Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen

Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.

138 Antworten

Hi,

mit der Regelung könnte man sogar noch irgentwie leben wenn man die KZK überalll holen könne.

Also Gebrauchtwagen ansehen,an der dortigen Zulassungsstelle die KZK holen und nach Hause.

Besonders beknackt als Ausländer ohne deutschen Wohnsitz kann man die KZK an jeder Zulassungsstelle Bundesweit bekommen,als Deutscher nur an der Heimadresse. Das wäre doch mal was für ein EU Gleichstellungsbeauftragten 😉

Gruß Tobias

ich habe gestern einmal die gesetzeskommentare durchgelesen. da steht auch eindeutig drin, dass man nicht die fin angeben muss.
was machen die behörden nur mit uns?

gruß
hans

in der nächsten woche will sich der leiter der zulassungsstelle noch einmal bei mir melden. mal sehen was der mir erzählt.

heute hatte ich ein nettes Telefonat mit der Zulassungsstelle in bernau/eberswalde.
der zuständige herr konnte mir auch keinen genauen grund sagen, warum ich die fin angeben muss. er ritt immer nur auf dem wort "bedarf" herum, der im Gesetzestext zu finden ist. den bedarf habe ich mit einem Kaufvertrag, Fahrzeugpapieren oder jetzt kommt der Clou mit einer ebay-verkaufsanzeige zu dokumentieren. da würde es auch ausreichen wenn da drinsteht, dass der wagen ein pkw, z.b. opel ist und die farbe blau hat. da kann man ja nur lachen. dann sagte ich ihm, dass ich ja vielleicht nicht wisse, welches bzw. was für ein Fahrzeug ich kaufen würde. darauf er: dann können sie ja bei der örtlichen Zulassungsstelle ein kurzzeitkennzeichen bekommen. wir würden dann der anderen Zulassungsstelle bescheid geben, damit sie dort die kennzeichen erhalten.
ich fragte ihn dann: und was machen wir am sonntag?
er: na sie werden doch schon vorher wissen, wenn sie irgendwo hinfahren um sich ein Auto zu kaufen. sie fahren doch nicht spontan dorthin.
der hat wahrscheinlich noch nie ein Auto gekauft.
angeblich gibt es bereits mehrfach Rechtsprechungen darüber, dass man die fin angeben muss. also ich habe nichts gefunden.
diese Verfahrensweise soll deutschlandweit gelten. kann ich aber nicht bestätigen.
habe ihm erzählt, dass es in Berlin anders gesehen wird. jetzt will er sich dafür stark machen, dass Berlin mit disziplinaren Maßnahmen bestraft wird. so ein quatsch.
eine schriftliche unterlage konnte er mir auch nicht nennen.
ich werde demnächst mal an das Bundesverkehrsministerium schreiben. da muss es doch, wenn überhaupt, eine einheitliche regelung geben. bisher fühle ich mich hier verarscht.
erzählen kann man vieles, nur mit dem beweisen hapert es hier gewaltig.

gruß
hans

Eine einzige Katastrophe ist das, was man hier liest. Hier in LK Schaumburg eine Sache von 15 min. mit den KZK. Keine FIN, Onlineanzeigen oder anderen Driss, was hier manche schwindeligen Verwaltungsfutzis verlangen. Einfach ne EVB und Perso. Zahlen, Schilder holen, Stempel drauf und wech. 15 min. Und die sachliche, aber tüchtige und vor allem kompetente Verwaltungsangestellte haut da auch mal richtig die Hacken in den Teer, wenn mal viel los ist. So muss es sein.
Ein Unding sondergleichen, was in manch anderer Zulassungsstelle vor sich geht!
Hat irgendjemand schon Erfahrungen gesammelt mit dem Beantragen und Ausstellen von KZK im Rahmen der Amtshilfe bei einer anderen Zulassungsstelle als der eigenen? Sollen ja mittlerweile einige / viele Zulassungsstellen im "direkten Richten" machen. Wäre für jeden kleinen Lichtblick dankbar. Allein mir fehlst so recht der Glaube bei all den irren Berichten hier...

Gruß Tobi

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Im WAF Bereich braucht man auch keine FIN oder ähnliches.

Es gibt Neuigkeiten

http://www.bundesrat.de/.../0335-14.html

Zitat:

B.Lösung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird entsprechend geändert.
Dabei soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die Zulassungs-
behörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden können.

ABER!

Zitat:

Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren
werden soll bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen
wird und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige HU
vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein.

Also Standort wird demnächst vermutlich gehen.

Aber
- Fahrzeug muß bekannt sein
- gültige HU nachgewiesen werden
- Fahrzeug muß im Fahrzeugschein eingetrange werden

- keine HU nur zur Zulassung oder zur Prüfstelle - vielleicht noch zu ner Werkstatt...

😁

Mal hoffen, daß das so durchgeht. 😛

Scheint ja wenig Interesse hier zu sein.

Das wirft wenn es so durchgeht einige Probleme auf... 😁

Neben den schon rauszulesendem, daß das Fahrzeug bekannt sein soll.

z. B. was sind "Untersuchungsstellen"?
Da gibt es durchaus ne Definition in einem Gesetz.

Dann ist die Frage - wenn das wirklich so gemeint ist wie es im Gesetz steht - was ist "nächstliegende"? Und ist das nur örtlich gemeint oder auch zeitlich?

Moin,

ich habe hier ein paar nicht notwendige Fullquotes und die noch viel unnötigere Diskussion um die Fullquotes entfernt.

Bitte beim eigentlichen Thema bleiben.

Danke.

Grüße
Steini

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Mal was anderes...
Hat jemand schon mal einen solchen Zulassungsdienst genutzt?
Ist das auch jetzt noch möglich, obwohl die Kennzeichen ja personen- und wohnortgebunden sind? Müsste ja gehen. Per Vollmacht ist es ja weiterhin möglich Kennzeichen bei seiner Zulassungsstelle über jemand anderen zu bekommen. Und das Angebot inkl. Expressversand ist m. E. gar nicht so teuer, denn ne eVB bekommt man ja schon innerhalb weniger Minuten für unter 35€ per SMS...

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