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Schaden bei Gebrauchtwagenkauf, Gebrauchtwagengarantie war nicht übertragbar - und jetzt?

Themenstarteram 5. Juli 2022 um 15:57

Hallo zusammen,

ich hab mir vor wenigen Tagen ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug selbst erst vor einem halben Jahr erworben, inkl. einer Gebrauchtwagengarantie.

Leider habe ich jetzt einige Tage nach dem Kauf bereits einen Schaden, vermutlich ist die Zylinderkopfdichtung defekt. Da ich ja eine Gebrauchtwagengarantie habe, war der Schrecken dann vorerst doch nicht so schlimm. Leider musste ich bei Sichtung der Vertragsunterlagen feststellen, dass:

"Die Garantie ist nicht übertragbar und geht bei Veräußerung des Fahrzeugs während

der Garantiedauer nicht auf den Erwerber über."

Der Verkäufer hatte explizit mit der Garantie geworben und war sich dessen vermutlich selbst nicht bewusst.

Das ganze Ihm gegenüber nachzuweisen wird vermutlich so oder so schwer, da wir dies nicht im Kaufvertrag festgehalten haben. Eine Kopie der damaligen Anzeige habe ich jedoch noch.

Für mich stellt sich allerdings auch die Frage, ob die oben genannte Formulierung überhaupt eine Reparatur ausschließt. Die Garantie geht nicht auf den Erwerber über, allerdings steht dort ja nicht, dass die Garantie gänzlich entfällt. Könnte ich nicht einfach über meinen Verkäufer den Garantieantrag einreichen?

Hier sind die Versicherungsbedingungen, ggf. kennt sich ja jemand besser mit so etwas aus:

https://autohaus-siemon.de/downloads/GGG-Garantiebedingungen.pdf

Über die GGG Versicherung ließt man allerdings leider auch nichts gutes.

Wie würdet ihr vorgehen, bzw. was würdet ihr machen?

Danke!

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30 Antworten

Hier die Garantie in Anspruch zu nehmen wäre gelinde gesagt "Versicherungsbetrug". Wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde, wird aber die Versicherung ohnehin irgendwann darauf kommen. Also diesen Gedanken schnellstmöglich vergessen.

Sofern der Verkäufer als Privatperson die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bleibt man wohl selber auf dem Schaden sitzen.

Denn Fall würde ich unter Lehrgeld bezahlt abhaken. Eine ZKD geht gerne mal kaputt. Allerdings ist es schon komisch, so kurz nach dem Kauf. Aber hier wird man dem Verkäufer wohl kaum nachweisen können, dass er das ggfs. hat kommen gesehen. Beispielweise durch Motoröl im Kühlwasserbehälter oder ähnliches.

Dem Auto fehlt die zugesicherte Garantie. Das ist dann keine Frage der Gewährleistung. Übernimmt der Verkäufer die Reparaturkosten nicht frewillig, sollte man damit zum Anwalt gehen.

Themenstarteram 5. Juli 2022 um 16:18

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 5. Juli 2022 um 18:09:41 Uhr:

Hier die Garantie in Anspruch zu nehmen wäre gelinde gesagt "Versicherungsbetrug". Wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde, wird aber die Versicherung ohnehin irgendwann darauf kommen. Also diesen Gedanken schnellstmöglich vergessen.

Naja aber in den Bedingungen steht folgenden:

"Die GGG Gebrauchtwagen-Garantie-Gesellschaft mbH Laatzen (im Folgenden

GGG genannt) gibt dem Käufer als Garantienehmer eine Garantie für die Wirksamkeit ihrer Produkte [...]"

Für mich bedeutet das, dass der damalige Käufer die Garantie hat. Die Garantie geht beim Verkauf nicht auf den Erwerber über. Dies heißt im Umkehrschluss aber ja nicht, dass der Verkäufer seine Garantie verliert, oder?

Problem wird aber wohl so oder so sein, das durchzusetzen. Dann werde ich mich wohl nochmal direkt an den Verkäufer wenden, immer so eine Sache, wenn dieser so gut wie kein Wort deutsch spricht...

Bei der Versicherungsleistung sehe ich eher schwarz. Der Ansatz von @berlin-paul ist der Richtige: Dem Fahrzeug fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

Allerdings ist dieser Mangel, das heißt der entstandene Schaden, gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und hat nichts mit dem Garantievertrag zu tun.

