Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

104 Antworten

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2022 um 13:03:41 Uhr:


Vielleicht kannst du sofort den Vorsitz der Verhandlung übernehmen, damit da mal endlich Zug reinkommt. Scheinen ja alles Birnen zu sein, die da was zu sagen haben.

Ich glaube fast, dass der TE so denkt.

Für mich ist das Ganze nicht so eindeutig, wie es uns der TE zu vermitteln versucht.

Es gibt eine Vorgeschichte, sonst hätte der TE nicht sein Handy gezückt.
Ein Gericht muss eine Dashcam nicht akzeptieren. Wenn bedeutende Passagen davor fehlen, sollte man sich die Videos sparen.

Wenn das Ganze auch schon zwei Jahre her ist, wäre ich mit irgendwelchen Aussagen auch hier vorsichtig.
Es hat einen Grund, warum die Versicherung 70:30 angeboten hat, die sind doch nicht blöd. Wenn deine Versicherung dem zugestimmt hat, gibt es wohl sachliche Gründe.

Die ganze Schilderung hier klingt für mich sehr konstruiert, so nach dem Motto: Der andere ist ein Idiot und ich bin der allerbeste Autofahrer. DAS hört man hier auch alle Nase lang. Eigene Fehler einzugestehen fällt nämlich schwer.

Dummerweise ist es aber so:
Erfahrungsgemäß sind die mit Dashcam allerdings die, die immer die Fehler bei anderen suchen.

Sorry, wenn es so hart klingt.

Wir können nur abwarten, was das Gericht entscheidet. Leider werden durch solche Ermittlungen die Gerichte immer wieder belegt, auch wenn zum Schluss nix rauskommt.

Es gibt aufgrund der Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar sind. Ist leider so und ich war auch selbst davon mal betroffen, als die ermittelnde Staatsanwaltschaft die 50:50 Einigung der Versicherungen aufgehoben hatte und mir die volle Schuld gab (rote Fußgängerampel an Vorfahrtskreuzung).

VG

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:



Sie hat die gesamte Vorgeschichte des Ausbremsmanövers kassiert (tut nichts zur Sache),

Womit sie Recht hat.

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:



Ich habe ihr klar gesagt: ja - ich hätte den Unfall mit einer sofortigen Vollbremsung verhindern können. Ich habe mich aber gegen die Vollbremsung entschieden, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass der Unfallgegner die Bremsung noch verstärkt.

Autsch...das ist ein Genickbrecher.....

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:



Die Richterin sagte, sie tendiert dazu, mir die 100% zuzusprechen, hat aber eben noch ein Rest Unsicherheit, ob ich den Unfall hätte vermeiden können. Deswegen der Sachverständige. Mal sehen, was dabei rauskommt. Sie fragte den gegenerischen Anwalt, ob er seine Spielchen weiter treiben will (etwas andere Wortwahl, ging aber in diese Richtung), und der hat bejaht. In seinen schreiben war er übrigens sehr forsch, Unwahrheiten wie Putin präsentierend. In der Verhandlung und nach den Aussagen der Beteiligten seiner Seite wurde er ZIEMLICH kleinlaut.

Wurde festgelegt, wer das Unfallgutachten vorerst zahlen wird?

Ich kenne das, was du beschreibst von meinem Unfall mit Verhandlung. Der gegnerische Anwalt hat am Ende nicht mal mehr mit seinem Mandanten gesprochen (Anwalt war von der Versicherung); er hat sich nichtmal bei ihm verabschiedet..bei mir, meinem Anwalt und der Richterin allerdings schon.

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:


Ab welchem Punkt sie die Unsicherheit hat, wie ich den Unfall hätte vermeiden sollen, hat sie nicht gesagt. Dass ich nicht sofort eine Vollbremsung gemacht habe, fand sie auch OK. Also abwarten. Das Gutachten wird wohl ca. 2-3 Monate dauern.

