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Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen

Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.

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138 Antworten

Tausend Dank, du rettest mir das We!
Habe ich ja Glück gehabt!
Also seit letztem Monat geht das wieder ????

Zitat:

@Stagnetho schrieb am 2. Mai 2015 um 18:03:22 Uhr:


Tausend Dank, du rettest mir das We!
Habe ich ja Glück gehabt!
Also seit letztem Monat geht das wieder ????

Jap. Geht. Selbst schon Anfang April in Essen gemacht. Komme selbst aus Niedersachsen... Gültigen TÜV Zettel mitnehmen.

Theoretisch darf man den Wagen am Abmeldetag auch noch mit den entstempelten Kennzeichen fahren und das deutschlandweit. Aber das kzk bietet dir da schon mehr Flexibilität.

Gruß Tobias

Vielen lieben Dank!
Hat alles super geklappt und endlich nen richtig schönes Auto ??

Hallo miteinander,

hätte da auch noch eine Frage zu der KZK-Geschichte.

Folgende Ausgangslage:

  • mein Schwager wohnt in Stadt Z und möchte ein Auto in Ort X kaufen
  • ich wohne in Y, möchte ein KZK dafür besorgen und ihm das Auto bringen

Ich habe folgende Unterlagen

  • Kopie Kaufvertrag
  • Kopie Fzg-Brief
  • Kopie HU und Abgasunters.
  • EVB Nummer (läuft allerdings nicht auf meinen Namen)

Kann ich das KZK bei mir vor Ort Y bekommen? Es ist weder der Ort an dem das Auto verkauft wird, noch wo der künftige Halter wohnt. Hier hört sich das an, als wäre das Voraussetzung. Benötige ich nach neuer Regelung eine Vollmacht vom Verkäufer oder dem zukünftigen Halter? Wenn ja, mit Perso-Kopie?

ruf doch bei der Zulassungsstelle "Y" an

wenn du halter (nicht Versicherungsnehmer) des kzk werden sollst geht nur ZuLa Y. Beachte, dass einige Versicherer den Beitrag dann für dasd KZK mit dem Folgevertrag nicht mehr verrechnen.

wenn DEin Schwager halter und Versicherungsnehmer des kzk werden soll geht ZuLa X oder Z.

gruß

Also, ich war vorhin dort. Es kam überhaupt keine Rückfrage warum ich nicht der Käufer bin oder warum wir das KZK in Y holen, statt in X oder Z.

Es wurde lediglich nach dem Perso desjenigen mit der EVB Nummer gefragt. Da derjenige dabei war, war es kein Problem. Allerdings muß ich dazu sagen daß die Frau sehr überfordert wirkte, kA ob das überall so "gut" funktioniert. Wenns geht sollte man wohl den Fzg-Schein auch mitbringen, aber für die minimalen Daten reicht auch der Brief.

Das ich den Betrag für die 5-Tage Versicherung nicht später verechnen kann ist mir klar gewesen und ist das kleinere Übel.

So grob gehört das Thema hier her und ich wollte mal nach eurer Meinung fragen.

Ich will mir am Wochenende ein Motorrad kaufen welches derzeit in einem anderen Ort zugelassen ist.

Wegen dem ganzen Kurzzeitkennzeichen-Drama wollte ich eigentlich die bisherige Halterin "überreden" mir das Fahrzeug zugelassen zu übergeben für meine Rückfahrt trotz aller Risiken bei der Versicherung.

Jetzt habe ich geschaut wann ich das Fahrzeug in Berlin ummelden könnte und der erstmögliche Termin für die Dienstleistung "Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem (damit ist innerhalb Deutschlands gemeint) Kennzeichen mit Halterwechsel" ist am 18. Juni!

Ich glaub ich spinne, da würde mir ja nichtmal das KZK helfen weil das ja auch nur 5 Tage gilt und nicht bis zum 18.6.

Ich bin offen für kreative Vorschläge und Beileidsbekundungen über unsere ineffiziente Zulassungsstelle.

Zum Zulassungsstellen-Drama in Berlin gibt es hier einen interessanten Thread mit etlichen Tipps:

http://www.motor-talk.de/.../...schaeft-mit-den-terminen-t5283576.html

Hol dir ein Exportkennzeichen mit einem Monat Gültigkeit.

um dann nach einem Monat mit einem entwerteten Fahrzeugbrief in der Zulassungsstelle zu stehen?

Da bekommt er doch eh einen neuen!?

Mit einem entwerteten Brief könnte es aber teurer und/oder komplizierter werden als mit einem nicht entwerteten.

Das hängt aber von der jeweiligen Zulassungsstelle ab.

Na ja... Wenn das Fahrzeug eh nur abgemeldet übergeben wird, ist der kfz Brief so oder so entwertet... Daher ist diese Überlegung unsinnig. Wüsste jetzt nicht warum das n Problem darstellen sollte...

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