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Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen

Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.

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138 Antworten

Es sieht so aus. Und solange kein Kunde mal einen Aufstand macht, wird sich auch kein Gericht damit befassen.

Bitte verstehe mich nicht falsch: Ich erwarte nicht von Dir, dass Du die Kosten und Mühen auf Dich nimmst. Aber einen anderen Weg würde ich nicht sehen.

"Meine" lokale Zulassungsstelle fordert nur die notwendigen Papiere - sonst hätte ich da schon mal nachgehakt.

Habe mich heute erkundigt.
Erst beim telefonischen Sprachcomputer: wir benötigen die FIN
Danach auf der Zulassungsstelle: wir benötigen eine Kopie des Fahrzeugbriefs

Ist mal wieder typisch, daß sich die Behörden über die einschlägigen Gesetze hinwegsetzen.

Schon mal überlegt, die übergeordnete Stelle zu kontaktieren und auf die Gesetzestexte hinzuweisen?

War heute auf der Zulassungsstelle, und habe mich erst mal dumm gestellt:
- ich hätte gerne ein Kurzzeitkennzeichen
- haben Sie die Fahrgestellnummer dabei?
- Ja

Hat mich dann 13,10eur auf der Zulassungsstelle und 16eur für die Schilder gekostet.

Ganz vergessen: die FIN ist im rosa Fahrzeugschein schon abgedruckt, der Rest darf vor Ort ausgefüllt werden. Hätten sich ruhig die Mühe machen können, auch gleich
- Fahrzeugklasse und Aufbau
- Hersteller
- Hubraum
- Nennleistung
- Erstzulassung
- zGm
- Achslast
- Höchstgeschwindigkeit
aus dem von mir mitgebrachten, kopierten Fahrzeugschein abzutippen 🙄 Jetzt muss ich das selber machen 😁

Es geht ja auch nur darum, Freizügigkeit zu unterdrücken (aufzuheben).

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188


Ganz vergessen: die FIN ist im rosa Fahrzeugschein schon abgedruckt, der Rest darf vor Ort ausgefüllt werden. Hätten sich ruhig die Mühe machen können, auch gleich
- Fahrzeugklasse und Aufbau
- Hersteller
- Hubraum
- Nennleistung
- Erstzulassung
- zGm
- Achslast
- Höchstgeschwindigkeit
aus dem von mir mitgebrachten, kopierten Fahrzeugschein abzutippen 🙄 Jetzt muss ich das selber machen 😁

Aua! Ich zitiere mich mal selber:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Hau den mal § 16 FZV um die Ohren:

Zitat:

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.

Du

hättest die FIN eintragen müssen... 😠

Aber mach Dir keinen Kopf. Die meisten Cops wissen gar nicht um die Feinheit. Und die, die es wissen, kennen auch die Eigentümlichkeiten mancher Zulassungsstellen.

ichtyos:

man kann natürlich auch

Zitat:

Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen

so interpretieren, daß das unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf der Zulassungsstelle zu erfolgen hat... Ob unter den Augen der Angestellten Verwaltungskraft? 😁

Aber das Thema ist wie alles beim Zulassen schwierig. Man hat da ja meistens keine Zeit - und schon gar nicht für einen Verwaltungsrechtsstreit. 🙄

Das allerlustigste an der neuen Regelung ist:
Welches ist denn die örtlich zuständige Stelle für Personen die keinen Wohnsitz in Deutschland haben. 😉

Antwort:
Jede Zulassungsstelle.

Was das bedeutet darf sich jeder selber überlegen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

Nettes Detail am Rande:
Habe am Donnerstag 09.01. die Kennzeichen geholt, gelten also bis einschließlich Montag 23:59 Uhr. War am Montag Nachmittag auf der Zulassungsstelle zur regulären Anmeldung.
- Haben Sie noch Kurzzeitkennzeichen an dem Auto?
- Ja die gelten bis heute
- Die müssen Sie herbringen
Wurden dann von der Zulassungsstelle einbehalten. Anmeldung war nicht möglich weil die FIN im System war.
Doppelversicherung war nicht zutreffend, weil Kurzzeit und Regulär von der gleichen Versicherung gestellt wurden.

Das Detail ist in der Tat interessant.

Da hat die Zulassungsstelle die FIN nicht nur in die Papiere eingedruckt, sondern sogar als "Zulassung" beim KZK im System abgespeichert. (Ich halte das für rechtlich nicht in Ordnung - siehe oben, aber sei es drum.)

Klar - dann mussten die KZK zumindest entstempelt werden. Das mit dem Einbehalten ist dann natürlich der nächste Knaller. Du hattest die Blechtafeln bezahlt, somit hättest Du Dir zumindest den Altmetallpreis selber beim Schrotthändler holen können. Klar - das lohnt sich in der Regel nicht. Aber ich hätte mir die Dinger wiedergeben lassen.

Ich sag doch:
Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen
😉

Ist der erste Buchstabe im eingetragenen Kennzeichen richtig?

Ich habe da mal kurz gesucht:

Klick:

Zitat:

Notwendige Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
(Auch ausländische Ausweisdokumente müssen im Original vorgelegt werden)

Klack:

Zitat:

11. Der Fahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit
Datum und Unterschrift zu versehen.

Mein nächster Klick wäre

Klonk

!

Fast 😉
Ladkreis Augsburg macht alles richtig, ich bin aber bei der Stadt Augsburg gemeldet.

Entsprechende Unterlagen gibt es hier
http://www.augsburg.de/.../
und hier
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf

Sch...ade. Das es eine kreisfreie Stadt Augsburg gibt, war mir nicht bekannt. Ich lebe in einer anderen Ecke Deutschlands.

Okay. Magst Du mal bei der Stadt anfragen, warum es im Landkreis anders geht?

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