Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen
Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.
138 Antworten
Hi,
auch bei diesem Dienst muß man Name/Wohnort und Fahrgestellnummer angeben. Das Kennzeichen wird also für dich bei deiner Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug besorg,die Arbeiten einfach bundesweit mit Zulassungsdiensten zusammen.
Und dafür finde ich es eindeutig zu teuer.
Wenn man selbst zu Zulassungsstelle geht kostet es nur ~ 30-40€ + Versicherung.
Bei denen zahlt man 75€ + Versicherung.
OK je nach Zulassungsstelle erspart man sich stundenlanges Warten aber das geht heute meist auch eleganter mit Terminvereinbarung.
Gruß Tobias
Außerdem hat man mindestens einen Tag weniger wegen des Versand.
Auch Hi,
Überflüssig finde ich auch die Aussage, wenn man am montag n Kennzeichen braucht ist es nur 1 Tag gültig, weil schon am Freitag geordert. Da kann ich es mir auch gleich auf den Samstag liefern lassen... Ob es jetzt bei mir oder bei denen rumliegt...
Auch Gruß Tobi ;-)
Wichtig wäre mir halt zu wissen, ob die überhaupt zuverlässig sind. Nicht, dass ich mir für 35€ ne eVB hole, die Dinger vorab bezahle und dann am Tag X steh ich dann und warte und keine Kennzeichen da. Damit eVB und Zulassungsdienst umsonst bezahlt und dann überhaupt sein Geld wieder bekommen, womöglich noch mit Rechtsstreit wegen so nem Eiergeld etc.
Hi,
wie gesagt geh doch einfach selbst zur Zulassungsstelle. Die meisten bieten inzwischen ja an vorab einen Termin zu machen,da entfallen dann lange Wartezeiten.
Kostet deutlich weniger. Wenn der Wagen nach den KZK regulär auf dich zugelassen wird kannst du dir die EVB von deiner zukünftigen Versicherung holen. dadurch kostet die Versicherung meist deutlich weniger als 35€.
Gruß tobias
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Ok. Einzige wirklich nützliche Konstellation wäre, wenn sich jemand für mehrere Tage weit entfernt aufhält, etwa mit Wohnmobil, und dann entscheiden ein Fahrzeug Probe fahren zu wollen und anschließend evtl. überführen zu wollen. Aber keine wirkliche Alternative zu früher, wo man einfach überall ohne großes Rumgemache ein paar Schilder bekam...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Können kann sie viel - das "dürfen" stelle ich privat in Zweifel. Auch für den Punkt ist mir nicht bekannt, dass da mal jemand vor Gericht gezogen ist, um so eine Zulassungsstelle einzunorden.
Wer sollte denn auch vor Gericht gehen und so lange warten?
Sobald sich ein Betroffener anderweitig hilft, hat sich der Klagegrund und damit auch die Klage erledigt. So kenne ich es zumindest aus dem Verwaltungsrecht. Damit ist die Zulassungsstelle defacto unangreifbar. Es sei denn der Betroffene wartet, der Verkäufer wartet und vor allem: der Käufer hält an seiner Kaufabsicht fest - bis zu einer Entscheidung vor Gericht.
Es gab mal Zeiten , als es auch noch ordentliches Geld gab , sprich DM und nicht die aktuelle inflationsverschleiernde Währung €, da konnte jeder in der nächsten Kreisstadt seine Kennzeichen egal ob KZK oder Normal erwerben. Allerdings hat sich dann der Politikersport "fusionieren" durchgesetzt bzw. wurden durchgeprügelt. Seither sind Zulassungsstellen nur mit extrem langen Anfahrtswegen ,da mit Öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar. Dieses Fusionieren sollte zwar die Verwaltung vereinfachen ??? aber für wen? für was haben die den Computer und sind vernetzt? Für OTTO-normalbürger ist es nur noch aufwendiger geworden.
Bei uns ist das Gegenteil der Fall.
Zu DM Zeiten, 2 Zulassungsstellen in den Landratsämtern im Kreis, jeweils 25 bzw.35 Kilometer entfernt.
Bis zu 6 Stunden und mehr Wartezeit verbracht.
Heute Zulassung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden.
Insgesamt 4, Entfernung max. 10 Kilometer.
Wartezeit mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 0 bis 5 Minuten.
Hallo ich bin es mal wieder, da ich jetzt endlich eine Antwort bezüglich der Angabe der FIN vom Bundesverkehrsministerium aus Berlin erhalten habe. Der Inhalt befriedigt mich aber überhaupt nicht, da ich immer noch keine konkrete Antwort erhalten habe. Entweder die Dame, die mir das geschrieben hat, hat keine Ahnung (die Satzstellung ist auch recht ungewöhnlich, aber das ist der Klartext aus meiner Antwortmail) oder man macht es sich hier wieder sehr einfach und schiebt es auf jemand anderen. Ich dachte eigentlich, dass die Fahrzeugzulassungsverordnung Bundesrecht ist und somit für alle Bürger in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Scheinbar wohl doch nicht, oder?
Hier die Antwort vom Bundesverkehrsministerium:
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre E-Mail in der Sie Ihre Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Bernau schildern.
