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Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen

Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.

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138 Antworten

"Wenn" und "hätte" und das im Bürokratenstaat DEutschland....... voraussetzung wäre dann auch das noch eine gültige HU auf das Fahrzeug besteht... sonst kommst nicht an KZK vorbei, weil du erst zur HU musst oder der VK ist selbst HU-bevollmächtigt,...

Hi,

das KZK war früher halt eine super unbürokratische Einrichtung.

Freitags auf die Zulassungsstelle und Kennzeichen geholt. Dann am Wochenende losgezogen um Auto´s zu besichtigen. Wenn man dann nach 3,4 oder 5 Autos endlich eins gefunden hat das was taugt hat man die Fahrzeugdaten per hand in das Heftchten eingetragen und ist damit nach hause gefahren. Das geht so halt kaum noch wirklich schade.

Wenn man die Fahrzeugpapiere schon hat kann man sich auch ein Kennzeichen zuteilen lassen,dann darf man auch ohne Zulassung also mit den ungestempelten Kennzeichen fahrten absolvieren die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (Zulassungsstelle,Tüv) ist aber auch ein Kampf weil die Zulassungsstellen das auch nicht gerne machen😉 Und im Falle eines Unfalls oder einer Polizeikontrolle ist das auch immer ein riesen Ärger. Da ist das KZK schon eine bessere Lösung.

Gruß tobias

Der nächste Geniestreich!
KZK nur noch mit gültiger HU. Aber mit HU wieder überall zu bekommen.
Hat jemand eine Ahnung ab wann diese neue Regelung jetzt wieder in Kraft treten soll?
Ganz ehrlich. Wofür gibt es denn dann dieses Kennzeichen überhaupt noch?
Hab mir schon einmal ein Auto ohne HU geholt, es selbst fertig gemacht und dann angemeldet. Wie bitte soll das jetzt gehen, wenn ich einer der beneidenswerten Zeitgenossen bin, der den ähnlich sinnfreien neuen EU Führerschein ohne Anhängerzusatzschein machen musste und so keine Überführung per Anhänger machen kann, oder mir ein etwas größeres Kaliber zulegen will?

Das Elend nimmt seinen Lauf!

Habe aber in einer anderen Quelle schon gelesen, dass diese Ergänzungen des Bundesrates noch von der Bundesregierung beschlossen werden müssen. Die Bundesregierung hat es nun also in der Hand. Man darf gespannt sein...

Zitat:

Original geschrieben von ritoto


Ganz ehrlich. Wofür gibt es denn dann dieses Kennzeichen überhaupt noch?

Zur Überführung eines KFZ.

Dafür war es immer gedacht, dafür ists immer noch gedacht.

Damit bei Gelegenheit Schrottfahrzeuge zu bewegen die keine HU mehr bestehen, war nie das Ansinnen dieser Schilderregelung (wird aber regelmäßig gemacht).
Plan ist, dass kein Fahrzeug mehr ohne gültige HU auf eigener Ache unterwegs ist. Halte ich eigentlich nicht für völlig falsch.

Was ICH viel blödsinniger fand, war die Regel dass das KZK nur der Heimatlandkreis ausgeben durfte.
Wurde nun zum Glück wieder abgeschafft.

Um ne HU nicht zu bestehen muss es sich nicht gleich um ein Schrottfahrzeug handeln. Was ist denn so ne HU? Eine Momentaufnahme. In 2 Jahren kann ich mir aus einem verrkehrstauglichen Kraftfahrzeug eine gemeingefährliche Brüllbude bauen und hab immernoch ne gültige Rest- HU vorzuweisen. Oder wenn ich in 2 Jahren 300000km Dauerfahrer bin und keine Verschleißteile erneuere etc. Verkehrssicher wird mein Fahrzeug nicht dadurch, das ich ne Plakette am Nummernschild umherfahre.
Wer profitiert denn von solchen Regelungen? Doch sicher nicht der Normalbürger, der evtl. sogar in der Lage ist, Mängel an einem gebrauchten Fahrzeug nicht teuer in der Werkstatt beheben zu müssen, sondern es selbst zuhause möglicherweise mindestens genau so gut und sorgfältig kann. Und genau DAS soll hierdurch erschwert werden. Und der Autofahrer soll weiter geschröpft werden. Nix anderes. Alles nur Vorwand.
Und der deutsche Sitz zuhaus, klatscht bräsig Beifall und denkt: Toll. Es wird was für unsere Sicherheit getan. Das denkt er auch, wenn ein Falschparker abgeschleppt oder an jeder Ampel ein Blitzer aufgestellt wird. Nur das es auch lukrativ ist bedenkt er nicht. Denn richtige Verbrecher zu fangen ist 1. nicht so leicht und angenehm und 2. nicht lukrativ. Das kostet sogar noch ne Menge Geld die zu fangen und einzubuchten. Daher konzentriert man sich eher auf die "lukrativen" Delikte. Der Autofahrer ist da natürlich ganz vorne mit dabei, weil immer liquide. In der Tatsache, dass man nachts nicht mehr sicher auf die Straße gehen kann, birgt sich leider kein Potential zur Gewinnerzielung für wen auch immer.
So... Jetzt gehe ich erstmal meinen Magen rückwärts entleeren...

