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1.2 TSI Steuerkette schon wieder defekt...

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend zusammen,

ich bin frustriert und weiss nicht, was noch auf mich zu kommt. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der auch das Problem hat. Die Suche hat leider nichts passendes gefunden.

Unser Golf 1.2 TSI 77KW ist aus 04/2011 und 06/2013 wurde die Steuerkette bei knapp 40.000km getauscht. Die Symptome, die einen Tausch veranlassen, dürften mittlerweile jedem geplagten TSI-Besitzer bekannt sein. Die Kosten für den Tausch übernahm die Anschlussgarantie. Heute habe ich wieder dieses laute Geräusch wahrgenommen und habe "meine" neue VW-Werkstatt kontaktiert, bei der ich den letzten Intervallservice habe machen lassen. Die wollen sich das genauer anschauen und soll das Auto 2-3 Tage da lassen.

Soweit so gut. Die Frage, ob es eine Garantie/Gewährleistung auf die auf Garantie ausgeführten Arbeiten gibt, wurde mit "nein" beantwortet. Ich habe nichts bezahlt, daher habe ich keinen Anspruch darauf. Sobald ich 1 Cent dazu bezahle, dann wäre das der Fall. 😕 Kann das jemand bestätigen?

Mich ärgert es, dass ich die Garantie nicht verlängert hatte. Von dem gesparten Geld hatte ich lieber den großen Service bei 60.000km machen lassen. Ich war irgendwie überzeugt, dass die neue Steuerkette endlich für Ruhe sorgt. Leider habe ich jetzt Kopfschmerzen. Es kann doch nicht sein, dass die neue Kette nach knapp 25.000km wieder schlapp und Ärger macht. Bin frusriert. 🙁

Gruß
TeamTSI

Beste Antwort im Thema

Hallo TeamTSI!

Ich kann den Ärger bestätigen. Ich habe nämlich das selbe Problem. Unser 1.2 TSI hat auch bei 33.000 km eine neue Steuerkette, neues Öl, Kettenspanner etc. bekommen. Seit ein paar Tagen klappert die Kette wieder. Ich war schon zweimal in der Werkstatt und habe den Wagen für zwei Tage dort gelassen - Der Meister hat natürlich nichts gehört. Am Sonntag stelle ich ihm den Wagen wieder hin. Zu dem klappern kommt nun auch noch ein ruckeln bei Beschleunigung von ca. 2000 Touren aufwärts, dieses Problem tritt auch immer öfter auf - Die Suche in verschiedenen Foren ergab, dass es ein beginnender Defekt des Turboladers ist.

Vor Kurzem hatte ich eine Panne und wurde abgeschleppt (Zündverteiler defekt). Der nette Fahrer des Abschleppwagens (Meine VW-Werkstatt) hatte mir geraten, die Karre so schnell wie möglich los zu werden, da VW das Problem zu keiner Zeit im Griff hatte und auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb habe man auch wieder auf Zahnriemen umgestellt.

Ich habe vor drei Jahren 17.000 Euro für den Jahreswagen bezahlt, der Händlerankaufpreis leigt bei 8.000 Euro! Ich habe also jedes Jahr 3.000 Euro verbrannt und nun soll ich den Wagen für ein Taschengeld wieder abgeben? Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es 😉

Gruß
Ronald

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Zitat:

Original geschrieben von TEgold



Was mich umso nervöser macht, ist folgendes Zitat von Kittie:
"... bewusst bin, dass ein Fahrzeug mit Turbolader nichts für Kurzstrecken mit vorwiegend Stadtverkehr ist."
Ja was soll man denn sonst kaufen? Es gibt doch nur noch aufgeladene Zwergmotoren, bei Fiat sogar mit nur zwei Zylindern. Diesel ist für Kurzstrecke - bei mir pro Tag 2 x 10 km - sicher keine Alternative. Und für Elektro fehlt mir das Geld.

Das ist der Knackpunkt. Ich fahre Diesel seit 16 Jahren aus Überzeugung und weil ich das will. Bei 32 km/ Tag lohnt angeblich kein Diesel. Warum? Die Mehrkosten interessieren mich nicht. Was mich dagegen ärgert sind die Spielereien, wie AGR, DPF Differenzdrucksensor. Eigentlich kein Thema, aber diese Technik ist scheinbar bei VW nicht richtig ausgereift. Oder kranken andere Hersteller auch daran?

