Zwangsweise vorübergehende Stilllegung trotz bezahlten Versicherungsbeitrag
Hallo an Alle!
Ich habe in diesem Jahr den Beitrag der Kfz-Versicherung bis auf 12,37 Euro bezahlt, statt 174,43 (neuer Betrag für 2024), habe ich 162,06 Euro überwiesen, es fehlen 12,37 Euro.
Grund war, dass ich keine Post von der Versicherung bekam, mir bewusst war, dass ich aber zahlen muss und ich daher erst einmal den alten Betrag gezahlt habe, um nicht gar nichts zu überweisen. Ich dachte, dass in der Regel die Kfz-Versicherungen jedes Jahr günstiger werden, wenn man keine Umfall hatte. Leider habe ich mich geirrt.
Dann habe ich die Versicherung angerufen, um endlich die benötigte Information zu bekommen und man teilte mir mit, dass ein Mahnverfahren gegen mich vorläge. Beim Anruf wurde mir aber gesagt, dass man mir die Mahngebühr erlässt und ich den Restbetrag abweisen solle.
Den Betrag wollte ich mit dem nächsten Beitrag aufaddiert überweisen, doch so weit ist es nun nicht gekommen.
Gestern wurde mein Fahrzeug, ohne Ankündigung entstempelt, so habe ich die Versicherung angerufen.
So eine Stilllegung würde auch bei geringeren Beträgen schon veranlasst, auch als Beispiel wurden mir 2 Euro genannt.
Alleine eine Stilllegung ohne Ankündigung sollte nach den Gesetzen des Systems nicht möglich sein.
Immerhin war ich den ganzen Tag zuhause, da hätte man wenigstens mal klingeln können, denn wen der Zettel am Scheibensicher wegfliegt, dann bekomme ich vielleicht nicht gleich mit dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden sollte.
Jetzt müsste ich doch bereits für die 162,06 Euro Versicherungsschutz gehabt haben und somit die Bedingungen für die Zulassung um Straßenverkehr erfüllt haben, dass kann doch jetzt nicht nur an 12 Euro liegen, dass ein Fahrzeug stillgelegt wird.
Weiß da jemand mehr darüber, denn von einem anderen Kollegen der Versicherung habe ich dessen Verständnis und warte jetzt auf eine Antwort der Versicherung, die ich eben angeschrieben habe.
Mein Rechtsempfinden sagt mit, dass es so nicht sein kann, denn Versicherungsschutz muss ja vorgelegen haben, die 162 Euro hat die Versicherung ja angenommen.
75 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. April 2024 um 06:04:33 Uhr:
Zitat:
@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 00:52:31 Uhr:
Die Versicherung hat scheinbar noch nie etwas von einem Telefon gehört und hatte auch meine E-Mail-Adresse, da hätte man ja mal mit mir Kontakt aufnehmen können.
Wenn die Versicherungen jeden,der seinen Beitrag nicht zahlt. anrufen wollten, müssten die ihren personal erheblich aufstocken. Jeden Tag 4 stellig,
Den Beitrag bist Du in der Bringepflicht und zwar im voraus. Die Beitragserhöhung wird Dir zum Ablauf des Versicherungsjahres mitgeteilt, wenn man sich für eine Online Versicherung entschieden hat, muss man halt mal in sein Postfach gucken.Und mindestens 1 gelber Brief kam von Deiner zuständigen Zulassungsbehörde. Darin wurde Dir der Betrieb des Fahrzeuges untersagt.
Die 51/1 Anzeige geht automatisch raus, sobald Du Deinen Part nicht erfüllt hast.
Ich hab nur Mitleid mit Geschädigten, die sich im schlimmsten zivilrechtlich ihren Schaden einklagen dürfen, weil der Unfallgegner nicht versichert und die Nachhaftungsfrist der Versicherung abgelaufen war
Zum einen geht es nicht um jeden, es ist doch eher ein Einzelfall oder kommt so etwas permanent vor?
Ich mag in der Bringschuld sein, doch wie soll ich etwas ohne Kenntnis erbringen?
Die Versicherung hat wohl nun auch ein Einsehen und hat mir heute per E-Mail, auf einmal geht es, eine neue Bestätigung gesendet, dass mein Fahrzeug weiterhin versichert ist, das passiert ja nicht einfach so.