Zitat:

Original geschrieben von ritoto


Um ne HU nicht zu bestehen muss es sich nicht gleich um ein Schrottfahrzeug handeln. Was ist denn so ne HU?

Das habe ich auch nicht gesagt.

Das KZK in seiner bisherigen Ausführung

erlaubt

es aber Schrottfahrzeuge zu bewegen.

Und ich finde es nicht unbedingt negativ, dass dies nun (vielleicht) nicht mehr so sein wird.

Alleine an der Schätzung, durch die HU - Pflicht 40% weniger Schilder ausgeben zu müssen erkennst Du, wofür es gerne hergenommen wurde.😉

Das KZK in seiner bisherigen Ausführung erlaubt es aber Schrottfahrzeuge zu bewegen.

Nein. Sorry, aber genau das tut es nicht. Es steht im roten Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muß. Wenn ich mit einem Fahrzeug mit KZK einen Unfall habe und es stellt sich raus, dass es nicht verkehrssicher war, erlischt für mich genau so der Versicherungsschutz, als wenn ich mit einem normal zugelassenen Fahrzeug mit HU den Unfall verursache und es nicht verkehrssicher war. Die HU ersetzt nämlich nicht die Eigenverantwortung eines Fahrzeugführers vor Antritt der Fahrt sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Sprich Reifen, Bremsen, Lichter etc... Gehört alles zur Ausbildung in der Fahrschule, wenn man sich mal zurückerinnert. Wird aber meist sofort wieder vergessen, sobald die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Habe öfters ein Kurzzeitkennzeichen geholt.
Brauchte nur die Versicherungbestätigung und den Perso ,mehr nicht
das Fahrzeug trage ich selber im roten Schein ein
und das Fahrzeug muss Verkehrtüchtig sein, Bremsen und Licht das langt doch
habe letzten einen Unimog geholt war seit 98 abgemeldet,

Zitat:

Original geschrieben von Nordseerauschen


Habe öfters ein Kurzzeitkennzeichen geholt.
Brauchte nur die Versicherungbestätigung und den Perso ,mehr nicht
das Fahrzeug trage ich selber im roten Schein ein
und das Fahrzeug muss Verkehrtüchtig sein, Bremsen und Licht das langt doch
habe letzten einen Unimog geholt war seit 98 abgemeldet,

Wie wäre es denn zum Beispiel mir einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h und verschärfte Warnhinweise, so wie auf einer Zigarettenschachtel etwa, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Fzg Verkehrsteilnehmer etc.

Zitat:

Original geschrieben von ritoto



Zitat:

Original geschrieben von Nordseerauschen


Habe öfters ein Kurzzeitkennzeichen geholt.
Brauchte nur die Versicherungbestätigung und den Perso ,mehr nicht
das Fahrzeug trage ich selber im roten Schein ein
und das Fahrzeug muss Verkehrtüchtig sein, Bremsen und Licht das langt doch
habe letzten einen Unimog geholt war seit 98 abgemeldet,
Wie wäre es denn zum Beispiel mir einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h und verschärfte Warnhinweise, so wie auf einer Zigarettenschachtel etwa, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Fzg Verkehrsteilnehmer etc.

was hat das jetzt mit dem Kurzzeitkennzeichen zutun

Zitat:

Original geschrieben von Nordseerauschen



Zitat:

Original geschrieben von ritoto


Wie wäre es denn zum Beispiel mir einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h und verschärfte Warnhinweise, so wie auf einer Zigarettenschachtel etwa, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Fzg Verkehrsteilnehmer etc.

was hat das jetzt mit dem Kurzzeitkennzeichen zutun

Sollte heißen verkehrssicher. Sorry.

Wenn hier argumentiert wird, dass das Kennzeichen oft auch genutzt wird um nicht verkehrssichere Fahrzeuge zu bewegen, wäre doch eine Gescheindigkeitsbegrenzung angebracht wie bei einem Fahrzeug mit Notrad oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug etwa. Und wenn die ganzen Bastelbuden nur noch 60 fahren dürfen verlieren die auch ihren Reiz.

Warnhinweise aus dem Grund, weil ich den Eindruck habe, dass viele die gelbe Nummer als Freibrief sehen, alles auf die Straße zu bringen was 4 Räder hat und es oft garnicht besser wissen. War nur mal so ein Gedanke. Weil meckern kann jeder. Nur an den Alternativen mangelt es dann oft...

Moin Leute,
ich kann das jetzt hier nicht recht rauslesen.
Ich möchte Montag ein Auto in einem anderen Bundesland von privat kaufen.
Der Plan ist jetzt Montag morgen wenn ich den Wagen gesehen habe und bezahlt, gleich mitzunehmen.
Der Verkäufer möchte mit mir dann gleich zu seiner zuständigen Zulassungsstelle und den Wagen abmelden.
Ich möchte mir dann dort kurzzeitkennzeichen (Nr. von der Versicherung habe ich schon) geben lassen, und den Wagen mit nach Hause nehmen. Ist das möglich?
Danke

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