Zulassungsinformationen BMW M Performance Abgasanlagen
Hallo zusammen,
ab Anfang nächster Woche könnt Ihr euch bei eurem Händler ein Zulassungs-Informationsblatt für eure BMW M Performance Parts Abgasanlage und Diesel Abgasanlagen holen.
Dies dient als Nachweis zur Legalität der verbauten BMW M Performance Parts Abgasanlagen.
Bitte beachtet das dies nicht die finale Lösung des Problems ist, wir arbeiten hier weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung. Die Dokumente sollen euch bei Kontrollen vorerst schützen bzw. bei der Dekra/TÜV als Nachweis der Homologation dienen!
Diese Dokumente heben leider nicht die Bestellsperre auf, diese bleibt bis zur finalen Lösung bestehen!
In dem Dokument steht die entsprechende Systemgenehmigung in welcher die Abgasanlage homologiert ist.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ab Anfang nächster Woche könnt Ihr euch bei eurem Händler ein Zulassungs-Informationsblatt für eure BMW M Performance Parts Abgasanlage und Diesel Abgasanlagen holen.
Dies dient als Nachweis zur Legalität der verbauten BMW M Performance Parts Abgasanlagen.
Bitte beachtet das dies nicht die finale Lösung des Problems ist, wir arbeiten hier weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung. Die Dokumente sollen euch bei Kontrollen vorerst schützen bzw. bei der Dekra/TÜV als Nachweis der Homologation dienen!
Diese Dokumente heben leider nicht die Bestellsperre auf, diese bleibt bis zur finalen Lösung bestehen!
In dem Dokument steht die entsprechende Systemgenehmigung in welcher die Abgasanlage homologiert ist.
91 Antworten
Gibt es hier immer noch nichts neues zu verkünden hier zur MPPSK? Bestehen die Aussagen zu Problemen noch bei erst-Eintragung, 2-jahres TÜV und Messungen der Polizei, auch bei vor 7/18 gebauten 440i‘s ohne OPF? Ich möchte nämlich gerne das MPPSK nachrüsten, was auch einige Händler mir anbieten, aber natürlich nicht wenn ich Probleme damit bekomme.
Mein TÜV-Mann sagt: egal was die Gesetzgebung macht und tut - wenn es einmal (legal und korrekt) eingetragen wurde, hat es Bestandsschutz!
Ob es nach Gesetzeslage heute überhaupt noch legal eintragungsfähig ist, ist eine offene Frage.
All das hindert die Polizei natürlich nicht daran, die Vermutung der Manipulation auszusprechen. Das ist ja dann aber ein andere Frage und kann jeden und alles treffen.
Die "Messung der Polizei" kann also immer unangenehme Folgen haben. Aber nachdem die Nicht-Manipulation festgestellt wurde ist man raus. Bleibt nur der Stress den man dafür hatte.
Zitat:
Mein TÜV-Mann sagt: egal was die Gesetzgebung macht und tut - wenn es einmal (legal und korrekt) eingetragen wurde, hat es Bestandsschutz!
Ob es nach Gesetzeslage heute überhaupt noch legal eintragungsfähig ist, ist eine offene Frage.
All das hindert die Polizei natürlich nicht daran, die Vermutung der Manipulation auszusprechen. Das ist ja dann aber ein andere Frage und kann jeden und alles treffen.
Die "Messung der Polizei" kann also immer unangenehme Folgen haben. Aber nachdem die Nicht-Manipulation festgestellt wurde ist man raus. Bleibt nur der Stress den man dafür hatte.
Hi, vielen Dank für die Antwort. Das klingt ja schonmal sehr gut. Dann kann also selbst der 2-Jahres TÜV die Zulassung nicht wieder aufheben. Ein Frage wäre noch. Wenn ich es heute ganz offiziell eingetragen bekommen sollte, muss ich mir dann weiter Gedanken machen, dass die Eintragung vom TÜV ggf. wieder zurück weil sie ursprünglich nicht legal gewesen ist, oder kann ich davon ausgehe, dass wenn BMW mir das alles vernünftig einbaut und über den TÜV bringt, dass ich von dortan auf der sicheren Seite bin?
