Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?
Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.
Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).
Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).
Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?
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Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 16:10:46 Uhr:
Im Gegensatz zu Dir habe ich allerdings keine 30% von meiner Versicherung aufgehalst bekommen. Der Unfallgegner hat KEINE Ansprüche angemeldet!
Meine Versicherung hat mir auch nichts aufgehalst... Das war erst die erste gerichtliche Instanz. Meine eigene Versicherung sieht weiterhin 0% Schuld bei mir. Ansprüche hat mein Gegner allerdings angemeldet.... Natürlich 100%. Bekommen wird er nichts.
Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 16:10:46 Uhr:
Was ich allerdings bewundere, ist der Mut dieses jungen Mannes. Einfach so einen anderen Mann anzuhalten, und zu glauben, man könne ihn zur Rede stellen, zeugt von einem irreal hohen Selbstbewusstsein. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen - und das wäre auch der Fall gewesen, wenn er mir zu nahe gekommen wäre. Das hat er zu seinem Glück nicht getan, sonst ginge es um ganz andere Dinge in dieser kommenden Verhandlung. Nach so einer Aktion sollte niemand glauben, dass er eine Chance auf eine freundliche Kommunikation hat.
Das ist weniger Selbstbewusstsein. Eher Überheblichkeit. Solche Art Mitmenschen fühlen sich unantastbar... Daher auch solche Stories. Sie sind die größten. Selbstbewusste Menschen stehen zu ihren Fehlern und lassen sich nicht so leicht provozieren. Das blöde ist, dass die Masche funktioniert, also kein Anlass das Verhalten einzustellen.
Hatte heute auch wieder so einen Kandidaten, dem ich zu langsam war. Meinte dann zu drängeln und zu hupen. (Fuhr etwas schneller als erlaubt..der hatte es wohl noch eiliger)
Wollte dann auch vor mich und mich ausbremsen.
Bei mir reicht es dann meistens aus, wenn die sehen, wer am Steuer sitzt; ich sehe nun nicht aus, wie jemand, mit dem man sich anlegen möchte.
Allerdings bleibe ich bei einer Konfrontation durchaus freundlich. Gewalt sehe ich nicht als Lösung, selbstbewusstes Auftreten hilft ungemein; bisher hat noch keiner versucht körperliche Gewalt gegen mich anzuwenden.
Bereite dich wie gesagt darauf vor, dass sich dein Gegner in die Opferrolle begeben wird und sich winden wird wie ein Aal. Bleib freundlich, das unterstreicht deine Glaubwürdigkeit.
Ich glaube jedoch nicht, dass du dazu beitragen kannst, dass er erstmal Fußgänger wird... Auch, wenn er es verdient hätte, glaube ich nicht, dass es Aussicht auf Erfolg hatte.
Du kannst zwar noch Anzeige wegen Nötigung erstatten. Vorzugsweise, wenn das Gerichtsurteil dies bestätigt (kein Risiko wegen falscher Beschuldigung), das führt aber nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn er sich so, wie beschrieben, aufgespielt hat...ja, da würde ich auch nachtreten.
Mir schrieb Mal einer, dass ich wegen meiner eBay-Beschwerde (verkaufte Defekte Wäre als intakt) zum Anwalt renne solle.... Tat ich. Aus 45€ Warenwert wurde eine saftige Strafe... Und weil der Kerl so blöd war mir zu sagen, dass er im öffentlichen Dienst sei (und er sich auskenne und ich nichts machen kann) gleich noch ein Disziplinarverfahren dazu.
Beamte und Angestellte im ÖD können neben dem Strafverfahren auch disziplinarisch belangt werden, wenn die Straftat Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen (Bei Betrug ist das immer gegeben).
Im konkreten Fall hatte der Betroffene eine Sicherheitsüberprüfung, welche aufgrund der Verurteilung erloschen ist. Damit war der Job dann weg.
Bei Angestellten sind die Maßstäbe nicht ganz so hart. Ein Beamter, welcher zu mehr als einem Jahr verurteilt wurde (oder entsprechende Tagesätze) muss entlassen werden. Da gibt es kein Wenn und Aber... derjenige ist seinen Beamtenstatus los. Ob Bewährung oder nicht, ist egal.
Drum merke im ÖD: Wenn du privat Scheisse baust, hoffe, dass der Dienstherr nicht informiert wird.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2022 um 16:32:19 Uhr:
(...)
Ich glaube jedoch nicht, dass du dazu beitragen kannst, dass er erstmal Fußgänger wird... Auch, wenn er es verdient hätte, glaube ich nicht, dass es Aussicht auf Erfolg hatte.
Du kannst zwar noch Anzeige wegen Nötigung erstatten. Vorzugsweise, wenn das Gerichtsurteil dies bestätigt (kein Risiko wegen falscher Beschuldigung), das führt aber nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
(...)
