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Kind Sachbeschädigung am Auto

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 18:54

Ein Kind (10 Jahre) alt fährt mit dem Fahrrad auf dem Fussweg und kommt beim fahren an ein PKW und beschädigt dieses 

Welche Versicherung übernimmt den Schaden und welche Sorgfaltspflichten müssen die Eltern nachgehen damit der Schaden von einer Versicherung reguliert wird?

Reicht hierfür die Haftplicht der Eltern aus?

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13 Antworten

hallo...da das kind 10 jahre alt ist ist es schuldfähig,und somit muss es die private haftpflichtversicherung bezahlen.....

 

unter 10 jahren ist es nicht schuldfähig,und somit würde man kein cent von der versicherung oder von den eltern bekommen...

spreche aus erfahrung

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 19:28

Gabs da nicht die Regel Kinder unter 7 Jahren???

am 24. Juni 2008 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von st328

hallo...da das kind 10 jahre alt ist ist es schuldfähig,und somit muss es die private haftpflichtversicherung bezahlen.....

unter 10 jahren ist es nicht schuldfähig,und somit würde man kein cent von der versicherung oder von den eltern bekommen...

spreche aus erfahrung

auch das kommt auf die versicherung an.

vor ein paar tagen gabs hier einen fall ( kind war 4 ) und die haftpflicht der eltern zahlte.

Harry

PS

den thread meinte ich:

http://www.motor-talk.de/.../...-kratzer-an-fremden-auto-t1855229.html

hier meine erfahrung( 244 beiträge und 17 seiten lang)

 

http://www.motor-talk.de/.../...ind-vors-auto-gesprungen-t1171799.html

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von st328

hallo...da das kind 10 jahre alt ist ist es schuldfähig,und somit muss es die private haftpflichtversicherung bezahlen.....

unter 10 jahren ist es nicht schuldfähig,und somit würde man kein cent von der versicherung oder von den eltern bekommen...

spreche aus erfahrung

auch das kommt auf die versicherung an.

vor ein paar tagen gabs hier einen fall ( kind war 4 ) und die haftpflicht der eltern zahlte.

Harry

PS

den thread meinte ich:

http://www.motor-talk.de/.../...-kratzer-an-fremden-auto-t1855229.html

Hmm, die Haftplicht zahlt in dem Fall obwohl sie nicht zwingend müsste. Das ist eine Sonderklausel in neueren Haftpflichtversicherungen, in älteren gabs das nicht.

Die Altersgrenze liegt aber soweit ich weiß bei 7 Jahren.

Grüße

Steini

am 24. Juni 2008 um 20:36

ich wollte auch nicht sagen das sie zahlen MUSS, sondern nur, dass es durchaus policen gibt, die das abdecken.

Harry

am 24. Juni 2008 um 20:50

Zum 1.8.2002 hat der Gesetzgeber eine Haftungsprvilegierung für Kinder unter 10 Jahren eingeführt. Danach ist derjenige, der zwar das 7., aber noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

 

2004 hat der BGH hierzu klargestellt, dass dieses Haftungsprivileg auf Fälle des fließenden Verkehrs von Kraftfahrzeugen begrenzt ist.

 

Da Minderjährige für ihre Handlungen nur bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht haften, ist der Minderjährige hier für die Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges haftbar zu machen.

 

Wohl dem (oder den Eltern), die in eine Privathaftpflichtversicherung investiert haben.

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zum 1.8.2002 hat der Gesetzgeber eine Haftungsprvilegierung für Kinder unter 10 Jahren eingeführt. Danach ist derjenige, der zwar das 7., aber noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

 

2004 hat der BGH hierzu klargestellt, dass dieses Haftungsprivileg auf Fälle des fließenden Verkehrs von Kraftfahrzeugen begrenzt ist.

 

Da Minderjährige für ihre Handlungen nur bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht haften, ist der Minderjährige hier für die Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges haftbar zu machen.

 

Wohl dem (oder den Eltern), die in eine Privathaftpflichtversicherung investiert haben.

Wenn aber ein Kind  welches 9 Jahre alt wäre für den Schaden nicht verantwortlich ist wieso sollte es dann dennoch  haftbar gemacht werden können???

