Forum5er F07 (GT), F10 & F11
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Dauerstrom für Dashcam an Innenbeleuchtung anschließen?

Dauerstrom für Dashcam an Innenbeleuchtung anschließen?

BMW 5er F11
Themenstarteram 9. März 2015 um 16:38

Ich möchte gerne eine Dashcam in meinem F11 montieren.

- Ist es möglich, von der Innenbeleuchtung den Strom "abzuzapfen"?

- Wie kann man beschädigungsfrei die Leuchteneinheit im Dachhimmel entfernen?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Unglaublich. >90% beschäftigen sich mit einem Thema, dass hier NICHT hinterfragt war. Ich finde es schlimm, wenn klar gestellte Fragen immer gleich mit einem "Fingerzeig" au fden OT-Pfad gelotst werden. Das ist so typisch deutsch....

68 weitere Antworten
Ähnliche Themen
68 Antworten

Zitat:

@milk101 schrieb am 9. März 2015 um 20:22:17 Uhr:

Hallo!

Lassen wir mal die rechtlichen Sachen. Hierzu nur eins, in Österreich ist es verboten, in Deutschland nicht.

Die Frage ist, wofür man den Dauerstrom braucht. Dieses macht nur Sinn, wenn man auch das geparkte Fahrzeug überwachen will. Hierzu müsste die Kamera einen Erschütterungssensor haben, damit eine solche Aufnahme als Ereignis erkannt wird. Weiterhin muss der "Täter" dann auch noch im Efassungsbereich der Kamera sein. Für Aufnahmen während der Fahrt ist ein Dauerplus nicht notwendig, da reicht das normale Zündungsplus aus. Dieses bekommt man auch vom Zigarettenanzünder-Stecker unterhalb des Handschuhfaches. Das Kabel kann man dann gut nach oben legen an der A-Säule entlang.

Will man unbedingt auch im Stillstand aufnehmen, dann bleibt einem fast nur noch die Blackvue-Lösung mit einer Power Magic. Das hält auch nicht ewig, bringt einen aber etwa 6-8 Stunden Aufnahme.

CU Oliver

Genau. Blackview im Einsatz mit Erschütterungssensor. Gut für Parkrempler.

Naja, es ist verboten sagt was ihr wollt.

Aber jemand hat im A6 4F Forum eine Black Vue nachgerüstet und sieht sehr edel aus schon fast wie eine Zivil Streife.

am 9. März 2015 um 20:00

In meinem Fall soll keine Cam oder andere Überwachungsmimiken dran. Per Zündung geschaltete 12volt reichen mir. Wenn ich ca. 250-500mA abzapfen kann bin ich zufrieden. Weiß jemand passende Stichwörter um Rheingold danach durchforsten zu können?

Zitat:

@wobPower schrieb am 9. März 2015 um 20:58:06 Uhr:

Naja, es ist verboten sagt was ihr wollt.

Aber jemand hat im A6 4F Forum eine Black Vue nachgerüstet und sieht sehr edel aus schon fast wie eine Zivil Streife.

Hallo Fuat!

Wenn es verboten ist, dann muss das in irgendeiner Verordnung, einem Gesetz oder sonstwo festgehalten worden sein. Da würde mich wirklich mal die Quellenangabe interessieren. Egal wo man im Internet bzgl. der rechtlichen Situation von Dashcams sucht, alle Seiten sagen, dass es hier noch keine rechtliche Regelung gibt.

CU Oliver

Mal vielleicht eine dumme Idee:

Im Auto ist bei entsprechender Ausstattung ja sowieso eine Kamera vorm Rückspiegel verbaut.

Müsste nur jemand programmieren, dass die Videos für die letzten 3 Minuten auf die Festplatte gelegt werden oder besser in eine Cloud geladen werden.

Hallo!

Und BMW macht sich sogar auch noch "strafbar". Bieten die doch glatt selber eine Dashcam an und nennen die Advanced Car Eye.

CU Oliver

So gesehen ist eine Dashcam total unnütz, weil es eben als Beweismittel nicht gilt. Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt, das Gerät an sich ist ja nicht verboten. Aber sobald man es in Betrieb nimmt und damit irgendwelche Leute filmt ohne deren Erlaubnis, macht man sich eben strafbar.

