Zum Be und Entladen auf dem Behindertenparkplatz gehalten!!?
Hallöchen.
Ich weiss nicht genau, wo ich diese Anekdote posten sollte, daher mach ich es hier:
Gestern bin ich mit meiner Familie (Frau, zwei kleine Kinder) vom Urlaub wiedergekommen. Als wir auf einer Autobahnraststätte Halt gemacht haben, wurden wir von zwei Polizisten "angemacht". Grund war: Ich hatte das Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt da dieser direkt neben einem kleinen Spielplatz lag (Also ein kurzer Weg für unsere Kiddies). Ich liess den Motor laufen und meine Frau und ich haben die Kinder nur anziehen und dann auf dann ab auf den SPielplatz (Das Auto wollte ich dann etwas weiter ennfernt parken). Während wir die Kinder anzogen kamen besagte Ordnungshüter und machten "Stress", als hätte ich ein Verbrechen begangen. Dann kommen dumme Sprüche wie " haben SIe ihren Führerschein gemacht oder gewonnen" etc. (Also ich dürfte hier nicht halten, dass müsste ich doch wissen) Wohlgemerkt: Es waren sechs (6) unbelegte Behindertenparkplätze, wo ich für eine Minute gehalten habe (Mit laufendem Motor)
Meine Frage ist: Habt unsere Polizei nicht Besseres zu tun? Und ist es an dem, dass man auf einem Behindertenparkplatz aus oben genanntem Grund nicht halten darf?
mfg Sepp
Beste Antwort im Thema
Die Polizei hat doch ihre Arbeit wunderbar gemacht. Auf einem solchen Parkplatz hast du schlicht nichts zu suchen, auch nicht mit laufendem Motor.
Ist es deinen Kindern wirklich nicht zuzumuten, ein paar Meter mehr zum Spielplatz zu laufen?
75 Antworten
Hallo Sepp
Aus deinem Startbeitrag
Als wir auf einer Autobahnraststätte Halt gemacht haben, wurden wir von zwei Polizisten "angemacht". Grund war: Ich hatte das Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt .........
Dein Irrtum, den viele andere andere auch begehen war, dass dein Auto unberechtigt und das ist der Punkt auf einem Sonderparkplatz abgestellt hast.
Es war nur nicht bedacht, dass dies 2 Polizisten sahen.
Diese 2 Polizisten haben dich nicht "angemacht" wie du es betitelst sondern sie haben genau das getan was zu tun ist.
Diese Art von Ich "hab ja nur" oder sonst eine entschuldige blöde Ausrede höre ich auch sehr sehr oft.
In diesem Punkt habe ich leider schon 0 Toleranz.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
@Sepp: Anderes Szenario. Du hast einen Parkplatz gemietet. Dierekt vor Deiener Haustür. Es regnet in Strömen. Du kommst nach Hause und freust Dich, dass Du nur kurz durch den Regen musst. Beim Erreichen des Parkplatzes steht dort ein anderes Auto. Der Besitzer will "nur mal eben schnell" was erledigen. Auf Deine Nachfrage meint er, Du könntest doch den freien Parkplatz 500m weiter nutzen.
Was machst Du? Freundlich nicken und weiterfahren? Oder leistest Du Dir eine verbale Entgleisung?OK, das Szenario kann man nicht 1:1 auf Deinen erlebten Fall spiegeln, aber das Prinzip ist das Selbe.
Es hat aber nicht geregnet und es ging auch nicht um 500 Meter. Es waren noch 5 Parkplätze frei und wären wider erwarten 6 Berechtigte gleichzeitig angekommen hätte der TE mit Sicherheit innerhalb Sekunden den Platz geräumt.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Hallo Sepp
Aus deinem Startbeitrag
Als wir auf einer Autobahnraststätte Halt gemacht haben, wurden wir von zwei Polizisten "angemacht". Grund war: Ich hatte das Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt .........Dein Irrtum, den viele andere andere auch begehen war, dass dein Auto unberechtigt und das ist der Punkt auf einem Sonderparkplatz abgestellt hast.
Es war nur nicht bedacht, dass dies 2 Polizisten sahen.
Diese 2 Polizisten haben dich nicht "angemacht" wie du es betitelst sondern sie haben genau das getan was zu tun ist.
Diese Art von Ich "hab ja nur" oder sonst eine entschuldige blöde Ausrede höre ich auch sehr sehr oft.
In diesem Punkt habe ich leider schon 0 Toleranz.
