Zwangsweise vorübergehende Stilllegung trotz bezahlten Versicherungsbeitrag

Hallo an Alle!

Ich habe in diesem Jahr den Beitrag der Kfz-Versicherung bis auf 12,37 Euro bezahlt, statt 174,43 (neuer Betrag für 2024), habe ich 162,06 Euro überwiesen, es fehlen 12,37 Euro.

Grund war, dass ich keine Post von der Versicherung bekam, mir bewusst war, dass ich aber zahlen muss und ich daher erst einmal den alten Betrag gezahlt habe, um nicht gar nichts zu überweisen. Ich dachte, dass in der Regel die Kfz-Versicherungen jedes Jahr günstiger werden, wenn man keine Umfall hatte. Leider habe ich mich geirrt.

Dann habe ich die Versicherung angerufen, um endlich die benötigte Information zu bekommen und man teilte mir mit, dass ein Mahnverfahren gegen mich vorläge. Beim Anruf wurde mir aber gesagt, dass man mir die Mahngebühr erlässt und ich den Restbetrag abweisen solle.

Den Betrag wollte ich mit dem nächsten Beitrag aufaddiert überweisen, doch so weit ist es nun nicht gekommen.

Gestern wurde mein Fahrzeug, ohne Ankündigung entstempelt, so habe ich die Versicherung angerufen.
So eine Stilllegung würde auch bei geringeren Beträgen schon veranlasst, auch als Beispiel wurden mir 2 Euro genannt.

Alleine eine Stilllegung ohne Ankündigung sollte nach den Gesetzen des Systems nicht möglich sein.

Immerhin war ich den ganzen Tag zuhause, da hätte man wenigstens mal klingeln können, denn wen der Zettel am Scheibensicher wegfliegt, dann bekomme ich vielleicht nicht gleich mit dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden sollte.

Jetzt müsste ich doch bereits für die 162,06 Euro Versicherungsschutz gehabt haben und somit die Bedingungen für die Zulassung um Straßenverkehr erfüllt haben, dass kann doch jetzt nicht nur an 12 Euro liegen, dass ein Fahrzeug stillgelegt wird.

Weiß da jemand mehr darüber, denn von einem anderen Kollegen der Versicherung habe ich dessen Verständnis und warte jetzt auf eine Antwort der Versicherung, die ich eben angeschrieben habe.

Mein Rechtsempfinden sagt mit, dass es so nicht sein kann, denn Versicherungsschutz muss ja vorgelegen haben, die 162 Euro hat die Versicherung ja angenommen.

75 Antworten

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 01:08:00 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. April 2024 um 00:26:08 Uhr:


Sollte die HP-Versicherung der Zulassungsstelle das erlöschen des Versicherungsschutzes zu Unrecht mitgeteilt haben, ist die HP-Versicherung für die daraus folgenden finanziellen Nachteile in der Haftung. Wenn man das kostenfrei geklärt haben möchte, kann man sich online an den Versicherungsombudsmann wenden und den Fall schildern. Die Versicherer sind an das Ergebnis dort gebunden, der Versicherungsnehmer hingegen nicht (wenn er unzufrieden ist). Wäre hier zur chronologischen Aufarbeitung des Vorgangs sicherlich sinnvoll. Oft gibt es dort auch einen Einigungsvorschlag mit dem beide Seiten leben können.

Wo finde ich so einen Versicherungsombudsmann?

https://www.versicherungsombudsmann.de/

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 00:52:31 Uhr:


Die Versicherung hat scheinbar noch nie etwas von einem Telefon gehört und hatte auch meine E-Mail-Adresse, da hätte man ja mal mit mir Kontakt aufnehmen können.

Wenn die Versicherungen jeden,der seinen Beitrag nicht zahlt. anrufen wollten, müssten die ihren personal erheblich aufstocken. Jeden Tag 4 stellig,
Den Beitrag bist Du in der Bringepflicht und zwar im voraus. Die Beitragserhöhung wird Dir zum Ablauf des Versicherungsjahres mitgeteilt, wenn man sich für eine Online Versicherung entschieden hat, muss man halt mal in sein Postfach gucken.

Und mindestens 1 gelber Brief kam von Deiner zuständigen Zulassungsbehörde. Darin wurde Dir der Betrieb des Fahrzeuges untersagt.

