Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Ich glaube nicht, das das schon zu 100% sicher ist, das nur die 2.0l nur das Softwareupdate bekommt und nur die 1.6er zusätzlich neue Hardware bekommt. Wartets doch mal ab. Vllt bekommt der 2.0er ja auch neue Hardware, immer individuell möglicherweise

Zitat:

@rv112xy schrieb am 15. Oktober 2015 um 12:45:07 Uhr:


Meine Injektoren sind teils schon recht verschlissen, wenn jetzt höhere Einspritzdrücke benötigt werden und einer dadurch den Geist aufgibt, darf ich es ausbaden?

Natürlich musst du das dann ausbaden denn: (so wird es zu 99% kommen)

"nein dieser Defekt ist altersbedingt und hat rein gar nichts mit dem Update zu tun.. dieses wurde AUSFÜHRLICH und mehrere Monate unter allen Bedingungen getestet.."
Viel Spaß dabei bei einem z.B. 6 Jahre alten Auto nachzuweisen, dass die Bauteile vielleicht ohne das Update mehrere Jahr gehalten hätten, zumindest so lange wie man das Fahrzeug noch fahren wollte. (aussichtslos!)

Der Rechtsweg steht dir dann frei... (selbstverständlich mit allen Gutachten, die du dann erstmal selbst verauslagen musst.)

(Gleiches gilt übrigens für verstopfte AGR Ventile und vorzeitig volle DPFs)

deleted

Zitat:

@muhmann schrieb am 14. Oktober 2015 um 21:26:00 Uhr:


Naja, welcher Händler ist denn so dämlich, diese Formulare zu unterschreiben?
Beim ersten hast du ja eventuell noch eine minimale Chance, wenn noch kein Geld geflossen ist.
Beim zweiten Formular müsste der Händler ja wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, das zu unterschreiben. Damit übernimmt er eine Haftung für Dinge, mit denen er garnichts zu tun hat.

Es ist mir absolut schleierhaft, wie die "ADAC-Juristen" auf so einen Blödsinn kommen können.

Sicher kann er die Unterschrift verweigern.

Für den Kunden stellt sich im Falle einer Weigerung aber die grundsätzliche Frage, ob er in Zukunft überhaupt noch jemals ein Modell des Wolfsburger Konzern kaufen oder lieber schauen sollte, was andere Hersteller anbieten.

Es könnte also passieren, daß nur noch ein Häufchen Masochisten bei der Fahne bleibt und das könnte für den Händler für's geschäftliche Überleben zu wenig sein.

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 14. Oktober 2015 um 08:58:49 Uhr:


Siehe auch:

https://www.das.de/.../neue-gewaehrleistungsfrist-nach-reparatur.aspx
http://www.anwalt.de/.../...-zum-neubeginn-der-verjaehrung_011410.html
http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Für die Sachmängelhaftung (nicht für die Garantie) gilt im Kaufrecht (im Werkvertragrecht können Unterschiede bestehen) folgendes:
Zunächst muss ein gültiger Kaufvertrag zwischen den Parteien vereinbart sein, damit der Käufer bei Vorliegen eines Mangels seine Rechte geltend machen kann. Davon ist z.B. beim Erwerb eines Handys (auch bei 1,- Handy) in einem Laden oder eine Computers über das Internet auszugehen.

(...)

Leider gehört es tatsächlich zu einem weit verbreiteten Rechtsirrtum, dass nach jeder Nachbesserung die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren neu zu laufen beginnt.

Zu gut deutsch: Für die Nachbesserung gibt es keine Gewährleistung und wahrscheinlich auch keine Garantie. Der Rückruf kommt VW teuer genug zu stehen, wieso sollen sie dann noch freiwillig Garantie auf die Nachbesserung geben?

Nachbesserung heißt es, wenn ein Produkt wieder in den ursprünglichen funktionsfähigen Zustand gebracht wird. Darauf gibt es natürlich keine Garantie. Wenn VW die Eigenschaften nachträglich verändert, dann muss eine Garantie folgen.

