Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

104 Antworten

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Juli 2022 um 15:33:05 Uhr:


Paul,
springt bei der Konstellation Vorsatz nicht die Verkehrsopferhilfe ein?

Nur unter sehr sehr engen Voraussetzungen, die recht selten mal vorliegen. Dort sind auch nicht alle Positionen ersatzfähig. Würde ich hier nicht vordergründig thematisieren. Besser der Schädiger bekommt nur grobe Fahrlässigkeit an die Backe. Hat der TE am ehesten was davon.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2022 um 21:39:08 Uhr:


§2 PflVG behandelt die von der Versicherungspflicht freigestellten Halter ("Eigenversicherer"😉. Ein solcher Fall liegt doch hier nicht vor?

Stimmt. Aber würde das für den TE bedeuten, dass es vielleicht besser wäre, wenn er die Sache mit vorsätzlicher Begehung nicht weiter verfolgen würde? Zumindest, wenn der Unfallgegner eher nicht solvent ist?

Natürlich.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es eigentlich nie eine gute Idee, leichtfertig zu behaupten der Schädiger hätte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt.

Aber wenn das im vorliegenden Fall nun mal offensichtlich so war, man darf ja auch nicht lügen und so...
(aber wie ist nur die Versicherung auf die Idee gekommen, 70% zahlen zu wollen?!)

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2022 um 22:09:23 Uhr:


Aber wenn das im vorliegenden Fall nun mal offensichtlich so war, man darf ja auch nicht lügen und so...
(aber wie ist nur die Versicherung auf die Idee gekommen, 70% zahlen zu wollen?!)

aus der Polizeiakte, es wurde ja nur mit einem Bußgeld als Ursache geahntet und mehr nicht. Den Rest sieht wohl die Versicherungs als Betirebsgefahr und wird agumentieren mit zu geringem Sicherheitsabstand. Vielleicht ist ja der Versicherung das Video nicht bekannt oder für die nicht so eindeutig das der Unfall trotz Bremsung des vorausfahrenden nicht verindert werden konnte ?????? Nur so als Mutmaßung

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Jemand muss ja eine Forderung gestellt und begründet haben. Es gibt bei so einer Versicherung keinen Automatismus zum Bezahlen.

Wenn der TE zur VS gesagt hätte "Ihr Kunde hat absichtlich mein Auto beschädigt!", dann hätte doch die Versicherung keine 70 Prozent gezahlt sondern null komma nichts.

"Ihr Kunde hat einen Unfall verursacht bei dem mein Auto beschädigt wurde" durfte der TE aber nicht sagen, wenn er vom Vorsatz des Schädigers wusste...

Vorsatz muß bewiesen werden.

Beweisen heißt nicht: Annehmen, unterstellen, vermuten oder behaupten.

Der Versicherung würde es vermutlich erstmal reichen, wenn der Geschädigte Vorsatz behauptet 😉

Rein praktisch wird es aber in der Regel sehr schwer sein, den Vorsatz in Bezug auf die Schädigung zu beweisen. Allerdings hatte der TE das ja in diesem Fall mit dem Sachverhalt vorgegeben.

Und wir diskutieren ja nur über rein fiktive Fälle 🙂

In der Realität würde sicher kein Anwalt bei der Zivilklage über die letzten 30 Prozent mit viel Aufwand und teuren Gutachtern den Vorsatz nachweisen nur um damit das Risiko einzugehen, bei zahlungsunfähigem Schädiger nicht nur auf dem (restlichen) Schaden sondern auch auf den Gutachter- und Prozesskosten sitzen zu bleiben. Ich gehe davon aus, dass in der Realität maximal der Vorsatz bezüglich des Verkehrsverstoßes nachgewiesen wird, womit der daraus resultierende Schaden fahrlässig bleibt und von der Versicherung zu regulieren ist...

Ich bin im Moment stark eingebunden (beruflich) und deswegen recht selten hier.