Wie der Schuss nach hinten losgehen kann, hier bitteschön:

http://www.merkur-online.de/.../...hrer-gefilmt-angezeigt-1145942.html

Zitat:

@milk101 schrieb am 9. März 2015 um 21:15:33 Uhr:

Hallo!

Und BMW macht sich sogar auch noch "strafbar". Bieten die doch glatt selber eine Dashcam an und nennen die Advanced Car Eye.

CU Oliver

Interessant. Wird dieses System auch von BMW Deutschland offiziell als Zubehör verkauft, oder läuft der Vertrieb über BMW UK, Ebay und Konsorten?

Der rechtliche Aspekt ist jetzt egal. Aber BMW wäre ja Vorreiter mit so einem, eigenen System, auf dem Markt.

Viele Grüße

Hallo!

Hier mal auf die schnelle:

http://www.baum-bmwshop24.de/blog/bmw-advanced-car-eye-kamera/

CU Oliver

Für unsere russischen kollegen interessant, die fahren gerne bmw.

Ich denke ist ist ein Unterschied, ob man durch die Gegend fährt und Straftaten von Leuten filmt um sie zur Anzeige zu bringen oder selbst einen Unfall hat, bei dem der Hergang unklar ist und man durch die Filmaufnahmen Klarheit erlangen kann. Gerade im letzten Fall werden die Versicherungen alles mögliche unternehmen um die Schuld dem anderen in die Schuhe zu schieben und dabei sind diese Videos durchaus nützlich.

Gruß Daniel

Zitat:

@wobPower schrieb am 9. März 2015 um 21:28:48 Uhr:

So gesehen ist eine Dashcam total unnütz, weil es eben als Beweismittel nicht gilt. Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt, das Gerät an sich ist ja nicht verboten. Aber sobald man es in Betrieb nimmt und damit irgendwelche Leute filmt ohne deren Erlaubnis, macht man sich eben strafbar.

Wie der Schuss nach hinten losgehen kann, hier bitteschön:

http://www.merkur-online.de/.../...hrer-gefilmt-angezeigt-1145942.html

Zitat:

@wobPower schrieb am 9. März 2015 um 21:28:48 Uhr:

So gesehen ist eine Dashcam total unnütz, weil es eben als Beweismittel nicht gilt. Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt, das Gerät an sich ist ja nicht verboten. Aber sobald man es in Betrieb nimmt und damit irgendwelche Leute filmt ohne deren Erlaubnis, macht man sich eben strafbar.

Wie der Schuss nach hinten losgehen kann, hier bitteschön:

http://www.merkur-online.de/.../...hrer-gefilmt-angezeigt-1145942.html

Ich kann filmen wen ich will, mach ich ja am Strand in Bibione mit meiner Handycam auch. Bau ich die Kamera da aber statisch auf und mache 24x7 Aufnahmen von einem festen Punkt, ist es verboten und vorallem wenn ich das auch noch nach Youtube streame!

Nochmal: Im Auto richtige ich die Kamera nie auf feste Punkte aus, auch nicht 24x7 da sich das Auto bewegt. Punkt.

Wie vorher geschrieben wurde: Wo ist in der StVO ein Gesetz, dass ich keine Dashcam im Auto benutzen darf?

Und: Ein Richter darf eine Aufnahme durch Dashcam nicht als Beweis anrechnen. Das ist richtig. Er darf sie aber trotzdem zur "Wahrheitsfindung" ansehen wenn der Fall unklar ist und wenn ich sie vorlege. Das ist der Unterschied und das Ergebnis ist das selbe!

Lustige wortspiele. Am ende entscheidet aber der Richter da gebe ich dir recht.

Zitat:

@wobPower schrieb am 10. März 2015 um 10:24:35 Uhr:

Lustige wortspiele. Am ende entscheidet aber der Richter da gebe ich dir recht.

Genau. Alles kann, nichts muss.

am 10. März 2015 um 9:30

Genau so ist es.

Überwachung öffentlichen Raumes ist verboten.

Privates filmen ist erlaubt.

Und wenn bei einem Unfall die Beifahrerin "zufällig" die die Handycam laufen hatte, ist der Richter dankbar, dass ihm die die Urteilsfindung erleichtert wird.

Es ist ja niemand so dumm, dass er sagt, die Aufnahmen sind von einer Dashcam.

Bei einem Unfall ist die Kamera ja schnell abgebaut und versteckt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Dauerstrom für Dashcam an Innenbeleuchtung anschließen?