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Zulassung verweigert wegen abgelaufenem Emissionszertifikat

Porsche Macan 95B
Themenstarteram 17. Februar 2022 um 10:41

Hallo Porscheaner,

ich habe nachfolgende Frage aus dem A1 GB Forum mal hierher geholt, weil ich dort annähernd kein Feedback erhalten habe (ist wohl sehr technikaffin, aber weniger administrativ bewandert):

wir wollten unseren 2020er A1 35 TFSI DSG CityCarver in Deutschland zulassen (das Auto lief seit 11/2020 auf einem französischen Diplomatenkennzeichen). Der Zulassungsdienst teilte mir mit, dies sei nicht möglich, da "die Emissionsklasse abgelaufen" sei. Aus Sicht des Zulassungsdienstes sei dies eine Formalie, die durch den Händler per Ausnahmegenehmigung erfüllt werden kann.

Leider hält sich Audi selbst komplett bedeckt (ich habe lediglich eine Vorgangsnummer erhalten) und der Händler erklärt sich für nicht zuständig bzw. nicht in der Lage. Stehe also derzeit ohne Unterstützung da.

Wer kann mir sagen, worum es sich bei diesem Emissions-Zertifikat handelt?

Welche Grundlage erlaubt, eine abgelaufene Emissionsklasse per Ausnahmegenehmigung zu umgehen?

Wer kann ansonsten Erhellendes beitragen?

Danke für Eure Kenntnisvermittlung, cheers

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11 Antworten

Natürlich ist der Audi-Händler da nicht zuständig. Ich wüsste auch nicht, warum Audi dich da unterstützen sollte (außer Zusenden des CoC). Du brauchst da lediglich einen Zulassungsdienst für den weiteren Papierkram oder kannst das sogar selbst auf der Zulassungsstelle regeln.

Zitat:

* Wer kann mir sagen, worum es sich bei diesem Emissions-Zertifikat handelt?

Der richtige Begriff ist Emissions-Typgenehmigung. Es ist ein Teil der Typgenehmigung, der die emissionsrelevanten Angaben enthält.

Hier ist eine Liste: https://de.wikipedia.org/.../Schadstoffschl%C3%BCssel?...

Der Code dazu hat (für die vielen Unterarten von EURO 6) vier Stellen und fängt mit "36" an. Du solltest den für das Fahrzeug mal im CoC raussuchen und hier hinschreiben.

Hintergrund: die EU will immer mal, dass sich der technische Fortschritt in allen Neufahrzeugen (Erstzulassungen!) ab einem bestimmen Stichtag auswirkt. Dann lässt sie nur noch Fahrzeuge zu, die eben eine gewisse Emissionstypgenehmigung haben.

Zitat:

* Welche Grundlage erlaubt, eine abgelaufene Emissionsklasse per Ausnahmegenehmigung zu umgehen?

Die so genannte "End-of-Series Regelung" ist das Stichwort dafür für Erstzulassungen ((EU) Verordnung 2019/543 und EU Verordnung (EU) 2018/1832). Dein Auto war ja aber in Frankreich schon mal mit Diplomatenkennzeichen erstzugelassen, daher ist es keine Erstzulassung mehr, denn eine Erstzulassung gibt es im ganzen Autoleben nur genau 1x.

Die End of Series-Regelung ist nur für Erstzulassungen, damit Händler noch 1 Jahr Frist haben, Fahrzeuge abzuverkaufen (Lagerwagen, Depotwagen, die bisher noch nie zugelassen waren), die eigentlich schon keine gültige Emissionstypgenehmigung mehr haben. Dann erlaubt die EU für kleine Restmengen an Händler/Hersteller noch die Zulassung, ehe diese Autos verschrottet werden müssen.

