Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

104 Antworten

Die Richterin hat Aktenlage - Ihr nicht. Ich habe nur versucht, die groben Züge darzustellen. Es ist schwer, das zu tun, und gleichzeitig die Datenlage irgendwie neblig zu halten.... Es ist ja noch nicht vorbei. Ich kann ja schlecht die Anwaltsschreiben, die hin und her gingen, hier einstellen - oder das Video.... :-D

Sobald ich ein Schreiben vom Gericht habe, werde ich wohl mehr wissen. Ich werde berichten. Ich habe auch den sicheren Eindruck, dass die Richterin von der Gegenseite mehr als genervt war.

Den Begriff "vergleich" hat sie der Vollständigkeit halber erwähnt. Da schon 70:30 vorliegt, und sie zu 100% tendiert, dies aber noch abgesichert haben will, musste sie eine andere Zahl sagen. Zur Verfügung standen 30 Möglichkeiten, wovon 80:20 und 90:10 eher naheliegend sind, als 83:17....

Bei 90:10 ist ihr klar, dass die Gegenseite nicht zusagt, das sind ja schon fast 100% - also hat sie 80:20 in den Raum geworfen - im Sinne der Gegenseite, dass sie "zustimmt"! Reine Rhetorik, keine Aussage zu ihrem Urteil.

Nicht zu vergessen: mein Unfallgegner hatte ein Bußgeld bezahlt. Ich wurde NICHT belangt - mit NICHTS! Was nicht heißt, dass ich keine Fehler gemacht haben könnte.

Einzig, dass ich nicht schärfer gebremst habe als mein Unfallgegner könnte als Fehler bezeichnet werden, das war aber kein Fehler, sondern eine glasklare Entscheidung, zu der ich stehe.

Sie hat mir auch nicht vorgehalten, den Abstand nicht vergrößert zu haben. Könnte man mir vorhalten, vielleicht hätte ich das tun sollen, aber das ist mir nicht vorgehalten worden!

Ich habe die Bremsintensität, die ich angewendet habe, in dem Moment als sinnvoll angesehen, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Unfallgegner "nur" etwas anbremst. Ein Fehler würde vorliegen, wenn ich die Situation nicht zu 100% erfasst hätte. Die Glaskugel kann sagen: der hält an, der hält nicht an, der wird langsamer, der wird nicht langsamer.... Meine Glaskugel hat gesagt. "Er hält nicht an". Er hat angehalten. Wer möchte jetzt meine Glaskugel in Frage stellen? Glaskugel bleibt Glaskugel, und eine andere Entscheidungshilfe gab es nicht.

Hätte es eine andere Entscheidungshilfe gegeben, und ich berücksichtige sie nicht - DANN liegt ein Fehler vor. Leider sind die Geschehnisse zu 100% vom Unfallgegner gelenkt worden, und was in seinem Kopf vorging, wusste nur er - und nicht ich.

Naja, abwarten. Ihr könnt kein Urteil fällen, Ihr habt ja nicht alle Parameter. Ich kann ein urteil fällen, und ich urteile 100% zu meinem Gunsten. Darauf habe ich geklagt - das ist nun mal Fakt :-D Was ich darstellen kann, ist, wie ich auf meine 100% komme. Das ist auch nicht in Frage zu stellen, denn ich habe keinerlei Interesse daran, dem Forum Geschichten zu erzählen: Ihr werdet die Richterin SICHER nicht zu meinem Gunsten beeinflussen, als nutzt Ihr mir auch nichts.

Was ich aber tun kann, ist, hier zu berichten aus folgenden Gründen:

1. Der Unfall ist per Dashcam dokumentiert
2. Die Gegenseite versucht mit Lügengeschichten die Beteiligung prozentual zu drücken
3. Ich bin wie ich bin, das dürft Ihr einschätzen, und auch mein Verhalten als nicht zielführend kritisieren - aber ich werde ein Urteil bekommen, das steht fest. Dieses urteil kann ich dann gerne verlinken, sofern es irgendwo öffentlich wird.
4. Aus dieser Gesamterfahrung heraus könnt Ihr dann Eure Schlüsse für Euch selbst ziehen. Und genau dieses Geschenk möchte ich dem Forum machen.