Der alte Sharan hat alles locker weggesteckt. Zwar ohne DPF, aber hatte auch ein problemloses AGR.

Waren das noch Zeiten mit den Hubraumstarken

Saugmotoren.

So nun genug gejammert. Back to Topic.

Auch andere Hersteller kranken mit ihren Dieseln.
Ich habe mit meinem VIer TDI auf jetzt 125000 km noch keine Probleme gehabt. Also kann ich persönlich nichts gegen die Dieseltechnik von VW sagen.
Das das Jagdrevier eines Diesels nicht die Fahrt zum Bäcker um die Ecke ist, das wurde in Foren schon tausendemal besprochen. 😉

"Waren das noch Zeiten mit den Hubraumstarken Saugmotoren."
Oh ja, der Golf 3 GT special mit 1,8 l 90 PS Benziner, maximales Drehmoment bei 2500 Touren und 5,5 Jahre ohne eine einzige Kleinigkeit. Da krieg ich heute noch Tränen ins Auge. 🙂

Diesel aus Leidenschaft ist sicher auch schön, allein schon wegen des Drehmomentvorteils, aber Anschaffungspreis und Steuer sind echte Gegenargumente. Zumindest bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


...
Um neue Gewährleistungsansprüche zu erwerben, bedarf es eines neuen Vetrages. So einfach ist das.

Wenn man juristisch prüfen will, ob man neue Gewährleistungsansprüche erworben hat, muss man prüfen, ob ein neuer Vertrag zustande kam.

Wie die Leistungen des Vetrages dabei aussehen, ob z.B. unentgeltlich oder nicht, spielt hier keine Rolle. Hier wird ausschließlich geprüft, ob ein neuer Vertrag zustande kam (oder nicht).
...

Vielen Dank für Deine Mühe,

MyInfo

, allerdings kann ich jetzt wieder weniger eindeutig nachvollziehen (🙂), warum

1. mit der Werkstatt durch den Auftrag zur Durchführung der Garantie-/Kulanz-Reparatur auf Kosten von VW

kein

(Werk-)Vertrag begründet wird und

2. die für VW-Original-Teile bestehende Gewährleistung von zwei Jahren für die dabei verbauten Austauschteile

nicht

gelten soll. - Soweit ich weiß, ist dies nirgendwo in den AGBs etc. ausgeschlossen.

Wenn, dann ist mMn eben genau die Unentgeltlichkeit der gesetzliche Knackpunkt für/gegen eine Vertragsbegründung gemäß § 631 BGB, in dem als vertragstypische Pflichten ausdrücklich die "… Entrichtung der vereinbarten Vergütung ...", (man beachte "der vereinbarten"😉 angeführt ist.
Soweit waren wir aber schon am 30.5..
Eure Position und Meinung habe ich sehr wohl vollumfänglich zur Kenntnis genommen, was mir persönlich weiter zum "Verständnis" fehlt, ist z.B. ein entsprechendes Urteil und insbesondere dessen juristische Begründung oder ein diesbezüglicher, eindeutiger Ausschluß in den AGBs etc..
Aber das ist mein Problem; dies bis ins letzte Detail abzuklären bzw. herauszufinden, wer (im Zweifel ich) wo "auf dem Schlauch steht", führt hier allerdings zu weit.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Im Falle eines Motorschadens infolge eines Defektes der auf Kulanz/Garantie getauschten Steuerkette/Teile würde ich mir auf jeden Fall kompetenten, juristischen Rat einholen.

@Kittieeee
Bei meinem Ölwechsel-Vorschlag ist mir anscheinend zwischen den Absätzen Deine Jahresfahrleistung von 18tkm abhanden gekommen. Offenbar war der Nachtdienst doch zu "unruhig" für einen Beitrag in Etappen.
Ich muß mich deshalb für Deinen konkreten Fall korrigieren!
Falls Du also das Öl öfter als vorgeschrieben wechseln willst, dann:
Jährlicher LL-Intervallservice beim 🙂 mit IVA-Reset und Synchronisation mit der Inspektion alle zwei Jahre (beides zusammen durchgeführt ist auch etwas günstiger).
- Sorry -

FG
Remus

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Zitate

Original geschrieben von Kittieeee

Zitat:

... Ich habe hier ja auch hilfreiches Feedback bekommen. Warum sollte ich dann doof werden? ...

Eben, völlig d'accord! Aber wart mal ab, wenn Du geschlechtsneutral eine Info gibst.