Das lief so ab:

1. Unfall, Polizei. Der Unfallgegner hat sich da um Kopf und Kragen geredet. Video wurde gesichtet, und von meiner Seite wegen der Schadensregulierierung hochgeladen (ich habe meinen eigenen Webserver - da sind die Daten vor fremden Zugriff gesichert).
2. Es wurde ein Polizeiverhör mit Termin für alle Beteiligten (einzeln) terminiert. Der Unfallgegner hat dort die Story von meiner Schuld aufgetischt, die jetzt auch sein Anwalt auftischt, was natürlich durch die Dashcam deutlich widerlegt wird - und auch das Schadensbild an meinem Auto spricht gegen seine Darstellung. Dieses Lügenmärchen war dann Basis eines Bußgeldes, denn diverse Details ließen sich absolut nicht leugnen. Der Fahrer hat sein Bußgeld SOFORT bezahlt (was darauf hindeutet, dass er sein Auftreten als Erfolg gefeiert hat).
3. Die Versicherung des Unfallgegners hat nur 70% übernommen. Um die restlichen 30% wird jetzt prozessiert. Ich gehe davon aus, dass mir diese 30% zugesprochen werden, weil ich wirklich keine einzige, falsche Bewegung gemacht habe. Nun bekomme ich diese 30% nur, wenn MEINE Darstellung der Situation anerkannt wird.

Wenn meine Darstellung anerkannt wird, dann hat der Unfallgegner zu Punkt 2. nachweislich gelogen. Sein Vergehen war deutlich schlimmer als dargestellt. ich betrachte es als meine Bürgerpflicht, hier Stellung zu beziehen - im Sinne der Verkehrssicherheit auf den Straßen.

Warum ich meinen Anwalt nicht frage: er vertritt mich im Zivilrecht gegen den Unfallgegner. Damit ist er beauftragt, und genau dafür bekommt er Geld (von meinem Rechtsschutz erst einmal in Auslage). An diesen Auftrag halte ich mich (Vertragstreue). Wenn ich ihm Fragen zum Strafrecht "im Namen" eines Dritten fragen würde, käme ich mir saublöd vor. Das wollen wir alle nicht - oder?

Bevor ich aber unnötig Zeit (die ich von meiner Arbeitszeit abzwacken muss) in die Sache investiere, hätte ich gerne eine binäre Einschätzung, ob es sich überhaupt lohnt. Im Strafrecht ist es wohl so, wenn jemand wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird, und sich herausstellt, dass es Mord war, darf er seine gute Laune behalten. Hier handelt es sich aber um eine geahndete Ordnungswidrigkeit, de Facto war's aber eine Straftat (nicht nur Eine).

Wenn also das Gericht ein Zivilrechtsurteil gefällt hat - und dieses Urteil die Situation korrekt bewertet (Unfallgegner überholt über durchgezogene Linie, schert dicht vor mir ein, beim Einscheren bremst er bereits, es kommt zu einem sehr leichten Auffahrunfall mit reinem Sachschaden), und nicht 15 Anscheinsbeweise zu meinem Ungunsten erfindet, warum ich hätte schärfer oder früher bremsen müssen, dann bekomme ich meinen 100% Schadensersatz. Und dann ist auch richterlich festgelegt und bewertet, WAS passiert ist.

Dann müsste der ganze Vorgang noch zum Staatsanwalt. Was ich frage ist keine Rechtsberatung, weil ich keine eigenen Rechte mehr hätte - ich hätte 100% meiner Rechte tatsächlich zugesprochen bekommen. Es geht um meine Zeit/meinen Aufwand für die Allgemeinheit, einen Verkehrsrowdy aus dem Verkehr zu ziehen. Ob der Ansatz überhaupt verfolgbar ist, oder ob wegen des Bußgelds der Vorgang strafrechtlich AUCH abgeschlossen wäre...

Der Vergleich mit der fahrlässigen Tötung/Mord hinkt natürlich gewaltig, weil es sich dort um Straftaten handelt, während die Ordnungswidrigkeit eigentlich eine Lappalie ist, die nicht in irgendwelchen Strafregistern verzeichnet wird (nur in Flensburg - wenn überhaupt)....

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Juli 2022 um 17:10:05 Uhr:



Hatte der Unfallgegner Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, dann hängt es davon ab, wogegen sich sein Einspruch richtete (nur gegen die Rechtsfolgen oder gegen den Tatvorwurf an sich). Dann sieht es so aus, wie hier beschrieben.

