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Abgasgutachten / E115...kann mich mal einer aufklären?

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 9:35

Hallo liebe Gasgemeinde

Ich habe die SuFu schon bemüht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Ich würde gern wissen ob Anlagen, die nach E115 eingebaut und somit zertifiziert sind, zur Abnahme durch den deutschen TüV (o.Ä.) noch zusätzlich ein Abgasgutachten brauchen.

Beispiel ist hier ein Auto aus den Niederlanden, wo im Fahrzeugschein eine Nachrüstung mit E115-Teilen eingetragen ist.

Danke für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Nein. E115 ist E115. Dafür gibt es keine AGG mehr. Das Umtragen ist absolut problemlos und benötigt keinerlei Papiere außer dem niederländischen Papier zum Abschreiben. Einbaunachweis per Serviceheft etc. sollte man auch parat haben. Macht immer einen besseren Eindruck. Aber wenn die Anlage im Auto in NL schon zugelassen war, dann zuckt hier keiner mehr. Ist ja Sinn und Zweck der 115er...

Gruß

Roman

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Bullshit...

Eine ECE R 115 geht nicht und ging noch nie über Marburg, geht gleich zur Zulassungsstelle...

Wenn man natürlich den Umweg einer bereits abgenommenen Sache über Marburrg macht, gehört das bestraft...:D:D:D

Erzähle das MEINER Zulassungsstelle. Die hat mich mit meinen Papieren nach Marburg geschickt. Und ja, deren Gebühr durfte ich auch abdrücken.

Klar kann ich mich bei der Zulassungsstelle wie Rumpelstielzchen aufführen und drauf bestehen, dass das "ohne Marburg zu gehen hat". Die lachen dich aus und schicken dich nach Hause. Kannst schließlich klagen wenns dir nicht passt. So gabs 2 Wochen später die neuen Papiere.

Zitat:

@GaryK schrieb am 1. Juni 2018 um 18:27:43 Uhr:

Naja, ich bin in Hessen und die Marburg-Biedenkopf'ler Angestellte war jedenfalls nicht wirklich geschult. Lag ein ECE115 bei, nach 10/2017 und trotzdem kam die Frage "Wo ist AGG?". Mag ein einfacher menschlicher Fehler "aus Gewohnheit" sein ....

Genau so kenne ich das auch, von wegen geschult! Was hatte ich schon für unnötige Diskussionen mit denen!

Warum gibt es sowas nur in Hessen? Hier in Bayern haben wir auch geschultes Personal, aber keine Erbsenzähler!

Was habt Ihr denn alle mit Marburg-Biedenkopf

Die ECE R 115 geht nie nach Marburg...

Entweder der Umrüster kann die GSP selbst abnehmen, oder lässt es vom TÜV machen...

In beiden Fällen geht es danach nur noch zur Zulassungsstelle für den Kunden.

Eure Erfahrungen in allen Ehren, so was lässt sich in einem kurzen fachlich und sachlichen Telefonat klären.

Ist Sache des Umrüsters, sofern er in der Lage ist ;)

 

 

Wolfgang: Meine Zulassungsstelle hat mich TROTZ ECE115er Einbau im Jan 2018 nach Marburg geschickt. Glaubst du das hab ich geträumt?

Die Zulassungsstelle hat mich schlicht mit den Papieren nach Marburg geschickt und ne Woche später durfte ich den Kram endlich in den Brief übertragen bekommen. Als ob es ein ECE115 und Einzelgutachten wäre, das hat die einen Scheiß interessiert. Vielleicht haben sich schlicht Bürokraten was überlegt um nicht überflüssig zu werden, vielleicht prüfen die den Kram trotzdem. Worauf auch immer.

Zitat:

Ist Sache des Umrüsters, sofern er in der Lage ist ;)

Dazu sind aber nur jene in der Lage, die genauso geschwollen denken, reden und Erbsen zählen!

Dann ist die ECE 115 noch nicht bis dorthin vorgedrungen!

Den Seitenhieb bekommste zurück!

Ihr seid aber auch Spezialisten :D

@Gascharly, der Art Befindlichkeit kenne ich eigentlich nur von Frauen... :)

Fakt ist, in der KBA steht alles drin..

Sinnvoll ist, sich einen Textmaker zu nehmen und die Fahrzeugspezifikation als auch die verbauten Teile zu markieren und als Hilfe auch die Textseiten.

Nur so steht der Kunde nicht im Regen und hat auf der Zulassungsstelle kein Problem.

Ohnehin sind ja die zur Eintragung relevanten Bauteile in der Einbaubescheinigung aufgeführt.

Die KBA, sollte ein Umrüster auch lesen können, denn seine Pflicht ist, zu kontrollieren, ob das auch alles so passt und sich nicht nur auf den Lieferanten zu verlassen , dem die Arbeit zuzuschieben..

Ich mache und kläre dies sogar vor Bestellung, da diese KBA-Listen ja vorliegen, oder sollten.

Nicht weil ich nicht vertraue, sondern um Irrtümer auszuschließen und den Kunden auch vorab richtig zu beraten.

Wer sich dann noch unmündig abspeisen lässt, hat wohl seinen Teil dazu beigetragen :D

Nicht immer sind die Anderen oder das System schuld , auch wenn's bequem ist ...

 

PS: So wie auf dem Bild sieht dann bei allen Gasanlagen in etwa die Einbaubescheinigung des Umrüsters aus, mit der Eintragungsempfehlung für die Zulassungsstelle...

Wobei die Zulassungsstelle in der KBA die Richtigkeit gegen prüft...

2018-06-02-103838

Wolfgang, zwischen "recht haben und Recht bekommen" gibts theoretisch keinen, praktisch aber durchaus "kleine" Unterschiede. Klar kann ich anfangen zu diskutieren. Aber: Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich erst auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort mit Erfahrung. Gilt auch für Bürokraten mit seinen "Anweisungen".

Ab dem 1.10 haben sich die Vorschriften halt geändert, ob sich die dazugehörigen Verwaltungsabläufe ändern steht wie üblich in den Sternen. Wir zahlen auch heute noch die Sektsteuer zur Finanzierung der Kaiserlichen Hochseeflotte.

Hier fehlen nun ein paar Beiträge. Daher: Keine Zickereien bitte.

Zitat:

@GaryK schrieb am 2. Juni 2018 um 11:34:55 Uhr:

 

Ab dem 1.10 haben sich die Vorschriften halt geändert, ob sich die dazugehörigen Verwaltungsabläufe ändern steht wie üblich in den Sternen. Wir zahlen auch heute noch die Sektsteuer zur Finanzierung der Kaiserlichen Hochseeflotte.

Die Verwaltungsabläufe haben sich nicht verändert...

Marburg macht und kassiert für Eintragungen von Bauteilen die einer Genehmigung bedürfen...

In anderen Bundesländen erledigt dies der TÜV gleich mit...

Zulassungsstellen übernehmen bei bereits genehmigten Bauteile , wie in unserem Falle die Gasanlage nach ECE R 115

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