Zweitwagen mit selber SF wie der Erstwagen (beide HUK24) möglich?

hallo.

ich werde diese woche einen audi tt kaufen und habe meinen smart bei der huk24 versichert (bin 28). ich möchte den smart aber noch etwas angemeldet lassen wg reparaturen und dergleichen. wenn ich den audi nun als zweitwagen mit den selben sf anmelden würde, ginge das? habe das schon bei huk24 online als vertragsänderung simuliert; habe die sf vom erstwagen angegeben und er zeigt mir den preis mit den gleichen klassen wie der smart an. wenn ich unter 24 wäre, ginge dies ja nicht; aber da beide fahrzeuge auf mich laufen und bei dem selber versicherer, müsste es doch gehen oder?

danke und gruß,
torsten

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1. Ich kenne keinen Versicherer bei dem es anders wäre.

2. Schon mal aufs Datum vom Thema geschaut?

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Es gibt immer einen der Bescheißt und einer der sich bescheißen läst. Warum schreibst Du hier so komisches Zeug. Es steht Dir frei einen Vertrag einzugehen oder eben auch nicht. Ich weiß ja nicht in welcher Branche Du tätig bist, aber möglicherweise solltest Du bei einer Zweitfahrzeugversicherung jemanden Fragen der sich damit auskennt und hier nicht nur auf Marktteilnehmern rumhacken, wenn Du ja doch die Freiheit hast Dir einen Anbieter zu suchen, der zu Dir passt. Die Wahlfreiheit des Vertragspartners hat nichts mit dem Pflichtversicherungsgesetz zu tun. Wenn es das nicht gäbe, was meint Ihr wieviele dann keine HP hätten und ich oder ein kleines überfahrenes Kind würden auf dem Schaden sitzen bleiben?

LEjockel

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Februar 2016 um 10:14:39 Uhr:


Bitte nicht wieder Butter mit Margarine vergleichen! (oder Äpfel mit Birnen)
Es geht ausschließlich um Tarife von Pflichtversicherungen.

Ein Zweitwagen ist jetzt aber nicht Pflicht in Deutschland, oder? 😉

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 4. Februar 2016 um 11:10:36 Uhr:


Ein Zweitwagen ist jetzt aber nicht Pflicht in Deutschland, oder? 😉

Die Versicherung dafür schon! 😕

Jeder der sich in D einen Erstwagen und einen Zweitwagen leisten kann, den nur er fährt, kann für beide die gleiche SF bekommen. Sobald da jetzt andere damit fahren, ist ja nicht mehr sein Erst- bzw Zweitwagen.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Februar 2016 um 11:32:39 Uhr:


Jeder der sich in D einen Erstwagen und einen Zweitwagen leisten kann, den nur er fährt, kann für beide die gleiche SF bekommen. Sobald da jetzt andere damit fahren, ist ja nicht mehr sein Erst- bzw Zweitwagen.

😁😁😁

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Februar 2016 um 11:32:39 Uhr:


Jeder der sich in D einen Erstwagen und einen Zweitwagen leisten kann, den nur er fährt, kann für beide die gleiche SF bekommen. Sobald da jetzt andere damit fahren, ist ja nicht mehr sein Erst- bzw Zweitwagen.

Korrekt. Allerdings ist das auch nicht das woran sich hier die Kritik entzündet.

Nehmen wir den Fall des aufrechten Zweitwagenbesitzers, der wirklich beide Fahrzeuge nur alleine fährt.

Sein Erstwagen kostet ihn mit SF XY 350,00 Euro im Jahr Haftpflicht und Vollkasko.

Wenn er nun einen Zweitwagen anschafft, erhöht sich das tatsächliche Risiko der Versicherung nur um die Gefahren, die von dem abgestellten, zusätzlichen Auto ausgehen. Er kann ja immer nur einen Wagen fahren und das damit verbundene Risiko sollte gleich bleiben, egal welchen er gerade bewegt.

Was wäre wohl ein angemessener Beitrag für das Zusatzrisiko des abgestellten Wagens?

Welchen Betrag man auch immer als angemessen errechnet - er sollte geringer ausfallen als die 350,00 Euro die einige wenige Versicherungen für einen Zweitwagen gleicher Typklassen berechnen. So gesehen sind sogar schon die Sondereinstufungen für den Zweitwagen ein gutes Geschäft für die Versicherungen.

Die große Mehrzahl der Versicherungen ist aber keineswegs so bescheiden, sondern will für den Zweitwagen erst einmal den vollen Anfängertarif sehen, was in unserem Beispielfall gerne mal > 1.000,00 Euro im Jahr sein kann.

Ich kann jeden Zweitwageninteressenten verstehen, der sich bei so einer Tarifgestaltung ausgenommen fühlt.

Bemerkenswert finde ich dabei, wie weitgehend einig sich die meisten Versicherungen sind, bei der vorliegenden Fallgestaltung abschreckend hohe Zweitwagentarife aufzurufen, während sie beispielsweise sehr kreativ und entgegenkommend bei der Übertragung von SF-Rabatten sind, oder bei Kunstgriffen die dazu führen dass jemand sich nicht die volle Rabattstaffel runterdienen muss sondern gleich günstiger einsteigen kann.

Offenbar herrscht die Meinung vor, dass jemand der sich zwei Autos leisten kann, einen Dukatenesel sein Eigen nennen muss und daher bedenkenlos ausgeplündert werden darf. 🙂

Warum regt sich eigentlich keiner darüber auf, dass man für beide Fahrzeuge Steuer bezahlen muss?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 13:23:29 Uhr:


Warum regt sich eigentlich keiner darüber auf, dass man für beide Fahrzeuge Steuer bezahlen muss?

Weil Steuer keinen bestimmten Gegenwert hat, im Gegensatz zum Versicherungsbeitrag.

Da dieser Thread ja schon etwas betagt ist, frage ich mal in die Runde:

Gibt es aktuelle Erkenntnisse, ob oder ob nicht die HUK24 im Jahr 2023 einen Zweitwagen günstig in der SF-Klasse des Erstwagens versichert?

Erstauto = Halter ich, VN ich = SF25 = bei HUK24
Zweitauto = Halter Ehefrau, VN Ehefrau = SF5 = bei HUK24

Wäre es da vllt. günstiger den Zweitwagen auf mich als VN zu nehmen, quasi als "Zweitwagenversicherung"?

Ich habe bei allen Zweitfahrzeugen bei der HUK24 immer mit SF4 begonnen.

OK, dann wird es bei uns wohl wenig Sinn machen.

Bei der HUK habe ich ebenfalls mit meinem Zweitwagen mit SF4 angefangen.

Du könntest mal bei der Verti anfragen..., da gibt/gab es sowas, wie Du Dir es vorstellst...:-)

Verti oder Admiral machen so etwas

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