Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?
Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.
Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).
Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).
Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?
104 Antworten
Alle Prozessbeteiligten, nicht "alle". Kann das Video nicht veröffentlichen, da sind Kennzeichen, Personen, Gesichter usw. drauf. Nach endgültigem Abschluss der Sache müsste ich erst alles verpixeln (habe ich noch nie getan, und das Tool sollte einfach zu verwenden sein, weil ich keine Lust auf große Einarbeitungen habe), dann könnte ich es hochladen.
Ich würde es nicht öffentlich zugänglich machen... Auch nicht verpixelt.
Die Gefahr für Ärger ist zu groß.
Am Ende des Tages stellt sich allerdings hier die Frage, was sollen wir, bzw. Die Menschen hinter dem Smartphone/ Bildschirm machen?
Gar nichts, hier kann man nur viel Erfolg wünschen.
Die Schilderung des TE ist schon recht akurat. Dem TE geht es ja nicht um die Bewertung der Schuldfrage, sondern darum, ob er dem Gegner noch einen hinterhergeben kann... da ist das Video irrelevant.
Und die ursprüngliche Frage wurde IMHO bereits beantwortet.
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So ist es. Wenn hier offen bleibt, berichte ich. Dauert aber, weil wie gesagt, es wird wohl noch eine Gutachter-Runde geben und dann noch mal Verhandlung oder das Urteil...?
Zitat:
@xis schrieb am 16. Juli 2022 um 21:00:12 Uhr:
So ist es. Wenn hier offen bleibt, berichte ich. Dauert aber, weil wie gesagt, es wird wohl noch eine Gutachter-Runde geben und dann noch mal Verhandlung oder das Urteil...?
Üblicherweise:
- Verhandlung mit Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung)
- Ggf. Unfallgutachten (falls die Dashaufnahme die Richterin nicht direkt überzeugen sollte)
- Urteilsverkündung... muss man aber nicht persönlich erscheinen.
Danach dann mit dem Anwalt beraten, was man mit dem Urteil anfängt (nächste Instanz oder akzeptieren).
@WeissNicht Interessant :-) Wobei seitens Moderation keine Sorge: ich bin anwaltlich (gefühlt) in besten Händen. Diese Info nehme ich als seelische Vorbereitung - nicht als Rechtsauskunft.
Zitat:
@xis schrieb am 16. Juli 2022 um 22:17:49 Uhr:
Diese Info nehme ich als seelische Vorbereitung - nicht als Rechtsauskunft.
Kann auch keinerlei Rechtsauskunft sein, die kann dir nur dein Anwalt geben ;-).
Alles, was du hier bekommen kannst sind persönliche Meinungen von Laien ;-).
Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 23:42:05 Uhr:
Nachdem das Handy, das nicht mehr existiert, noch bezüglich Bildwiederholrate kalibriert wurde.
😁😁
Zitat:
@xis schrieb am 16. Juli 2022 um 13:16:41 Uhr:
Alle Prozessbeteiligten, nicht "alle". Kann das Video nicht veröffentlichen, da sind Kennzeichen, Personen, Gesichter usw. drauf. Nach endgültigem Abschluss der Sache müsste ich erst alles verpixeln (habe ich noch nie getan, und das Tool sollte einfach zu verwenden sein, weil ich keine Lust auf große Einarbeitungen habe), dann könnte ich es hochladen.
Schicke es (nach Abschluß des Verfahrens) einfach an irgendeinen Dashcam-Kanal (da wird für dich verpixelt). 😉
Dann kannst uns ja den Link posten.
Gruß Metalhead
Gestern war die erste Gerichtsverhandlung, erwartungsgemäß wollte die Richterin einen Gutachter konsultieren. Sie wollte sich das Dashcam-Video nicht ansehen, weil sie der Meinung war, sie könne Abstände ohnehin nicht einschätzen (was falsch ist, sie KANN das, einfach auf Grund der abstände zwischen den Straßenlaternen z.B.).
Wie auch immer - sie war sehr nett, hat einen 80-20 Vergleich zur Sprache gebracht mich dabei angeschaut: "Das wollen Sie nicht wirklich, oder?". Ich wollte nicht.
Sie hat die gesamte Vorgeschichte des Ausbremsmanövers kassiert (tut nichts zur Sache), auch meine "Handynutzung" hat sie als klar zulässig deklariert (Schwenk, um den Überholenden zu filmen).
Der Anwalt hat mir abgeraten, aber ich konnte nicht anders, denn dann hätte ich lügen müssen - ich habe geäußert, dass ich mit dem Ausbremsmanöver gerechnet habe. Das war auch wirklich so. Genau deswegen habe ich ja den Schwenk mit dem Handy gemacht. Und folgerichtig (wie mein Anwalt prognostiziert hat) hat die Richterin ein Stück Restunsicherheit, ob ich den Unfall nicht doch hätte vermeiden können. Deswegen will sie nun den Gutachter beauftragen.
Ich habe ihr klar gesagt: ja - ich hätte den Unfall mit einer sofortigen Vollbremsung verhindern können. Ich habe mich aber gegen die Vollbremsung entschieden, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass der Unfallgegner die Bremsung noch verstärkt. Die verstärkte Bremsung konnte ich nur durch die schnelle Abnahme des Abstands erkennen. Der Abstand war aber schon durch das Ausbremsmanöver knapp. Ich konnte einen Personenschaden verhindern, den Blechschaden allerdings nicht. Ich habe auch betont, dass ICH den Personenschaden verhindert habe - und niemand sonst. Das Blech sei mir dabei eigentlich egal - darum geht's nicht. Es geht um Gesundheit und Leben.
