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Zulassung auf Kind

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 18:57

Hallo,

unsere Tochter wird im März 18 Jahre alt. Wir haben auch ein Auto für sie aber es soll eine Überraschung werden. Aus Kostengründen bei der

Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird. Ist es irgendwie möglich das wir das Auto auf sie zulassen können, ohne das wir

eine Unterschrift oder Vollmacht von Ihr brauchen? Da sonst die Überraschung platzen würde.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2016 um 19:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

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Unterschrift fälschen... Spaß bei Seite, mir fällt nix ein.

 

Mir würde spontan einfallen ein Kurzzeitkennzeichen holen und dann damit samt Tochter am besagten Tag zur Zulassungsstelle fahren.

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 19:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Klingt unlogisch, aber es gibt Konstellationen wo die Zweitwagenregelung teurer kommt. Kenn ich von Bekannten nen Fall.

Wahrscheinlich weil bei Sf2 Regel keine weichen Rabatte gewährt werden können etc.

Zitat:

@FW190A8 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:31:25 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

Habt ihr denn mal Zulassung auf dich und Zweitwagenregel gerechnet?

 

Abweichender Halter gibt halt meist nen Zuschlag.

VN und Halter sollten gleich sein, alles andere kostet zuschlag

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:39:04 Uhr:

VN und Halter sollten gleich sein, alles andere kostet zuschlag

Nicht ganz richtig, die Zulassung auf Ehe-/Lebenspartner ist nicht zuschlagspflichtig (zumnindest bei der mir bekannten Versicherung).

Bei dieser Versicherung werden die Kinder ihrer Kraftkunden auch bei SF1 bzw SF2 eingestuft, sofern das KFZ gleich auf dem Namen der Kinder zugelassen und als VN Vertragsinhaber sind.

Allderdings ist das eine Sondereinstufung, die nicht an andere Versicherer weitergegeben wird.

Zitat:

@FW190A8 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:31:25 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 20:26:02 Uhr:

Aus Kostengründen bei der Versicherung ist es günstiger wenn das Auto auf sie zugelassen wird.

:confused:

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

Die Autos aller unserer Kinder liefen anfangs auf meinen Namen und die Kinder waren berechtigte Fahrer.

am 8. Februar 2016 um 20:04

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:39:04 Uhr:

VN und Halter sollten gleich sein, alles andere kostet zuschlag

Diese Pauschalaussagen sind meistens nicht richtig.

Es gibt Versicherer, die Verlangen bei Halter Eltern wenn das Kind VN ist auch keinen Zuschlag.

Diese Regeln, wann bei abweichenden Halter wieviel Zuschlag verlangt wird, darf jeder Versicherer für sich selber machen.

Daher also immer den Einzelfall prüfen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Februar 2016 um 21:04:19 Uhr:

Zitat:

@FW190A8 schrieb am 8. Februar 2016 um 20:31:25 Uhr:

 

Bei Zulassung auf Versicherungsnehmer 888€, Bei Zulassung auf einen "Fremden" also nicht den Versicherungsnehmer 1056€

Die Autos aller unserer Kinder liefen anfangs auf meinen Namen und die Kinder waren berechtigte Fahrer.

Nette Konstellation.

Muss aber nicht für alle so am günstigsten sein.

Halter Kind und VN Kind ist auf alle Fälle eine sehr gute Konstellation.

Es gibt auch Versicherer, die dann einen Zweitwagenregelung für das Kind gewähren, wenn das Fahrzeug beim gleichen Versicherer ist, wie das der Eltern.

Für die eigentliche Frage des TE gibt es aber glaube keine Lösung. Überraschung geht nur wenn nicht auf Kind zugelassen, oder eben rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen als Notbehelf.

Vielleicht einfach mal mit der Zulassungsstelle sprechen. Noch ist eure Tochter 17. Da könnte es ja möglich sein dass die Erziehungsberechtigten eine Zulassung auf ihren Namen vornehmen können.

Wow solche Eltern hätte ich auch gerne gehabt ;)

 

Leider gibt es da nicht viele Möglichkeiten, außer eben ein Kurzzeitkennzeichen.

Was für nen Wagen bekommt sie denn?

Meine Idee wäre auch das Kurzzeitkennzeichen. :)

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 21:05

Das mit der Versicherung haben wir durchgerchnet. Ist so am günstigsten. Mir ging es nur darum ob es möglich ist das wir es einfach auf Ihren Namen zulassen da wir ja eh die Erziehungsberechtigten sind und es Zustimmen müssen. Ich werde morgen mal bei der Zulassung anrufen. Hatte gehofft einer von euch hätte da eine Info, da die Zulassung ja zu so Arbeiter freundlichen Zeiten erreich bar ist :D

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