Ganzjahresreifen ja oder nein ?

Seid ihr der meinung ein ganzjahresreifen reicht aus weil in berlin hat man eh nur so ein misch wetter und der verbrauch steigt auch kaum oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ganzjahresreifen? ja / Nein' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 24. März 2017 um 22:04:49 Uhr:


TE, ein Reifen bei dem ich nur Kompromisse eingehen muss, fahre ich nicht!

Jedes Bauteil an Deinem Fahrzeug ist ein Kompromiss... laß die Karre stehen. ;-)

1998 weitere Antworten
1998 Antworten

Bei winterlichen Verhältnissen oder generell?
Es soll ja sogar leute geben die wr im sommer runter fahren.

https://www.pirelli.com/.../osterreich

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 1. April 2017 um 14:41:37 Uhr:


...
Absolute Verschwendung. Naja, behaupten kann man im Netz viel. In der Realität macht es in der Regel niemand.

Deine Aussage verrät mehr über Dich als Du Dir vorstellen kannst.

Zitat:

@Primotenente schrieb am 1. April 2017 um 17:16:39 Uhr:


Nur weil es die eigene Vorstellungskraft übersteigt?

Meinen Beifall hast Du, habe "Danke" geklickt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2017 um 22:20:18 Uhr:



Zitat:

@VW-ORIGINAL69 schrieb am 31. März 2017 um 06:53:52 Uhr:


Im Sommer war ich immer die Slicks. Meistens Soft aber auch mal Supersoft, wenn ich in Monte Carlo bin. Bei Regen ziehe ich, aber immer die Intermediats oder halt meine Wet Reifen rauf.

Habe ich jahrelang auch so gemacht. Aber der Anhänger mit den anderen Reifensätzen und der Kleinbus mit der Boxencrew haben mich zu sehr eingebremst. Die Lösung war mir am Ende auch zu teuer. Bin daher auf GJR umgestiegen.

MfG, Tazio1935

Top! ;-) Ich werd auch umsteigen auf GJR!

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 1. April 2017 um 19:19:03 Uhr:



Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 1. April 2017 um 14:41:37 Uhr:


...
Absolute Verschwendung. Naja, behaupten kann man im Netz viel. In der Realität macht es in der Regel niemand.

Deine Aussage verrät mehr über Dich als Du Dir vorstellen kannst.

Dann lass mal hören.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 1. April 2017 um 21:52:30 Uhr:


...
Dann lass mal hören.

Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass ich mich hier mit Dir duelliere?
Das erschiene mir unfair, wegen unbewaffnet und so ... 😁🙄😁

Gähn 🙄

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. April 2017 um 11:45:24 Uhr:


Nein! In der Fahrschule lernst Du, dass 1,6 mm als Mindestprofiltiefe in Deutschland vorgeschrieben sind. Abweichende private Ratschläge eines Fahrschullehrers sind rechtlich völlig bedeutungslos.

Der Fahrlehrer ist ein Ausbilder und er vermittelt damit den allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik - der kann auch vor Gericht herangezogen werden. Du kannst somit nachher nicht sagen, du hättest nicht gewusst, dass sich dein Bremsweg enorm verlängert. Falls du mit 2mm Profil nur noch 10km/h auf Schnee fährst, alles OK, aber wenn du bei 50km/h auf Schnee Jemanden zum Invaliden fährst, weil der Bremsweg nicht reicht, kannst du auch nicht sagen, die StVO ließe innerorts 50 km/h zu, deswegen könne dir keiner was.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. April 2017 um 11:45:24 Uhr:


Steht in welchem aktuell gültigen Gesetz? – In keinem.

Falsch - StVO §1 Abs.2 "Wer a. Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet...", i.V.m. StVO §2 Abs.3a (Winterreifen)

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. April 2017 um 11:45:24 Uhr:


Die Bodenhaftung ist mit 1,6 mm Profiltiefe bei Regen sehr wohl beeinträchtigt, abhängig von Regenmenge und Tempo.

Da hast du nicht unrecht, auch in diesem Fall ist natürlich mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Deine Pflicht mitzudenken und ggf. angepasst zu fahren gilt natürlich auch bei Sommerreifen, ist ja klar.

Wobei ich das Wort mitdenken zugegebenermaßen in keinem der Gesetzestexte gefunden habe...😁 Ergibt sich aber indirekt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. April 2017 um 11:45:24 Uhr:


Du aber bringst ein 11 Jahre altes Statement einer Versicherung aus einem Internet-Forum.

Da die Gesetzeslage m.W. unverändert ist, was diesen Diskussionspunkt betrifft, wüsste ich nicht, warum daran etwas falsch sein sollte. Im Übrigen ist durchaus anzunehmen, dass die meisten Fälle dieser Art, wennicht gar alle, in einem Vergleich enden. An einem Grunsatzurteil wird vielleicht keine Seite wirklich interessiert sein, das ist öfter so.

Zitat:

Was eine Versicherung, der ADAC, ein Fahrschullehrer, ein Tankwart, ein Taxifahrer, mein Nachbar oder der Zeitungsbote zur Profiltiefe meinen, hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Null.

Fast richtig, aber beim Fahrschulleher dürftest du komplett daneben liegen: Als Ausbilder hat er den Auftrag, die Befähigung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.

Was eine Versicherung sagt, mag nicht grundsätzlich rechtsverbindlich sein, richtig, aber umgekehrt wird schon ein Schuh draus: Jede Versicherung ist bemüht, wenig zahlen zu müssen und wird somit die gesetzlichen Grenzen genau zu kennen und so gut ausschöpfen, wie sie kann.

Zitat:

Es zählt nicht mal, wenn ein Verkehrsrichter privat meint, dass man schon bei 5 oder 6 mm neue Reifen braucht. Er muss sein Urteil anhand der gültigen Rechtslage fällen. Die gültige Rechtslage besagt, dass die Mindestprofiltiefe 1,6 mm zu betragen hat.

Warum glaubst du, es sei nur immer dieser eine Satz in einem Gesetz wirksam, was nicht einmal für dich, sondern nur für dein Auto gilt? (s.u.)

Du suchst dir immer nur das raus, was DIR passt, aber Richter und Versicherungen sind gehalten, ALLE Gesetze zu berücksichtigen. Was ist z.B. mit StVO §1 Abs.2, s.o.?

Zitat:

Wenn jemand bei Regen oder Schnee mit diesen 1,6 mm zu schnell fährt, wird er nicht wegen der 1,6 mm verurteilt, denn die sind erlaubt. Sondern wegen unangepasster Geschwindigkeit. Was "zu schnell" ist, wird im Einzelfall ein Gutachter klären.

Ja, damit sagst du schon fast das, was ich die ganze Zeit schon sage. Wenn du auch verstanden hast, dass die StVO "zu schnell" nicht nur an Schildern, sondern auch an allen vernünftigerweise zu berücksichtigenden Gegebenheiten wie z.B. Licht- und Fahrbahnverhältnisse, Gefahren durch Kinder, Alte, ,..., ausrichtet, und auch an bewusst wahrgenommenen Fahrzeugeigenschaften (soweit von dir bewertbar), dann sprechen wir dieselbe Sprache.

Warum dann aber die Abwehrhaltung?

Zitat:

Daher nenne doch bitte ein Urteil, in dem ein Richter sich über § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinweggesetzt hat. Es würde die Frage aufwerfen, wozu es Gesetze und Verordnungen überhaupt gibt, wenn sie keine rechtsverbindliche Wirkung haben.
MfG, Tazio1935

Selbstverständlich haben sie. Zeig mir das Gesetz, welches besagt dass man bei mindestens 1,6mm Profil auf den Winterreifen jedes (Schilder-) Tempolimit ohne Berücksichtigung des Straßenzustandes ausreizen darf und ich bin sofort bei dir.

Das worauf du dich hier die ganze Zeit beziehst, ist gerade mal eine Verordnung, welche die minimal-Grenze der technischen Zulässigkeit regelt, ohne jede Berücksichtigung der darüber hinaus gehenden

Pflichten des Fahrers

. StVZO heißt StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung und gilt für das FAHRZEUG. Profil >1,6mm auf Winterreifenen und das Fahrzeug ist zulässig - keine Frage - ich habe nie etwas anderes behauptet. Das heißt aber nicht, dass automatisch auch alles zulässig ist, was der Fahrer damit macht. Für den FAHRER gelten z.B. die StVO (also nicht die StVZO), sowie auch BGB, StGB, GG, usw. Das war immer so und wird voraussichtlich wohl auch so bleiben.

Ja, solange nie etwas passiert, bist du mit 1,6mm noch auf der sicheren Seite. Aber eben nur dann.

Zitat:

@Multilo schrieb am 2. April 2017 um 15:51:28 Uhr:


Ja, solange nie etwas passiert, bist du mit 1,6mm noch auf der sicheren Seite. Aber eben nur dann.

