Zurucktreten vom Gebrauchtwagenkauf
Hi,
Wir haben einen Auto 2 Wochen vorher besichtigt und Probefahrt gemacht. Letzte Woche habe ich den Vertrag per Email bekommen, Unterschreiben, gescannt und per Email geschickt. Händler hat am Montag TÜV gemacht. Ich habe die Fahrzeugpapiere bekommen aber noch nicht zugelassen. Während der Probefahrt haben wir über Rost an einem bestimmte (neben Stoßdämpfer) Stelle gefragt und Händler gemeint dass es ist Normal. Aber wir haben jetzt identifiziert dass es nicht Normal für ähnliche Fahrzeug mit gleiche Alter. Gilt hier als Fernabsatzgeschäft? Wenn ich jetzt züruck trete kann der Händler von mir Zahlung verlangen z.b. für TÜV oder Vorbereitung des Autos?
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2019 um 00:04:22 Uhr:
Der Vertragsabschluss erfolgte ausschließlich unter Nutzung von Fernlommunikationsmitteln, § 312c BGB. Von daher gehts.
Dann ließ dir den Paragraphen Mal genau durch. Die Verhandlungen dürften vor Ort stattgefunden haben. Damit kein Fernabsatz
35 Antworten
Nein es ist kein Fernabsatzgeschäft. Du hast die Ware vor dem Kauf prüfen können und es ja auch getan. Wenn du unbedingt aus dem Vertrag willst, kannst du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.
Der Vertragsabschluss erfolgte ausschließlich unter Nutzung von Fernlommunikationsmitteln, § 312c BGB. Von daher gehts.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2019 um 00:04:22 Uhr:
Der Vertragsabschluss erfolgte ausschließlich unter Nutzung von Fernlommunikationsmitteln, § 312c BGB. Von daher gehts.
Dann ließ dir den Paragraphen Mal genau durch. Die Verhandlungen dürften vor Ort stattgefunden haben. Damit kein Fernabsatz
Hi,
Noch eine Frage. Ich habe Teilweise das Auto durch den Händler finanziert. Wenn ich vom Finanzierung Widerrufe, gibt es die Möglichkeit dann auch den Kaufvertrag Widerrufen?
Mfg
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Ja.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 3. August 2019 um 00:36:52 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2019 um 00:04:22 Uhr:
Der Vertragsabschluss erfolgte ausschließlich unter Nutzung von Fernlommunikationsmitteln, § 312c BGB. Von daher gehts.Dann ließ dir den Paragraphen Mal genau durch. Die Verhandlungen dürften vor Ort stattgefunden haben. Damit kein Fernabsatz
Das ist nur Spekulation deinerseits. Selbst wenn das so wäre greift dann immer noch §312 b Abs.1 Nr. 2, 312 g Abs.1, 355 BGB. Der Widerruf des Kaufvertrages ist daher möglich. Ferner natürlich als verbundenes Geschäft mit Widerruf des Kreditvertrages.
Von einer Finanzierung war bisher nicht die Rede. Die kann auf jeden Fall widerrufen werden. Sollte diese Finanzierung tatsächlich durch den Händler vermittelt worden sein und dem Zweck der Fahrzeugfinanzierung dienen, wird auch der Kaufvertrag widerrufen.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 3. August 2019 um 12:40:33 Uhr:
Von einer Finanzierung war bisher nicht die Rede. Die kann auf jeden Fall widerrufen werden. ...
Erwartest Du etwa, dass ein TE in seinem Eröffnungsbeitrag ALLE RELEVANTEN Informationen zusammenstellt?
Widerrufsrecht für Finanzierungen ist 14 Tage.
Zitat:
@ssgrakash schrieb am 3. August 2019 um 06:12:22 Uhr:
Hi,
Noch eine Frage. Ich habe Teilweise das Auto durch den Händler finanziert. Wenn ich vom Finanzierung Widerrufe, gibt es die Möglichkeit dann auch den Kaufvertrag Widerrufen?
Mfg
Dafür gilt aber die 14 Tage-Frist.
Kommt nun darauf an, wann der Finanzierungsantrag unterzeichnet wurde.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 3. August 2019 um 12:40:33 Uhr:
Von einer Finanzierung war bisher nicht die Rede. Die kann auf jeden Fall widerrufen werden. Sollte diese Finanzierung tatsächlich durch den Händler vermittelt worden sein und dem Zweck der Fahrzeugfinanzierung dienen, wird auch der Kaufvertrag widerrufen.
Dann kannst Du bis zum 14. Tag Finanzierung + Kauf widerrufen, da Verbundgeschäft.
Zitat:
@ssgrakash schrieb am 3. August 2019 um 20:34:39 Uhr:
Hi,Ich habe den Finanzierungantrag vor 8 Tagen Unterschreiben.
Mfg
Nur klar zum verstehen, da ich Wiederrufrecht habe, kann der Händler von mir keine Zahlungen verlangen für TÜV und Vorbereitung des Autos ge?