Moin auch.... lange nicht gelesen... Wenn ich für jedes "Ich mach ja nur mal kurz" der letzten 10 Jahre 1€ bekommen würde.... Da wäre mal mindestens ein schönes feudales Abendessen drin....
Zitat:
Original geschrieben von SepptheRap
Das BVG Leipzig hat in einem Fall entschieden, dass ich dort Halten darf, wenn ich den Wagen unverzüglich (Also wenn jemand dort parken will) entfernen kann.(BVerwG, Az. 3 B 67/02, DAR 2002, 470.)
So werden aus Aktenzeichen Legenden:
http://lexetius.com/2002,2033Dort steht u.a.:
"Die Beschwerde will vor allem rechtsgrundsätzlich die Frage geklärt wissen, "ob … bei Verstößen gegen Parkverbote i. S. d. § 12 Abs. 3 StVO eine Halteranfrage vor Abschleppmaßnahmen grundsätzlich notwendig und geboten ist und daher nur in Ausnahmefällen auf eine Halteranfrage verzichtet werden kann"."
Es geht als darum, ob unverzügliches Abschleppen gerechtfertigt ist, nicht ob Halten erlaubt sei!
Im Ergebnis kommt der Schluss:
"Vielmehr gilt - wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht dargelegt hat - unverändert die Leitlinie, dass (nur) dann bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann."
D.h. es ist nur unverhältnismässig unverzüglich Abzuschleppen, wenn der Wagen durch den Fahrer sofort entfernt werden kann. Damit ist noch lange kein Halten erlaubt und sicherlich musst man den Wagen nicht erst entfernen, wenn da jemand (mit Berechtigung) parken will.
Ein Polizist, der mehr oder weniger höflich eine mündliche Verwarnung ausspricht, handelt absolut korrekt und auch (mehr als) verhältnismässig wenn man bedenkt, dass der Verstoss eine Sanktion von 35 Euro nach sich ziehen kann.
Amen
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@wkienzl
Zitat:
Dein Irrtum, den viele andere andere auch begehen war, dass dein Auto unberechtigt und das ist der Punkt auf einem Sonderparkplatz abgestellt hast.
Das ist ja die Frage: Ist es "unberechtigt", dort zu halten? (Laut Behindertenparkplatz.de ist das eben nicht KLAR geregelt)
Und genau aus diesem Grund, weil es nicht eindeutig ist wie hier so viele behaupten, genau deswegen ist das Verhalten der Beamten schon eigenartig.( Ich habe weder den letzten Behindertenparkplatz belegt (es waren 6 freie Plätze), es war keine Innenstadt sondern eine Autobahnraststelle usw.) Scheinbar haben hier wenige etwaige Situationen erlebt. Wo ist das Problem zu sagen: " Guten Tag, SIe halten auf einem B-Platz usw. Fahren Sie bitte da oder dort hin usw."
Selbst wenn es ein Fehlverhalten ist...Polizisten repräsentieren den Staat selbst. Man kann dies auch anderweitig rüberbringen. Aber zumindest diese Frage hat sich beantwortet.
@Amen
Zitat:
Ein Polizist, der mehr oder weniger höflich eine mündliche Verwarnung ausspricht, handelt absolut korrekt und auch (mehr als) verhältnismässig wenn man bedenkt, dass der Verstoss eine Sanktion von 35 Euro nach sich ziehen kann.
Damit kann ich leben. Auch wenn ich bzgl. des Haltens anderer Meinung bin. :-)
Zitat:
Original geschrieben von SepptheRap
@Amen
Zitat:
Original geschrieben von SepptheRap
Damit kann ich leben. Auch wenn ich bzgl. des Haltens anderer Meinung bin. :-)Zitat:
Ein Polizist, der mehr oder weniger höflich eine mündliche Verwarnung ausspricht, handelt absolut korrekt und auch (mehr als) verhältnismässig wenn man bedenkt, dass der Verstoss eine Sanktion von 35 Euro nach sich ziehen kann.
Was für eine Rolle spielt deine Meinung? Kopier mir doch bitte mal den Text aus dem Spruch des BVerwG, der das Halten für zulässig erklärt.
Leider ist es genau dieses "ich biege mir mein Recht mit meiner Meinung zusammen", dass immer drakonischer Massnahmen der Exekutive herausfordert 🙁.
Amen
Erklärung:
Was ihr mit Halten oder
Be-und Entladen meint ist nicht überall erlaubt, sondern:
EINZIG UND ALLEIN bei Zeichen 286 - eingeschränktes Haltverbot - erlaubt.
