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Fragen zu einer IQ-Anlage

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 10:26

Moin!

Ich habe eine IQ-anlage verbaut, die ab 4000touren etwas Benzin zur Kühlung mit einspritzt. Wer hat noch so eine Anlage? Bei meiner muß ich nach gut 1500km (sprich 3x Gastanken) etwas mehr als n 1/8 tank Benzin wieder zutanken (damit er wieder über 1/4voll ist) obwohl ich es, wo es geht, vermeide über 4000 zu kommen. Angeblich wäre die Anlage richtig eingestellt.... Da mein Motor gehärtete Ventilsitze hat bin ich schon am Überlegen die Drehzahl auf 5500 hochsetzen zu lassen.

Beste Antwort im Thema
am 20. Januar 2010 um 16:26

Zitat:

Das Einzelabgasgutachten wurde von der DEKRA erstellt und die Anlage wurde durch den TÜV Nord abgenommen. Anscheinend ist es doch Erlaubt, sonst würde sowas nicht in Deutschland verbaut und verkauft werden dürfen.......

Das ist nicht richtig. Dekra als auch TÜV Nord haben kein Wissen über die Funktionsweisen der Anlage.

Man kann die Funktion "Mischbetrieb" auch deaktivieren, dann ist alles in Ordnung.

Die Anlagen wurden mit 100% Sicherheit beim Abgastest auf 100% Gasbetrieb geprüft und nicht im Mischbetrieb.

Mischbetrieb ist und bleibt verboten.

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Waren Anlagen nicht verboten bei denen GAs+Benzin gleichzeitig eingespritzt werden'?:confused:

am 20. Januar 2010 um 12:28

@Steman

Wenn Dein Subaru ab Baujahr 06 gebaut ist, dann ist der Motor nicht mit gehärteten Ventilsitzen ausgestattet(Quelle: Borel). In diesem Fall bringt die winzig kleine Menge an Benzin überhaupt nichts.

Wenn Dein Subaru vor 06 gebaut wurde, dann ist der Motor gut geeignet für Gasbetrieb(Quelle: Borel)

@Feels

daran hat sich auch nichts geändert. Sie sind verboten.

Zitat auf deren Website: "Im neuen Split Fuel Mode können bei Bedarf Benzin und Gas gleichzeitig eingespritzt bzw. eingeblasen werden. "

In der ECE ist es ganz klar geregelt, Gas+Benzin gleichzeitig, NEIN !

Nun stelle ich mir wieder die Frage, wer hier Abgasgutachten ausgestellt hat ?

 

IQ ist das nicht irgend etwas mit Frontgas ?

Siviel ich mitbekommen habe kann das eingekaufte Steuergerät beides, Takten und oder gleichzeitig LPG und Benzin einspritzen.

Mit was alles um Existenzen und damit Geld gekämpft wird....:confused:

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 15:23

Zitat:

Wenn Dein Subaru ab Baujahr 06 gebaut ist, dann ist der Motor nicht mit gehärteten Ventilsitzen ausgestattet(Quelle: Borel)

Meiner ist 12/05gebaut und 03/06 erst zugelassen worden. Es handelt sich dabei im ein "Limited" Modell welches gehärtete Ventilsitze eingebaut bekommen hat. Wurde vor dem Umbau beim Subaruheini extra nochmal im PC überprüft

Zitat:

In der ECE ist es ganz klar geregelt, Gas+Benzin gleichzeitig, NEIN !

Nun stelle ich mir wieder die Frage, wer hier Abgasgutachten ausgestellt hat ?

Das Einzelabgasgutachten wurde von der DEKRA erstellt und die Anlage wurde durch den TÜV Nord abgenommen. Anscheinend ist es doch Erlaubt, sonst würde sowas nicht in Deutschland verbaut und verkauft werden dürfen.......

Zitat:

Q ist das nicht irgend etwas mit Frontgas ?

Siviel ich mitbekommen habe kann das eingekaufte Steuergerät beides, Takten und oder gleichzeitig LPG und Benzin einspritzen.

Ganz richtig. IQ wurde von ehemaligen Frontgas Ingeneuren gegründet. Mein Auto wurde dort von denen als Schulungsauto für den neuen Meister meines Umrüsters dort "zweckentfremdet".

am 20. Januar 2010 um 16:26

Zitat:

Das Einzelabgasgutachten wurde von der DEKRA erstellt und die Anlage wurde durch den TÜV Nord abgenommen. Anscheinend ist es doch Erlaubt, sonst würde sowas nicht in Deutschland verbaut und verkauft werden dürfen.......

Das ist nicht richtig. Dekra als auch TÜV Nord haben kein Wissen über die Funktionsweisen der Anlage.

Man kann die Funktion "Mischbetrieb" auch deaktivieren, dann ist alles in Ordnung.

Die Anlagen wurden mit 100% Sicherheit beim Abgastest auf 100% Gasbetrieb geprüft und nicht im Mischbetrieb.

Mischbetrieb ist und bleibt verboten.

Also, eine zusammengewürfelte Anlage aus internationalen Produktionen.

Das IQ könnte für gewusst wie stehen, wobei mir die Zuordnung schwer fällt.

