Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen
Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.
Ähnliche Themen
138 Antworten
Zulassungsstelle Augsburg Stadt für alle Bewohner der Stadt Augsburg. Landratsamt Augsburg für alle Bewohner im Landkreis Augsburg.
Landkreis Augsburg hat seit jeher Klebesiegel für die Kennzeichen ausgegeben, Stadt Augsburg bis 2012... Achtung... Feststoffplaketten. Kann man in meinem Fahrzeugprofil sehen 😉 Genauso wie das Kurzzeitkennzeichen 😉
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Detail ist in der Tat interessant.Da hat die Zulassungsstelle die FIN nicht nur in die Papiere eingedruckt, sondern sogar als "Zulassung" beim KZK im System abgespeichert. (Ich halte das für rechtlich nicht in Ordnung - siehe oben, aber sei es drum.)
Klar - dann mussten die KZK zumindest entstempelt werden. Das mit dem Einbehalten ist dann natürlich der nächste Knaller. Du hattest die Blechtafeln bezahlt, somit hättest Du Dir zumindest den Altmetallpreis selber beim Schrotthändler holen können. Klar - das lohnt sich in der Regel nicht. Aber ich hätte mir die Dinger wiedergeben lassen.
Vielleicht macht da jemand in der betreffenden Behörde ein Nebengeschäft mit nem Altmetallhändler?
Ich kenne die aktuelle Rechtslage nicht, aber wir haben die KZK immer behalten; sind schließlich unser Eigentum. Früher, als die Zualssung noch die Roten an Privat ausgegeben hatte, da mußten die natürlich zurück.
Wie ist das Auto, ohne Zulassung, dann weiter gefahren?
TE hat das Fahrzeug doch ganz normal zugelassen bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
TE hat das Fahrzeug doch ganz normal zugelassen bekommen.
Sorry, da ist wohl was durcheinander gekommen. Mir war, als hätte er das nicht bekommen, weil das Fahrzeug bereits mit dem KZK als zugelassen gegolten hätte und Doppelzulassungen nicht zulässig sind.
@harra:
Es gibt Erläuterungen, daß ein Kurzzeitkennzeichen keine (echte) Zulassung ist.
Problem ist aber meiner Meinung nach:
@icntyos:
Ich halte das durchaus für korrekt - rein von der Logik der FZV her.
Das birgt Straftatpotential. 😉
Problem
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Nehmen wir an TE macht die neuen Kennzeichen erst zu hause (ganz schön und akkurat) ans Fahrzeug - und fährt mit den Kurzzeitkennzeichen nach Hause, normale Kennzeichen auf dem Beifahrersitz. 😁
Aber das könnte man ihm auch einfach sagen. Einziehen muß man nicht.
Das Auto ist inzwischen regulär zugelassen. Aber erst, nachdem ich die Kurzzeitkennzeichen vom Auto genommen und in die Zulassungsstelle getragen hatte. War zum Glück kein so großer Aufwand, weil das Auto in Fußreichweite von der Zulassungsstelle stand.
Rein theoretisch hat das Auto während dieser Zeit illegal im öffentlichen Straßenraum geparkt, weil Kurzzeitkennzeichen weg, und die regulären Kennzeichen erst noch gestempelt werden mussten. Aber rund um die Zulassungsstelle sieht man des öfteren Autos ohne Kennzeichen.
Du hättest sie gleich noch fragen können ob sie nicht aufstehen und mit nach draußen kommen möchte. 😁
Nach §6 FZV hat sie
Zitat:
(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Frankfurt am Main legt das wohl so aus - wenn vorher nicht in FFM zugelassen. 🙄
Das Auto wollte die Zulassungsstelle noch nie sehen. Auch nicht den fabrikneuen Audi, der konnte zugelassen werden, nachdem der Händler die FIN vom Werk erfahren hatte. Abholung in Ingolstadt dann mit regulären Kennzeichen. An diesem Tag habe ich kein einziges Kurzzeitkennzeichen gesehen, ausschließlich reguläre Kennzeichen.
Meine Zulassungsstelle will die FIN für Kurzzeitkennzeichen, FFM will das Auto vor der Zulassung sehen. Was sagt uns das? 🙄
Zitat:
Magst Du mal bei der Stadt anfragen, warum es im Landkreis anders geht?
Sorry, gar nicht gesehen. Ja hatte ich mir auch schon überlegt. Wollte mit dem Dokument vom Landkreis zu meiner Zulassungsstelle gehen, dann war aber der Händler so freundlich, und hat mir den Fahrzeugschein geschickt. Aber wenn ich nichtmehr so viel zu tun habe (Arbeit, Auto 1, Auto 2 😁 ) dann kann ich ja mal die Kurzzeitkennzeichen bei uns reformieren 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gorgeous188
Meine Zulassungsstelle will die FIN für Kurzzeitkennzeichen, FFM will das Auto vor der Zulassung sehen. Was sagt uns das? 🙄
FFM steht damit aber ziemlich allein da - auch wenn sie formal mehr recht haben als A.
