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Dauerstrom für Dashcam an Innenbeleuchtung anschließen?

BMW 5er F11
Themenstarteram 9. März 2015 um 16:38

Ich möchte gerne eine Dashcam in meinem F11 montieren.

- Ist es möglich, von der Innenbeleuchtung den Strom "abzuzapfen"?

- Wie kann man beschädigungsfrei die Leuchteneinheit im Dachhimmel entfernen?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Unglaublich. >90% beschäftigen sich mit einem Thema, dass hier NICHT hinterfragt war. Ich finde es schlimm, wenn klar gestellte Fragen immer gleich mit einem "Fingerzeig" au fden OT-Pfad gelotst werden. Das ist so typisch deutsch....

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am 9. März 2015 um 16:49

Da schließe ich mich gerne an.

Ich spiele schon lange mit dem Gedanken, mir so eine Kamera mit einzubauen. Am liebsten eine, die vorne und hinten gleichzeitig abdeckt. Habt Ihr da zufällig Empfehlungen?

Bisher hat mich der Aufbau gestört, möchte schon, dass das professionell aussieht und da nicht so ein Kabelgewirr rumflattert.

Danke!

Das wird schwierig, wegen der 80mA Ruhestromüberwachung.

Eine Möglichkeit könnte sein, den Saft direkt aus der Batterie zu holen (Umgehung IBS), allerdings kann da bei höherer Stromentnahme die Ladezustandsüberwachung gestört werden.

Außerdem brauchst du eine Mimik, um die Stromzufuhr nach einer gewissen Zeit zu trennen, sonst ist in ein paar Tagen die Batterie leer gesaugt. Ganz nebenbei ist die Aufnahmedauer auf die Speicherkarte auch nicht unbegrenzt (bei Meiner: ca. 7h für 32GB)

Die Diskussion gab's schonmal, hier ein paar weitere Infos: alter Fred

am 9. März 2015 um 17:27

Bedenke bitte die rechtliche Seite in Deutschland. Solche Kameras sind verboten, auch kann man Sie nicht als Beweismittel einsetzen.

Tommy

genau, das sind halt die Hilfssherrifs die dann sagen : "Du, ich habe alles auf Kamera!! Ich zeich dich an do!"

Jetzt kommt mir bloß net mit dem Blödsinn wie:

Ich muss doch was beweisen wenn es knallt?

ach wo....ist doch nur um Aufzeichnungen von schönen Gegenden zu machen;)

Alles Landschaftsvoyeure hier:D

am 9. März 2015 um 17:54

Zitat:

@wobPower schrieb am 9. März 2015 um 18:32:18 Uhr:

genau, das sind halt die Hilfssherrifs die dann sagen : "Du, ich habe alles auf Kamera!! Ich zeich dich an do

So ein Quark!

Zum einen ist die Rechtslage nicht eindeutig, sie besagt nur, dass man die Videos nicht einfach öffentlich verfügbar machen darf (soweit mir bekannt). Zum anderen habe ich nicht vor "Hilfssheriff" zu spielen, dazu habe ich keine Zeit. Nur manchmal könnte ich aus der Haut fahren, so wie letzte Woche, wo du rechts von so einem Deppen auf der Autobahn überholt wirst, der dann in die Lücke vor dir springt und dann voll in die Eisen gehen muss, weil er sonst dem vor mir mir aufgefahren wäre, so dass man selber zu einer Vollbremsung gezwungen wird. Und das mit 2 Kindern an Bord.

Und nur zur Info, ich bin keiner von diesen notorischen Linksfahrern!

Danke an alle, die hier sinnvolle Tipps geben wollen und können.

Zitat:

@DirkJott schrieb am 9. März 2015 um 18:54:48 Uhr:

Zum einen ist die Rechtslage nicht eindeutig, sie besagt nur, dass man die Videos nicht einfach öffentlich verfügbar machen darf (soweit mir bekannt).

§43 des Bundesdatenschutzgesetzes, speziell der Absatz 2 hat da die nötigen Antworten parat. Hier noch ein Link, welcher vielleicht auch interessant ist (auch wenns vom ADAC kommt)

rechtliches zur Dashcam

also für Privat okay, aber als Beweismittel nicht zum heranziehen geeignet, da man sich dann selbst zum Fisch macht. In Deinem Fall hilft es Dir also nicht, wenn Du zukünftig den Deppen, welcher rechts gefährlich überholt mit so einer Aufnahme zur Anzeige bringen willst. Und damit ist eigentlich der komplette Gebrauch einer Dashcam ad absurdum, oder nicht?

Zitat:

@DirkJott schrieb am 9. März 2015 um 18:54:48 Uhr:

Zitat:

@wobPower schrieb am 9. März 2015 um 18:32:18 Uhr:

genau, das sind halt die Hilfssherrifs die dann sagen : "Du, ich habe alles auf Kamera!! Ich zeich dich an do

So ein Quark!

Zum einen ist die Rechtslage nicht eindeutig, sie besagt nur, dass man die Videos nicht einfach öffentlich verfügbar machen darf (soweit mir bekannt). Zum anderen habe ich nicht vor "Hilfssheriff" zu spielen, dazu habe ich keine Zeit. Nur manchmal könnte ich aus der Haut fahren, so wie letzte Woche, wo du rechts von so einem Deppen auf der Autobahn überholt wirst, der dann in die Lücke vor dir springt und dann voll in die Eisen gehen muss, weil er sonst dem vor mir mir aufgefahren wäre, so dass man selber zu einer Vollbremsung gezwungen wird. Und das mit 2 Kindern an Bord.