Aus meiner Sicht müsstest du folgende Papiere haben:

* die französische Zulassung von dem Diplomatenkennzeichen

* das CoC-Papier des Wagens (Certificate of Conformity) - das gab es beim Kauf, oder sonst von Audi, wenn du denen die Fahrzeug-Identifikationsnummer sagst (kostet ca. 100 EUR). Das CoC hat die ganzen technischen Angaben drin.

Damit kannst du das Auto auf der zuständigen deutschen Zulassungsstelle ummelden nach Deutschland. Da das Auto bereits einmal zugelassen war in einem anderen Staat (hier sogar EU-Staat Frankreich, und dort halt auf Diplomatenkennzeichen), sollte es dabei keine weiteren Probleme geben. Die Emissionstypgenehmigung ist nur bei Erstzulassung relevant. Du machst in Deutschland aber keine Erstzulassung, sondern eine Ummeldung/Umschreibung.

PS: Ich habe keinen Schimmer, warum du das nun ins Porsche Forum gepostet hast. Es hätte das Fahrzeugtechnik Forum dafür gegeben.

Wichtig ist hier die nachgewiesene Erstzulassung (wenn der Nachweis über die Zuteilung des Diplomatenkennzeichens dem EG-Muster entspricht sollte das Feld "B" sein) und die tatsächliche Emissionsklasse (z.B. Feld 46.1 oder 47 im CoC, irgendwie ändert sich das hin und wieder. Im Zweifelsfall einfach das CoC anonymisiert hier einstellen, dann finden wir die Emissionsklasse schon...)

Denn im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, warum das nicht geklappt hat:

Entweder der Vorgang wurde als Neuzulassung behandelt, weil die bisherige Zulassung nicht bekannt war oder nicht nachgewiesen wurde. Dann ist es plausibel (wenn auch nicht zwangsläufig), dass ein 2020er Auto eine heute nicht mehr erstzulassungsfähige Emissionsklasse hat.

Oder die Emissionsklasse passt tatsächlich nicht zur Erstzulassung. Das wird ja nicht nur bei Neuzulassungen, sondern bei jedem Zulassungsvorgang von der EDV der Zulassungsstelle überprüft.

Die Sache mit den "französischen Diplomatenkennzeichen" ist mir nicht ganz eindeutig: Handelt es sich um eine deutsche Zulassung eines französischen Diplomaten? Dann sollte das Fahrzeug eigentlich die EU-Vorschriften erfüllen. Oder war das Fahrzeug in Frankreich auf einen Diplomaten eines Drittstaates zugelassen? Dann weiß ich nicht, welche Zulassungskriterien da gelten. Wenn das Fahrzeug dann aber die technischen Regeln des Drittstaates erfüllt, könnte es schwierig werden. Gerade Fahrzeuge aus dem mittleren Osten sind in Deutschland oft schlicht und ergreifend nicht zulassungsfähig.

Ausnahmen für das Emissionsverhalten dürfen eigentlich nur in drei Fällen genehmigt werden:

Für die oben schon beschriebenen Lagefahrzeuge bzw. auslaufende Serien (wenn es eine solche war, müsste man den Nachweis aber ggf. auch bei der erstmaligen Zulassung in Deutschland erbringen), für Umzugsgut (was hier nicht vorliegen dürfte) und für besondere Bedarfsträger (Militär, Polizei, Feuerwehr/Katastrophenschutz; das liegt hier also auch nicht vor).

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 15:58

Ihr kommt der Sache auf die Spur: hurra.

Was ich inzwischen gelernt habe: Diplo-Kfz werden in Frankreich nicht ins offizielle System eingespeist (um keine Nachvollziehbarkeit zu haben). Insgesamt ist das Verfahren - typisch Frankreich - einmalig, alle anderen Länder lassen Diplo-Kfz deutscher Diplo nur auf der Basis eines Ausfuhrkennzeichens zu. Frankreich zieht lediglich die deutschen Papiere ein, die man bei Rückkehr (Umzugsgut) wieder erhält.