Wer mit mehr als 1,6 mm abfliegt oder reinkracht, hat kein Problem mit den Reifen, sondern eines mit unangepasster Fahrweise. Das wurde weiter oben schon erklärt.

@multilo

Der folgende zitierte Ratschlag ging an Dich. Ernst genommen und umgesetzt hast Du ihn leider nicht. Es wäre super, wenn Du das künftig ändern könntest. Danke vielmals vorab.

Zitat:

@8feuerwehr8 schrieb am 1. April 2017 um 08:02:42 Uhr:


(...) lasse doch einfach Themen wie Gesetze und Versicherungen, bei denen man nach einem halben Satz von Dir schon weiß, dass Du davon keinen Schimmer hast.

Zitat:

@markuc schrieb am 2. April 2017 um 17:04:13 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 2. April 2017 um 15:51:28 Uhr:


Ja, solange nie etwas passiert, bist du mit 1,6mm noch auf der sicheren Seite. Aber eben nur dann.

Wer mit mehr als 1,6 mm abfliegt oder reinkracht, hat kein Problem mit den Reifen, sondern eines mit unangepasster Fahrweise. Das wurde weiter oben schon erklärt.

Das stimmt tatsächlich. Unangepasst ist sie aber eben auch, wenn du den Zustand deiner Reifen für vom Zustand unabhängig hinreichend hältst, der es aber nicht ist.

Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu begreifen ist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. April 2017 um 17:47:58 Uhr:


@multilo

Der folgende zitierte Ratschlag ging an Dich. Ernst genommen und umgesetzt hast Du ihn leider nicht. Es wäre super, wenn Du das künftig ändern könntest. Danke vielmals vorab.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. April 2017 um 17:47:58 Uhr:



Zitat:

@8feuerwehr8 schrieb am 1. April 2017 um 08:02:42 Uhr:


(...) lasse doch einfach Themen wie Gesetze und Versicherungen, bei denen man nach einem halben Satz von Dir schon weiß, dass Du davon keinen Schimmer hast.

Tja, wenn die Argumente ausgehen...

Aus dem Munde (respektive Finger) von einem, der eine technische Zulassungsverordnung für ein Gesetz hält, das Verhaltensregeln von Verkehrsteilnehmern regelt, klingt das schon merkwürdig...😎

Zitat:

@Multilo schrieb am 2. April 2017 um 18:50:37 Uhr:


Unangepasst ist sie aber eben auch, wenn du den Zustand deiner Reifen für vom Zustand unabhängig hinreichend hältst, der es aber nicht ist.

Nein, den Satz kann ich nicht dekodieren. Kannst Du es etwas einfacher formulieren?

Zitat:

@Multilo schrieb am 2. April 2017 um 18:58:23 Uhr:


Tja, wenn die Argumente ausgehen...

Du hast bereits genug Argumente und Belege präsentiert bekommen, um eigentlich wissen zu müssen, dass Du mit Deiner Sichtweise komplett daneben liegst. Dein Problem ist, dass Du keiner Argumention zugänglich bist. (

Siehe Dunning-Kruger-Effekt, click

.)

Du hast bisher weder
- ein Gerichtsurteil mit Aktenzeichen
noch
- eine Versicherungs-AGB
liefern können, die Deine abwegigen Behauptungen zum 1,6-mm-Profil stützen würden. Weil die Rechtslage eindeutig ist, und diesem Fakt verweigerst Du Dich permanent.

Wenn Du mir nicht glaubst, frage einen Verkehrsrechtsanwalt oder sonst jemanden, der mehr Ahnung davon hat als Du.

Zitat:

@Multilo schrieb am 2. April 2017 um 18:58:23 Uhr:


Aus dem Munde (respektive Finger) von einem, der eine technische Zulassungsverordnung für ein Gesetz hält, das Verhaltensregeln von Verkehrsteilnehmern regelt, klingt das schon merkwürdig...😎

Warum stellst Du Dein Unwissen so öffentlich zur Schau? Die Motivation dahinter ist mir völlig unklar.

Lass es Dir erklären: Die StVZO als Rechtverordnung hat Gültigkeit wie ein Gesetz. De facto, also in der Bedeutung für uns, gibt es keinen Unterschied. Nur das Zustandekommen ist bei Gesetz und Verordnung nicht dasselbe.

Zitat:

Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.
(Wikipedia)

MfG, Tazio1935

Deine Antwort
Ähnliche Themen