Und nur zur Info, ich bin keiner von diesen notorischen Linksfahrern!

Danke an alle, die hier sinnvolle Tipps geben wollen und können.

Bei solchen Leuten musst du entsprechend reagieren ;) Die Filmerei ist verboten und das ist gut so.

am 9. März 2015 um 18:25

@147m.k

Wenn dem so ist, dann hast du wohl Recht. Obwohl es in der Vergangenheit Verfahren gab, die die Aufnahmen einer Dashcam zuliessen. Schade eigentlich...

@wobPower:

Und wie sieht so eine Reaktion aus? Ausser Abstand halten? Hinterherfahren, sich auf das gleiche Niveau begeben, ebenfalls ständig rechts überholen, andere gefährden und dann den Guten stellen und handgreiflich werden? Das geht mal gar nicht. Und mit Kindern im Auto sowieso ausgeschlossen.

Zitat:

@DirkJott schrieb am 9. März 2015 um 19:25:10 Uhr:

@147m.k

Wenn dem so ist, dann hast du wohl Recht. Obwohl es in der Vergangenheit Verfahren gab, die die Aufnahmen einer Dashcam zuliessen. Schade eigentlich...

@wobPower:

Und wie sieht so eine Reaktion aus? Ausser Abstand halten? Hinterherfahren, sich auf das gleiche Niveau begeben, ebenfalls ständig rechts überholen, andere gefährden und dann den Guten stellen und handgreiflich werden? Das geht mal gar nicht. Und mit Kindern im Auto sowieso ausgeschlossen.

Der klügere gibt nach, heute auf der A3 kam ein ML mir gefährlich dicht nahe. Er hat mehrfach rechts überholt und andere zum bremsen genötigt. Das ist alles normal spielt sich doch täglich ab auf der AB, er wollte sich vor mir einfädeln während mein vordermann am bremsen war, ich habe natürlich kräftig gas gegeben und den Sack net reingelassen. Entsprechend reagiert.

am 9. März 2015 um 18:49

Riskant. Das macht man aber nicht mit Kindern an Bord...

am 9. März 2015 um 18:49

Mich interessiert auch ob und wo man an der Rückspiegel-Leuchteneinheit Dauerplus anzapfen kann (Ein/Aus mit Zündung, KL15). Und wieviel Ampere dann möglich wären ohne dass es zu Fehlermeldungen oder Absicherungsproblemen kommt.

Es wäre mir deshalb sehr Recht wenn man hier rein beim technischen Thema bliebe und auf Rechtsbelehrungen oder Anektoden aus dem Straßenverkehrsleben verzichtet würde.

Glaubt Ihr das man das hinbekommt?

Dann schonmal Danke im Voraus!

Zitat:

@Temoc25 schrieb am 9. März 2015 um 18:27:32 Uhr:

Bedenke bitte die rechtliche Seite in Deutschland. Solche Kameras sind verboten, auch kann man Sie nicht als Beweismittel einsetzen.

Tommy

Blödsinn. Nix ist verboten und ein Richter muss das nicht als Beweismittel ansehen, sondern dient eher zur Rechtsfindung und "kann" durchaus von einem Richter anerkannt werden.

Verboten ist jedoch eine ständige Überwachung von Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung. Da sich aber das Auto bewegt ist das nie der Fall und für den privaten Gebrauch ist es auch nicht verboten. Verboten wäre das nur wenn man den Kram auf Youtube oder Facebook öffentlich macht.

Also, ich empfehle sich erstmal in die Materie einzulesen. Gibt ja x-Diskussionen dazu.

Zum Strom für die Dashcam:

Man kann sie von der Beleuchtung abnehmen. Durchaus sollte man sich klar sein, dass wenn man das Dachmodul abnimmt oder öffnet erheblicher Schaden (ca. 500€) enstehen kann, wenn man dabei etwas kaputtmacht. Die Steuereinheit im Dachhimmel/ Leuchte kostet richtig gut Geld und da sitzen C-Mos Chips drauf. Da geht bei einer Berührung durch die Finger ein richtiges Gewitter durch die Chips und dann ist Feierabend.

Dauerstrom wirst für die Camera außer an der Batterie direkt nirgends finden, denn der Can Bus schaltet den Strom im Auto nach ein paar Minuten ab und nachdem Zündung aus ist.

Hallo!

Lassen wir mal die rechtlichen Sachen. Hierzu nur eins, in Österreich ist es verboten, in Deutschland nicht.

Die Frage ist, wofür man den Dauerstrom braucht. Dieses macht nur Sinn, wenn man auch das geparkte Fahrzeug überwachen will. Hierzu müsste die Kamera einen Erschütterungssensor haben, damit eine solche Aufnahme als Ereignis erkannt wird. Weiterhin muss der "Täter" dann auch noch im Efassungsbereich der Kamera sein. Für Aufnahmen während der Fahrt ist ein Dauerplus nicht notwendig, da reicht das normale Zündungsplus aus. Dieses bekommt man auch vom Zigarettenanzünder-Stecker unterhalb des Handschuhfaches. Das Kabel kann man dann gut nach oben legen an der A-Säule entlang.

Will man unbedingt auch im Stillstand aufnehmen, dann bleibt einem fast nur noch die Blackvue-Lösung mit einer Power Magic. Das hält auch nicht ewig, bringt einen aber etwa 6-8 Stunden Aufnahme.

CU Oliver

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