Altersmäßig schätze ich, dass er noch in der Probezeit war. Von daher kann es durchaus sein, dass er noch zum Fußgänger werden kann. Mit Nötigung ist wohl auch eine Vorstrafe drin.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, wollte er seine Freundin heimfahren. Nach dem ersten, missglückten Überholvorgang hatte er sich sogar links eingeordnet zum abbiegen, danach aber geradeaus weitergefahren (von der Linksabbiegespur), nur um nich zu disziplinieren. Er hatte also nicht einmal den selben Weg, und ich habe ihn durch vorschriftsmäßiges Fahren "behindert", sondern hat sich extra wegen meiner Verfolgung in diese Situation begeben.
Ich bin mal auf die Gerichtsverhandlung gespannt. Wenn die Richterin einen Funken Verstand hat, sollte es nicht lange dauern. Dass noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine interessante Idee: wer zahlt den? Ich sicher nicht - es gab keine Ansprüche gegen meine Versicherung - bis heute nicht. Also muss das der Unfallgegner zahlen, und zwar aus eigener Tasche? Oder meldet er noch Ansprüche an? Verjährung ist ja drei Jahre...
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2022 um 19:32:58 Uhr:
Drum merke im ÖD: Wenn du privat Scheisse baust, hoffe, dass der Dienstherr nicht informiert wird.
Naja, dafür gibt es ja die MiStra. So leicht kann man da also nichts verheimlichen.
Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 16:14:23 Uhr:
Ich weiß nicht einmal wo ich schauen könnte.
Google z.B. 😁
Zitat:
Eine Tempoüberschreitung um 6 km/h ist jedenfalls maximal OWI.
Definitv und längst verjährt.
Zitat:
Man könnte natürlich schauen, wie schnell die Umwelt weghuscht, aber da ist auch eine Ungenauigkeit drin.
Das dürfte, sofern die Stelle bekannt ist und die Entfernung nachgemessen werden kann, die genauste Methode von allen sein.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2022 um 22:47:41 Uhr:
(...)
Zitat:
Man könnte natürlich schauen, wie schnell die Umwelt weghuscht, aber da ist auch eine Ungenauigkeit drin.
Das dürfte, sofern die Stelle bekannt ist und die Entfernung nachgemessen werden kann, die genauste Methode von allen sein.
Nachdem das Handy, das nicht mehr existiert, noch bezüglich Bildwiederholrate kalibriert wurde. Ich glaube aber, jetzt nehme ich es zu genau.
Ich geb's zu: die 86 km/h könnten hinhauen. Ich bin kein Roboter. Bin danach natürlich vom Gas, und das sieht man im Video auch an dem GPS-Protokoll.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2022 um 22:47:41 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 16:14:23 Uhr:
Zitat:
Eine Tempoüberschreitung um 6 km/h ist jedenfalls maximal OWI.
Definitv und längst verjährt.
Da gibt es nicht mal eine Verjährungsfrist, weil das nirgends gespeichert wird.
Am Auto war der Schaden 6500 EUR (Totalschaden, BMW E90 320xd, 9 Jahre alt, 260.000 km), was an sich ein irrealer Schaden ist, denn der Wagen war top-scheckheftgepflegtes Langstreckenfahrzeug, und fuhr wie neu. Die betrachten aber nur Alter und km... Hinzu kommen diverse Gutachter, Ersatzfahrzeug (virtuell), Kosten zur Abholung des neuen Fahrzeuges, Anwaltskosten - ich denke so ca. 10.000 -12.000 EUR insgesamt, plusminus. In den diversen Anwaltsschreiben sind diverse Kosten aufgezählt, aber alles einzeln und der Reihe nach, da habe ich echt nicht alles addiert (weil es mir ziemlich egal ist). Ich kann nur damit nicht "leben", die 30% "kampflos" herzuschenken.
3500 EUR sind von einem Verwerter für das Auto gezahlt worden. Der Schaden war also für den Unfallgegner unterm Strich in der Größenordnung von 3000 EUR + die anderen Kosten.
Ich "weine" dem Allrad etwas nach, aber andererseits ist der F30 325d doch das bessere Auto, und mittlerweile (nach ca. 60.000 km in dem Wagen) kann ich mich auch mit der Automatik anfreunden.
@Rockville - immerhin auf meinem Server gespeichert und für das Gericht zugänglich.
Och, solche Jungspunde, die Ihrer Freundin beweisen wollen, was sie für ein toller Hecht sind hab ich auch schon ein paar Mal gehabt. Gingen dann zwar nur bei der nächsten Ampel zu meinem Auto und wollten mir unfreundliche Dinge sagen... stieg dann aus und die gingen ganz gemütlich mit eingekniffenem Schwanz wieder zurück.