Zitat:

... Wenn man mir allerdings grundlos doof kommt, dann kann ich auch ganz anders 😉 ...

1. Soll das eine Drohung sein? 😕😉

2. Das erwartet man hier selbstverständlich von ALLEN! 😁😉

Zitat:

... Ich hebe Rechnungen, vor allem im Bezug aufs Auto, IMMER gut auf 😉 ...

Wollte Dir unbekannterweise natürlich nichts unterstellen, aber:

Man munkelt, es soll "Leute" geben, die gehen mit einem Umzugskarton voller loser

Eigen

belege zum Steuerberater und verlangen: "Hier haste 100€, mach mal Steuerrückzahlung, 1.000€ sollten aber mindestens drin sein!!" - 😰😉

Danke an Sammy8390 für die Korrektur NWV; war, ehrlich gesagt, zu bequem zu recherchieren!

Zitat:

Original geschrieben von TEgold


... Ja was soll man denn sonst kaufen? Es gibt doch nur noch aufgeladene Zwergmotoren ...

siehe Signatur

QirinusNE

, letzte Zeile! Vorzugsweise gut gepflegt und gehegt von PensionistInnen!

"Humor ist, wenn man trotzdem lacht!" - Galgen- oder Schwarzer Humor eben!

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


... allerdings kann ich jetzt wieder weniger eindeutig nachvollziehen (🙂), warum
1. mit der Werkstatt durch den Auftrag zur Durchführung der Garantie-/Kulanz-Reparatur auf Kosten von VW kein (Werk-)Vertrag begründet wird und
2. die für VW-Original-Teile bestehende Gewährleistung von zwei Jahren für die dabei verbauten Austauschteile nicht gelten soll. ...

Hallo Remus,

weil die Rechte aus einem bestehenden Vertrag genutzt werden. Genau dies ist der Grund, weshalb man in diesem Fall keine neuen Ansprüche erwirbt und weshalb man auch nichts bezahlen muss.

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


Auch wenn ... kein Werkvertrag zustande kommt, kann dies doch eigentlich kein völlig rechtsfreier Raum sein, in dem, ich übertreibe mal, "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbaut" werden dürfen.

Vorstehendes scheint Dich dann offenbar nicht zu irritieren?

In Deinen Augen ist es also absolut recht und billig und legitim, wenn Garantie- & Kulanzreparaturen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden müssen, sie erfolgen ja ohne Gewähr!
Na dann - kann man natürlich so sehen!

Mein Verständnis von Recht ist, wer einen Fehler begeht oder einen Schaden verursacht, hat dafür gerade zu stehen und sollte sich nicht mittels juristischer Formalien, Spitzfindigkeiten und Winkelzüge aus seiner Verantwortung stehlen können. *

Und wenn ein solches illegitimes Verhalten momentan legal sein sollte (eine eindeutige, offizielle Quelle fehlt mir leider immer noch), besteht eine judikativ oder legislativ zu schließende Gesetzeslücke.
In Österreich hat man daraus offenbar bereits entsprechende Konsequenzen gezogen oder den Fehler erst gar nicht gemacht!

FG
Remus

* - Ein Verweis auf die allg. Haftpflicht ist hier nicht zielführend, da sie u.a. wegen der fehlenden Beweislastumkehr nur pro forma besteht und den Kunden übermäßig benachteiligt.

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts



Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


Auch wenn ... kein Werkvertrag zustande kommt, kann dies doch eigentlich kein völlig rechtsfreier Raum sein, in dem, ich übertreibe mal, "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbaut" werden dürfen.
Vorstehendes scheint Dich dann offenbar nicht zu irritieren?

Moin Remus,

da es so nicht ist, irritiert es mich auch nicht.

Da ist kein rechtsfreier Raum. Die Werkstatt repariert den Wagen, weil sie dies aufgrund eines bestehenden Vetrages tun muss.

Zitat:

In Deinen Augen ist es also absolut recht und billig und legitim, wenn Garantie- & Kulanzreparaturen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden müssen, sie erfolgen ja ohne Gewähr!

1. Die Reparatur muss ordnungsgemäß ausgeführt werden. Grundlage ist der bestehende Kauf- oder Garantievertrag.

2. Die Gewährleistung bleibt von der Reparatur unberührt.

Man kauft bei VW einen Neuwagen und hat 2 Jahre Gewährleistung und Neuwagengarantie.
Geht in dieser Zeit z.B. das Radio kaputt, wird es von der Werkstatt repariert (ausgetauscht) und gut.
An den 2 Jahren Gewährleistung und Neuwagengarantie für das gekaufte Fahrzeug ändert die Reparatur des Radios nichts.