Wesentliche Details verschweige ich nicht - auch dann nicht, wenn ich nicht gut dastehen würde. Das würde dem Ziel (Punk 4.) widersprechen. Das habe ich schon mit der Sache gezeigt, dass sich entgegen des Anwalts Rat gesagt hatte, dass ich die Aktion des Unfallgegners vorhergesehen habe (soweit es das Bremsen an und für sich angeht). Ich denke, das ist eine ziemlich klare Kommunikation von mir, und dass ich einen dickeren Kopf haben kann, als mein Anwalt, auch wenn das vielleicht nicht gut war, ist auch deutlich. Aber ich habe auch ein Gewissen, danach handle ich - egal was Andere darüber denken. Ansonsten habe ich mich an seine Vorgaben gehalten, und die anderen Vorgaben waren mit meinem Gewissen vereinbar.

@Blubber-AWD meine Glaskugel sagt, dass es nicht zu einer Berufung kommt. Polizei sagt: meine Handynutzung war zulässig. Mein Anwalt sagt: Handynutzung war zulässig. Richterin sagt, meine Handynutzung war zulässig. Gegnerischer Anwalt ist mit langem Gesicht aus der Verhandlung gegangen. Also wird's wohl mit dem Gutachten enden. Worst case 70:30 für mich, dann: Außer Spesen nichts gewesen. Best Case 100% für mich, dann habe ich ca. 2000 EUR mehr in der Tasche, die ich aus aktuellen Gründen SCHNELL ausgeben werde...

Selbst 10% auf 80:20 (~700 EUR) wären noch ein nettes Taschengeld.

Wenn das Gutachten den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch den Gegner bestätigt, wird die Klage des TE hinsichtlich der Versicherung als unbegründet abgewiesen und der Beklagte trotzdem zur Zahlung verurteilt. Das dumme daran ist nur, dass die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit zahlungsfähig ist und der Beklagte selbst vermutlich nicht. Der muss dann nämlich alles an die Versicherung erstatten was sie schon ausgetütet hat. Die verfolgte Strategie wäre gewiss nicht meine. Letztlich soll der Schaden korrekt reguliert und die kosten realisiert werden. Der ganze Rattenschwanz hintendran bringt m.M.n. nur individuelle Genugtuung, Hass vom Gegner und insgesamt weitere Zeit- und Geldverschwendung ein.

Wie meinen? Die Versicherung zahlt auf jeden Fall (mir). Der Sachverständige ist vom gegnerischen Anwalt zuerst zur Sprache gebracht worden, und wir haben sofort zugestimmt.

Und ja: für die ganze Lügerei und für die Umstände, die er mir verursacht, möchte ich ihm keinen Raum mehr lassen: finanziell, strafrechtlich - komplett. Ich sehe das als Dienst an der Gesellschaft. Und auch als Austesten des Potentials, Verkehrsrowdies auszuschalten.

Hätte er sich entschuldigt, und die 100 % kooperativ ermöglicht (durch wahrheitsgemäße Angaben) wäre die Sache für ihn längst durch. In der Verhandlung hat der gegnerische Anwalt auch wieder den Lawrow versucht, aber die Richterin hat ihn zusammengefaltet. Er hat am Anfang mehrere Sätze gesagt, die alle kassiert wurden, danach noch höchstens drei einfache Sätze gesagt. War übrigens ein älterer Herr, optisch ~70 Jahre alt.

Wie ich schon schrieb: ich habe alle Kosten durch. Ich habe keinen Cent draufgezahlt (außer, das das kaputte Auto einen drastisch höheren Nutzwert hatte, als wirtschaftlich abgebildet wurde). Das "neue" Auto fahre ich nun zwei Jahre, da sind alle Gefühle für das "alte" Auto erkaltet. Das Geld von vor zwei Jahren interessiert mich auch nicht mehr. Was jetzt noch kommt, ist Bonus - oder auch nicht.

Berlin Paul hat vollkommen Recht. Das gewählte Vorgehen ist absolut kontraproduktiv wenn es um die Zahlungen geht.

Dir lieber @xis möchte ich den gut und ernstgemeinten Rat geben, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen um diese Erfahrung zu verarbeiten und Abstand zu gewinnen.

Man sollte so eine Lappalie, letztendlich ist es nichts anders, nicht in eine Lebensaufgabe umwandeln und die eigene Verbissenheit nicht zum "Dienst an der Gesellschaft" umdefinieren. Das hat mit rationalem Handeln nichts mehr zu tun.

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xis ... dein Anwalt hat dir bestimmt versucht zu sagen, dass die HP die erfolgten Zahlungen (die 70%+Kosten) auch von dir erstattet verlangen kann, weil es bei Vorsatz keinen Rechtsgrund für die Zahlungen durch die HP gegeben hat. Vielleicht ist es nicht bei dir angekommen, aber das kann durchaus das Ergebnis sein. Ich verstehe zwar deine Denke, aber mir wäre da der eigene Geldbeutel näher als der Wunsch nach finaler Zerlegung des Delinquenten.

