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Zweitwagen Versicherung

Themenstarteram 16. April 2020 um 4:47

Hallo, habe ein Auto. Als Halter ist meine Frau eingetragen. Sie hatte einen Unfall und wurde zurückgestuft. Auf SF M.

 

Vor ein paar Jahren war sie schonmal bei mir versichert mit einem anderen PKW hatte dort aber auch ein Unfall.

Dort wurde es auf SF M zurückgestuft.

 

Kann ich ihr Auto jetzt bei mir als Zweitwagen versichern oder zählt da noch der alte Unfall mit dem anderen PKW.

Wenn ich ihr PKW bei mir reinnehme habe ich einen Vorteil von ca 500 Euro. Muss ich da auch Vorschäden angeben? Dieser PKW war noch nie auf mich versichert.

 

 

Vielen Dank

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45 Antworten

Und jeder glaubt er kriegt da was geschenkt

Folgende Situation:

Meine Frau und ich haben jeweils ein Fahrzeug, selbst bin ich in SF 45, bei meiner Frau ist die Klasse nicht ganz so hoch, weil sie noch nicht so lange ein Fahrzeug fährt. In den Versicherungsbedingungen ist ausgemacht, dass nur wir die beiden Fahrzeuge beide fahren dürfen, sonst niemand.

Nun habe ich einen neuen Wagen und wollte allerdings den alten noch zusätzlich behalten. Mir war schon klar, dass ich die volle Steuer dann für meine beiden Wagen zahlen muss.

Bei der Versicherung kam allerdimgs das böse Erwachen. Die Versicherung will dann nur einen der beiden Fahrzeuge ( auf meinem Namen entweder den alten oder den neuen ) mit SF 45 einstufen, den anderen mit SF 1/2.

Ich halte das für eine Unverschämtheit, denn ich kann doch nicht mit beiden Fahrzeugen gleichzeitig fahren und wie bisher darf auch niemand außer meiner Frau mit meinem Wagen fahren.

Gruß

Moritz11

Ganz normal...!

Eine Autoversicherung ist für ein einziges Auto (natürlich übertragbar auf andere Autos ggfs.) anwendbar...

Neues Auto, neue Versicherung (wie bei Dir) oder der Rückgriff auf eine ggfs. vorhandene...

Aber bei der Höhe Deiner SF sollte es schon Versicherungen geben, die Deinen Zweitwagen in SF 3-4 einstufen sollten.

Andernfalls mal nach Verti o.Ä. schauen, die stufen den Zweitwagen wie den Erstwagen ein...

Ihr hattet bisher nur 1 Auto und konntet abwechselnd fahren, jetzt habt ihr 2 Autos und könnt gleichzeitig fahren.

 

Der Schadenfreiheitsrabatt gibt es nicht für den reinen Führerschein Besitz, sondern wie lange ein Auto versichert war.

 

Von daher sehe ich da jetzt nichts ungewönliches von der Seite des Versicherers.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 10. Juli 2020 um 10:51:24 Uhr:

Ihr hattet bisher nur 1 Auto und konntet abwechselnd fahren, jetzt habt ihr 2 Autos und könnt gleichzeitig fahren.

Der Schadenfreiheitsrabatt gibt es nicht für den reinen Führerschein Besitz, sondern wie lange ein Auto versichert war.

Von daher sehe ich da jetzt nichts ungewönliches von der Seite des Versicherers.

Grüße

Steini

Nein, jeder hatte 1 Auto und jetzt hat Frau 1 Auto und Mann hat 2 Autos.

@moritz11 die HUK hat meinen Drittwagen sogleich mit SF4 versichert. Unterm Strich zählt doch aber die Jahresprämie und nicht der SFR, oder?

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Juli 2020 um 12:08:53 Uhr:

 

Nein, jeder hatte 1 Auto und jetzt hat Frau 1 Auto und Mann hat 2 Autos.

Stimmt, danke für die Klarstellung

Eine Verdoppelung des SF für 2 Autos geht bei einigen Versicherern auch, dann darf aber nur der VN mit beiden Autos fahren. Einfach Mal genau bei der VS nachfragen

Meine Frau durfte bislang auch mit meinem alten Wagen fahren, trotzdem hatte ich SF 45.

Also:

Niemand außer uns darf mit den bisherigen 2 Autos fahren.

Wenn ich den alten Wagen behalte, kann ich entweder mit dem alten oder dem neuen Wagen fahren ( doch logisch, bin nicht im Zirkus ).