 

Kann da mal ein Erklärbär das erklären?

am 27. Juni 2008 um 19:54

servus,

kinder bis zum vollendeten 10. lebensjahr sind hinsichtlich schäden, die sie anderen im straßenerkehr zufügen schuldunfähig. pech gehabt.

anders sieht es aus, wenn die schuld eventuell bei einem anderen liegt - z. B. eltern wegen verletzung der aufsichtsplicht. dann müssen diese haften. dazu gibt es die privat-haftpflichtversicherung. bei solchen fällen kommt es aber immer sehr auf den einzelfall drauf an. bei vorsätzlicher verletzung der aufsichtspflicht würde die versicherung z. b. auch nicht zahlen.

manche policen übernehmen auch den schaden, den das schuldunfähige kind verursacht hat. und zwar dann, wenn es der versicherungsnehmer wünscht und es in seinem interesse liegt (z. b. zur wahrung des nachbarschaftsfriedens, ...). in solchen fällen ist aber oft eine höchstgrenze festgelegt, z. b. 3000 eur.

jeder fall ist anders zu beurteilen, jede versicherung hat andere konditionen, ...

gruß

luke

am 27. Juni 2008 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC

servus,

kinder bis zum vollendeten 10. lebensjahr sind hinsichtlich schäden, die sie anderen im straßenerkehr zufügen schuldunfähig. pech gehabt.

vollendetem 7. lebensjahr? zwischen 7 ond 10 ist imho noch zwischenschritt.

Harry

PS

Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist danach nicht deliktsfähig. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

am 27. Juni 2008 um 23:10

Moin Moin!

Versicherungen und Gesetze hin und her.

Sollten die Eltern der Meinung sein---mein Kind doch nicht/keine Versicherung vorhanden/Hartz 4----hat man ein ernstes Problem.

Fall 1:Fünf Kinder(9-11Jahre=4xEltern) von der Grundschule nebenan,verschaffen sich am Samstag mit Seitenschneidern bewaffnet einen Zugang zu meinem,seit Jahren bestehendem Betriebsgelände.

Beim dritten mal Kinder auf frischer Tat erwischt---z.B.SL.W129 Dach mit einem Teppichmesser zerschnitten,beim versuch das Radio zu stehlen!!

Nur ein kleiner Auszug aus dem angerichteten Schäden.

Und nun raten wir mal wer auf mein Angebot 2000€ durch 4x Eltern nicht eingegangen ist???

Ganz klar ,der mit einem MB,der zu spät kam.

Alle anderen Eltern sind pünktlich gewesen,

und waren einverstanden mit der Regelung.

Fall 2: 1 1/2 Jahre später(02/2004).Diesesmal werden werden MB-Navis gestohlen, (in der Woche/keine Ferien) mit herausbrechen aus der Mittelkonsole.

Täter erwischt nachts um 1Uhr.....min,mit Polizei vor Ort!!!!!!!

Alter:13-17 Jahre,wieder x vier.

Maskiert wie Bankräuber,und nicht einmal Respekt vor der Polizei!!!

Und nun zum Kern der Sache,sind die Eltern nicht kooperativ,ist Geld nur mit einem hohem finanziellen Risiko einzuklagen.

Wenn es um Geld geht,ist die Ehre sehr schnell vergessen.

Solange wir das unseren Kindern vorleben,kann es auch nicht besser werden!!!!!

PS.Es waren alles deutsche Kinder und Eltern,aus der näheren Umgebung,muß ich als Ur-Germane mal anmerken.

MfG.alrock01

 

am 28. Juni 2008 um 15:48

moment mal, wir reden hier über fahrlässig verursachte schäden, die halt mal passieren.

über rüpelhaftes benehmen der jugendlichen und vorsätzliche begangene straftaten zu reden ist was anderes.

aber harry hat recht - das mit der erforderliche einsicht habe ich unterschlagen, halte ich auch nicht für so wichtig. in der praxis dürfte dass so sein, dass kinder unter 10 im straßenverkehr deliktsunfähig sind. wie will man einem 8jährigen die erforderliche einsicht nachweisen...?

lasse mich aber auch gerne belehren.

gruß

luke

Hi,

schaut in eure Privathaftpflichtverträge.

In älteren Verträgen ist der "Verzicht der Berufung auf die Deliktunfähigkeit" mitversicherter Kinder nicht enthalten.

Um den lieben Frieden mit Nachbarn und seiner selbst willen, sollte man das ergänzen lassen. Die meisten Versicherungen stellen das kostenlos um (weil es inzwischen eh eingepreist ist), mich hat das anno 2003 5,-€ pro Jahr mehr gekostet.

Ich habe selbst 2 Kinder, musste aber auch die andere Seite kennenlernen.

bye

PS:

hier

ging es auch schon mal darum

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