Der Punkt wird sein, ob du alles, was in der Situation angemessen und möglich war, getan hast.
Das kann die Richterin ohne Gutachten nicht entscheiden... Abstände einschätzen kann sie auch nicht, dazu ist sie nicht ausgebildet und es wäre ein gefundenes Fressen für den gegnerischen Anwalt, wenn die Richterin sich zu einer technischen Bewertung hinreißen ließe... davon lässt sie besser die Finger.

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:


Sobald mir die Gerichtsakte vorliegt, kommt die entsprechende Anzeige von mir:

Berate dich mit deinem Anwalt! Es könnte Prozeßbetrug sein, aber falsche Anschuldigungen sind mindestens genauso schlimm... Mit einer Anzeige ohne zuvor mit dem eigenen Anwalt gesprochen zu haben sollte man vorsichtig sein.

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juli 2022 um 13:34:56 Uhr:


Die ganze Schilderung hier klingt für mich sehr konstruiert, so nach dem Motto: Der andere ist ein Idiot und ich bin der allerbeste Autofahrer. DAS hört man hier auch alle Nase lang. Eigene Fehler einzugestehen fällt nämlich schwer.

Die Richterin wird sicherlich mehr an Beweisen auf dem Tisch gehabt haben und auch die Aussagen des Gegners. Ihre Einschätzung 80/20 bzw. ggf. 100% (nach Gutachten) Schuld beim Unfallgegner ist schon ein Statement. Das fällt nicht vom Himmel... irgendwelche Konstrukte fallen Richtern auf...meistens.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2022 um 13:30:48 Uhr:


Wenn ich alles richtig verstanden habe hätte ich dich als Richter erbarmungslos zu 100% verknackt!

Begründung Handy in der Hand und dadurch einen Unfall verursacht.

Das wäre jetzt die Begründung wie ich an deren Stelle dann in Berufung gehen würde.

Dieser Ansatz des Gegenanwaltes ist von der Richterin bereits kassiert worden. Was ich getan, habe, war so zulässig. Insofern bin ich immer noch auf 100% Gewinnkurs.

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Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juli 2022 um 13:34:56 Uhr:


Es hat einen Grund, warum die Versicherung 70:30 angeboten hat, die sind doch nicht blöd. Wenn deine Versicherung dem zugestimmt hat, gibt es wohl sachliche Gründe.

Klar: Kostet die nicht viel und dürfen trotzdem hochstufen. 😉

Warum sollten die sich da groß reinhängen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Juli 2022 um 14:03:59 Uhr:



Wurde festgelegt, wer das Unfallgutachten vorerst zahlen wird?

Meine Rechtschutzversicherung.

Zitat:

Ich kenne das, was du beschreibst von meinem Unfall mit Verhandlung. Der gegnerische Anwalt hat am Ende nicht mal mehr mit seinem Mandanten gesprochen (Anwalt war von der Versicherung); er hat sich nichtmal bei ihm verabschiedet..bei mir, meinem Anwalt und der Richterin allerdings schon.

Die haben anschließend sehr lange gesprochen - den Gesichtern nach ziemlich Ernst.

Zitat:

Der Punkt wird sein, ob du alles, was in der Situation angemessen und möglich war, getan hast.

Eine Vollbremsung wäre jederzeit möglich gewesen, aber IMO nicht angemessen. Nicht angemessen war die Handlung des Unfallgegners. Das steht auch fest. Es geht nur um die letzten Momente, in der die Frage gestellt wird, ob ich das Auffahren hätte verhindern können.

Ich lehne mich aus dem Fenster und setze folgende Prognose: der Abstand - der in der Dashcam klar erkennbar ist - und die Kürze des "leichten" Bremsweges von 12 m... Bis zu dem Punkt, wo er die Bremsung verstärkt hat, würde ab 50 km/h nach der "Faustregel" eine Vollbremsung 12,5 m ergeben. Mein Bremsweg war vielleicht 14 m, wobei ich anfangs natürlich keine Vollbremsung gemacht habe (weil der Vordermann ja auch nicht so scharf gebremst hat, dass das nötig wurde). I

Glasklar, dass er mich mit seiner Bremsung disziplinieren wollte, und kein Hindernis irgendwo erkennbar war (auch keine anderen Zeugen). Es war also keine Verkehrssituation, sondern ein persönlicher Angriff.