Zitat:

... Und wenn ein solches illegitimes Verhalten momentan legal sein sollte (eine eindeutige, offizielle Quelle fehlt mir leider immer noch), ...

1. Werkstattpfusch -> dieses Verhalten ist nicht legal.

2. Quellen: Rechte und Pflichten sind u.a. hier geregelt: BGB Kaufvertrag §433 ff., Garantie §443.

Sollte die Werkstatt bei der Reparatur tatsächlich gepfuscht haben, hat sie entweder den Mangel nicht beseitigt (Kaufvertrag) oder die Garantieleistung nicht erbracht (Neuwagengarantievertrag).
In beiden Fällen hilft ein Besuch beim Anwalt. 😉

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Ganz Einfach.
Der Händler sichert Dir beim Kauf 2 Jahre Mängelfreiheit zu. Wenn etwas kaputt geht muss er nachbessern. Tut er dies, kommt ja kein neuer Vertrag zustande der eine neue Gewährleistung nach sich ziehen könnte.
...

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


… Die Reparatur muss ordnungsgemäß ausgeführt werden. Grundlage ist der bestehende Kauf- oder Garantievertrag.

Die Reparatur muß lt. vorstehendem und nachfolgendem Zitat nur soweit ordnungsgemäß ausgeführt werden, daß sie

bis zum Ablauf der Fahrzeuggarantie

hält! U.U. also nur bis 24:00h des Reparaturtages!

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


… Man kauft bei VW einen Neuwagen und hat 2 Jahre Gewährleistung und Neuwagengarantie.
Geht in dieser Zeit z.B. das Radio kaputt, wird es von der Werkstatt repariert (ausgetauscht) und gut.
An den 2 Jahren Gewährleistung und Neuwagengarantie für das gekaufte Fahrzeug ändert die Reparatur des Radios nichts. ..

Sorry, aber was soll diese Binsenweisheit oder, konkret, für wie blöd hältst Du mich eigentlich?

Niemand käme auf die abstruse Idee, daß eine Radioreparatur e.a. die Garantie für das komplette Fahrzeug verlängern könnte. Außer Dir hat das hier auch niemand nur im entferntesten in Erwägung gezogen. Oder hast Du die ganze Zeit etwas mißverstanden?

Es geht hier einzig und allein um die Gewährleistung, daß die Garantiereparatur fehlerfrei durchgeführt und nicht erneut mangelhafte Teile verbaut werden. Und dies verhindert nur die übliche Reparatur-Gewährleistung von VW über zwei Jahre.

- Very 😕 of You -

Die Gewährleistung für das Radio ändert sich allerdings durch die Garantiereparatur sehr wohl, sie endet lt. Euch mit der Fahrzeuggarantie (s.o.) und nicht, wie sonst üblich, 2 Jahren nach der Reparatur! Das ist alles andere als "und gut", wenn erneut ein Radio mit versteckten Mängeln verbaut worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo



Zitat:

... Und wenn ein solches illegitimes Verhalten momentan legal sein sollte (eine eindeutige, offizielle Quelle fehlt mir leider immer noch), ...

1. Werkstattpfusch -> dieses Verhalten ist nicht legal.
2. Quellen: Rechte und Pflichten sind u.a. hier geregelt: BGB Kaufvertrag §433 ff., Garantie §443.

Sollte die Werkstatt bei der Reparatur tatsächlich gepfuscht haben, hat sie entweder den Mangel nicht beseitigt (Kaufvertrag) oder die Garantieleistung nicht erbracht (Neuwagengarantievertrag).
In beiden Fällen hilft ein Besuch beim Anwalt. 😉

VG myinfo

Reparaturen unterliegen dem Werkvertrags- (Lieferung eines Gewerkes, § 630 ff. BGB), nicht dem von Dir angeführten Kaufvertrags-Recht (Lieferung einer Sache). Ein neuer (Werk-)Vertrag, zumal mit der Werkstatt, kommt aber angeblich (s.o.) nicht zustande, die Werkstatt ist somit auch kein direkter Vertragspartner, damit besteht ihr gegenüber auch kein Gewährleistungsanspruch.

