Zurucktreten vom Gebrauchtwagenkauf

Hi,

Wir haben einen Auto 2 Wochen vorher besichtigt und Probefahrt gemacht. Letzte Woche habe ich den Vertrag per Email bekommen, Unterschreiben, gescannt und per Email geschickt. Händler hat am Montag TÜV gemacht. Ich habe die Fahrzeugpapiere bekommen aber noch nicht zugelassen. Während der Probefahrt haben wir über Rost an einem bestimmte (neben Stoßdämpfer) Stelle gefragt und Händler gemeint dass es ist Normal. Aber wir haben jetzt identifiziert dass es nicht Normal für ähnliche Fahrzeug mit gleiche Alter. Gilt hier als Fernabsatzgeschäft? Wenn ich jetzt züruck trete kann der Händler von mir Zahlung verlangen z.b. für TÜV oder Vorbereitung des Autos?

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2019 um 00:04:22 Uhr:


Der Vertragsabschluss erfolgte ausschließlich unter Nutzung von Fernlommunikationsmitteln, § 312c BGB. Von daher gehts.

Dann ließ dir den Paragraphen Mal genau durch. Die Verhandlungen dürften vor Ort stattgefunden haben. Damit kein Fernabsatz

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Was steht denn dazu im Vertrag/den AGB?

Nein

Zitat:

@ssgrakash schrieb am 3. August 2019 um 21:47:00 Uhr:


Nur klar zum verstehen, da ich Wiederrufrecht habe, kann der Händler von mir keine Zahlungen verlangen für TÜV und Vorbereitung des Autos ge?

Hi,

Nachdem Widerruf, wollte der Händler ~300 Euro für TÜV, Kratzer entfernung usw haben. Und er hat auch geschrieben dass ich es innerhalb eine Woche überweisen muss und falls ich ein anderes Auto bei Händler kaufe bekomme ich dieses 300 € zuruck. Ist das erlaubt? Ich habe einen Standard VW gebrauchtwagen Vertrag, da steht:

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

p.s. Ich habe die Finanzierung zu erst widerrufen mit CC Händler. Dann habe ich den Händler nochmal geschrieben dass die Finanzierung und Kaufvertrag widerrufen.

Mfg

Was ist denn Kratze?

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Sorry ich meinte Kratzer

Und was steht in der Widerrufsbelehrung?

Hi,

Im Kaufvertrag gibt kein Widerrufsbelehrung. Im Darlehensantrag, steht: Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründer widerrufen.

und steht auch:

Besonderheiten bei weiteren Verträgen:
- Widerruft der Darlehensnehmenr diesen Darlehensvertrag, so ist er auch an den Fahrzeug-Kaufvertrag nicht mehr gebunden.

Des weiteren, mir ist es nicht klar was folgendes bedeutet:
- Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Fahrzeug-Kaufvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Fahrzeug-Kaufvertrags auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechstfolgen des Widerrufs sind die in dem Fahrzeug-Kaufvertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.

Im Widerrufsfolgen steht:
- Ist der Darlehensnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Fahrzeug-Kaufvertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Du bist dem Händler genau 0,00 € schuldig.

Durch den Widerruf dürfen Dir keine Kosten enstehen.

Danke schön!

Hi,

Der Händler hat mir eine Abstandzahlungrechnung (als Email Anhang) geschickt. Da steht das ich 300€ innerhalb einer Woche zahlen muss. Des weiteren: "Die Stornierung ist wirksam, nach Eingang der vollem Höhe der vereinbarten Abstandszahlung"

Kann ich die Widerrufsfolge von der Widerrufsrechtbelehrung zitieren und den Händler Widersprechen? oder brauche ich einen Rechtsanwalt?

Mfg

Gegen den Widerruf kann der Händler absolut gar nichts machen. Der ist erfolgt und wirksam. Seine Formulierung soll Druck aufbauen.

Schick ihm ein Zitat der Widerrufsbelehrung, markiere die relevanten Textstellen und teile ihm mit, dass du seiner Forderung widersprichst.
Sollte er dann noch nicht aufgeben, wird es Zeit für einen Anwalt. Da dürfte dann ein einzelnes Schreiben reichen.

Theoretisch muss er nichtmal der Rechnung widersprechen.

Nein,ist ja Bestandteil des Kaufvertrages und seine normale Arbeit als Händler.

https://www.autobild.de/.../autofinanzierung-ruecktritt-8448791.html

Welche Kosten können auf mich zukommen?

Im Idealfall sind Sie während der Widerrufsfrist vom Kreditvertrag zurückgetreten. Dann muss der Kreditgeber Ihnen alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag gezahlten Raten inklusive der Zinsen erstatten. Im Gegenzug geben Sie bei einem Koppelgeschäft den Wagen zurück. Wenn Ihnen von der Bank der Kredit ausgezahlt wurde, zahlen Sie ihn abzüglich Ihrer Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück. Unter Umständen berechnet Ihnen die Bank Zinsen für den Zeitraum, in dem Sie über den Kredit verfügen konnten. Da dies aber maximal 30 Tage sind, ist die Summe eher gering. Genaueres finden Sie unter dem Punkt "Widerrufsfolgen" in Ihrem Vertrag. Wollen Sie nach der Widerrufsfrist aus dem Kreditvertrag aussteigen, sollten Sie die Ausstiegsklausel in Ihrem Vertrag prüfen. Hier wird auch die Höhe der sogenannten "Vorfälligkeitsentschädigung" festgelegt. Auf diese hat der Kreditgeber einen Anspruch.

Bei Koppelgeschäften wird auch der Kaufvertrag für den Wagen gekündigt. Wenn Sie Ihr Auto bereits erhalten haben und zurückgeben wollen, kann der Händler Ihnen gegenüber einige Auslagen geltend machen. Dazu gehören die Kosten für Überführung, Zulassung und eventuell Gebühren für den TÜV. Haben Sie das Auto bereits genutzt, wird auch die sogenannte Nutzungsentschädigung fällig. Grundlage für deren Berechnung sind die bereits gefahrenen Kilometer in Beziehung zur "Lebenserwartung" des Autos. Hier geht man momentan von drei Klassen aus: einfache Wagen mit einer zu erwartenden Laufleistung von 200.000 Kilometern, die gehobene Mittelklasse mit 250.000 Kilometern und die Oberklasse mit 300.000 Kilometern. Die Nutzungsentschädigung berechnen Sie nach folgender Formel: Kaufpreis x gefahrene Kilometer : zu erwartende Laufleistung. Das Ergebnis ist eine Summe in Euro. Hat Ihr einfaches Fahrzeug also 30.000 Euro gekostet und Sie sind 1.000 Kilometer damit gefahren, ergibt sich folgende Rechnung: 30.000 x 1.000 : 200.000 = 150 Euro Nutzungsentschädigung.

Er hat das Auto aber noch nicht.

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