Die Richterin sagte, sie tendiert dazu, mir die 100% zuzusprechen, hat aber eben noch ein Rest Unsicherheit, ob ich den Unfall hätte vermeiden können. Deswegen der Sachverständige. Mal sehen, was dabei rauskommt. Sie fragte den gegenerischen Anwalt, ob er seine Spielchen weiter treiben will (etwas andere Wortwahl, ging aber in diese Richtung), und der hat bejaht. In seinen schreiben war er übrigens sehr forsch, Unwahrheiten wie Putin präsentierend. In der Verhandlung und nach den Aussagen der Beteiligten seiner Seite wurde er ZIEMLICH kleinlaut.
Ab welchem Punkt sie die Unsicherheit hat, wie ich den Unfall hätte vermeiden sollen, hat sie nicht gesagt. Dass ich nicht sofort eine Vollbremsung gemacht habe, fand sie auch OK. Also abwarten. Das Gutachten wird wohl ca. 2-3 Monate dauern.
Was aber sonst geschehen ist: beide Insassen des anderen Wagens haben vor Gericht unisono drei knallharte Falschaussagen gemacht. Sobald mir die Gerichtsakte vorliegt, kommt die entsprechende Anzeige von mir:
1. Falsche Angaben zum (irrelevanten) Vorgeschehen: ich hätte sie von der Mittelspur gedrängt. Im Video klar zu erkennen: ich allein fuhr dort und NUR dort.
2. Falsche Aussage weiterhin zum irrelevanten Vorgeschehen: er hätte sich vor der Ampel hinter mir eingeordnet, und gewartet, bis Grün wird. Fakt: die Ampel war grün und ich bin ungebremst durchgefahren. Wahrheit: er hatte sich auf die Linksabbiegerspur eingeordnet, dort ist er stehengeblieben, ist dann aber losgefahren, und ist von dort geradeaus gefahren, um mich zur Rede zu stellen <- letzteres ist seine Wortwahl.
3. Falsche Aussage zum Ausbremsvorgang selbst: er hätte mich gleich nach der Ampel in der Kreuzung überholt. Da ich meine Dashcam (Handy) BEIM Überholvorgang geschwenkt habe, und ihn BEIM Überholen klar filme - ist erkennbar, dass der Vorgang mindestens 60 m entfernt von der Kreuzung war. beide haben die Überholversion in der Kreuzung erzählt - vermutlich, um die Behauptung, "behutsam" gebremst zu haben zu "untermauern". Immerhin wäre der Bremsweg so ca. 60-70 m gewesen, und nicht ca. 12 m, wie im Video klar zu erkennen ist. Die Spielchen mit dem Sachverständigen ist also recht gewagt.
Beide kennen das Video und haben den Link dazu seit Anfang des Prozesses. Insofern - was auch immer passiert, diese Falschaussagen werde ich natürlich zur anzeige bringen. Es gibt noch dutzende weitere Falschaussagen, aber die kann ich nicht mit Dashcam belegen. Eventuell kann ich da über die Glaubwürdigkeit etwas machen, aber ob ich nun 10 Falschaussagen zur Anzeige bringe, oder Drei, ist - glaube ich - nicht mehr so relevant.
Zitat:
@xis schrieb am 21. Juli 2022 um 12:38:22 Uhr:
Der Anwalt hat mir abgeraten, aber ich konnte nicht anders, denn dann hätte ich lügen müssen - ich habe geäußert, dass ich mit dem Ausbremsmanöver gerechnet habe. Das war auch wirklich so. Genau deswegen habe ich ja den Schwenk mit dem Handy gemacht. Und folgerichtig (wie mein Anwalt prognostiziert hat) hat die Richterin ein Stück Restunsicherheit, ob ich den Unfall nicht doch hätte vermeiden können. Deswegen will sie nun den Gutachter beauftragen.
Ich habe ihr klar gesagt: ja - ich hätte den Unfall mit einer sofortigen Vollbremsung verhindern können. Ich habe mich aber gegen die Vollbremsung entschieden, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass der Unfallgegner die Bremsung noch verstärkt. Die verstärkte Bremsung konnte ich nur durch die schnelle Abnahme des Abstands erkennen. Der Abstand war aber schon durch das Ausbremsmanöver knapp. Ich konnte einen Personenschaden verhindern, den Blechschaden allerdings nicht. Ich habe auch betont, dass ICH den Personenschaden verhindert habe - und niemand sonst. Das Blech sei mir dabei eigentlich egal - darum geht's nicht. Es geht um Gesundheit und Leben.
Manchmal ist es eben besser nicht alles zu sagen was einem so gerade durch den Kopf geht. Zumal es einem wie bei dir eventuell das Genick brechen könnte.
Aber du scheinst ja Spaß an der Sache zu haben und wie es aussieht jede Menge Zeit. Also viel Spaß noch. Vor allen Dingen bei den Anzeigen bezüglich der angeblichen uneidlichen Falschaussagen, die natürlich sonst niemand im Gericht bemerkt hat.🙂
Edit:
Vielleicht kannst du sofort den Vorsitz der Verhandlung übernehmen, damit da mal endlich Zug reinkommt. Scheinen ja alles Birnen zu sein, die da was zu sagen haben. Ein bisschen Sarkasmus sei erlaubt😉
Wenn ich alles richtig verstanden habe hätte ich dich als Richter erbarmungslos zu 100% verknackt!
Begründung Handy in der Hand und dadurch einen Unfall verursacht.
Das wäre jetzt die Begründung wie ich an deren Stelle dann in Berufung gehen würde.