MTler aus dem 2018-Thread wollte bei seinem Camaro den Zündschloß-Rückruf "aussitzen". Nachdem er drei Briefe ignoriert hat, kam Post von der Zulassungsstelle - Androhung von Zwangsstilllegung.
Hier auch so ein Fall, netterweise gleich mit Bußgeld-Androhung 😉
Ja, aber hier geht es um min. 2,4 Millionen Fahrzeuge. Da reden wir hier von Monaten, eher Jahren. Weiterhin bezweifele ich, dass die Kommunikation zw. VW, KBA und der Zulassungsstellen so schnell sein wird. Wie auch immer, erst einmal abwarten und die ersten Versuchskaninchen testen lassen...
Nein...es ist ja nicht mal bekannt was bei den europäischen Wagen los ist.
Es kann sein, dass wir die Software einfach haben, sie aber nichts macht - trotzdem ist sie verboten und muss weg. Somit würde sich dein Auto unterm Strich nicht verändern
Es kann aber auch sein, dass die Software auch bei uns den Prüfstand erkennt und besonders sauber steuert. Hier müsste das Softwareverhalten überarbeitet werden. Jetz ist aber die Frage in wie weit sich das auf die Fahreigenschaften auswirkt. Sicher wird es einen Einfluss haben, fraglich ist aber ob es dann nur eine messbare oder auch eine Spürbare Veränderung gibt.
Es kann auch sein, dass nur bei einigen Modellen oder Modelljahren per software eingegriffen wird...man muss abwarten
VW hat ja bis dahin nix verlauten lassen was nun wirklich faul ist bei unseren TDI's...Auf die ganze Spekulation von BILD und anderen "Experten" würde ich erstmal nichts geben, solange es keine konkrete Aussage gibt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Golf 6 2.0 TDI 110PS 09/09 mit EA189 - überhaupt betroffen?' überführt.]
Zitat:
Ja, aber hier geht es um min. 2,4 Millionen Fahrzeuge. Da reden wir hier von Monaten, eher Jahren. Weiterhin bezweifele ich, dass die Kommunikation zw. VW, KBA und der Zulassungsstellen so schnell sein wird. Wie auch immer, erst einmal abwarten und die ersten Versuchskaninchen testen lassen...
Erstmal die "anderen" ...
Bisher hat hier noch keiner geschrieben, "joa ich fahre direkt im Januar!"
Alle warten ab! Ich glaube nicht, dass der Zeitplan, den wohl das KBA vorschreibt, das tolerieren kann. Jetzt kochen bestimmt die Emotionen bei dem ein oder anderen hoch, nach dem Motto "die können mich doch nicht zwingen, ich muss arbeiten, ich bin im Urlaub, mein Hamster ist krank, usw.".
2,4 Mio KFZs zum Rückruf!!:
Laut einer Statistik-Webseite gibt es in Dtl. 1078 VW-, 961 Audi Werkstätten (von Seat und Skoda habe ich nichts gefunden). Gehen wir davon aus, dass oft VW-Audi-Skoda-Seat ein und der selbe Betrieb ist und rechnen mit round about 2000 Werkstätten in Dtl. Dann fällt auf jede Werkstatt im Mittel 1200 KFZs. Bei ca. 240 Arbeitstagen im Jahr sind es genau 5 KFZs pro Tag zum Umrüsten. Je nach Aufwand der Maßnahmen ist das NICHT zu schaffen. Vor allem die Werkstätten müssen den Rückruf neben dem täglichen Geschäft bewältigen.
SOMIT glaube ich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen oder der Zeitplan ist überhaupt nicht einzuhalten.
Vor einer Woche haben hier viele gezweifelt, ob man am Rückruf überhaupt teilnehmen muss (stand für mich nie zur Diskussion). Gestern kam die Meldung "angeordneter Rückruf".
