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Zweitwagen Versicherung

Themenstarteram 16. April 2020 um 4:47

Hallo, habe ein Auto. Als Halter ist meine Frau eingetragen. Sie hatte einen Unfall und wurde zurückgestuft. Auf SF M.

 

Vor ein paar Jahren war sie schonmal bei mir versichert mit einem anderen PKW hatte dort aber auch ein Unfall.

Dort wurde es auf SF M zurückgestuft.

 

Kann ich ihr Auto jetzt bei mir als Zweitwagen versichern oder zählt da noch der alte Unfall mit dem anderen PKW.

Wenn ich ihr PKW bei mir reinnehme habe ich einen Vorteil von ca 500 Euro. Muss ich da auch Vorschäden angeben? Dieser PKW war noch nie auf mich versichert.

 

 

Vielen Dank

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45 Antworten

keksemann, nach Deinem Link zu urteilen gibt es offenbar doch die Möglichkeit für Wechselkennzeichen. Ob es auch in NRW möglich ist? Werde mich erkundigen. Dass Wechselkennzeichen in der Schweiz verwendet werden weiß ich von Verwandten dort.

Die Versicherung hat mir diese Möglichkeit für Wechselkennzeichen nicht genannt.

Übrigens zu den " Basics der KFZ-Versicherung ". Wenn man alle Basics, die einem vorgegeben werden, einfach schlucken möchte, wünsche ich guten Appetit.

Gruß

Moritz11

Ein Wechselkennzeichen in D löst dein Problem nicht.

Habe noch einen interessanten Link zu Wechselkennzeichen gefunden:

https://www.autozeitung.de/...ten-versicherung-beantragung-195833.html

zu celica1992: Wieso nicht?

lt meines Wissens hat Moritz doch ne Garage und ein Auto von den beiden mit Wechselkennzeichen darf gefahren werden und das andere darf während dieser Zeit nicht im Straßenverkehrsbereich geparkt sein, müsste also auf dem Privatgrund stehen. Achtung: wenn das Auto von Moritz´s Frau mal in der Werkstatt wäre, dürfte das zweite Fahrzeug von Moritz auch nicht bewegt werden.

Weil 2Autos auch 2 SF brauchen und auch die Steuer für beide bezahlt werden müssen.

Wechselkennzeichen sind in D Unsinn! Man muß jedes Fahrzeug nach wie vor einzeln versichern und versteuern! Nur wenn man den Wunsch hat alle seine Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu fahren, dann kann man das machen. Und selbst dann gilt, nur ein Fahrzeug darf zum selbem Zeitpunkt bewegt werden!

Versichern hat zunächst nichts mit Versteuern zu tun.

Schäuble hat selbstherrlich abgelehnt, dass für den zweiten Wagen ( mit Wechselkennzeichen) keine Steuer zu entrichten ist.

Die Versicherungen lehnen es ab, auch im Falle des Wechselkennzeichens nur einen Wagen zu versichern und geben auch den Schadensfreiheitsrabatt nicht voll weiter.

Wenn der Staat den Versicherungen kaum Vorschriften macht, ist der Versicherungsnehmer eben der Dumme.

Offenbar hat auch der Staat keine Interesse, dass von dem Wechselkennzeichen Gebrauch gemacht wird. Sollte jemand seinen zweiten Wagen behalten wollen, zahlt er kräftig in die Staatskasse, obwohl das unbenutzte Auto in der Garage steht, niemandem einen Parkplatz wegnimmt und auch nicht den Straßenbelag abschleift.

Kurz:

Werde meinen alten Wagen abmelden.

Dem Staat entgehen übrigens auch wieder Steuern, denn den alten Wgen hätte ich auch warten und reparieren lassen müssen, das hätte zusätzlich dem Staat MWST eingebracht.

Der Hund freut sich, darf nun auch im neuen Auto mitfahren.

Gruß

Moritz11

Ah ok, und der Käufer Deines Autos wird zukünftig den Wagen nicht versteuern und warten oder wie oder was?

er hat geschrieben, dass er den alten Wagen abmeldet, er hat nicht geschrieben, dass er ihn verkaufen wird.

Da hast Du es dem Staat aber gegeben.

Im Ernst: Wer sich den Luxus gönnen möchte, bitte sehr, so wie in diesem Fall drei Fahrzeuge für zwei Leute. Und dann auch für den Zweck ab und zu mal Zement zu holen oder den Hund zum Gassi gehen zu fahren. Es sei gegönnt, aber bekanntermaßen kostet Luxus Geld wie in diesem Fall. Ich finde dann darf man sich nicht beschweren. Besser gesagt, ich würde mich nicht beschweren.

Besser gesagt, ich würde mich nicht beschweren.

Völlig richtig, habe das Auto abgemeldet und beschwere mich auch nicht mehr.

Versprochen.

Mein Luxus beschämt mich zutiefst.

Alles gut. Niemand muss sich für das schämen was er sich leisten kann....

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