Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen
Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.
Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:
http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf
Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.
Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?
Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.
138 Antworten
Wenn es doch stimmt, frage ich mich, warum man bis heute noch KZK im inet bestellen kann! Die Fahren ja nicht zu jeder Zulassungsstelle
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,bei unserer Zulassungsstelle heißt es wie folgt (Fettmarkierung von mir):
•eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
•einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
•Fahrzeugpapiere - auch in Kopie möglich - (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Fahrzeug-Identnummer)
•eine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
•die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)
•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)http://kreis-kleve.de/.../F4834AB4848445BCC125719500435556?...
Liebe Grüße
Herbert
Und genau für die Fahrzeugpapiere gibt es keine Rechtsgrundlage. Wer ein KZK haben will, hat in der Regel aber keine Lust, sich zu streiten und geht den Weg des geringsten Wiederstandes.
Ganz ruhig, ich hab gute Ohren.
Hier bestelle ja nicht ich das Kennzeichen, sondern die Firma holt sich am Firmensitz auf ihren Namen ein Kurzzeitkennzeichen. Die verkaufen meistens auch gleich die Versicherung dazu.
Ich habe aber schon eine evb von meiner Versicherung, weil der Betrag bei der regulären Zulassung angerechnet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
UND DESWEGEN KANN MAN SICH KZK AUCH IM INET BESTELLEN!WEIL ES NICHT GEHT
Vor ein paar Tagen habe ich noch mal im Internet nach der Möglichkeit gesucht, ein KZK online zu kaufen. Ich bin nicht fündig geworden. Kannst Du einen Anbieter verlinken?
(Und schrei doch nicht so!)
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Hallo,
habe es im Internet noch nicht versucht, aber bei unserer Zulassungsstelle geht das nicht, denn dort wird das so gehandhabt, wie "Gorgeous188" schreibt:
!! Neu ab 01.11.2012 !!
Änderung des § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 01.11.2012
Durch die Änderung des § 16 FZV hat auf Antrag die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen. Dies bedeutet, dass Kurzzeitkennzeichen nur an Antragstellerinnen und Antragsteller herausgegeben werden können, die ihren Wohnsitz im Kreis Kleve haben.
Bei juristischen Personen oder Gewerbetreibenden muss sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Kreis Kleve befinden.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, können sich nach wie vor durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen.
Daher lieber bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, wie das dort gehandhabt wird.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Vor ein paar Tagen habe ich noch mal im Internet nach der Möglichkeit gesucht, ein KZK online zu kaufen. Ich bin nicht fündig geworden. Kannst Du einen Anbieter verlinken?Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
UND DESWEGEN KANN MAN SICH KZK AUCH IM INET BESTELLEN!WEIL ES NICHT GEHT
(Und schrei doch nicht so!)
sorry😉
Also auf der Seite auf der ich war wirs Aufgrund von Gesetztesänderungen kein Antrag angenommen! (War bei mir aber mitte 2012, dachte es geht noch, das es die seite mit diesem Angebot immer noch gibt) Steht aber ganz Klein ganz unten.
Und habe grad gelesen, da es mit Glück per Amtshilfe doch gehen KANN aber nicht muss!
http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-3744609.html
Hier zB
http://www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de/
Die Firma sitzt in Bruchköbel, Main-Kinzig-Kreis in Hessen. Das ist der Firmensitz, also können sie dort für die Firma ein Kurzzeitkennzeichen holen. Da steht dann MKK drauf. Die Versicherung gibt es auch dort, brauchen sie ja auch zum Anmelden.
Dann ist aber rechtlich gesehen die Firma der Halter des Fahrzeugs und nicht ich.
Das war ja auch die Frage, ob der Händler in seinem Namen bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen darf.
Ok, soweit habe ich es mir gar nicht durchgelesen.
Ich habe ja schon die evb von meiner Versicherung.
Eben - es gab so einige Versender von KZK - aber die haben (soweit ich das feststellen konnte) alle das Angebot aus dem Sortiment genommen.
Da wiehert der Amtsschimmel aber mal wieder kräftig - überwiegender Einsatz des KZK war doch die Überführungsfahrt. Wenn man eh 2 mal fahren muss, kann man den Wagen auch gleich endgültig zulassen.
Hat eventuell auch Umweltschutzgründe, da wird ein ganz normales Kennzeichenblech für einen 5-tägigen Einsatz verschwendet, das muss unterbunden werden.😁
Und 500km überflüssige Fahrt ist umweltschonender? Wenn ich nicht das Benzin dafür bezahlen müsste, könnte ich vielleicht darüber nachdenken 😉 Immerhin könnte das Auto ja noch viel weiter weg sein.
Deshalb ja auch dieser Smiley: 😁
Das ganze ist ein Witz (aber keiner über den man lachen könnte). Entstanden ist die aktuelle Handhabung wahrscheinlich auf der Tagung: "Wie können wir unseren Bürgern das tägliche Leben mal wieder etwas schwerer machen"...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Eben - es gab so einige Versender von KZK - aber die haben (soweit ich das feststellen konnte) alle das Angebot aus dem Sortiment genommen.
Das ging irgendwie mal ziemlich durch die Presse - die Problematik war, dass man in Deutschland ein Auto nicht anonym fahren darf, mit dem Kennzeichen sollte es möglich sein den Halter ausfindig zu machen. Das wurde aber durch Kurzzeitkennzeichen, die über 5 Ecken verkauft wurden umgangen (auch mal am Straßenrand gegen Bargeld), ich bilde mir ein die Heidelberger Zulassungsstelle war da besonders kulant.
Wenn man so ein Kennzeichen hatte konnte man im Prinzip auch mit 130 durch die Stadt fahren, wenn man nicht sofort angehalten wurde konnte einen nachher niemand mehr ausfindig machen.
http://www.op-online.de/.../...s-paesse-beim-baecker-gaebe-713632.htmlhttp://www.nordbayern.de/.../...fte-mit-kurzzeit-kennzeichen-1.2919352Gut möglich, dass das daraufhin etwas restriktiver gehandhabt wird.
vg, Johannes
Richtig, deswegen werden Kurzzeitkennzeichen seit 11/2012 nur noch am Wohnort ausgestellt.
Da steht aber nicht, dass dafür auch noch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorgelegt werden müssen. Aber genau dieses Recht nimmt sich meine Zulassungsstelle offensichtlich heraus.