Die 51/1 Anzeige geht automatisch raus, sobald Du Deinen Part nicht erfüllt hast.
Ich hab nur Mitleid mit Geschädigten, die sich im schlimmsten zivilrechtlich ihren Schaden einklagen dürfen, weil der Unfallgegner nicht versichert und die Nachhaftungsfrist der Versicherung abgelaufen war

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 01:10:36 Uhr:


Es hat laut der Versicherung nur ein Schreiben und ein Mahnschreiben gegeben, die wurden beide aber nicht zugestellt und gingen an die Versicherung zurück.

Warum konnte das nicht zugestellt werden?
Bist Du umgezogen und Deiner Pflicht zur Berichtigung der Halterdaten nach 15 FZV nicht nachgekommen?

Im Schreiben vom 19.02., zugestellt mit der E-Mail vom 22.02., steht eindeutig, dass innerhalb eines Monats der fehlende Beitrag zu zahlen ist, da ansonsten der Vertrag gekündigt bleibt.
Da hätte ich nicht geplant, das irgendwann mal mit dem nächsten Beitrag zu erledigen, sondern hätte unverzüglich überwiesen.
Offenbar gibt es beim TE ein Lese-, Textverständnis- oder Interpretationsproblem.
Nach dem 22.03. hat die Versicherung dann der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass kein Versicherungsschutz mehr existiert, da sie aus dem Verstreichen der Zahlungsfrist interpretiert hat, dass der Versicherungsnehmer kein Interesse hat, den Vertrag fortzusetzen. Der Ombudsmann wird da auch nichts ändern.

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Jetzt musst du bloß noch den Mitarbeiter der LVM finden, der dir gesagt hat, du kannst den fehlenden Betrag mit der Aprilrechnung bezahlen.
Der hat nämlich vergessen, der Zulassungsstelle eine eVB zu übermitteln und den Vorgang zu bearbeiten. Die Qualität der Mitarbeiter lässt ja auch zu wünschen übrig

Wie windelexpress frage ich mich das auch gerade warum STVA und LVM dir nix zustellen konnten und ob du umgezogen bist ohne es den Behörden und der VS zu melden.

Denn dann wäre das dein alleiniges Verschulden.

Hallo,
der Versicherungsbeitrag ist am Tag der
Fälligkeit zu zahlen. PUNKT !
Ich habe eine Einzugsermächtigung erteilt,
somit kann mir das nicht passieren.
Ob der geschilderte Vorgang rechtmäßig ist,
kann ich nicht beurteilen.
Gruss
summercap

Wenn man den Versicherungsbeitrag für das erste Quartal nicht vollständig bezahlt braucht man sich nicht wundern wenn die Karre am 10. April stillgelegt wird. Den Gang zum Ombudsmann kannst du dir sparen.

Der fällige Beitrag für das erste Quartal wurde auch erst am 26.01.24 bezahlt, also zu spät.
Eventuell wurde schon da was in Gang gesetzt.
Denn ich weiß von meinem Versicherungsvertreter, zahlt jemand permanent immer zu spät ist es irgendwann vorbei mit Kulanz und es wird das Mahnverfahren und die Meldung an die Zulassung veranlasst.

Wenn bis Mitte Dezember keine Rechnung im Briefkasten ist, nimmt man sofort Kontakt mit der VS auf.
Spätestens nach der Kündigung sollten alle Alarmglocken angehen und sofort den Restbetrag bezahlen. Telefonate haben dabei keine Beweiskraft ohne schriftliche Bestätigung.

Und die Rechnungslegung war mit Sicherheit Anfang bis Mitte Dezember.

Ich gehe hier auch erst mal von einem alleinigen Verschulden durch den VSN aus.

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 00:52:31 Uhr:



Schön aber nicht gut, denn wo leben wir, wenn nichts mehr überprüft wird und nur noch gehandelt und bestraft wird?

Wo bleibt da der Unterschied zu den wirklich schwarzen Schafen?

Nun - was soll denn die Zulassungsstelle prüfen? Die Versicherung sagt "wir geben für das KFZ keinen Versicherungsschutz". Was gibt es da zu prüfen? Ob Du anderer Meinung bist ändert ja nichts daran, dass die Versicherung nicht mehr leistungswillig ist.