Zitat:

Das kann die Richterin ohne Gutachten nicht entscheiden... Abstände einschätzen kann sie auch nicht, dazu ist sie nicht ausgebildet und es wäre ein gefundenes Fressen für den gegnerischen Anwalt, wenn die Richterin sich zu einer technischen Bewertung hinreißen ließe... davon lässt sie besser die Finger.

Das ist wohl der Grund. Das hat auch mein Anwalt vorhergesagt.

(Anzeige wegen Falschaussage)

Zitat:

Berate dich mit deinem Anwalt! Es könnte Prozeßbetrug sein, aber falsche Anschuldigungen sind mindestens genauso schlimm... Mit einer Anzeige ohne zuvor mit dem eigenen Anwalt gesprochen zu haben sollte man vorsichtig sein.

Mach ich! Erst brauche ich aber den Schriftsatz der Verhandlung - dann frage ich den Anwalt - natürlich.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Juli 2022 um 14:07:32 Uhr:



Die Richterin wird sicherlich mehr an Beweisen auf dem Tisch gehabt haben und auch die Aussagen des Gegners. Ihre Einschätzung 80/20 bzw. ggf. 100% (nach Gutachten) Schuld beim Unfallgegner ist schon ein Statement. Das fällt nicht vom Himmel... irgendwelche Konstrukte fallen Richtern auf...meistens.

Naja, es ist die Aussage des TE hier.
Ob das eine Richterin auch so genauso gesagt hat? Ich glaub eher nicht. Kein/e Richter/Richterin wird sich in einem laufenden Verfahren auf solch eine Aussage hinreißen lassen.

Seine Aussagen klingen wie ein "Battle", da er ja lt. seinen Aussagen auf "Gewinnkurs" ist.

Ich finde die Faktenlage nicht so eindeutig, wie der TE der Meinung ist.

VG

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 14:32:26 Uhr:



Eine Vollbremsung wäre jederzeit möglich gewesen, aber IMO nicht angemessen. Nicht angemessen war die Handlung des Unfallgegners. Das steht auch fest. Es geht nur um die letzten Momente, in der die Frage gestellt wird, ob ich das Auffahren hätte verhindern können.

Wurde das so kommuniziert?
Na dann, viel Erfolg!

Deine Meinung interessiert hier nicht, wenn ein Unfall hätte vermieden werden können. Das ist Fakt.

Wahrscheinlich ist auch das der Grund der Mitschuld. Nur wenn der Unfall unvermeidbar gewesen wäre, wäre die Schuldfrage klar, aber so ...

Für mich klingt das immer noch so, dass du dich über den anderen irgendwie geärgert hast oder ihm zugemacht hast und er dann, um es dir wiederum zu zeigen, sich reindrängeln wollte. Dann hast du im Gegenzug zu gemacht und es kam zum Unfall, weil du nicht bereit warst, auf den Recht zu verzichten und auf die Bremse zu latschen, was ja lt. deinen Aussagen möglich gewesen wäre.

Wenn es anders gewesen sein sollte, dann werde ich alles zurücknehmen.
Bis dahin ist deine Mitschuld nicht widerlegt.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juli 2022 um 13:34:56 Uhr:



Für mich ist das Ganze nicht so eindeutig, wie es uns der TE zu vermitteln versucht.

Kann sein. Fakt ist, dass ich schnurgerade, immer vorhersehbar auf meiner Spur Strich 50 fahre, bis mich Einer ausbremst, wir 12 m lang synchron abbremsen und dann plötzlich steht er, und ich fahre drauf. Das ist auf dem Video zu sehen.

Zitat:

Es gibt eine Vorgeschichte, sonst hätte der TE nicht sein Handy gezückt.