Der damalige Käufer ist der Garantienehmer, hat aber keinen Schaden, ist nicht mehr sein Auto.

Themenstarteram 5. Juli 2022 um 16:30

Der damalige Händler, der auch die Garantie mit angeboten hat ist ebenfalls raus, oder?

Fahrzeug wurde erst 12.2021 gekauft, demnach hat er ja noch Gewährleistung.

Meines Wissens galten bis 31.12.2021 noch 6 Monate bis zur Beweislastumkehr, daher werde ich das wohl auch vergessen können.

Bleibt mir wohl nur der Weg über den Verkäufer, richtig?

Die Garantiefirmen stellen sich doch schon komplett quer, wenn du wirklich die Garantie hast. In deinem Fall (ohne) stellen die sich doppelt quer

Zitat:

@finy007 schrieb am 5. Juli 2022 um 17:57:16 Uhr:

Leider habe ich jetzt einige Tage nach dem Kauf bereits einen Schaden, vermutlich ist die Zylinderkopfdichtung defekt.

Leider musste ich bei Sichtung der Vertragsunterlagen feststellen, dass:

"Die Garantie ist nicht übertragbar und geht bei Veräußerung des Fahrzeugs während

der Garantiedauer nicht auf den Erwerber über."

Der Verkäufer hatte explizit mit der Garantie geworben und war sich dessen vermutlich selbst nicht bewusst.

Ich nehme an, daß der Wagen bereits in der Werkstatt steht.

Laß dir vom Verkäufer eine Kostenübernahmeerklärung für die Reparatur ausstellen, damit die Werkstatt den Wagen zügig wieder fahrbereit machen kann.

Hm... ich würde vermuten, dass der erste Verkäufer (Händler) die Versicherungsprämie komplett für den Zeitraum x bezahlt hat... ich meine, dass dann mit einer vorzeitigen Veräußerung entweder die Prämie in Teilen zurück bezahlt werden muss oder die Garantie nach Meldung an den Versicherer auch auf einen neuen Erwerber über geht. Da würde ich einfach mal stumpf beim Verbraucherschutz anrufen und fragen, wie sich das Allgemein verhält.

Danach würde ich den, sofern ausfindig zu machen, ursprünglichen gewerblichen Verkäufer zur Sache befragen... das Ganze ziemlich schnell und bis dahin mal nicht mit der Werkstatt oder dem privaten Verkäufer kommunizieren um keine Formfehler zu begehen, die später einem Rechtsbeistand Probleme bereiten könnten.

Entweder zahlen oder den steinigen Weg gehen... dazwischen wird es wohl keine smarte Lösung geben.

Das Geschäftsmodell dieser Garantien ist in erster Linie, anhand ihrer Bedingungen alle Schadensfälle abzulehnen. Ein Grund findet sich immer.

Du hast von Privat gekauft und daher die A-Karte.

am 6. Juli 2022 um 9:21

So pauschal kann man das nicht behaupten. Ja, es gibt bei Versicherungen üblicherweise immer Leistungsausschlüsse bzw. hier eine Menge Baugruppen, die ausgeschlossen sind oder es müssen ab einem bestimmten Kilometerstand (als Zeitwertausgleich verklausuliert) Eigenanteile zugezahlt werden, aber ich habe in der Vergangenheit schon ein paar Mal von einer Gebrauchtwagengarantie profitiert, ob defekte Lichtmaschine, undichter Wärmetauscher der Klimaanlage oder anderes.

Selbst wenn eine Garantie übertragbar ist, muss der Besitzerwechsel oft innerhalb eines gewissen Zeitfensters dem Garantiegeber mitgeteilt werden, damit der Übergang wirksam wird. Und ja, es gibt Garantien, die sind leider an denjenigen gebunden, der den Vertrag abschließt.

wenn der Verkäufer dir mit dem Verkauf diese Garantie-Bedingungen ausgehändigt hat, hast du vermutlich die A-Karte.... denn da steht es unter §9 ja drin.

Krümelmonster, konntest Du die Garantiebedingungen downloaden?

Hab die auf der HP von GGG nicht gefunden

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