Auch auf unsere abwartende Haltung wird vermutlich eine gewisse Maßnahme ergriffen werden müssen. Ich glaube nicht, dass jeder darauf vertrauen kann, dass es die Versuchskaninchen gibt, die uns einen Langzeittest liefern.
Ich werde lieber aktiv und verlasse mich nicht darauf, dass ich möglichst spät an der Reihe bin. Und selbst wenn Ihr einer der letzten seid ... was dann? 😉 ...
Ich glaube es ist sinnvoller jetzt nicht "abzuwarten". Sondern seine Möglichkeiten aktiv auszuloten.
Zitat:
@2.0TDI-GOLF schrieb am 16. Oktober 2015 um 11:16:08 Uhr:
Erstmal die "anderen" ...
So lange wartet das KBA übrigens auch nicht bis da "Mahnungen" rausgehen. Bei den Mini-Rückrufen, die ich weiter oben verlinkt habe, war der Rückruf im Februar und die "Mahnung" kam im November.
Zitat:
Ich glaube es ist sinnvoller jetzt nicht "abzuwarten". Sondern seine Möglichkeiten aktiv auszuloten.
Eben. Am Ende muss man so oder so zum Rückruf, lieber frühzeitig andere Möglichkeiten eruieren. Vor allem wenn das Fahrzeug noch in der Sachmängelhaftung vom Kauf ist.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 16. Oktober 2015 um 11:25:08 Uhr:
So lange wartet das KBA übrigens auch nicht bis da "Mahnungen" rausgehen. Bei den Mini-Rückrufen, die ich weiter oben verlinkt habe, war der Rückruf im Februar und die "Mahnung" kam im November.Zitat:
@2.0TDI-GOLF schrieb am 16. Oktober 2015 um 11:16:08 Uhr:
Erstmal die "anderen" ...
Zitat:
@touranfaq schrieb am 16. Oktober 2015 um 11:25:08 Uhr:
Eben. Am Ende muss man so oder so zum Rückruf, lieber frühzeitig andere Möglichkeiten eruieren. Vor allem wenn das Fahrzeug noch in der Sachmängelhaftung vom Kauf ist.Zitat:
Ich glaube es ist sinnvoller jetzt nicht "abzuwarten". Sondern seine Möglichkeiten aktiv auszuloten.
Was schlägst du bei einem Fahrzeug von 2009 vor?
Zitat:
@S!L3NC3R schrieb am 16. Oktober 2015 um 11:22:15 Uhr:
Im direkten Gespräch wurde bereits schon von VW erwähnt das dafür eine "Fabrik" eingerichtet wird.
WOOW 😉 woher kommt die Info ... "direktes Gespräch"??
Ich bin leider schon außerhalb der Sachmängelhaftung. Die beträgt bei Gebrauchtwagen nur ein Jahr und steht auch so in meinem Kaufvertrag. Dennoch ziehe ich es in Erwägung mich dieser Interessengemeinschaft, die touranfaq gepostet hat, anzuschließen (auch weil ich die gleiche Idee hatte, Petition). Zumindest würde ich meinen Fall individuell prüfen lassen wollen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Dafür nehme ich mir aber noch etwas Zeit und werde die einzelnen Anwaltskanzleien etwas prüfen.
Vielleicht könnten wir hier solche Dinge auch etwas intensiver besprechen. Vor allem in der Hinsicht, ob jmd. eine Kanzlei empfehlen kann, die sich gerade auf vw spezialisiert. Ich würde mich freuen und es bringt vermutlich auch mehr Leuten etwas.
tja, ich werde in der kommenden woche mal mit meiner rechtschutzversicherung sprechen und bei positver rückmeldung einen anwalt beauftragen.
der kann dann auch fachlich klären, wie es sich mit meinem gebrauchtwagen ( geakuft 3/2015 - bj 2/2011 )
verhält.
aber warten werde ich bestimmt nicht.
so dicke habe ich es nicht, dass ich geld zu verschenken hätte
lg
Lützenkirchen