Bestes Beispiel wäre hier ein Chip-Tuning. Qualmt mir da der Motor ab, dann läuft das auch auf Garantie. Keiner weiß was VW mit der Software weiter manipuliert und was das für Auswirkungen im Verlauf der Nutzung hat. Ohne gesetzliche Absicherung lasse ich bestimmt nicht an meinem Fahrzeug neue Software drauf spielen.

Zitat:

@Frankman28 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:20:30 Uhr:


Nachbesserung heißt es, wenn ein Produkt wieder in den ursprünglichen funktionsfähigen Zustand gebracht wird.

Jein. Eine Nachbesserung gibt es auch dann, wenn das Produkt von vorneherein schon nicht dem (vertraglich vereinbarten) Soll-Zustand entspricht. D.h. es muss nicht zwingend etwas "kaputt" sein. Deshalb ist der Rückruf schon eine Nachbesserung, das Fahrzeug wird auf die Emissionswerte gebracht, mit denen es beworben und verkauft wurde.

Zitat:

Wenn VW die Eigenschaften nachträglich verändert, dann muss eine Garantie folgen.

"Muss"? Warum? Garantie ist eine

freiwillige Leistung

des Herstellers.

Zitat:

Ohne gesetzliche Absicherung lasse ich bestimmt nicht an meinem Fahrzeug neue Software drauf spielen.

Das ist ja das Problem: Aus dem BGB lässt sich keine gesetzliche Absicherung herleiten. Keine Kaufsache bzw. kein von Dir beauftragtes Gewerk, damit auch keine Sachmängelhaftung. Die einzige Hoffnung ist eine freiwillige Garantie/Kulanz. Ob das der Hersteller aber macht, bei Fahrzeugen die zum Zeitpunkt des Rückrufs bis zu 6 Jahre alt sind?

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:38:21 Uhr:



Zitat:

@Frankman28 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:20:30 Uhr:


Nachbesserung heißt es, wenn ein Produkt wieder in den ursprünglichen funktionsfähigen Zustand gebracht wird.
Jein. Eine Nachbesserung gibt es auch dann, wenn das Produkt von vorneherein schon nicht dem (vertraglich vereinbarten) Soll-Zustand entspricht. D.h. es muss nicht zwingend etwas "kaputt" sein. Deshalb ist der Rückruf schon eine Nachbesserung, das Fahrzeug wird auf die Emissionswerte gebracht, mit denen es beworben und verkauft wurde.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:38:21 Uhr:



Zitat:

Wenn VW die Eigenschaften nachträglich verändert, dann muss eine Garantie folgen.

"Muss"? Warum? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:38:21 Uhr:



Zitat:

Ohne gesetzliche Absicherung lasse ich bestimmt nicht an meinem Fahrzeug neue Software drauf spielen.

Das ist ja das Problem: Aus dem BGB lässt sich keine gesetzliche Absicherung herleiten. Keine Kaufsache bzw. kein von Dir beauftragtes Gewerk, damit auch keine Sachmängelhaftung. Die einzige Hoffnung ist eine freiwillige Garantie/Kulanz. Ob das der Hersteller aber macht, bei Fahrzeugen die zum Zeitpunkt des Rückrufs bis zu 6 Jahre alt sind?

Ich lasse mich doch nicht als Versuchskaninchen missbrauchen. Keiner weiß was die Veränderung am Fahrzeug bewirkt. Hauptsache der Schadstoffausstoß ist nach Vorschrift und der Rest ist egal. Bleibt das Fahrzeug heil, dann ist alles gut. Bleibt es nicht heil, dann ist für VW trotzdem alles gut. Muss man das verstehen? Die sollen erst einmal einen Langzeittest für ihr Produkt vorweisen, aber geprüft von einem unabhängigen.

Ich bin immer noch der Meinung, wenn ein Softwareupdate für meinen ausreichend wäre, ohne sich negativ auf andere Komponenten auszuwirken, dann hätten die das schon die letzten Jahre gemacht. Ich denke die suchen nur einen für sich günstigen Weg die Kosten hier auf den Endkunde umzulegen. Mit so einer Prognose, kann man seinen Diesel wohl kaum noch an den Mann bringen.