Bei besten Willen, bin ich ja bereit etwas zu erbringen, alleine was ich erbringen soll, könnte mir ja mal mitgeteilt werden.
Die Versicherung hat alle Briefe zurückbekommen, da könnte diese sich schon mal bemühen und nachfragen, was los ist und mir eine Mitteilung, wie jetzt, per E-Mail senden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. April 2024 um 06:07:31 Uhr:
Zitat:
@dimugi schrieb am 11. April 2024 um 01:10:36 Uhr:
Es hat laut der Versicherung nur ein Schreiben und ein Mahnschreiben gegeben, die wurden beide aber nicht zugestellt und gingen an die Versicherung zurück.
Warum konnte das nicht zugestellt werden?
Bist Du umgezogen und Deiner Pflicht zur Berichtigung der Halterdaten nach 15 FZV nicht nachgekommen?
Keine Ahnung warum mir nichts zugestellt werden konnte, wir haben häufig mit der Post Ärger und bekommen einiges nicht zugestellt, es ist für uns nicht neu.
Da haben wir schon viel unternommen und auch Entschuldigungsschreiben der Post bekommen, dass so etwas vorkommen kann, keine Bestätigung, dass es zu Schwierigkeiten kam.
Die Versicherung hat mir aber im Telefonat mitgeteilt, dass kein einziger Brief zu uns kam.
Die Adresse stimmt aber und wir sind nicht umgezogen.
Zitat:
@FocusMk2 schrieb am 11. April 2024 um 06:20:18 Uhr:
Im Schreiben vom 19.02., zugestellt mit der E-Mail vom 22.02., steht eindeutig, dass innerhalb eines Monats der fehlende Beitrag zu zahlen ist, da ansonsten der Vertrag gekündigt bleibt.
Da hätte ich nicht geplant, das irgendwann mal mit dem nächsten Beitrag zu erledigen, sondern hätte unverzüglich überwiesen.
Offenbar gibt es beim TE ein Lese-, Textverständnis- oder Interpretationsproblem.
Nach dem 22.03. hat die Versicherung dann der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass kein Versicherungsschutz mehr existiert, da sie aus dem Verstreichen der Zahlungsfrist interpretiert hat, dass der Versicherungsnehmer kein Interesse hat, den Vertrag fortzusetzen. Der Ombudsmann wird da auch nichts ändern.
Genau dazu habe ich aber mit einem Mitarbeiter der Versicherung gesprochen, der mit Mahngebühr erlassen hat und mir gesagt hat, dass ich diese 12,xx Euro mit dem nächsten Beitrag überweisen kann.
Scheinbar hat der Mitarbeiter keinen Vermerk darüber gemacht bzw. hat die Versicherung schon die Stilllegung beauftragt und nicht zurückgezogen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 11. April 2024 um 06:59:45 Uhr:
Jetzt musst du bloß noch den Mitarbeiter der LVM finden, der dir gesagt hat, du kannst den fehlenden Betrag mit der Aprilrechnung bezahlen.
Der hat nämlich vergessen, der Zulassungsstelle eine eVB zu übermitteln und den Vorgang zu bearbeiten. Die Qualität der Mitarbeiter lässt ja auch zu wünschen übrig
Danke!
Wenigstens schon mal einer der etwas versteht.
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Zitat:
@summercap schrieb am 11. April 2024 um 08:29:32 Uhr:
Hallo,
der Versicherungsbeitrag ist am Tag der
Fälligkeit zu zahlen. PUNKT !
Ich habe eine Einzugsermächtigung erteilt,
somit kann mir das nicht passieren.
Ob der geschilderte Vorgang rechtmäßig ist,
kann ich nicht beurteilen.
Gruss
summercap
Eine Einzugsermächtigung kann ich nicht erteilen, ich habe alle meine Strukturen im Ausland, das geht bei mir nicht so einfach.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 11. April 2024 um 08:38:46 Uhr:
Wenn man den Versicherungsbeitrag für das erste Quartal nicht vollständig bezahlt braucht man sich nicht wundern wenn die Karre am 10. April stillgelegt wird. Den Gang zum Ombudsmann kannst du dir sparen.
Wie oft soll ich es denn mitteilen, ich war nicht über den neuen Betrag informiert gewesen und habe erst am 22.02.2024 die Informationen bekommen.
Immerhin hatte ich aus Vorsicht den bisherigen Betrag überwiesen, dass der neue Beitrag ungewöhnlicherweise höher sein würde, woher sollte ich das wissen.