Die Garantie aus Kaufvertrag gem. §443 BGB bezieht sich auf das komplette Fahrzeug und beschreibt im wesentlichen die Anspruchsentstehung auf Garantie, den Gegenstand einer Garantie und die Optionen im Garantiefall, sowie, in Abs. 2, die zusätzlichen Ansprüche bei einer Haltbarkeitsgarantie.
Aus ihm wie aus den weiteren §§433-444 BGB ist jedoch keinerlei Beschränkung der Gewährleistung für Garantiereparaturen auf die Zeit der Fahrzeuggarantie ersichtlich, weder rudimentär, mit viel Phantasie auslegbar, geschweige denn explizit.
Sie sind somit absolut untauglich als Quellenangabe und Beleg für die Legalität oder gar Legitimität.
Hast Du allen Ernstes angenommen, ich würde die Gesetze nicht nachlesen?

-» Ihr stellt hier also seit dem 22.05.14 Behauptungen auf, die Ihr bisher nicht einmal ansatzweise durch eine einzige seriöse, nachprüfbare Quelle belegen konntet? Basiert Euer Wissen etwa allein auf Hörensagen? Dann solltet Ihr, mit Verlaub, dies aber auch kenntlich machen und ein bißchen mehr Demut an den Tag legen ("Ganz einfach"😉.

Ansonsten: Na also, gratuliere zu der Erkenntnis, aber
mit Ablauf der Fahrzeuggarantie endet nach Eurer Vorgabe auch die Reparaturgewährleistung und so können Fehler der Werkstatt oder der erneute Verbau mangelhafter Teile legalisiert werden!

Nochmals:

Entgegen des bei einer Gewährleistung Üblichen muß man danach zutage tretenden "Pfusch", mangelhaft erfüllten Garantieanspruch, Fahrlässigkeit usw. im Bestreitensfall erst einmal nachweisen und gerichtlich durchsetzen, da u.a. keine Beweislastumkehr besteht!
Wie Du selbst richtig anführst: "... Besuch beim Anwalt. 😉". - Dein 😉 interpretiere ich als ironisches "Good Luck"!
Das läuft aber diametral dem Sinn und Zweck einer Garantie zuwider. Ich verweise auf meinen vorausgegangenen Beitrag.

Vielleicht ist doch zusätzlich ein konkretes, Thread-bezogenes Beispiel, auf das ich bisher wegen Überlänge verzichtet habe, zur Verdeutlichung der Problematik nötig (falls nicht, Absatz überspringen):
1.) Die Steuerkette rasselt, wird auf Garantie ausgetauscht, ein Glied der neu verbauten Steuerkette weist einen nicht erkennbaren Materialfehler auf.
2.) Drei Monate später läuft die Fahrzeuggarantie ab.
3.) Nach zwei weiteren Monaten reißt die Steuerkette an der Fehlerstelle ohne Vorwarnung bei 160 km/h - Totalschaden des Motors, AT-Motor fällig (das weitere Worst-Case-Scenario überlasse ich der Phantasie des Lesers).
4.) VW kann gemäß Euren Ausführungen also völlig legal und legitim sagen: "Tja, Pech gehabt, Garantiereparaturen erfolgen in Deutschland ohne 2-jährige Gewährleistung, sie müssen lediglich bis zum Ablauf der Fahrzeuggarantie halten! Im übrigen weisen Sie uns erst einmal nach, daß die Kette bereits beim Einbau einen Materialfehler aufwies und wir fahrlässig gehandelt haben. Unsere Rechtsabteilung freut sich schon auf das Schreiben Ihres "Dorf"anwalts.".

Ein solcher Nachweis ist bekanntermaßen nahezu unmöglich (*) und damit Dein vorgeblicher gesetzlicher Rechtsanspruch auf eine mangelfreie Garantiereparatur eine Luftnummer, analog zur gesetzl. (Pseudo-) Gewährleistung nach 6 Monaten. Wo kein Kläger, da kein Richter, da kein realisierbarer Anspruch!
Und das bedeutet nun mal konsequent zu Ende gedacht im Klartext und bewußt provokativ, daß dann nicht justitiabel, de facto legal: "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbaut" werden können.

Ebendies ist, wie bereits mehrfach betont, natürlich keineswegs legitim und kann ganz einfach durch die eigenständige Gewährleistungspflicht auf die Garantiereparatur, wie von VW in Österreich selbst (!) praktiziert - an Einsicht fehlt es offenbar nicht unbedingt -, von vorneherein vermieden werden.
In meinen Augen auch in Deutschland rechtlich korrekterweise eine Selbstverständlichkeit, zumal für einen Premium-Hersteller, der von der Qualität seiner Produkte und zugekauften Teile überzeugt ist!