Über Zulässigkeiten braucht man wohl nicht zu reden, da ist alles möglich und drin..... IQ eben ;)

Zitat:

Mein Auto wurde dort von denen als Schulungsauto für den neuen Meister meines Umrüsters dort "zweckentfremdet".

Missbraucht.... der Ausdruck gefällt mir.

Grüße

am 20. Januar 2010 um 18:26

das mit dem benzineinspritzen ist erlaubt. aber nur benzin und nicht gas gleichzeitig.

also es wird ab einer bestimmten drehzahl eine gewisse anzahl von takten das benzinventil geschaltet und das gasventil bleibt dabei zu.

also logischer weise kein mischbetrieb, den das ist verboten.

kann man bei vialle auch machen , dazu muß die software vom werk umprogrammiert werden.

soll bei meinen auch gemacht werden, um den motor etwas zu schonen.

es wird auch nicht so die welt verbraucht-ca 0,2 - 1,5l je nach fahrweise. man kann auch einstellen lassen das ab einer bestimmten drehzahl nur noch benzin kommt.

ein vorteil dabei ist auch, das die düsen mal wieder etwas zu tun bekommen und die benzinpumpe wird bei mancen modellen auch geschont.

Was es so alles gibt :)

am 21. Januar 2010 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von ennoschu

das mit dem benzineinspritzen ist erlaubt. aber nur benzin und nicht gas gleichzeitig.

also es wird ab einer bestimmten drehzahl eine gewisse anzahl von takten das benzinventil geschaltet und das gasventil bleibt dabei zu.

also logischer weise kein mischbetrieb, den das ist verboten.

kann man bei vialle auch machen , dazu muß die software vom werk umprogrammiert werden.

soll bei meinen auch gemacht werden, um den motor etwas zu schonen.

es wird auch nicht so die welt verbraucht-ca 0,2 - 1,5l je nach fahrweise. man kann auch einstellen lassen das ab einer bestimmten drehzahl nur noch benzin kommt.

ein vorteil dabei ist auch, das die düsen mal wieder etwas zu tun bekommen und die benzinpumpe wird bei mancen modellen auch geschont.

um welches Fahrzeug handelt es sich bei Dir ?

Es ist schon komisch, dass seit dem Zeitpunkt der öffentlichen Diskussion "Mischbetrieb" mit Stellungnahmen des KBA, welches den Mischbetrieb als nicht zulässig sieht, auf einmal alle "Takten"

Manche Hersteller haben das Takten perfektioniert. In diesem Augenblick wo getaktet wird, reduziert sich auch die Einspritzzeit des Gasventils.

Man nennt es auch "offiziell Takten" ;)

Man kann auch ein A für ein O vormachen ;)

Getaktet sollte ein Umschalten von Gas auf Benzin und umgekehrt sein.

In den Steuergeräteschaltblöcken die ich kennen gibt es nur ein Ein bzw. Aus. Eine Option beide Kanäle gleichzeitig offen zu halten ist mir jetzt fremd. Das geht glaube ich nur mit dem Frontgassteuergerät, das andere Komponenten verwendet.

am 21. Januar 2010 um 17:14

Ich kenne auf Anhieb 5 Anlagen die das können.... bei dieser I.Q hier wird damit geworben und die anderen verrate ich dir nicht ;)

Sicherlich nicht wichtig zu wissen welches Gasanlage mit Krückstock/Gehilfe als Steuergerät arbeitet.

Wichtig ist zu wissen welche Motoren umrüstbar sind , auch Zwischenlösungen sollten aussortiert werden.

am 22. Januar 2010 um 10:04

dann kannst Du Deine Vialle ja gleich in den Mülleimer kicken...

Die arbeitet auch bei 2fuel mit Gehilfe/Krückstock...

Zitat aus einem anderen Forum: "Desweiteren bietet sich m.W. seit der LPI 7.xx auch die Möglichkeit einen sogenannte 2Fuel Betrieb einzupogrammieren, mit dem Bspw. Magerruckeln bei Volllast unterdrückt werden kann, da dann zusätzlich Benzin eingespritzt oder unmerklich komplett auf Benzin geschaltet wird. Gerne wird dieses Verfahren bei der Lpi 7.xx auch eingesetzt um mehr Sicherheit bei nicht gasgeigneten ZK´s zu erreichen, will heißen, dass dort ab einer bestimmten Last zusätzlich Benzin zum Schutz der Ventile miteingepritzt wird.

Es ist natürlich kritisch zu hinterfragen, ob diese Betriebsart in D überhaupt gem. den derzeit hier geltenden Bestimmungen der StVZO zulässig ist. Allerdings - wo kein Kläger da kein Richter."

:) Wenn alles was so gepostet wird auch richtig gelesen und verstanden würde könnte man die richtigen Rückschlüsse ziehen.

Dazu braucht man noch Sachkenntnisse um Bares von Unbarem zu unterscheiden.

Dann hat der User als Hinweis zum geposteten Text auch m.W (meines Wissens) eingefügt.

Dein Zitat beantwortet sich eigentlich selbst und beinhaltet sogar noch einen Widerspruch.

Grüße

PS: Unnötig jetzt Funktionsweisen darzulegen, Dein freizeitliches Sulbad musst Du Dir schon selbst organisieren:)

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