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung darf ich darauf hinweisen, dass für die Durchführung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und damit die Beantwortung von Fragen zum Zulassungsrecht im Einzelfall und die Aufsicht über die Zulassungsbehörden obliegt aufgrund der zwingend einzuhaltenden grundgesetzlichen, föderalen Aufgabenverteilung ausschließlich den Ländern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann und darf daher zu Einzelfragen, welche die Auslegung oder Durchführung der oben genannten Vorschriften betreffen, nicht Stellung nehmen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Grundsätzlich gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung im gesamten Bundesgebiet. Bitte wenden Sie sich daher an die für Ihren Fall zuständige Landesbehörde, welche aus der anhängenden Anlage hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Name gelöscht)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 16
Bürgerservice und Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
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Also die Antwort ist einfach nur ein Witz.
Das sind alles nur Textbausteine, die keinen richtigen flüssigen Satz ergeben.
Jetzt werde ich noch einmal nach Potsdam schreiben. Da sitzt das Verkehrsministerium Brandenburg. Mal sehen was die dann so antworten. Aber selbst in Brandenburg gibt es in den verschiedenen Landkreisen unterschiedliche Verfahrensweisen.
Gruß
Hans
Armes Deutschland kann ich nur sagen.
Überall nur Rumgedruckse von irgendwelchen armen Huckeducks in den Ämtern...
Amüsant...
Einfach den Bürger mit unverfänglichem Gewäsch abspeisen und ab in Ablage P mit der Anfrage... Ist überall gängige Praxis...
Sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass hier völlig schwammige und teils widersprüchliche Gehirnfürze gesetzgebender Entscheidungsträger umgesetzt werden sollen und niemand genau weiß, wie damit umzugehen ist... Da bloß nix verbindliches sagen... Lieber klein und hässlich machen und den Ball schnell weiterspielen...
Du könnest auch ein guter Politiker werden.
Viel schreiben, ohne was konkretes auszusagen. 😮
Hi,
die Regelung des Kurzzeitkennzeichens war sehr großzügig und Bürgerfreundlich.
Leider wurden die Kennzeichen extrem häufig mißbraucht,oft sogar für Kriminelle Handlungen!
Die Reaktion darauf war eben die Verschärfung der Regelungen.
Ich ärgere mich auch über das neue Chaos und die verschärften Regelungen. "meine" Zulassungsstelle ist da wohl auch ganz streng.
Andererseits sehe ich ein das übermäßiger Mißbrauch verhindert werden muß.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Du könnest auch ein guter Politiker werden.
Viel schreiben, ohne was konkretes auszusagen. 😮
Oh, vielen Dank, Herr Vorsitzender!
Keine weiteren Fragen! 🙄
Jetzt kommt die Antwort vom Ministerium aus Brandenburg.
Hier der Text:
Sehr geehrter Herr ,
zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist in § 16 Abs. 2 S. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Darin heißt es u.a., dass auf Antrag eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für die Durchführung von Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen hat. Danach ist vor der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Bedarf an einem solchen Kennzeichen für eine von der Verordnung vorgesehene Verwendung zu überprüfen. Diese Prüfung ist durch den Verordnungsgeber vorgesehen, um den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen zu verhindern, beispielweise den Handel damit. Die Behörde muss daher eine Form des Nachweises verlangen, der glaubhaft macht, dass der Antragsteller das Kennzeichen für ein bestimmtes Fahrzeug benötigt, das er beispielsweise überführen möchte. Mögliche Nachweise des Bedarfs sind etwa die Vorlage eines Kaufvertrages, eines Fahrzeugbriefs, einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder unter Umständen auch der Ausdruck der Verkaufsanzeige aus dem Internet. Dabei ist es irrelevant, dass es sich hierbei nicht um ein amtliches Dokument handelt. Erforderlich ist lediglich die Glaubhaftmachung des Bedarfs durch den Antragsteller. Selbstverständlich ist auch die Angabe der FIN eine von mehreren Möglichkeiten des Bedarfsnachweises, nicht aber zwingend, wenn der Bedarf auf andere Art und Weise deutlich wird.
Die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten in allen Bundesländern, allerdings können Unterschiede in der konkreten Durchführung bestehen, da ein gewisser Spielraum der Behörden gegeben ist. Die Vorgehensweise in Brandenburg ist mit derjenigen in Berlin abgestimmt, um in der hiesigen Region einen möglichst einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Eine Nachfrage meinerseits bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Barnim hat ergeben, dass dieser sich an der geschilderten Verfahrensweise orientiert und neben der FIN auch andere Formen der Glaubhaftmachung eines konkreten Bedarfs für ein Kurzzeitkennzeichen akzeptiert.
Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Name gelöscht)
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Die Antwort ist doch auch wieder ungenügend ("Setzen, 6!"😉.
Machen die eigentlich was sie wollen?
Wo haben die ihre Weisheiten her?
Im Gesetz steht etwas anderes und Erläuterungen zur Fahrzeugzulassungsverordnung habe ich nirgendwo gefunden.
Und Berlin handelt auch anders, so meine Erfahrung.
Ist das nur Schönreden, weil man keine Ahnung hat.
Wo steht die Definition für den Begriff "Bedarf" und wo steht wie ich den Bedarf nachweisen muss?
Schönes Wochenende
Gruß
Hans
Hallo habe anfang dieses Jahres auch ein kzk benötigt.
Für das KZK mußte ich eine evb einen gültigen pers. ausweis und die fzgidtnr. haben.
Die identnr. habe ich mir vom Verkäufer einfach per mail zusenden lassen und bin mit diesen drei Papiern zum SVA. War gar kein Problem ein kzk zu bekommen.
Wenn ich die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 hätte könnte ich das Auto ja auch direkt zulassen. und würde kei kzk benötigen .