Daher, kein Halten und kein Be- und Entladen auf Behindertenparkplätzen.
Die erste Frage lautete "Haben die Beamten nichts Besseres zu tun?"...
Zweitens ist das "Halten" erlaubt, aber wer länger als 3 Minuten hält, der parkt (auch wenn man vor Ort ist). Den laufenden Motor lassen wir immer noch außen vor. 😁
Nochmals...ich verstehe den Thread nicht, du wurdest nicht sanktioniert und hättest du die intelligente Polizei nicht so hervorgehoben, dann wäre dieser Beitrag sicherlich anders verlaufen.
Mit "meine Meinung" meine ich, was ich recherchieren konnte. Die 35 Euro Bußgeld die du erwähnst, sind laut Strafkatalog nicht für das Halten sondern für das Parken. Das "Halten" ist zulässig (wobei ich das genau so sehe wie du: Es soll und darf nicht sein, weil ich mal zum Bäcker/Bank, etc. muss), solange es eben nicht direkt verboten ist. Und dass es ist es nach meinen Informationen nicht. Aber wenn eine Person auf einem Behindertenparkplatz parkt, trifft sie mit 35 Euro eine höhere Strafe, als es auf einem normalen Parkplatz mit Parkverbot zutrifft. D.h., es gelten für die Benutzung von B-Parkplätzen härtere Strafen. Dies trifft jedoch nicht auf das "Halten" zu. (Es sei denn, du kannst mir den Gesetzestext oder ein Urteil zeigen)
Zitat:
Original geschrieben von SepptheRap
1. War das Halten/Parken rechtswidrig?
Parken eindeutig verboten
Halten eindeutig erlaubt,
wer allerdings aus steigt oder länger als 3 Minuten dort steht, der parkt - und Du bist nach Deiner Beschreibung ausgestiegen, damit hast Du unzulässig geparkt.
Das im Parkverbot/ "eingeschränkte Halteverbot" erlaubte Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen ist auch nur im eingeschränkten Halteverbot erlaubt, also nur in den Bereichen, die mit dem Zeichen 286 gekennzeichnet sind.
Auf einem "Behindertenparkplatz" gilt ein Parkverbot, aber ein Behindertenparkplatz ist kein "eingeschränktes Halteverbot". Halten auf einem Behindertenparkplatz ja, aber kein ein- oder aussteigen, keine Ladetätigkeit und auch nicht länger als 3 Minuten.
Richtig Plfaumenkuchen, man hat überhaupt nix zu suchen auf Behindertenparkplätzen.
Haben wir beide eindeutig beschrieben.
Ich hoffe TE versteht das jetzt.
Und nix besseres zu tun - man kanns auch anders sehen, TE hält die Polizei unnötigerweise von wichtigeren Aufgaben ab...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Richtig Plfaumenkuchen, man hat überhaupt nix zu suchen auf Behindertenparkplätzen.Haben wir beide eindeutig beschrieben.
Ich hoffe TE versteht das jetzt.
Und nix besseres zu tun - man kanns auch anders sehen, TE hält die Polizei unnötigerweise von wichtigeren Aufgaben ab...
Also ich verstehe den Post von Pflaumenkuchen anders. Parken NEIN, halten JA. Und der TE hat doch wohl nur gehalten.
Die Polizei hat sich unnötiger Weise um Dinge gekümmert die noch gar nicht aktuell waren. So könnte man es sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Also ich verstehe den Post von Pflaumenkuchen anders. Parken NEIN, halten JA. Und der TE hat doch wohl nur gehalten.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Richtig Plfaumenkuchen, man hat überhaupt nix zu suchen auf Behindertenparkplätzen.Haben wir beide eindeutig beschrieben.
Ich hoffe TE versteht das jetzt.
Und nix besseres zu tun - man kanns auch anders sehen, TE hält die Polizei unnötigerweise von wichtigeren Aufgaben ab...
Die Polizei hat sich unnötiger Weise um Dinge gekümmert die noch gar nicht aktuell waren. So könnte man es sehen.
Der TE hat das Auto verlassen -> geparkt
Wenn wir dem TE unterstellen, dass er > 3 Minuten zum "Be- und Entladen" seiner Kinder gebraucht hat -> geparkt
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hätten sie nix gesagt, könnte man wieder schimpfen, dass sie extra warten, bis sie ne Knolle kassieren können. Wie man es macht....Zitat:
Die Polizei hat sich unnötiger Weise um Dinge gekümmert die noch gar nicht aktuell waren. So könnte man es sehen.