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Zulassungsfrage: vorübergehend Stilllegen oder abmelden

BMW 3er E36

Hätte mal ein paar Zulassungsfragen. Will meinen M5 in den Winterschlaf schicken. Aber was soll ich machen, es gibt die Möglichkeit den Wagen vorübergehend Stillzulegen oder abmelden. Was ist der genaue Unterschied? Gibts vor und nachteile? (z.B. weitere Eintragung im Brief)

Wenn der Wagen vorübergehend Stillgelegt ist, bin ich dann verpflichtet ihn wieder anzumelden? Ich frage, weil evtl nächtes frühjahr ein cabrio anstatt dem m5 vor der tür steht.

Saisonkennzeichen wäre jetzt im nachhinein das beste gewesen.

Jemand ne gute Lösung für mich?

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln


Ich kann nicht mehr, lieg grad aufm Boden vor lachen!!!
😁😁😁

...Rixies "Katze" find ich allerdings ganz süß, ernsthaft!

Ich denk das ist ne Robbe? 😉Im übrigen könnt ihr mal bitte aufhören mein Avatar zu klauen , ihr Avatardiebe !

PS: DIe Frage von FlorianA. wurde ja bereits beantwortet daher -> Closed

Is scho Kacke, wenn man ned mal selbst weiß, was man da als Avatar hat.....

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier


Is scho Kacke, wenn man ned mal selbst weiß, was man da als Avatar hat.....

war das ein wink mit'm zaunpfahl? ist es ein hirsetier? 😕

Moin,

habt Ihr vergessen, dass das hier ein Forum ist und dass es Themen gibt?

In den letzten Tagen scheint mir, dass hier einige einfach keinen Bock mehr auf MT haben und schon fast nach einem Ausschluß betteln...

Wer halt nicht mehr möchte, braucht es nur in einer PN zu schreiben, dann schliesse ich den Zugang... ansonsten hört auf hier zu chatten und zu spammen.

* * * c l o s e d * * *
Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet

Gruß

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