Er hat keinen Einspruch eingelegt, sondern am Tag danach bezahlt (weiß ich von meiner Anwältin - die später abgelöst wurde durch einen Anwalt. Ich habe nicht gefragt warum, und mein Anwalt war perfekt eingearbeitet, war also nahtlos für mich. Das verfahren läuft ja schon seit zwei Jahren....). Der Vorgang ist also nicht vor Gericht gelandet. Dann sehe ich also Chancen, falls ich das selbst noch mal als Straftat anzeige.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Juli 2022 um 19:32:24 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Juli 2022 um 17:10:05 Uhr:


Die eigentliche Frage war ja, ob durch den vorherigen (rechtskräftig gewordenen) Bußgeldbescheid die Tat weiterhin als Straftat verfolgt werden kann oder nicht.

Ein Blick in §102 OwiG hätte gereicht. Kurz: Ja.

Wichtig ist hierbei jedoch, dass es nicht mehr als OWi verfolgt wird. Es muss als Straftat verfolgt werden.
Hinsichtlich OWi ist das Verfahren beendet und die Strafe ist rechtskräftig (sofern keine Rechtsmitel eingelegt wurden). Das Strafverfahren ist dann ein komplett neuer Prozeß...

Aber welchen Straftatbestand hat der Unfallgegner erfüllt?

Auf jeden Fall Nötigung. Er hat auch zu Protokoll gegeben, dass er mich anhalten wollte, um mich zur Rede zu stellen. Diese Aussage ist in Stein gemeißelt und polizeilich protokolliert.

Er wollte mich vorher in einer Kurve ohne Platz und über eine durchgezogene Linie überholen - was ich nicht bemerkt hatte - und hat behauptet, ich hätte ihn nach links abgedrängt. Er wollte also in einer (leichten) Linkskurve geradeaus fahren, dabei überholen, und dachte sich wohl, ich soll aus der Welt verschwinden.

Weil ich ihn vermeintlich abgedrängt habe, wollte er mich zur Rede stellen, und hat diesmal auf der Geraden einen Überholvorgang durchgeführt - mit Ausbremsung und einem leichten Auffahrunfall.

Es war alles Innerorts. Beide Überholmanöver waren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (ich fuhr GPS 52 km/h, auch in der Dashcam abgespeichert).

Gut, wenn ich kein Bußgeld für die 86 km/h über Land bekomme (das Video geht 8 Minuten, am Anfang bin ich noch außerorts) - dort war 80 - ist wohl schon verjährt 😁

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Juli 2022 um 21:57:19 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2022 um 21:39:08 Uhr:


§2 PflVG behandelt die von der Versicherungspflicht freigestellten Halter ("Eigenversicherer"😉. Ein solcher Fall liegt doch hier nicht vor?

Stimmt. Aber würde das für den TE bedeuten, dass es vielleicht besser wäre, wenn er die Sache mit vorsätzlicher Begehung nicht weiter verfolgen würde? Zumindest, wenn der Unfallgegner eher nicht solvent ist?

Ich habe meine 70% schon und bin damit bei Null Kosten (bezüglich des Unfalls). Ich brauche kein Geld mehr. Die restlichen 30% sind Ausfallentschädigung für meinen Wagen (40 EUR/Tag x 30) + Zinsen + Kosten der Neubeschaffung (ca. 400 km Entfernung zum Abholen zu 30 ct/km hin und zurück), und noch einige Kleinigkeiten, die ich RECHNERISCH noch nicht erhalten habe. De facto habe ich die Summe zu 70% schon, dafür habe ich aber den Gutachter und den Schadenersatz nur zu 70% - was ich aber "buchhalterisch" mit den Larifari-Kosten ja aufgefüllt hatte.

Ich habe in den Tagen einige Tage ÖPNV, Motorroller und Fahrrad genutzt (drei oder vier Tage), dann hatten wir länger Besuch aus Ungarn - mit einem Skoda Superb, damit lassen sich viele Dinge erledigen. Ende Juli hatte ich meine neue Mühle, und in den ersten Augusttagen haben wir sie auch abgeholt (mit dem Superb - die Abholung lag auf dem Heimweg der Gäste). Als kleines Dankeschön hatte ich den Gästen eine Ferienwohnung in Dresden gebucht (zweistellige Summe), damit sie sich dort noch einen schönen Tag machen können. Der Typ ist 150x reicher als ich - Unternehmer - aber es ging um die Geste.