Und wo siehst Du den Unterschied zwischen Dir, und dem "wirklich schwarzen Schaf"?

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 00:52:31 Uhr:


Es sollte nicht so sein, dass ein Versicherung-Geld kassiert, dann aber meint, dass kein Versicherungsschutz vorliegt, zumal ich mit einem Mitarbeiter dort wegen der fehlenden 12 Euro gesprochen habe.

Die Versicherung hat scheinbar noch nie etwas von einem Telefon gehört und hatte auch meine E-Mail-Adresse, da hätte man ja mal mit mir Kontakt aufnehmen können.

Du hast aber eben nicht den vollen Betrag gezahlt, der zur Erlangung des Versicherungsschutzes nötig war. "nur" 12 Euro = warum hast Du die nicht sofort nach bekanntwerden gezahlt?

Und warum soll die Versicherung Dir hinterher rennen, wenn sie Dich mehrfach angeschrieben hat? Ich sehe hier keine Verpflichtung dazu, sich auf allen erdenklichen Wegen um Dich zu bemühen. Fakt ist doch: Du zahlst verspätet, säumig, unzuverlässig, unvollständig, bist postalisch offenbar weder für die Versicherung noch fürs Amt erreichbar. Wie investigativ sollen die denn vorgehen?

Zitat:

@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 01:00:30 Uhr:



Zum einen gibt es zwar Gesetze und Regeln, es gibt aber auch Umgangsweisen.

Aber auf beiden Seiten. Dazu gehört im Geschäftsleben auch, dass Briefe zustellbar sein müssen.

Von der Zulassungsbehörde hing auch nur ein Zettel an meinem Scheibenwischer, ohne Umschlag, denn hätte jeder lesen können, der hätte bei einem Unwetter verschwinden können.

Ich war gestern den ganzen Tag zuhause, weil ich in der IT selbstständig tätig bin und viel vom Heimbüro Computer Fernwarte. Da hätte, wer auch immer das war, doch derjenige bei mir klingeln können.

Wer überprüft immer beim Einsteigen ins Auto die Nummernschilder, ob die noch alle Stempele haben.
Ich hätte also durchaus ohne Kenntnis was passiert ist wegfahren können.

Auf dem Zettel ist kein Name der Person die tätig war, keine Unterschrift, auch sonst nichts.
Es wird auch kein Grund für die Aktion genannt.

Also, in einem Land wie diesem, würde ich mir schon einen anderen Umgang vorstellen können.
Doch hier ist man inzwischen scheinbar so abgehoben, dass man meint mit den Menschen alles machen zu können.

Ich finde das sich hier einiges, auch in andere Bereichen ändern sollte und wir nicht mehr einfach so viele Dinge abnicken sollten.

@dimugi

Du verstehst ein scheinbar nicht. Du hast nicht den vollständigen Versicherungsbeitrag bezahlt und hast auch die dir gesetzte Frist zur Nachzahlung nicht genutzt.

Allerdings geht es dir hier einzig darum, vielen anderen in deinem Fall irgendwelche Fehler "anzudichten". Solche Menschen finde ich furchtbar.

Du sagst uns immer noch nicht ob du eine Adressänderung bei Beiden vorliegen hattest.

Du behautest Sachen die keiner prüfen kann und gehst bzw. schießt hier gegen Beteiligten und dem Staat allgemein.

Ich sehe den Fehler immer noch bei dir.

Mit hätte wäre wenn kommt man nicht weiter.

Ich sehe nur das du so einige Fristen mehr als versäumt hast und damit hat die VS wahrscheinlich richtig gehandelt aber auf jeden Fall hat das STV-Amt richtig gehandelt, denn die konnte nur so handeln.

Und glaub mal ja nicht das nur alle deinem Allerwettesten nachkriechen.

Geldschuld ist immerhin eine Bringschuld. Nicht vergessen. Eine Mahnung schreiben ist kein Muss. Auch das beachten.

Und wenn du immer noch anderer Meinung bist dann schildere mal genau mit Daten und Fakten und schau aber bitte vorher mal in deine Versicherungsbedingungen was da zu Zahlungsverzug steht.

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