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Du, lieber myinfo, Dich so für ein derart kundenfeindliches Verhalten von VW in Deutschland engagierst bzw. um Rechtfertigung bemühst! Muß ich aber auch nicht und geht mich auch nichts an.

Damit danke ich Euch für die Diskussion, den Mitlesern, soweit noch vorhanden, für ihre Geduld und erlaube mir, sie meinesteils abzuschließen, da sie mir keine neuen Erkenntnisse bringt und ich andererseits anscheinend nicht imstande bin, Euch meine Position argumentativ näher zu bringen ohne den Rahmen eines Motor-Talks und meines Zeitbudgets endgültig sprengen zu müssen.

FG
Remus

* - Obwohl unter uns doch wohl hoffentlich zumindest soweit Konsens besteht, daß eine Steuerkette, die bereits nach weniger als 1/10 ihrer üblichen Laufleistung defekt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits von Anfang an mangelbehaftet war.

mal davon abgesehen dass du hier Garantie und Gewährleistung wild mischst und auch kein Gesetz aufzeigst die Deine Behauptung untermauern, hier noch einmal ein anderes Beispiel.
Ein neuer Fernseher von einer großen Elektronikmesse geht nach 1,5 Jahren kaputt. Er wird dann komplett ausgetauscht. Hast du nun auf das gesamte Gerät erneut 2 Jahre Gewährleistung ab Erhalt?

@all: Bitte überspringt diesen Post, da jetzt OT folgt.

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


... Reparaturen unterliegen dem Werkvertrags- (Lieferung eines Gewerkes, § 630 ff. BGB), nicht dem von Dir angeführten Kaufvertrags-Recht (Lieferung einer Sache). ...

Hallo Remus,

nein, in unserem Fall läuft die Reparatur (= Nacherfüllung) über den Kaufvertrag.

BGB § 433 Kaufvertrag -> § 434 Sachmangel -> § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln:

"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, ..."

-> § 439 Nacherfüllung

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. ..."

Zitat:

... Wie Du selbst richtig anführst: "... Besuch beim Anwalt. 😉". - Dein 😉 interpretiere ich als ironisches "Good Luck"!

Das sollte viel Erfolg bedeuten - ohne jede Ironie.

Zitat:

Damit danke ich Euch für die Diskussion, den Mitlesern, soweit noch vorhanden, für ihre Geduld und erlaube mir, sie meinesteils abzuschließen

Dem schließe ich mich an.

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von TEgold


"Waren das noch Zeiten mit den Hubraumstarken Saugmotoren."
Oh ja, der Golf 3 GT special mit 1,8 l 90 PS Benziner, maximales Drehmoment bei 2500 Touren und 5,5 Jahre ohne eine einzige Kleinigkeit. Da krieg ich heute noch Tränen ins Auge. 🙂

Diesel aus Leidenschaft ist sicher auch schön, allein schon wegen des Drehmomentvorteils, aber Anschaffungspreis und Steuer sind echte Gegenargumente. Zumindest bei mir.

Hatte ich auch, als Golf III GT Variant Special in black magic.

Zuvor 12 Jahre den 1.8er mit Vergaser im Golf II Hit mit 5Gang, unkaputtbar.

Hallo!

Ich denke, ich habe gerade einen Schicksalsgefährten gefunden... Mein Ärger über die ach so "wegweisende" Technologie von Volkswagen reißt auch nicht ab. Ich komme aus Österreich und besitze einen Polo 1.2 TSI mit 90 PS, Erstzulassung Oktober 2012, der mich bislang auch alles andere als glücklich gemacht hat. Eigentlich hatte ich vor, durch den Kauf dieses NEUwagens ein Qualitätsprodukt zu erwerben, mit dem ich ein paar Jahre sorgenfrei und ohne gröbere Reparaturen unterwegs sein kann, dies ist jedoch überhaupt nicht der Fall. Zuvor besaß ich einen Seat Leon 1.9 TDI Baujahr 2007, und wurde auch hier von vielen Problemen heimgesucht (defektes Zweimassenschwungrad, etc..). Hab den Wagen dann verkauft und mir den Polo zugelegt, dachte eben: geht gut, schaut gut aus (R-line), Verbrauch moderat..