Der Sachschaden war sicher kein Vorsatz. Er wollte mich zur Rede stellen. Das ist aktenkundig. Mehr Vorsatz wird da nicht rauskommen. Er hat mich ja nicht aus Vorsatz gerammt, er stand nur im Weg, und nur das hatte er vor. Außerdem ist die Versicherung auf seinen Eltern. Ich habe keine Sorgen.

Wenn ich es nicht schaffe, ihn zu zerlegen, sehe ich das als Ermutigung für Andere, das Gleiche zu tun. Und dann gibt es Verletzte - oder Tote.

Der Anwalt hat nichts gesagt, er weiß noch nicht, was ich vorhabe. Aber ich werde ihn fragen, sobald ich belastbare, richterliche Papiere in der Hand habe. Davor ist es auf Forumsniveau Spekulation. Aber ich nehme aus Euren Beträgen mit, worauf ich Augenmerk setze, und entscheide erst, wenn alle Parameter und die anwaltliche Beratung vorliegen. Im Moment ist das nicht der Fall. Insofern wird jetzt einige Monate meinerseits nichts passieren. Moralisch bin ich beratungsresistent, rechtlich halte ich mich an das, was mir nicht schadet (mich selbst betreffende Gewissensentscheidungen außen vor).

Berlin ... Kudamm ... rote Ampel ... ca. 176km/h ... Vorfahrtsverstoß mit Unfall ... der Vorfahrtsberechtigte ist sofort tot ... der Unfallverursacher ist rechtskräftig u.a. wegen MORDES verurteilt, weil der Unfall als vorsätzlich verursacht angesehen wurde ... gedacht hat der Fahrer, dass es zwar zum Unfall kommen kann, es aber wegen seiner hohen Fahrkunst bestimmt gut geht ... und nun projeziere die Vorsatzmaßstäbe mal auf die von dir geschilderte Unfallsituation ...

Die Person des VN ist erstmal irrelevant für die Frage der Leistungsfreiheit.

Der Vorsatz bestand darin dich auszubremsen.... Das war der gefährliche Eingriff.
Dass es dabei zum Unfall kam war die Folge davon.

Für die Leistungsfreiheit der Versicherung müsste aber der Unfall selbst (mindestens bedingt) vorsätzlich herbeigeführt worden sein und das auch noch nachgewiesen werden.

Der TE hatte im Eröffnungsbeitrag genau das angekündigt ("Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat"😉, scheint das aber inzwischen selbst anders zu sehen 😉

Ich frage mich, ob der Anwalt der Versicherung denn plötzlich diese Karte ziehen und seinen Antrag ändern könnte. Geht das, wenn er bisher (auch) den Schädiger vertritt?

"Unfall Vorsätzlich verursacht" soll bitte meinerseits nicht als juristisch belastbare Aussage gewwertet werden. Gemeint ist, dass der Unfallgegner die Situation, die zum (leichten) Blechschaden geführt hat, vorsätzlich geschaffen hat. Sicherlich hatte er nicht vor, das beschädigte Auto seiner Mutter vorzuführen, und ich glaube auch nicht, dass er seine Freundin gefährden wollte (Auffahrunfälle können lebenslange Beschwerden schaffen), die damals 17 Jahre alt war (wie ich gestern erfuhr).

Das gegnerische Auto ist, wie gesagt, unrepariert - im Originalzustand (ist bei Gericht so gesagt worden), und steht dem Sachverständigen uneingeschränkt zur Verfügung (Stand: Gerichtsverhandlung). Mein Auto war schon zum Zeitpunkt der Abholung kurz nach dem Unfall an jemanden aus Polen verkauft, und wurde dort auch hergerichtet. Ich habe keinerlei Zugriff mehr auf das Auto. Es gibt aber Fotos vom Gutachter und ein ausführliches Schadensgutachten.

Fakt ist, dass es meine Front nach unten gebogen hat, die Front war aber nicht erkennbar eingedrückt. Die Polizei hat das Auto als verkehrstüchtig bezeichnet (der Gutachter nicht). Ich bin mal gespannt, was der Gutachter für die Krümmung meiner Front nach unten als Ursache angeben wird. Meine Vermutung: die Front war unterhalb der Stoßstange des Unfallgegners.

