Zitat:
@steart schrieb am 20. September 2018 um 16:29:23 Uhr:
Okay aber den TÜV macht ja ein Prüfer dann noch bei meinem Händler vor Ort. Eigentlich müsste dann der Prüfer eine Meldung bekommen und die tüv Papiere nicht aushändigen? Habe ich das richtig verstanden? Betrifft das nur das MPPSK oder auch den m Performance endschalldämpfer? Wie gesagt mein Fahrzeug ist von 7/17.
Und wenn der Prüfer es es genehmigt und ich es in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen habe, bin ich dann illegal unterwegs???
Gruß
Zitat:
@steart schrieb am 20. September 2018 um 16:29:23 Uhr:
Zitat:
@BMW_M_Performance_DE schrieb am 20. September 2018 um 12:34:03 Uhr:
Ja kannst du, der TÜV/Dekra wird es dir aber nicht abnehmen und das sollte der Händler eigt wissen.
Wenn der Händler dies bei dir verbaut und du zur Eintragung der Leistung zur Dekra/TÜV musst, kommt eine entsprechende Meldung vom KBA bei dem Prüfer und dadurch macht er keine Eintragung/Abnahme.
Richtig, der TÜV Prüfer vor Ort beim Händler verweigert die Eintragung der Leistungssteigerung mit dem Klappenschalldämpfer (der eigt. Serienstandzulassung hat).
Der reine Endschalldämpfer ohne Klappe ist aktuell nicht betroffen und muss nicht eingetragen werden! Ich würde aktuell aber keine Nachrüst-Abgasanlage verbauen.. dafür ist zu viel halbwissen bei den Behören (Polizei, TÜV, etc) vorhanden und es besteht die Gefahr einer Stilllegung bei einer Fahrzeugkontrolle.