Der Typ hat versucht mich zu überholen, wo es nicht ging, hat durchgezogene Linien überfahren, hat versucht mich nach rechts abzudrängen, wollte irgendwo links abbiegen, hat es sich anders überlegt und hat meine Verfolgung aufgenommen, hat mich über eine durchgezogene Linie überholt (da zücke ich die Cam), ist an mir vorbei (da setze ich die Cam wieder in die Magnethalterung ein), Rest siehe oben.

Wo war mein Fehler... Schlimmstenfalls dort, wo ich ihn ignoriert habe, als er neben mir herfuhr. Das hat sein Ego offenbar ziemlich angekratzt.

Zitat:

Ein Gericht muss eine Dashcam nicht akzeptieren. Wenn bedeutende Passagen davor fehlen, sollte man sich die Videos sparen.

Fehlt nichts Bedeutendes. Die Vorgeschichte ist von der Richterin mit der ersten Ansage weggewischt worden.

Zitat:

Wenn das Ganze auch schon zwei Jahre her ist, wäre ich mit irgendwelchen Aussagen auch hier vorsichtig.
Es hat einen Grund, warum die Versicherung 70:30 angeboten hat, die sind doch nicht blöd. Wenn deine Versicherung dem zugestimmt hat, gibt es wohl sachliche Gründe.

Meine Versicherung hat nicht zugestimmt. Es wurde kein Schaden bei meiner Versicherung angemeldet! Warum wohl?

Zitat:

Die ganze Schilderung hier klingt für mich sehr konstruiert, so nach dem Motto: Der andere ist ein Idiot und ich bin der allerbeste Autofahrer. DAS hört man hier auch alle Nase lang. Eigene Fehler einzugestehen fällt nämlich schwer.

Nö. Wenn ich sie nicht eingestehe, riskiere ich mein eigenes Leben (und das meiner Mitfahrer). Mein Beruf ist übrigens die Fehlersuche, Analyse und Korrektur und nachhaltige Vermeidung der Wiederholung.

Es war kein Fehler, dass ich nicht sofort eine Vollbremsung gemacht habe. Aber ich hatte eine solche Situation schon einmal, mit einem LKW. Aus Straßbourg kommend - bei Dunkelheit, aber ich weiß nicht mehr, ob spät im Sommer oder früh im Winter - gibt es Tempolimits, der LKW fuhr mir fast an die Stoßstange, startete erfolglose Überholversuche (ich blieb im zulässigen Tempo konstant) und er wurde zunehmend wütend (schlingerte, hupte). Später hat er es geschafft mich zu überholen, und als wir uns dem Kreisverkehr genähert haben, wo im Vorbereich noch eine Verkehrsinsel ist, habe ich mit einer Aktion von ihm gerechnet. Er hat tatsächlich gebremst, den Weg blockiert und ist ausgestiegen. Da habe ich Gas gegeben, bin um ihn herum gefahren und war auch schon ziemlich schnell weg. Video auch vorhanden. Auf eine Anzeige habe ich in dem Moment verzichtet.

Zitat:

Dummerweise ist es aber so:
Erfahrungsgemäß sind die mit Dashcam allerdings die, die immer die Fehler bei anderen suchen.

Sorry, wenn es so hart klingt.

Klingt wie es klingt, Vielleicht stimmt das auch. Bisher ist mir kein Fehler von der Richterin vorgehalten worden, im Gegenteil, sie hat ausdrücklich jeden Meter bis zum Zusammenstoß als einwandfrei qualifiziert. Den Zusammenstoß selbst, der bei SEHR niedriger Geschwindigkeit war (großer Schaden, aber die Polizei hat den Schaden von außen nicht gesehen, und mit 1500 EUR beziffert - also eine etwas beschädigte Stoßstange - am anderen Fahrzeug 500 EUR - der Schaden ist bis heute nicht repariert!).

Diesen Zusammenstoß will sie noch genauer analysiert bekommen.