Einer der beiden Wagen steht in der Garage. Wenn meine Frau mit dem in der Garage stehenden Auto fahren würde, könnte sie ihren Wagen nicht gleichzeitig fahren.

Ein Fahrzeug von den drei Autos braucht also nicht versichert zu sein, weil es in der Garage schlummert.

Es würde also reichen ( für die Versicherung besteht kein zusätzliches Risiko), wenn bei mir entweder der neue Wagen oder der alte versichert wäre, zugegeben, ich würde ich dann die Versicherung für den teureren Tarif der beiden Fahrzeuge ( der alte oder der neue ) bezahlen.

Das Unverschämte ist, dass ich für den einen der beiden Wagen einen schlechteren Tarif erhalte ( nicht beide SF 45), sondern einen wesentlich schlechteren.

Man könnte sich ja an die Bafin wenden, nur ich sehe da keinen Erfolg, weil die nicht die Interessen der Verbraucher vertreten.

Andere Versicherungsgesellschaften haben aber anscheinend ähnlicheTarife zum Ausnehmen der Versicherungsnehmer.

Zusatz:

Den alten Wagen hätte ich gern behalten, weil ich unseren Hund nicht vor den Häusern der Nachbarn ausführen möchte und deshalb mit dem Auto oft ins Grüne fahre.

Außerdem hole ich oft Düngemittel und Sonstiges für den größeren Garten mit dem Auto, auch man Sand und Kies in Eimern und auch ab und zu einen Sack Zement. Mit dem neuen Wagen mache ich das ungern, habe zwar eine AHK, muss mir aber dann einen Anhänger leihen ( umständlich ), einen eigenen Anhänger anzuschaffen wäre übertrieben.

Was solls, muss es wohl so tun, auch mit dem Hund im neuen Auto.

Wenn ich an Versicherungen nur denke, bekomme ich schon einen dicken Hals!!!

Was kann jetzt die Versicherung dazu, das du mit dem neuen Auto keinen Sack Zement holen willst

Ich habe eine ähnliche Situation und fahre mit der Zweitwagenregelung bei AdmiralDirekt ganz gut. Es ist zwar eine Sonderregelung, d.h. im Hintergrund wächst SF0 -> SF1/2 -> SF1 .... langsam auf, aber durch die Zweitwagenregelung (bei mir mit SF14 Hauptfahrzeug) werden die ganz hohen Prämien der ersten Jahre sozusagen gekappt.

Aus unerfindlichen Gründen empfiehlt es sich, bei der AdmiralDirekt nicht mehr als 12000km Jahresfahrleistung zu versichern, da die Prämie sonst stark anzieht.

Wenn jemand neu mit einer KFZ-Versicherung beginnt, kann ich verstehen, dass er nicht alles versteht, wie die SF-Einstufungen funktionieren. Wenn aber jemand schon SF 45 hat, gehe ich davon ausgehen, das er die Basics der KFZ-Versicherung kennt.

Ein weiteres Fahrzeug wird immer neu eingestuft (SF 0 - 1/2). Alle anderen Einstufungen (2-zur SF des aktuellen Fahrzeugs) sind Lockangebote der Versicherungen welche i.d.R. an besondere Bedingungen geknüpft sind (da hilft ein Blick in die AKB unter dem Punkt I (Einstufung in SF-Klassen (oder so ähnlich)).

Moritz11 , was Du möchtest, wäre ein Wechselkennzeichen wie in der Schweiz. Das gibt es in Deutschland aber nicht. Nur mit Wechsel Kennzeichen kannst Du garantieren, dass der Wagen nicht ggf.. doch verliehen wird an andere.

 

Such Dir doch einfach eine andere Versicherung für den Drittwagen. Dort hatten wir gleich mit SF4 begonnen.

@moritz11

Mimimiiiii..... https://www.service-bw.de/.../...ennzeichen+beantragen-2057-leistung-0

Der Link bezieht sich auf meine Region. Vielleicht findest Du das ja auch bei Dir. Ansonsten einfach mal bei der Versicherung anrufen und / oder zur Zulassungsstelle gehen und mit den Leuten sprechen.

 

Schon mal dran gedacht, dass von einem Kfz aus Sicht der Versicherung auch weitere Gefahren ausgehen? Es ist nicht das Fahren und Teilnehmen im öffentli. Straßenverkehr. Mann... Junge! Mit SF45 hätte ich Dir echt mehr Rechenleistung im Hirn zugetraut.

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