Was ich auch gelernt habe, in BN oder B wäre dies sehr viel einfacher, weil dort bekannt.

Werde nun die Behörde in K morgen persönlich belabern. Danke erstmal, cheers

Hallo zusammen,

 

frage mich was das bei Porsche zu suchen hat. Soll ich den Thread hier schliessen, ins Fahrzeugtechnik Forum oder wieder zu Audi umziehen?

 

VG, Markus

Du hast noch deutsche Papiere zu dem Wagen? Also eine deutsche Zulassung im Sinne von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Dann wirst du ja davon noch Kopien haben, die du mitnehmen kannst.

Ach so: für die Zulassungsstelle => lohnt sich vorher, online einen Termin zu holen. Wegen Corona und so haben die weiterhin nur den Notbetrieb von etwas, was vorher schon zurückhaltend mit Personal ausgestattet war.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 16:11

Ja, Zulassungsbescheinigung Teil 2 habe ich, allerdings mit einem abgelaufenen Emissionszertifikat. Quasi jungfräulich.

Termin habe ich mir geholt. Um allen Kalamitäten aus dem Weg zu gehen, hatte ich ja auch den TÜV-Zulassungsdienst beauftragt. Und schon begannen die Probleme.

Werde berichten. Cheers

"Emissionszertifikate" (Emission type approval) laufen nicht ab. Sie sind unbeschränkt gültig. Sie enthalten Referenzen auf die Testprozedur (NEFZ, WLTP, RDE), OBD-Vorschriften und die Messwerte, die rausgekommen sind.

Hier ist z.B. die Liste der Emission type approvals der Schweiz, die das als Open Data veröffentlichen:

https://files.admin.ch/.../

Dort sind TG_Automobil.txt die Typgenehmigungen (auf Gesamtfahrzeuge: whole vehicle type approval). Und emissionen.txt die Emissionstypgenehmigungen.

Das Schweizer Astra (Bundesamt für Strassen, quasi das KBA der Schweiz) veröffentlicht das wöchentlich brandaktuell als Opendata. Die Schweiz hat sich aber an das EU-System angegliedert. Daher sehen die KBA-Daten vergleichbar aus.

Das einzige was abläuft, ist eben, *Erst*zulassungen auf zu alten Emissionstypgenehmigungen machen zu lassen. Aber deins ist ja keine Erstzulassung.

Oder meinst du gar kein "Emissionszertifikat", sondern eine AU-Bescheinigung? Also eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung? Das ist easy zu bekommen für dein Auto: einfach zu einer HU-Prüfstelle fahren und wieder AU und HU machen lassen. (Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung) Wenn dein Auto gut in Schuss ist, ist das bei einem 1,5 jährigen Fahrzeug problemlos, dauert 30 min, die checken technisch alles durch. An sich brauchen Pkw mit "normaler" Zulassung in den ersten 3 Jahren ab Erstzulassung keine HU/AU. Aber falls dein Auto in Deutschland eine Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug hatte, dann braucht es jedes Jahr HU und AU. Und dann wäre es abgelaufen. Wie gesagt: das Papier ist für ein so junges Fahrzeug einfach zu bekommen: Auto zum TÜV oder DEKRA oder GTÜ oder KÜS (wieder vorher mit Termin) - dort eine HU und AU machen lassen, Papiere mitnehmen (HU-Bericht und AU-Bericht), dann diese Papierchen auch bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Aus meiner Sicht ist die Sache jetzt ziemlich eindeutig:

Der TE hat ein Neufahrzeug in Frankreich mit Diplomatenkennzeichen betrieben. Dazu haben die Franzosen den deutschen "Brief" (ZB II) einfach nur einbehalten und nach der "Abmeldung" zurückgegeben. Deswegen hat das Fahrzeug jetzt einen Brief ohne eingetragen Erstzulassung. Aber offensichtlich mit einer Emissionsklasse, die nicht erstzulassungsfähig ist. Da der deutsche Brief vorhanden ist, dürfte die Emissionsklasse aber für das tatsächliche Datum des Inverkehrbringens passend sein.