Zitat:

@Frankman28 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:58:30 Uhr:


Ich lasse mich doch nicht als Versuchskaninchen missbrauchen. Keiner weiß was die Veränderung am Fahrzeug bewirkt. Hauptsache der Schadstoffausstoß ist nach Vorschrift und der Rest ist egal. Bleibt das Fahrzeug heil, dann ist alles gut. Bleibt es nicht heil, dann ist für VW trotzdem alles gut. Muss man das verstehen?

Es ist leider so dass die Verbraucherrechte in D bzw. in der EU sehr schwach sind. Hier hat die Lobby der Industrie ganze Arbeit geleistet.

Im Prinzip muss man noch froh sein wenn der Hersteller selbst eine Garantie gibt, denn allein mit der Sachmängelhaftung (inkl. Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wird gerne verdrängt!) steht der Verbraucher ziemlich schlecht da.

Zitat:

Ich bin immer noch der Meinung, wenn ein Softwareupdate für meinen ausreichend wäre, ohne sich negativ auf andere Komponenten auszuwirken, dann hätten die das schon die letzten Jahre gemacht.

Apropos Softwareupdate:

Es gab in der Vergangenheit schon diverse Serviceaktionen bei den Dieseln wo nach einen Softwareupdate ein Leistungsverlust spürbar war (z.B. die hier). Da hast Du als Kunde hinterher letztendlich auch nur dumm aus der Wäsche gucken können, denn das SW-Update konnte nicht "zurückgerollt" werden, und da der Leistungsverlust innerhalb der Toleranzgrenzen lag war mit Nachbesserung nix zu machen.

Wollte oben nicht jemand Fakten?

Abgasskandal bei Volkswagen: Die Folgen des Millionen-Rückrufs

Die Rückrufaktion ist aber für jeden Halter verpflichtend - früher oder später muss man mit seinem VW also in die Werkstatt. Am Ende von Rückrufaktionen werden die nicht nachgebesserten Fahrzeuge vom KBA an die Zulassungsbehörden gemeldet. Diese können dann die Zulassung entziehen.

D.h. sich einfach weigern ist definitiv nicht drin.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:32:27 Uhr:



D.h. sich einfach weigern ist definitiv nicht drin.

Wer und wie soll es dann kontrollieren?

Zitat:

@lwinni schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:51:22 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:32:27 Uhr:



D.h. sich einfach weigern ist definitiv nicht drin.
Wer und wie soll es dann kontrollieren?

Die Werkstätten müssen dem KBA Melden welche Fahrzeuge schon umgerüstet wurden.

Wenn du als nie dahin fährst, kommt nen Brief vom KBA mit einer gewissen Frist, wenn du die auch nicht einhälst, wird dir die Zulassung wohl oder übel entzogen werden.

Zitat:

@lwinni schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:51:22 Uhr:


Wer und wie soll es dann kontrollieren?

Steht doch da:

Am Ende von Rückrufaktionen werden die nicht nachgebesserten Fahrzeuge vom KBA an die Zulassungsbehörden gemeldet.

Und Du kannst mir ruhig glauben, das funktioniert. Ein MTler aus dem 2018-Thread wollte bei seinem Camaro den Zündschloß-Rückruf "aussitzen". Nachdem er drei Briefe ignoriert hat, kam Post von der Zulassungsstelle - Androhung von Zwangsstilllegung.

Hier auch so ein Fall, netterweise gleich mit Bußgeld-Androhung 😉

Eben im Radio wurde gesagt, ein für den Umbau notwendiges Bauteil stünde erst in knapp einem Jahr zur Verfügung, auf einzelnen Newsseiten habe ich die Information auch gefunden.
Woher kommen diese Infos? Gibt es Pressemeldungen von VW, oder sind Journalisten am spekulieren und schreiben bloss von einander ab?

Bei der letzten Pressemeldung finde ich nichts konkretes. In den Nachrichten wird higegen gesagt:
"VW habe angegeben, dass ein Bauteil erst ab September 2016 verfügbar sei."
(Quelle)

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