Nun, es sagt uns, wir leben in einer Föderation in der die Bundesländer durchaus selbst entscheiden oder zumindest auslegen. Und hier sind es nicht nur die Bundesländer sondern auch noch die Landkreise, die einzelnen Zulassungststellen, evtl. auch der einzelne Sachbearbeiter.
Manchmal auch Dinge die so eigentlich nicht auslegbar sind.
(wir hatten hier irgendwo mal "kuriose" Dinge gesammelt)
Problem ist eben, man hat wenn man zulassen will nicht die Zeit für einen Streit - schon gar nicht falls das am Ende vor einem Verwaltungsrichter enden könnte. Nein, man will zulassen und fertig.
Wenn man mal viel Zeit hat... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@harra:
Es gibt Erläuterungen, daß ein Kurzzeitkennzeichen keine (echte) Zulassung ist.
Ich halte das für keine echte Zulassung.
Zitat:
Problem ist aber meiner Meinung nach:
@icntyos:
Ich halte das durchaus für korrekt - rein von der Logik der FZV her.Das birgt Straftatpotential. 😉
Problem
Nehmen wir an TE macht die neuen Kennzeichen erst zu hause (ganz schön und akkurat) ans Fahrzeug - und fährt mit den Kurzzeitkennzeichen nach Hause, normale Kennzeichen auf dem Beifahrersitz. 😁Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Aber das könnte man ihm auch einfach sagen. Einziehen muß man nicht.
Wenn wir davon ausgehen, dass ein KZK eine Zulassung ist, bin ich Deiner Meinung.
Meine Erfahrung zu dem Thema
Frage den Verkäufer wie weit die nächste zulassungstelle entfernt ist, bevor du zum angucken fährst,und ob diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ihm aus zu erreichen ist.
Wenn du das Fhrz. angeguckt hast und bist dir mit ihm einig. bekommst du logischerweise Papiere nach Geldübergabe und kannst damit bei der regionalen Zulassungstelle gehn/fahr'n , und da gegen Vorlage von Perso oder Pass KZK bekommen. Gewöhnlich verkaufen die Schilderdienste vor Ort auch evb+KZK.
Adresse der zulasungstelle Googlen Anrufen und Fragen ob oder ob nicht ,ist auf alle Fälle noch die günstigste Variante. Wenn VK gewerblich ist, bekommt er auf alle Fälle gegen Vollmacht KZK vor Ort auf seinen Namen.
Wenn alles nicht klappen sollte ,weil VK privat ist, und er nur das Fhrz nur abgemeldet über geben will,
alternatief Variate du besorgst dir EVB bevor du zu angucken fährst in Netz (wenn du diese nicht brauchst kostet diese selten was,bzw relatief wenig)
Frage Vk ob er das Fhrz. nochmal mit deiner mitgebrachten eVB auf Kzk anmeldet.Er muss bei der Zulassungstelle nur angeben das er in eine Werkstatt in einem anderen Bundesland muss, und Ersatz-Teile möglicher weise erst importiert werde müssen ,und wann die ankommen weiss niemand. Das hat bei mir funktioniert nach dem Tsunamie und keiner wusste wann oder ob verstrahlte Teile überhaupt noch nach D ankommen.
Zitat:
Original geschrieben von balkenende
Meine Erfahrung zu dem Thema
...
!! Neu ab 01.11.2012 !!
Änderung des § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 01.11.2012
Durch die Änderung des § 16 FZV hat auf Antrag die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen. Dies bedeutet, dass Kurzzeitkennzeichen nur an Antragstellerinnen und Antragsteller herausgegeben werden können, die ihren Wohnsitz im Kreis XXX haben.
Bei juristischen Personen oder Gewerbetreibenden muss sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Kreis Kleve befinden.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, können sich nach wie vor durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Können kann sie viel - das "dürfen" stelle ich privat in Zweifel. Auch für den Punkt ist mir nicht bekannt, dass da mal jemand vor Gericht gezogen ist, um so eine Zulassungsstelle einzunorden.Zitat:
Kann die Zulassungsstelle einfach so weitere Unterlagen fordern? Auch oder weil in FZV §16 nichts dazu steht?
Wer sollte auch vorm VG klagen? Das Problem ist dabei nämlich, dass der Klagegrund bis zur Verhandlung bestehen muss. Löst der Kläger das Problem vorher anderweitig (was ja fast immer der Fall ist) hat sich die Klage erledigt und wird als unbegründet abgewiesen. - So ist mir das mal von nem Rechtspfleger erklärt worden.
Wer soll also mit einer Besichtigung warten, bis eine Verhandlung durchgeführt wird. Auf diese Weise können die Zulassungsstellen, fast immer machen was sie wollen - ohne das jemand klagen könnte. Dumm ist nur: die wissen das.
Das könnte man Hardcore durchaus durchziehen.