Was hätte ich den ohne Kenntnis über den neuen Betrag überweisen sollen?
Ich heiße auch nicht Jesus und kann übers Wasser laufen. ;-)
Alle „Strukturen“ im Ausland?
Den Wohnsitz auch? Vielleicht wurden die Briefe dort zugestellt…frag doch mal da nach.
Hauptsache Du zahlst hier Deine Steuern, dann darfst Du auch mit Recht den Staat kritisieren… 🙂
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. April 2024 um 10:28:48 Uhr:
Der fällige Beitrag für das erste Quartal wurde auch erst am 26.01.24 bezahlt, also zu spät.
Eventuell wurde schon da was in Gang gesetzt.
Denn ich weiß von meinem Versicherungsvertreter, zahlt jemand permanent immer zu spät ist es irgendwann vorbei mit Kulanz und es wird das Mahnverfahren und die Meldung an die Zulassung veranlasst.
Möglicherweise.
Ich hatte so spät überwiesen, da mir keine Informationen vorlagen und mich dann aber entschlossen wenigstens den bisherigen Betrag zu überweisen.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 11. April 2024 um 10:37:25 Uhr:
Wenn bis Mitte Dezember keine Rechnung im Briefkasten ist, nimmt man sofort Kontakt mit der VS auf.
Spätestens nach der Kündigung sollten alle Alarmglocken angehen und sofort den Restbetrag bezahlen. Telefonate haben dabei keine Beweiskraft ohne schriftliche Bestätigung.
Auch eine Kündigung lag mir nicht vor.
Vor dem 22.02.2024 hatte ich keine Informationen.
Inzwischen sehe ich es, sodass sich im Netz über irgendetwas auszutauschen in der Regel außer Schelte nicht viel bringt.
Sowohl Versicherungen als auch Behörden verdienen eine Menge Geld und scheinbar geht Bestrafung immer leicht von der Hand, Klärung ist nicht im Fokus.
Der Bürger hat immer alles zu erbringen und selbst wenn er sich bemüht geht vielleicht mal etwas schief und schon wird wieder mit dem Hammer zugeschlagen.
Bestrafen ist halt leichter und finanziell interessanter als ein vernünftiger Umgang miteinander und Klärungen.
Ich finde, dass das System und einige Institutionen oder Firmen sehr abgehoben sind, doch wundert mich das nicht, denn die meisten Menschen machen es ja einfach mit und lassen sich alles gefallen.
Das System macht einfach nur Vorgaben und wenn die nicht eingehalten werden oder es Schwierigkeiten gibt, dann hat man ja noch das Mittel der Straffe.
Solange man nicht selber betroffen ist, kann man leicht reden, doch was, wenn man selber mal dran ist?
Na ja, die Versicherung hat wohl ein Einsehen gehabt und nun muss ich erst mal sehen, wie ich wieder einen Stempel auf das Fahrzeug bekomme, es ist für mich das erst mal das so etwas passiert.
Ich sehe hier erst mal davon ab, mich weiter an diesem von mir erstellten Thema zu beteiligen, es gibt hier wenigstens ein paar wenige, die etwas verstanden haben.
Die Zwangsentstempelung ist keine Bestrafung.
Sie dient dem Schutz der Gesellschaft.
Dir fehlt es an der nötigen Einsicht.
Da das Fahrzeug zwangsstillgelegt ist, kann die Versicherung der Zulassungsstelle keine eVB elektronisch übermitteln.
Du brauchst eine eVB zum Anruf und gehst mit der aufs Amt, dort meldet du das Auto neu an
Dann kriegst du auch deine Stempel.
Ich würde jetzt mal nicht mit dem Auto fahren
Ok, Adresse stimmt. Das mal Post verschwindet, akzeptiert. Aber du willst uns doch nicht erzählen das 2-3 Briefe oder mehr der VS und mind. 1 Brief vom Amt, der auch noch Gelb gewesen sein dürfte (besondere Zustellung) nicht angekommen sind.
Komisch, kommt bei euch überhaupt Post an?
Ach geschenkt, ich halte das für ein trolliges Märchen und möchtest nur stänkern, komm sei ehrlich😉
Aber unterhaltsam war's. Erinnert ein wenig an den Opelaner und an den unvergessenen Jschie666