P.S.: ein Prozesstag wird am 20.07.2022 sein. Vermutlich wird es mit dem Beschluss enden, einen Sachverständigen zu beauftragen, mit dem Schadensbild an meinem Auto (erstellt durch Gutachter), den Polizeifotos und mit dem Dashcamvideo den Unfall zu rekonstruieren. Meine Vermutung basiert auf der Tatsache, dass beide Anwälte von einem "Beweis: Sachverständigengutachten" schreiben, es aber Keinen zum Unfallgeschehen gibt... Der Gutachter zum Schaden MEINES Autos hat sich wohl nicht zum Unfallhergang geäußert, es sei denn, hinter den ganzen Ziffern auf seiner Liste ist ein Geheimcode mit weiteren Informationen.... ;-)

Es wird sich also noch länger hinziehen, und es wird teurer für den Unfallgegner, weil jetzt kommen noch Ausfallzeiten bezüglich der Arbeitszeit hinzu.

Der Unfallgegner hat übrigens KEINE Regressansprüche an meine Versicherung gestellt! 30% hätten ihm ja "zugestanden".... 😁 Er wird auch ganz genau wissen, warum, und ich wundere mich echt, dass dieses Affentheater stattfindet. Der Unfallgegner hat NICHTS dabei zu gewinnen - gar nichts. Ich glaube auch nicht, dass seine Versicherungsbeiträge relevant steigen würden, wenn mir die 30% noch zugesprochen werden.

Der Unfallgegner wird von dem Anwalt der gegnerischen Versicherung vertreten, und er lügt auch wie gedruckt. Letztens hat er erfunden, ich wollte rechts abbiegen, und sei dann nach links gezogen. Das steht in seinem aktuellen Schreiben. Er schrieb auch, dass ich die Dascam aus- und wieder eingeschaltet hätte (leider gibt es einen Bildaussetzer beim Wechsel von einem 3min-Block zum Nächsten, daraus hat er sich etwas zusammenphantasiert). Er schrieb auch, dass ich den Mindestabstand nicht eingehalten hätte (während sein Mandant knapp vor mir reinzieht). Er schrieb, dass mein Unfallgegner noch fuhr, während ich auffuhr - während im Video klar zu sehen ist, dass er steht (da ist ein Unkrautbüschel, das kein Stück andere Abstände von dem Wagen hat, als vor dem Aufprall). usw... Und alles begründet er mit "Anscheinsbeweis"-en. Mal sehen, ob die Richterin drauf reinfällt.

Zitat:

@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 12:32:20 Uhr:


... ist wohl schon verjährt 😁

Ja, hast mal geschaut wie es mit der Verjährungsfristen von seinen "Taten" so bestellt ist?

Gruß Metalhead

Was du beschreibst deckt sich teilweise mit dem, was mein Unfallgegner vom Unfall Januar 2020 abgezogen hat.

An der Unfallstelle redete er sich bei der Polizei um Kopf und Kragen.
Seiner Versicherung tischte er eine ganz andere Version auf, die er sich nach dem Unfall wohl überlegt haben wird.

Interessant dabei: Die Polizeiakte interessierte seine Versicherung nicht im geringsten. Man bot mir 50/50 an, wegen angeblich unklarer Schuldfrage.

Es ging Vor Gericht. Urteil: Schuldfrage zu 100% beim Unfallgegner. Die Aussage gegenüber der Polizei interessierte das Gericht nicht. Das erstellte Gutachten überzeugte die Richterin (Sein geschilderte Unfallhergang war faktisch unmöglich). Allerdings machte es sich die Richterin leicht und beließ mir 20% Betriebshaftung. Gegen diese 20% gehe ich noch an, aber die nächste Instanz arbeitet langsam. Mich stört weniger, dass ich 20% weniger Geld sehe... eher, dass mein Ungfallgegner mit seinen frechen Lügen Anspruch auf 20% von meiner Versicherung hätte (wären allerdings nur knappe €1000)

Die Idee bzgl. Prozeßbetrug kam von meinem Anwalt. Nur gab das Gutachten nicht her, dass er bewusst gelogen haben muss; es hätte auch eine Fehlwahrnehmung sein können. Ansonsten hätte mein Anwalt entsprechend Anzeige erstattet. Ab der Anzeige wäre die Sache auch nicht mehr dein Problem... das läge dann beim zuständigen Staatsanwalt. Vor solch einer Anzeige sollte man sich des Erfolgs sehr sicher sein...sonst kann es ein Boomerrang werden -> Daher die Frage an deinen Anwalt.

