ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Zulassung auf Kind

Zulassung auf Kind

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 18:57

Hallo,

unsere Tochter wird im März 18 Jahre alt. Wir haben auch ein Auto für sie aber es soll eine Überraschung werden. Aus Kostengründen bei der

Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird. Ist es irgendwie möglich das wir das Auto auf sie zulassen können, ohne das wir

eine Unterschrift oder Vollmacht von Ihr brauchen? Da sonst die Überraschung platzen würde.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2016 um 19:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Zitat:

@FW190A8 schrieb am 8. Februar 2016 um 22:05:59 Uhr:

Das mit der Versicherung haben wir durchgerchnet. Ist so am günstigsten.

Ok, wenn du das sagst, mich würde aber schon interessieren, welche Versicherung das ist, die ein Zweitfahrzeug eines langjährig Versicherten teurer einstuft als das eines Fahranfängers.

am 8. Februar 2016 um 22:06

einfach pragmatisch lösen, so wie es auch in der ersten antort stand.

wenn wir uns gegenseitig in der familie anzeigen würden für jedes mal, wenn einer von uns eine unterschrift innerhalb der familie gefälscht hat, dann müssten wir alle 1000 Jahre Steine klopfen gehen :-).

Deine Tochter wird Dir bestimmt böse sein, wenn sie da Resultat (das zugelassene Fahrzeug) sieht ;-)

am 8. Februar 2016 um 23:12

Also in unserer Familie kommt das zum Glück nicht vor, dass wir gegenseitig die Unterschriften fälschen!

Könnte bei dir lustig werden phaetoninteressent, wenns mal was zu erben gibt. :D

Mit Unterschrift fälschen ist es ja nicht getan, bzw. das ist reiner Blödsinn. Warum macht ihr es nicht anders: Ihr klaut Eurer Tochter einfach für einen Tag den Personalausweis, rennt damit "in ihrem Namen" zur Zulassungsstelle und lasst das Auto auf sie zu. Durch Vorlage des Ausweises ist das meiner Erfahrung nach ausreichend legitimiert und den Empfang der Zulassungspapiere unterzeichnet Ihr mit i.A. mit Eurem richtigen Namen.

Anschließend steckt Ihr der Tochter den Ausweis wieder in die Brieftasche und mit etwas Glück merkt sie es gar nicht erst.

 

Mittels Mitnahme des jeweiligen Ausweises habe ich schon mehrfach Fahrzeuge problemlos für und auf andere Personen zugelassen bekommen.

Grüße

SpyderRyder

Spyder das funktioniert auch nicht mehr, zumindest nicht bei uns. Vollmacht ist trotzdem nötig, auch wegen Zollamt SEPA Mandat.

Na schön - dann muss man ihr das Formular halt so unterjubeln, dass sie es nicht lesen kann, aber trotzdem blanko unterschreibt. Zwischen Eltern und Tochter sollte so eine kleine Trickserei doch mögich sein ;-)

Die Zulassung auf eine andere Person als die beim Amt vorstellige Person geht nur mit einer Vollmacht und mindestens einer Ausweiskopie (einige Zulassungsstellen wollen beglaubigte Kopien oder nur Originalausweispapiere). Auch die Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren bedarf dazu einer Unterschrift des Fahrzeughalters.

Ohne Vollmacht und Ausweis bzw. Ausweiskopie ist eine Zulassung nicht möglich. Auch wenn Kinder mit 17 Halter eines Fahrzeuges werden wollen/sollen, müssen die Kinder zusammen mit beiden Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 9. Februar 2016 um 12:49:06 Uhr:

Na schön - dann muss man ihr das Formular halt so unterjubeln, dass sie es nicht lesen kann, aber trotzdem blanko unterschreibt. Zwischen Eltern und Tochter sollte so eine kleine Trickserei doch mögich sein ;-)

Ja, das ware legal :D

Was spricht dagegen es auf den eigenen Namen zuzulasse, zu versichern und die Tochter als weiteren Fahrer anzugeben?

Ich mein das ist doch nur ne Formsache, das Auto kann natürlich unter euch trotzdem ihr gehören.

Wenn du die Fragestellung liest, kennst du die Antwort.

Das soll angeblich teurer sein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Februar 2016 um 08:57:51 Uhr:

Wenn du die Fragestellung liest, kennst du die Antwort.

Das soll angeblich teurer sein.

Der TE hat geschrieben, dass es teurer wird wenn der Versicherungsnehmer nicht derjenige ist auf den der Wagen zugelassen ist. Das ist aber eben nicht der Fall wenn beides über seinen Namen läuft, dann ist das ein und dieselbe Person, nämlich der TE.

Ich kann deine Interpretation nirgends lesen.

Zitat:

"Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird."

Das liest sich für mich so, dass es günstiger sein soll das Fahrzeug auf die Tochter als Fahranfänger zuzulassen, statt als Zweitwagen auf den Vater mit Erstfahrzeug und nennenswertem, vorhandenem Schadenfreiheitsrabatt, der die Tochter als berechtigten Fahrer einschließt.

So isses, besonders aber bei den einzelnen Sonderregelungen einzelner Versicherer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen