Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.
MfG Benny
Beste Antwort im Thema
Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.
Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.
Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.
3142 Antworten
Zitat:
@GolfCR schrieb am 21. Januar 2017 um 18:20:23 Uhr:
Hallo Rainer, genau das ist der Grund warum ich gar nicht zum Update fahre...
DIE Einstellung habe ich aktuell auch. Im August läuft mein Tüv ab, würde mir dieser wegen fehlendem Update eigentlich verweigert werden? Mal eine Diskussion wert...
@stehey:
Sach- und Rechtslage bisher:
NOx wird beim TÜV nicht geprüft.
CO-Wert und maximale Diesel-Rauchgas-Trübung müssen in Ordnung sein.
Du mußt keine Bescheinigung über das stattgehabte Update vorlegen.
Wenn es bei deinem Auto an nichts anderem scheitert, bekommst du ohne Update ganz unproblematisch TÜV.
Formaljuristisch haben EA 189 kraft Gesetzes keine BE, darüber wird als Deal Politik mit VW jedoch hinweg gesehen.
Daher erfolgen keine Zwangsstilllegungen und VW muß ggü. dem Endkunden nicht zahlen.
Keine BE = keine Zulassung = kein Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr.
Zuständigkeitshalber müssen das die Zulassungsstellen der Länder regeln.
VW muß vorher rechtssicher durchgebracht haben, daß mit dem sog. Update alles iSe BE erledigt ist.
Ändern wird sich erst etwas, wenn EA 189 Fahrzeuge - ohne Update - offiziell als KFZ ohne BE klassifiziert werden, die Duldungsphase oder Schonfrist vorbei sein wird.
Das wird groß durch die Presse gehen, das wirst du nicht überlesen können.
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Zitat:
@P990i schrieb am 23. Januar 2017 um 15:13:50 Uhr:
Formaljuristisch haben EA 189 kraft Gesetzes keine BE
Warum sollte das so sein? Kannst Du das belegen?
Zitat:
@P990i schrieb am 23. Januar 2017 um 15:13:50 Uhr:
darüber wird als Deal Politik mit VW jedoch hinweg gesehen.
Auch hier wüsste ich gern, woher Du diese Information hast?
Zitat:
@P990i schrieb am 23. Januar 2017 um 15:13:50 Uhr:
Ändern wird sich erst etwas, wenn EA 189 Fahrzeuge - ohne Update - offiziell als KFZ ohne BE klassifiziert werden
Aber DANN wären diese Fahrzeuge ja niemals zulassungsfähig gewesen, wären also schon mängelbehaftet ausgeliefert worden - und das wäre vermutlich ein Grund, den ursprünglichen Kauf rückgängig zu machen. Ob es also dazu wirklich kommen wird?
Wird nie dazu kommen. VW und der Staat hängen so tief zusammen in diesem Sumpf, da wird eine Kräne der anderen kein Auge auspicken. Auch, wenn es mittlerweile ein Urteil zugunsten eines Klägers gab. Ich muss ehrlich sagen, ich würde auch gern in die Richtung gehen, da es schließlich um 35.000 Euro geht, aber ist es mir das schlussendlich wert, eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn es dann doch ein anderes Urteil wird?
Ich verfolge die Prozesse jetz auch nicht bis ins Detail, von daher möge man mich berichtigen...Ja es gibt Urteile zugunsten der Kunden, aber ist davon schon eins wirklich rechtskräftig?
Du beantwortest dir die Frage sogar selbst.
EA 189 hat keine Serienfahrzeug-BE mit Offenlegung der NOx-Betrugssoftware durch das KBA erteilt bekommen, sondern nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Zwangsstillegungen finden bisher nicht statt. Diese Information ist auch dir zugänglich.
Die gesetzliche Folge muß ich nicht belegen, die greift ohne mein Zutun oder dein Mißtrauen ggü. meinen Äußerungen ein.
Es kommt laufend zu den Rückgängmachungen der Kaufverträge.
Der Kunde muß in dieser Variante jedoch Nutzungsentgelt an VW - trotz stattgehabten Betruges an ihm durch VW - zahlen.
Die Urteile dazu werden bei MT laufend mitgeteilt inkl. der Berichterstattung darüber (Broesel13).
Im Zweifel schließt VW schnell einen ag Vergleich iSe Totalanerkenntnisses.
Alles bekannt.
Inzwischen geht es in Richtung vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung.
Diese Ansicht harrt obergerichtlicher Bestätigung.
Insgesamt verursachst du lediglich überflüssigen Erwiderungsaufwand.