Für mich wäre die Sache halb so wild gewesen, wenn mein Unfallgegner seinen Fehler eingesehen hätte und sich nicht irgendeine Geschichte ausgedacht hätte, mit der er "unschuldig" wäre. Vielleicht lags daran, dass der Führerscheinneuling (Lappen seit 3 Monaten) mit Papis Auto unterwegs war und der im zu Hause ordentlich die Hammelbeine lang gemacht hat.
Inzwischen haben er und sein Anwalt 4 verschiedene Hergänge geschildert. Immer mit leichten Abwandlungen, welche sich allerdings widersprechen.

Mich nervt es inzwischen nur noch, da es eigentlich nur um knappe 1000€ geht.

Was ich sagen will: Erwarte nicht, dass es in der Verhandlung so glatt läuft, wie du es dir erhoffst. Die Mentalität, weche du bei deinem Unfallgegner beschreibst habe ich schon oft erlebt.... diese Menschen sind unfehlbar. Schuld sind grundsätzlich die anderen. Und falls so einer doch schuld ist, kommt die passende Geschichte. Einsicht Fehlanzeige.

Für den Unfallgegner wird es nicht teurer. Das zahlt seine Versicherung und hochgestuft hat sie ihn auch bereits.

PS: Ich drücke dir die Daumen. Solche Unfallgegner kann ich so gar nicht leiden.
Unfälle sind blöd, aber Fehler passieren. Wenn die Beteiligten den Arsch in der Hose haben, ihre Fehler einzusehen und keine Spielchen treiben ist das halb so wild... solange es nur Blech ist.

@WeissNicht bei mir ist allerdings noch das Dashcam-Video vorhanden. Seine Versionen sind auch verschieden und der Typ ist auch sehr jung, in Mamis Auto unterwegs gewesen.

Ich erwarte nicht, dass es glattgeht. Ich erwarte, dass ein (weiterer) Gutachter hinzugezogen wird (das ist auch die Erwartung meines Anwalts).

Im Gegensatz zu Dir habe ich allerdings keine 30% von meiner Versicherung aufgehalst bekommen. Der Unfallgegner hat KEINE Ansprüche angemeldet!

Allerdings ist in meiner Version auch glasklar: er überholt mit überhöhter Geschwindigkeit, zieht recht knapp vor mir rein und WÄHREND er reinzieht, bremst er auch schon. Das wäre noch nicht das Problem gewesen, ich habe mich seinem bremsen angepasst. Aber dann hat er den Druck aufs Bremspedal noch erhöht, was man nur dadurch bemerkt, dass man schneller näher kommt, als vorher. Das dauert natürlich länger, als die Reaktion auf das Bremslicht. Dadurch kam es zum Unfall. Dass er (über durchgezogene Linien) überholt, bremst ohne Hindernis, und dass er es genau auf mich abgesehen hat, ist unstrittig. Ich brauche den Vorsatz nicht anzunehmen, er wollte mich zur Rede stellen, und dies selbst so geäußert. Das geht schlecht, wenn er mich nicht anhält. Die Nötigung ist also unstrittig. Das steht auch so in den Anwaltsakten. Die Frage ist nur noch, ob ich(!) den Unfall hätte vermeiden können.