War seine Freundin im Fahrzeug? Diese könnte als Zeugin auftreten und was diese aussagen wird? Wer weiss das schon.
Zitat:
@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 22:10:23 Uhr:
Ich bin mal auf die Gerichtsverhandlung gespannt. Wenn die Richterin einen Funken Verstand hat, sollte es nicht lange dauern. Dass noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine interessante Idee: wer zahlt den? Ich sicher nicht - es gab keine Ansprüche gegen meine Versicherung - bis heute nicht. Also muss das der Unfallgegner zahlen, und zwar aus eigener Tasche? Oder meldet er noch Ansprüche an? Verjährung ist ja drei Jahre...
In meinem Fall muste ich den Gutachter zahlen (€2500,-); wurde vom Gericht so festgelegt. Wurde jedoch von meiner RSV übernommen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. Juli 2022 um 22:44:49 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2022 um 19:32:58 Uhr:
Drum merke im ÖD: Wenn du privat Scheisse baust, hoffe, dass der Dienstherr nicht informiert wird.Naja, dafür gibt es ja die MiStra. So leicht kann man da also nichts verheimlichen.
Richtig; deswegen ja allgemein gehalten mit "privat Scheisse bauen". Ich hab bei mir noch drin, dass das KBA auch über OWis Informationen weiter geben soll, da ich auch dienstliche Fahrzeuge fahre. Kassiere ich privat einen Punkt, bekomme ich noch einen Nachschlag hinterher. Die Mistra gibt es da zwar nur in Strafsachen, manche Mitarbeiter im ÖD haben halt noch an anderen Stellen Probleme, wenn sie Mist bauen... nur bekommt der Dienstherr das nicht immer mit.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 16. Juli 2022 um 08:06:25 Uhr:
Och, solche Jungspunde, die Ihrer Freundin beweisen wollen, was sie für ein toller Hecht sind hab ich auch schon ein paar Mal gehabt. Gingen dann zwar nur bei der nächsten Ampel zu meinem Auto und wollten mir unfreundliche Dinge sagen... stieg dann aus und die gingen ganz gemütlich mit eingekniffenem Schwanz wieder zurück.War seine Freundin im Fahrzeug? Diese könnte als Zeugin auftreten und was diese aussagen wird? Wer weiss das schon.
Seine Freundin war dabei und erzählt genau den Mist, den sie erzählen soll, um dem Typen dienlich zu sein.
Mich wundert es, dass sie noch in seinem sozialen Umfeld ist.
Zitat:
@xis schrieb am 16. Juli 2022 um 11:04:26 Uhr:
Seine Freundin war dabei und erzählt genau den Mist, den sie erzählen soll, um dem Typen dienlich zu sein.Mich wundert es, dass sie noch in seinem sozialen Umfeld ist.
Das sind schlechte Karten. Eine gute Richterin wird sie aber sehr sorgfältig darauf hinweisen dass sie vor Gericht massiv Ärger bekommt (normalerweise wird das mögliche Strafmaß direkt genannt), wenn sie eine Falschausage abliefert. Die meisten knicken dann ein, aber nicht alle.
Den Widerspruch zur Dashcam wird aber auch sie nicht erklären können.
Sie kann erzählen, was sie will. Kann direkt per Dashcam widerlegt werden. Meine Frau war auch dabei, sie hat gesehen, wie der Andere auf uns draufgehalten hat. Das wird sie auch aussagen. Letztendlich hat er die Kollision nicht vollzogen, ich hätte auch nicht viel tun können. Aussage gegen Aussage? Auf der Dashcam ist klar zu sehen, dass ich KEINEN Schlenker fahre. Die Freundin des Typen kann das Video auch jederzeit anschauen, den Link hat sie, wie jeder andere der Prozessbeteiligten. Wobei das alles keine Rolle spielt. Selbst WENN ich einen Schwenk gefahren WÄRE, rechtfertigt das nicht das Ausbremsen mehrere Hundert Meter später. Im Endeffekt hatte der junge Mann aufgrund einer völlig falschen Einschätzung der Verkehrssituation einen Wutanfall, und hat deswegen so ein Manöver ausgeführt. Daher sehe ich ihn nicht als fahrtauglich an. Wenn seine Freundin etwas anderes erzählt, als auf dem Video zu sehen ist, wird es lustig....
Auf dem Video ist auch klar zu sehen, dass das gegnerische Fahrzeug bei der Kollision steht. Die Freundin behauptet, dass es 10 km/h fuhr. Eine schöne, runde Zahl übrigens. Ihre Fähigkeit, Geschwindigkeiten zu schätzen, hat mein Anwalt bereits in Frage gestellt - und ich füge hinzu: vor allem vor dem Hintergrund des Videos...