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Wenn etwas nicht legal war, ergo zum Zeitpunkt der Eintragung, durch Irrtum oder Irreführung jedoch die Voraussetzung erfüllte, wird es dennoch nicht legal, sollte der Irrtum zu späterem Zeitpunkt festgestellt werden. D. h. sofortige Stilllegung, Erlöschen d. BE, Busse. Im Falle Personenschaden drakonisch. Und dann wäre es von Vorteil für die Finanzierung seines Rechtsbeistands gesorgt zu haben.
Merke: illegal wird nich legal durch Andersdarsellung, sondern kann nur aufgehoben werden durch Änderung der Rechtsgrundlage. (z.B. Einzelabnahme)
Gruss
Das hieße ja dass nur alle wo das MPPSK vor einem bestimmten Datum 7/18 oder sogar viel eher, weil das ist ja nur wann BMW die Gesetzesänderung insofern umgesetzt haben indem sie das MPPSK blocken, kein Problem hätten, und alle anderen mit dem identischen Auto, aber mit späterem Einbauzeitpunkt ihr Auto stillgelegt bekommen. Das klingt irgendwie sehr seltsam und nicht rechtens. Zumal die leute mit einbau nach dem Stichtag ja nichts vortäuschen oder ähnliches. BMW baut es ein, der TÜV nimmt es ganz offiziell ab und trägt es ein. Die EU Komformität (E Nummer oder wie das heißt) des MPPSK besteht ja auch weiterhin soweit ich weiß und wurde nie aufgehoben. Deswegen würde es mich schon wundern, wenn es wirklich so sein sollte wie du sagst und das Auto nachträglich stillgelegt wird.
Wozu man einen Rechtsbeistand braucht erschließt sich mir nicht, denn bis zum Zeitpunkt der stilllegung habe ich keinerlei Straftaten begangen, da alles offiziell vom TÜV ohne Veränderungen nachträglich abgesegnet wurde und eine Betriebserlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt vorlag. Zudem wäre eigentlich dann eher BMW zuständig die Sache zu klären und notfalls zurück zu rüsten.
Die ganze Unsicherheit um die Thematik ist ein riesen Graus. Und es gab auch schon nicht wenige, die gesagt haben, dass trotz Bestandsschutz die Leute mit eingebauter MPPSK betroffen sein werden, wenn es zum generellen Verbot/Stilllegungen käme.
Zumal es mir sogar kaum auf das S im MPPSK ankommt sondern mir schon das P reichen würde, weil das lautere geknatter zwar hin und wieder mal schön ist und sicher auf Landstraßen/Autobahn nochmal extra Spaß bietet, aber ich es für Stadtfahrten absolut zu prollig finde, wenn man da mal freie Sicht hat und etwas mehr beschleunigt. Zumal mir das extra laute Gefurze ganz gestohlen bleiben könnte. Aber P gibt es von BMW ja bekanntlich leider nicht ohne S...
Zitat:
@maus3r schrieb am 9. Februar 2019 um 09:45:25 Uhr:
...Wozu man einen Rechtsbeistand braucht erschließt sich mir nicht, denn bis zum Zeitpunkt der stilllegung habe ich keinerlei Straftaten begangen, da alles offiziell vom TÜV ohne Veränderungen nachträglich abgesegnet wurde und eine Betriebserlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt vorlag. Zudem wäre eigentlich dann eher BMW zuständig die Sache zu klären und notfalls zurück zu rüsten.
...
Braucht auch k(aum)ein Mensch. Es geht hierbei um den Punk: legal/nicht legal/Grauzone (s.o.). Und die Biegung derselben. Für den blöden Fall des „wenn“. Dann langt das nicht zu sagen.. „BMW hat’s verbaut -TÜV hat’s abgenommen“ ... ja, schön wärs. Funktioniert aber so nicht. Denn technisch möglich, abgenommen = nicht automatisch pragraphenkonform.
Das ist eine Feststellung, keine Vermutung oder Belehrung. Ein Grund für mich, dass ich z. B. kein (M4)FL Modell mehr kaufe, weil ich genau auf das Szenario keine Lust habe. 😉
Verstehe. Das ist ja wirklich eine miserable Handhabung seitens der Behörden/des Gesetzes und da fragt man sich wozu es den TÜV gibt wenn der Laie sich nicht darauf verlassen/beziehen darf, was der TÜV abgesegnet hat. Am Ende werden sie sich da vielleicht Verständnis haben, wenn man nachweist dass nichts verändert wurde, oder man muss halt eine Buße zahlen.