Klar hätte ich das, wenn ich sofort und voll in die Eisen gehe. Aber der Unfallgegner hat selbst gesagt, dass "leicht" gebremst hat (das stimmt für den Anfang). Danach ist er aber binnen ca. 3-4 m zum Stillstand gekommen, also hat er die Bremse doch noch durchgetreten. Wenn das keine Absicht war, muss er aus medizinischen Gründen den Führerschein abgeben. Wenn es Absicht war, muss er das wegen medizinisch-psychologischer-Unzurechnungsfähigkeit. Ich sehe keine realistische Option, dass dieser Typ noch fahren darf - außer, der Staatsanwalt interessiert sich nicht für so etwas. Letzteres ist zu erwarten. Ich habe einen Betrüger angezeigt, der meinte nur, wenn ich unzufrieden bin, soll ich ein Zivilgericht bemühen. Ich habe aber im Web Spuren hinterlassen. Jetzt melden sich weitere Opfer bei mir! Wir werden diesen Betrüger aus dem Verkehr ziehen, der Staatsanwalt hat aber zigtausende EUR Geld auf dem gewissen, um das die Kunden aktuell immer noch betrogen werden. Und dieser Staatsanwalt wird wohl auch diesen Fall bewerten. Ich denke, er hat keine große Lust auf Arbeit - wie auch im von mir angezeigten Betrugsfall. Aber wenn noch weitere Personen dazukommen, denen dieser Typ aus meinem Unfall um die Ohren fährt, dann wird sicherlich ein Schuh draus.

Was ich allerdings bewundere, ist der Mut dieses jungen Mannes. Einfach so einen anderen Mann anzuhalten, und zu glauben, man könne ihn zur Rede stellen, zeugt von einem irreal hohen Selbstbewusstsein. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen - und das wäre auch der Fall gewesen, wenn er mir zu nahe gekommen wäre. Das hat er zu seinem Glück nicht getan, sonst ginge es um ganz andere Dinge in dieser kommenden Verhandlung. Nach so einer Aktion sollte niemand glauben, dass er eine Chance auf eine freundliche Kommunikation hat.

Übrigens letztens in Ungarn. ich fahre auf einer Vorfahrtstraße. Kommt ein Fahrzeug mit Anhänger von links, biegt vor mir ein. Ich bremse - naja. Dann abknickende Vorfahrt - der Typ hält an der Kreuzung an. ich bremse - ziemlich stark, denn er hatte keine Bremslichter. Nächste Situation: Ampel. Er bremst, ich habe das erwartet - war machbar. ich steige aus, gehe zu ihm hin, und sage: "Dass Sie mir die Vorfahrt vorhin genommen haben - OK. Dass Sie mitten auf der Vorfahrtstraße ohne Grund zum Stillstand bremsen - auch OK. Aber dass Sie keine Bremslichter am Anhänger haben, ist NICHT OK". Der. "Echt nicht?" Ich: "Echt nicht!". Er: "Ich schaue mir das an" (was er auch tat). Längere Zeit danach sehe ich ihn im Rückspiegel - er dürfte sich an KEIN Tempolimit gehalten haben. Ob seine Bremslichter dann gingen, weiß ich nicht, ich bin mehrere Fahrzeuge vor ihm geblieben und bin dann anders abgebogen als er. Aber ein Zusammenprall mit SO einem Verkehrsteilnehmer ginge wohl nicht 100% für meine Seite aus (Auffahrunfall wegen fehlender Bremslichter).

Im aktuell zu verhandelnden Fall ist aber - wie ich schrieb - der Vorsatz dokumentiert und zugegeben. Umso mehr wundere ich mich, wie er eine OWI zahlen konnte, und ich frage mich, was da wohl drin stand... Durchgezogene Linie überfahren? Wenn da "Ausbremsen" drin gestanden hätte, hätte es keine OWI sein dürfen.

Vor allem habe ICH keinerlei Belästigung durch die Polizei erfahren, und auch nicht durch die Versicherung.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2022 um 13:49:48 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 15. Juli 2022 um 12:32:20 Uhr:


... ist wohl schon verjährt 😁

Ja, hast mal geschaut wie es mit der Verjährungsfristen von seinen "Taten" so bestellt ist?

Gruß Metalhead

Ich weiß nicht einmal wo ich schauen könnte. Eine Tempoüberschreitung um 6 km/h ist jedenfalls maximal OWI. Dann kommt hinzu, dass meine eigene GPS-Messung kein wirklich gerichtsfester Nachweis ist, da ist also eine gewisse Toleranz drin. Man könnte natürlich schauen, wie schnell die Umwelt weghuscht, aber da ist auch eine Ungenauigkeit drin. Ich befürchte jedenfalls kein großes Bußgeld dafür :-)

Wenn ich 120 km/h gefahren wäre, hätte ich Probleme gehabt, das Video ungeschnitten online zu stellen...

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