Also reduziert sich das Problem darauf, die rechtmäßige Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Frankreich nachzuweisen. Damit müsste das Fahrzeug ohne weitere Probleme zugelassen werden und eine HU-Fälligkeit von 11/2023 bekommen. Es wird doch auch in Frankreich irgendwelche Dokumente über die Zuteilung eines Diplomatenkennzeichens geben, auch wenn im französischen Fahrzeugregister und damit in EUCARIS nichts eingetragen ist?

am 18. Februar 2022 um 16:24

Hier (NL) muss ein Diplo-Fzg immer vor Verkauf im Land auf reguläres NL- Kennzeichen umgeschrieben werden, da Diplo-Fzg ja steuerfrei gekauft werden. Wird es direkt exportiert, werden Ausfuhrpapiere mit Nachweis der Zulassung erstellt. Sehr unlogisch das Verfahren in FR.

Themenstarteram 18. Februar 2022 um 17:27

Hallo Leute,

zunächst einmal vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich habe heute den Audi erfolgreich zulassen können.

Da ich im A1-Forum kaum Unterstützung in administrativen Dingen erhielt (die sind dort halt eher technikaffin) und die Porsche-Leute gerade dazu oft viel fundiertes Wissen haben, postete ich die Frage eben auch dort. Wenn ich damit gegen Foren-Regeln verstieß: sorry.

Wen es interessiert, hier ein paar Hintergründe:

Anders, als in den anderen Ländern, in denen ich bisher länger lebte, behandelt FRA Diplomatenkennzeichen völlig unabhängig vom regulären Zulassungssystem. Zum Erhalt der 'Carte grise' (entspricht Zulassungsbescheinigung Teil 1) gibt man die jungfräuliche DEU Zulassungsbescheinigung Teil 2 ab. Bei Rückkehr ins Heimatland wird zurückgetauscht und 'Thema durch' für die Franzosen.

Für die DEU Zulassungsstelle liegt aufgrund dieser Jungfräulichkeit dann eine Erstzulassung vor. Da die Zulassungs-Besch T2 keinen Eintrag enthält, ist auch nichts anderes vorgesehen. Nur war in meinem Fall zwischenzeitlich das Emissionszertifikat abgelaufen und der Zulassungsdienst vom TÜV Rheinland hatte dann auch nicht genug Fantasie, nach alternativen Wegen zu suchen.

Nun war ich für die Zulassungsstelle einer, der 2 gültige Zulassungsdokumente für ein Auto hatte und erschwerend kam hinzu, dass die FRA Dokumente auch noch 2 Kennzeichen (CD und Schutz) beinhalteten.

Aber, super vertrauenswürdig wie ich nunmal aussehe, akzeptierte die Zulassungsstelle (quasi als Kompromiss) einen Import, unter vorherigem Einzug der original DEU Dokumente. Nach schlussendlicher Zollabnahme bekam ich Papiere und Kennzeichen.

Puhhh.....

Nochmals herzlichen Dank für alle Beiträge, jetzt wird's Zeit für die neue Saison.

Viel Spaß, cheers all

Diplomat_isch gelöst. :D Allzeit gute Fahrt! Und man kann lernen: manches löst man auf der Zulassungsstelle am besten persönlich.

Eine Kopie der zurückgegebenen Carte grise hattest du doch bestimmt noch, oder?

BTW: ein Moderator hat bereits den Themenfaden ins Fahrzeugtechnik-Forum verschoben. Für "Papierkram und Administratives" gibt es hier halt keinen Bereich, das sind alles Technik-Freaks und Schrauber vorm Herrn. :D

PS. Da sah der Zulassungsdienst vom TÜV Rheinland aber nicht sehr helle aus ...

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