Zitat:

Wir können nur abwarten, was das Gericht entscheidet. Leider werden durch solche Ermittlungen die Gerichte immer wieder belegt, auch wenn zum Schluss nix rauskommt.

Nach dem Gutachten wurde ein schriftliches Verfahren von allen beteiligten akzeptiert.

Zitat:

Es gibt aufgrund der Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar sind. Ist leider so und ich war auch selbst davon mal betroffen, als die ermittelnde Staatsanwaltschaft die 50:50 Einigung der Versicherungen aufgehoben hatte und mir die volle Schuld gab (rote Fußgängerampel an Vorfahrtskreuzung).

Ich habe 50:50 GEGEN ein Gutachten bekommen, das deutlich gezeigt hat, dass ich keine Schuld hatte. Der Richter hat eine Zeugin, die Falsches Ausgesagt hat, als Anlass genommen, sowie die Ausführungen der Dolmetscherin, die nicht das übersetzt hat, was die Fahrerin gesagt hat, sondern das, was der Fahrerin den Hals rettet. Allerdings kann ich die Sprache, die gedolmetscht wurde, selbst sprechen, deswegen kenne ich als Einziger außer der Dolmetscherin im Gerichtssaal diesen Betrug. Ich hatte auch einen MISERABLEN Anwalt, der NICHTS dagegen unternommen hat, aus "Angst", dass es schlimmer wird.

Mein Anwalt jetzt ist gut - ist aus einem Anwaltsbüro, das vom BMW-Autohaus empfohlen/vermittelt wurde, wo die Schadensbegutachtung war.

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juli 2022 um 14:42:09 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 14:32:26 Uhr:



Eine Vollbremsung wäre jederzeit möglich gewesen, aber IMO nicht angemessen. Nicht angemessen war die Handlung des Unfallgegners. Das steht auch fest. Es geht nur um die letzten Momente, in der die Frage gestellt wird, ob ich das Auffahren hätte verhindern können.

Wurde das so kommuniziert?
Na dann, viel Erfolg!

Deine Meinung interessiert hier nicht, wenn ein Unfall hätte vermieden werden können. Das ist Fakt.

Wahrscheinlich ist auch das der Grund der Mitschuld. Nur wenn der Unfall unvermeidbar gewesen wäre, wäre die Schuldfrage klar, aber so ...

Für mich klingt das immer noch so, dass du dich über den anderen irgendwie geärgert hast oder ihm zugemacht hast und er dann, um es dir wiederum zu zeigen, sich reindrängeln wollte. Dann hast du im Gegenzug zu gemacht und es kam zum Unfall, weil du nicht bereit warst, auf den Recht zu verzichten und auf die Bremse zu latschen, was ja lt. deinen Aussagen möglich gewesen wäre.

Wenn es anders gewesen sein sollte, dann werde ich alles zurücknehmen.
Bis dahin ist deine Mitschuld nicht widerlegt.

Ich habe das vor Gericht auch so begründet. Ausbremsmanöver durch Dritte, die unzufrieden damit sind, dass ich vorschriftsmäßig fahre, sind sehr häufig. Dass sie Überholen und Bremsen ist Standard. Dass er während der Bremsung die Bremskraft verstärkt, war allerdings außergewöhnlich, damit habe ich nicht gerechnet.

Wenn ich damit gerechnet hätte - schreibe ich das hier im Forum auch problemlos - hätte ich natürlich angehalten, und wenn der andere aussteigt, wäre ich davongefahren - wie bereits praktiziert und natürlich gefilmt.

Es hat NICHTS gegeben, was ihn hätte verärgern können. Deswegen auch die Falschaussagen von ihm.

Vorher gibt es eine Stelle, wo sich die Straße ETWAS verbreitert. Dort hat er versucht zu überholen, was ihm misslungen ist. Ich habe das gar nicht bemerkt. Er hat gehupt, ich habe nicht reagiert - worauf denn überhaupt? Das hat ihn geärgert (sagte er selbst), und vor Gericht behauptet, ich hätte ihn abgedrängt. Dafür hat er die Stelle, wo er angeblich abgedrängt wurde, in seiner Aussage um ca. 50 m weiter nach vorne verlegt, wo es drei Fahrspuren gibt. Dort - also an einer gelogenen Stelle - gibt er an, hätte ich ihn von der Mittelspur gedrängt - obwohl er nach eigener Aussage eigentlich nach links abbiegen wollte.... Er wäre also nie dort gewesen, wo ich ihn angeblich abgedrängt habe, selbst wenn ich nicht in der Szene gewesen wäre. Man sieht auch auf dem Video, dass ich dem Straßenverlauf ohne der geringsten Abweichung wie auf schienen folge, und schnurgerade in diese mittlere Spur einfahre. Es GAB also keine Vorgeschichte von mir. Geärgert habe ich mich erst, als er mich begonnen hat auszubremsen. Der Typ hat sich einfach nicht in Griff.

Er ist im Moment der Ausbremsung nicht voll auf die Bremse gelatscht, also habe ich das auch nicht getan. In diesem EINEN Punkt sind wir uns sogar alle (Unfallgegner, Richterin, ich) einig! Und dazu stehe ich auch jetzt.

In Zukunft werde ich es wieder so machen, wie ich es wie oben schon einmal gemacht habe: stehenbleiben, warten, bis der Betreffende aussteigt, und dann weiterfahren. Ist allerdings kritischer, weil ich dann u.U. Regeln verletzten muss - was in einer solchen Situation aber zulässig wäre.

Im Endeffekt ist der Ball jetzt vor Gericht. Die Richterin erhält das Gutachten und entscheidet dann.

80/20 hatte sie anfangs ja bereits angeboten aufgrund ihrer Datenlage.Das wird die Richterin auch tatsächlich so gesagt haben. Die Güteverhandlung kommt nunmal vor dem eigentlichen Klageverfahren, was direkt danach losging.

Und auch meine Richterin sagte mir, wie sie die Lage sieht und das Gutachten zur Bestätigung brauche.

Eben.

Wir können uns hier den Mund fusselig reden bzw. uns um Kopf und Kragen schreiben, entscheiden wird ein Gericht.
Ob im Sinne des TE oder ob da ein Vergleich rauskommt, wissen wir nicht.

Es ist halt immer schwierig, zu 100% sachlich zu bleiben, wenn Emotionen im Spiel sind (Ärger, etc.).
Wir werden hoffentlich hören, was rausgekommen ist.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. Juli 2022 um 15:45:27 Uhr:


Eben.

Wir können uns hier den Mund fusselig reden bzw. uns um Kopf und Kragen schreiben, entscheiden wird ein Gericht.
Ob im Sinne des TE oder ob da ein Vergleich rauskommt, wissen wir nicht.

Es ist halt immer schwierig, zu 100% sachlich zu bleiben, wenn Emotionen im Spiel sind (Ärger, etc.).
Wir werden hoffentlich hören, was rausgekommen ist.

VG

Eigentlich redet sich hier nur einer den Mund fusselig. Wenn das vor Gericht genauso abgelaufen ist wird die Richterin froh sein wenn es vorbei ist. 😎

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 14:12:17 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2022 um 13:30:48 Uhr:


Wenn ich alles richtig verstanden habe hätte ich dich als Richter erbarmungslos zu 100% verknackt!

Begründung Handy in der Hand und dadurch einen Unfall verursacht.

Das wäre jetzt die Begründung wie ich an deren Stelle dann in Berufung gehen würde.

Dieser Ansatz des Gegenanwaltes ist von der Richterin bereits kassiert worden. Was ich getan, habe, war so zulässig. Insofern bin ich immer noch auf 100% Gewinnkurs.

Das kann in einer nächsten Instanz ganz anders aussehen.

Aber du scheinst ja schlauer zu sein gar schlauer als dein Anwalt.

Nun macht mal halblang mit den Spekulationen. Sicher kann in der Berufung vieles anders aussehen, wenn es denn überhaupt dazu kommt.

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