Nach rund 6000 km konnte ich dann schleichend diverse Geräusche feststellen, zunächst ein Poltern im Leerlauf (hat sich dann als schwingende Leitung herausgestellt - lustig ist hierbei: anders als z.b. bei autobild.de beschrieben, wurde das Problem nicht an der Leitung selbst behoben, sondern bei meinem Wagen die Leerlaufdrehzahl von 600 U/min auf 670 U/min angehoben, sodass die beobachteten Resonanzfrequenzen der nach wie unpassend verlegten Leitung nicht mehr zu hören waren. Schon damals wies mich das auf die Unprofessionalität der VW-Werkstätten hin (gab auch z.T. heftige Diskussionen mit meinem Händler..)

Weiter gings dann mit dem auch bei Ihnen vorliegendem Steuerkettenrattern beim Kaltstart bzw. bei warmem Motor nach Standzeiten von 30 bis 45 Minuten. Ich war deshalb ca. 8 (!) mal in meiner VW Vertragswerkstätte und wurde jedes mal belächelt und mit der Aussage, dieses Geräusch sei normal wieder nach Hause geschickt. Bei 13.000 km schließlich war das Geräusch so laut, dass ich beim Starten gedacht habe es zerlegt mir den Kettenkasten. Also wieder ab zu VW und siehe da, Steuerkettentausch auf Kulanz inkl. Kettenspanner etc.

Eigentlich dachte ich, es wäre endlich Ruhe mit dem Wagen, jedoch habe ich seit letzter Woche (nun 19.500km) wieder Rattergeräusche beim Kaltstart, und WIEDER wegen der besch*****n Steuerkette. Werde nächste Woche nochmal die Werkstatt aufsuchen, jedoch ahne ich schon, dass VW sich weigern wird, die Reparaturkosten für Kette und Kettenspanner ein zweites Mal voll zu übernehmen.... Ich werde jedoch nicht lockerlassen und bei Bedarf dieses Mal auch rechtliche Schritte einleiten. Man muss dazusagen, ich habe noch bis Oktober 2014 Werksgarantie. Trotzdem rechne ich mit "Gegenwehr" ...

Es ist unfassbar, welche Ignoranz man bei Volkswagen an den Tag legt, egal ob nun in Deutschland oder in Österreich. Ich habe schon überlegt, dass bei diesen Motoren wohl ein genereller Konstruktionsfehler vorliegt, der unabhängig von den verbauten Steuerketten zu sein scheint. 2 defekte Ketten innerhalb von 20000km, das kann es doch nicht sein. Da sind die Ketten von BMW gerade mal eingefahren.... :-(
Vielleicht liegt es an der Ölversorgung (aufgrund dieser beschissenen variablen Ölpumpen?!?) oder was weiß ich. Jedenfalls habe ich die Nase voll.

Anzumerken ist noch: meine Fahrweise ist ganz normal, sprich Wagen JEDES MAL AUSNAHMSLOS sachte warmgefahren, auch kaltlaufen lassen sofern Bedarf bestand, und auch ansonsten weder sehr zurückhaltend noch allzu rasant damit gefahren.... Bin verzweifelt!!

BMW hat (hatte?) aber ebenfalls ein Problem mit der Steuerkette. Gut das die neuem TSI wieder einen Zahnriemen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts



Eben, völlig d'accord! Aber wart mal ab, wenn Du geschlechtsneutral eine Info gibst.

Wie? 🙂😰 Ist man hier etwa voreingenommen? 😁

Zitat:

1. Soll das eine Drohung sein? 😕😉
2. Das erwartet man hier selbstverständlich von ALLEN! 😁😉

Wenn Ihr alle schön brav bleibt, dann nicht :P

Zitat:

Wollte Dir unbekannterweise natürlich nichts unterstellen, aber:
Man munkelt, es soll "Leute" geben, die gehen mit einem Umzugskarton voller loser Eigenbelege zum Steuerberater und verlangen: "Hier haste 100€, mach mal Steuerrückzahlung, 1.000€ sollten aber mindestens drin sein!!" - 😰😉

Na, aber ich bin doch 'ne Frau. Das ist ja doch meist ein Garant für zumindest ein gewisses Maß an Ordnung und Sauberkeit :P

Mein Autoli hat einen eigenen Ordner nur für sich ganz allein, jawohl ja! 😎

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