Würdest du den ne MPPSK bei dem Risiko bei die verbauen?
Zitat:
@a-tonic schrieb am 9. Februar 2019 um 07:12:43 Uhr:
Im Falle Personenschaden drakonisch.
Naja, müsste hierfür das MPPSK nicht ursächlich für den Personenschaden sein....!? 😉
Ich sehe die ganze Sache so: Ein seriöser und kompetenter Händler und eine seriöse und kompetente Prüforganisation wird sich an geltendenes Recht halten und nicht aus Bequemlichkeit, Geldgier oder Gefälligkeit irgendetwas eintragen.
Was macht denn das für einen Eindruck (gerade in Zeiten der Internetbewertungen), wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass die Eintragung illegal war.
Könnte mir auch vorstellen, dass es die Konzernzentrale nicht so toll findet, wenn Kunden falsch beraten werden und dadurch Probleme bekommen. Ich meine damit nicht den Krauter um die Ecke, sondern Niederlassungen und Vertragswerkstätten.
Beidem stimme ich zu. Wärs mein Betrieb, oder wär ich Prüfer: no way! Was ich aber selbst an meinem Vehikel mache ist und bleibt hoffentlich auch mein „Problem“.
Man darf sich halt nicht wundern, wenn es immer blöder wird, nur weil einige wenige(?) ihre Errungenschaft vor Publikum zur Schau stellen. 😉
Der Gesetzgeber ist nicht immer objektiv btw. 🙁
Zitat:
@a-tonic schrieb am 9. Februar 2019 um 10:54:13 Uhr:
Was ich aber selbst an meinem Vehikel mache ist und bleibt hoffentlich auch mein „Problem“.
...aber nicht wenn dein Vehikel im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. 😉
Ich finde auch die Leute lustig, die zuerst eintragen lassen und dann "optimieren" und dann bei einer Kontrolle wie Rumpelstilzchen rumspringen und behaupten: "Ist alles eingetragen. Gucken sie, hier die Nummer..."
Ich denke auch, wenn das Fahrzeug einen seriösen Eindruck macht, wird es doch bei einer Kontrolle nicht auseinander genommen. Das wird doch auch Ärger vom Vorgesetzten geben, wenn mehrfach solche Fahrzeuge rausgezogen werden und der Sachverständige nichts findet.
Anders siehts aus, wenn man mit ner vermackelten Bastelbude daher kommt (alles ist am Schleifen, Spaltmaße stimmen nicht, es wurde Panzertape und Kabelbinder verwendet, ....), da wird sich doch dann draufgestürzt...
https://www.youtube.com/watch?v=Ek-sIPeUY_Y
Ich fahre ein Youngtimer-Fremdfabrikat mit 15(!) Zoll-BBS-Felgen, aber im Originalzustand. Wurde bei der HU auch schon mehrmals auf die Felgen angesprochen. Ich sage nur höflich: Die waren bei diesem Sondermodell ab Werk montiert und dann ist die Sache vom Tisch.
Bei den Edition M Sport Shadow Modellen sind die Rückleuchten (leicht) abgedunkelt. Da wird doch auch keiner was sagen. Anders ists halt wenn sie vor lauter Lack / Folie schwarz wie ein Kohlenkeller sind.
Zitat:
@Tob. schrieb am 9. Februar 2019 um 11:20:43 Uhr:
Zitat:
@a-tonic schrieb am 9. Februar 2019 um 10:54:13 Uhr:
Was ich aber selbst an meinem Vehikel mache ist und bleibt hoffentlich auch mein „Problem“....aber nicht wenn dein Vehikel im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. 😉
Erhobenen Zeigefinger bitte wieder an einen dunklen, warmen Ort wegpacken.
Besten Dank
Meine lokaler Bmw Händler weiß nichts von so einem Dokument, kann ich die auch anderweitig bekommen?
Hat noch jemand eine Zulassungsbescheinigung für den Performance ESD mit der ETNr. 18302354340
Für ein 435i
Und kann diese bitte als PDF an mich senden oder hochladen.
Danke
Die Datei hat fast 23 MB und lässt sich nicht hochladen. Wenn du magst, kannst du mir deine E-Mail-Adresse per PN senden. @Basti435i
...vorausgesetzt dein E-Mail-Postfach ist nicht begrenzt.