Jetzt erst einmal abwarten. Es bleiben die Ziele:

1. 100%. Also ca. 2000 EUR nach 70:30
2. Den Unfallgegner aus dem Verkehr ziehen (frage in meinem Ursprungspost)
3. Alternativ über Falschaussage vor Gericht "drankriegen"

Sinn von 1: mal sehen, irgend etwas, was Spaß macht
Sinn von 2, alternativ 3: Dem Unfallgegner den Spaß und wenn es geht die Möglichkeit im Straßenverkehr teilzunehmen zu verderben. Das würde die Straßen für uns alle ein bisschen sicherer machen - zumindest für mich denke ich, dass es so sein würde.

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 18:41:16 Uhr:


Wie meinen? Die Versicherung zahlt auf jeden Fall (mir). Der Sachverständige ist vom gegnerischen Anwalt zuerst zur Sprache gebracht worden, und wir haben sofort zugestimmt.

Und ja: für die ganze Lügerei und für die Umstände, die er mir verursacht, möchte ich ihm keinen Raum mehr lassen: finanziell, strafrechtlich - komplett. Ich sehe das als Dienst an der Gesellschaft. Und auch als Austesten des Potentials, Verkehrsrowdies auszuschalten.

Da müssen wir uns ja alle vielleicht demnächst bei dir bedanken. Kann es sein, dass du die Wichtigkeit bzw. Brisanz dieses für die Gerichte alltäglichen Vorganges überschätzt und dich selbst ein bisschen zu wichtig nimmst?

Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 21:04:06 Uhr:



Jetzt erst einmal abwarten. Es bleiben die Ziele:

1. 100%. Also ca. 2000 EUR nach 70:30

Kann man verstehen und nachvollziehen.

Zitat:

2. Den Unfallgegner aus dem Verkehr ziehen (frage in meinem Ursprungspost)

Nicht deine Aufgabe

Zitat:

3. Alternativ über Falschaussage vor Gericht "drankriegen"

Ebenfalls nicht deine Aufgabe.

Zitat:

@AS60 schrieb am 22. Juli 2022 um 12:54:51 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 21:04:06 Uhr:


2. Den Unfallgegner aus dem Verkehr ziehen (frage in meinem Ursprungspost)

Nicht deine Aufgabe

Meine Aufgabe ist lediglich, dies zu melden. Ich sehe das als Bürgerpflicht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 22. Juli 2022 um 12:54:51 Uhr:



Zitat:

3. Alternativ über Falschaussage vor Gericht "drankriegen"


Ebenfalls nicht deine Aufgabe.

Hier zeigen sich lediglich die tiefsten Abgründe meines Charakters. Ich will nichts beschönigen, aber auch hier arbeiten Behörden, wen sie es täten, und nicht ich mit einer Mafiabande oder so.

Egal - NOCH passiert nichts. Aktuell warten wir darauf, was die Richterin und der Gutachter schreibt, dann auf das Urteil und DANACH kommt der Rest, wenn er kommt. Es kann sein, dass meine Stimmung bis dahin anders ist. Es kann auch sein, dass der Unfallgegner mit einem Blumenstrauß vorbeikommt, sich entschuldigt, auch für die ganzen Lügen, vielleicht hat ihn der Anwalt angestiftet...? In dem Fall, dass ich davon ausgehen kann, dass er sich im Straßenverkehr benimmt, und fair auf ungeplante Ereignisse reagiert, wäre für mich auch alles gut.

Sieht aber nicht danach aus. Was er sich "dabei gedacht" habe, fragte die Richterin. "Ich weiß nicht" seine Antwort, die er mehrmals wiederholt hat.... Knapp über 20 und schon solche Gedächtnislücken....

Och Leute,

Meinem Unfallgegner von damals hatte ich nichts böses gewünscht. Unfälle passieren und wenn er dazu steht... Kein Problem.

Wenn ein Unfallgegnerso richtig Scheisse baut und dann irgendwelche Geschichten erfindet, damit er bloß nicht Schuld ist... Da geht mir auch die Hutschnurr hoch.
Da in meinem Fall nicht beweisbar war, dass mein Unfallgegner sein Fantasiegebilde nicht selbst glaubt konnte ich nicht nachtreten... Ich hätte es jedoch gern, da er mir viel Arbeit bereitet für sein Augenblicksversagen.

Welche Lektion soll der Unfallgegner denn lernen, wenn es keine weiteren Folgen hat. Das Signal wäre: Lüg wie gedrückt, dir passiert ja nichts... Das kann es doch wirklich nicht sein. Wenn der Unfallgegner in diesem Fall nicht noch ordentlich einen auf die Finger bekommt, dann macht der so weiter.

@WeissNicht
Dieses Signal wird oft genug gesandt, in fast jeder Hinsicht. Reflexhafte Abwehr und dreisteste Lügengeschichten, gerne auch unter Einbeziehung der halben Familie sind der Normalfall geworden. Leider.

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