ForumTiguan 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 2
  7. Zulassung als SUV, Geländewagen oder Kombilimousine

Zulassung als SUV, Geländewagen oder Kombilimousine

VW Tiguan 2 Allspace (AD)
Themenstarteram 9. September 2019 um 20:27

Hallo zusammen,

 

ich habe mir eben zufällig den Fahrzeugschein angeguckt von unserem Tiguan Allspace. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Wagen als Kombilimousine zugelassen ist. Hätte eigentlich erwartet, dass ich dort eine Einstufung als SUV oder Geländewagen vorfinde. Trift das auf allen Tiguan Derivate zu?!?

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ist doch egal was drin steht.

Er wird als SUV verkauft und sieht wie ein SUV aus.

Damit steht er auf der Liste der unnötigen Fahrzeuge und gehört von den Straßen verbannt,

da er für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu gefährlich ist.

Kein Mensch braucht so ein Ding!

Gruß

Hannes

…………….ich kauf mir jetzt einen Hummer, damit die Meckerei sinnhaft wird.

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten

Hi,

 

der Tiguan, wie alle anderen SUV, haben in der Regel "Kombilimousine" als Aufbau. Das hat nichts mit der Fahrzeugklasse SUV/Geländewagen zu tun, sondern mit der beim KBA definierten Aufbauart.

 

Komisch, ist aber so ;)

 

Viele Grüße

Beim Kraftfahrtbundesamt wird der Tiguan als Geländewagen geführt. Bei der Berichterstattung von Bild oder ADAC etc. aber wird in der Regel von SUVs gesprochen.

Nur in der Variante/Ausstattung "Offroad" gilt er, auch im Fahrzeugschein, als Geländewagen. Der Böschungswinkel muss dafür einen gewissen Mindestwert haben.

Meiner ist laut Fahrzeugpapieren auch eine Limousine (CH). Dachte bisher, dass da jemand das falsche Häcklein gesetzt hatte.

Zitat:

@hanuman1515 schrieb am 10. September 2019 um 05:56:59 Uhr:

Nur in der Variante/Ausstattung "Offroad" gilt er, auch im Fahrzeugschein, als Geländewagen. Der Böschungswinkel muss dafür einen gewissen Mindestwert haben.

Das gilt nur für den Tiguan I.

Mein Tiguan RLine mit 4Motion ist im Fahrzeugschein als Geländewagen ausgewiesen.

Es gibt hier noch mindestens einen Thread, wo das Thema erörtert wurde. Darin ging es um die max. Anhängelast.

Gruß aus’m Ländle

Ulrich

Das scheint wohl nicht einheitlich zu laufen, mein AS mit 4M ist eine Kombilimousine.

Vielleicht ganz gut so, wo doch gerade ein paar Bauernfänger auf die Idee gekommen sind, SUVs müssten verboten werden. ;)

Mein kurzer Tiger ist auch ne Kombilimousine. Stimmt ja auch. Ist ein höher bauender Kombi.

Hallo,

ist doch egal was drin steht.

Er wird als SUV verkauft und sieht wie ein SUV aus.

Damit steht er auf der Liste der unnötigen Fahrzeuge und gehört von den Straßen verbannt,

da er für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu gefährlich ist.

Kein Mensch braucht so ein Ding!

Gruß

Hannes

…………….ich kauf mir jetzt einen Hummer, damit die Meckerei sinnhaft wird.

Solche schwachsinnige Aussagen muss man echt verbannen.

Schau mal genau hin, bei @dreyer-bande steht ein klitzekleines Ironie Tag vor dem "Damit..."

Ich fahre einen Tiguan 2; 2,0TDI 150PS mit DSG und 4-Motion. In der Zulassungsbescheinigung steht

"Geländefz.Pers.bef. Kombilimousine"

Und als Fahrzeugklasse M1G. Damit eindeutig ein Geländefahrzeug und kein SUV

Entscheidend ist, was in der Zulassungsbescheinigung unter der Ziffer 'J' steht!

Sofern der Tiguan 2 die Bedingungen erfüllt, ist er auch als Geländewagen eingestuft ("Fahrzeugklasse M1G").

Entscheidend bei unserem Tiguan für diese Einstufung sind Allradantrieb und Bodenfreiheit (kein Sportfahrwerk, da dann lt. technischer Daten die vorgeschriebene Bodenfreiheit zwischen den Achsen von 20cm unterschritten wird), die restlichen Voraussetzungen sind wohl unstrittig.

Unerheblich sind Motorisierung (sofern Allrad) und OffroadPaket (im Gegensatz zum Tiguan 1). Sogar mein R-Line fällt darunter (siehe Anhang)...

Der einzige Unterschied liegt m.E. bei der zulässigen Anhängelast (s.u.).

Daraus resultiert m.E. auch die geringere Anhängelast iVm mit dem Sportfahrwerk.

Siehe Wikipedia:

Zitat:

Klasse M1G - Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

  • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
  • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
  • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein

  • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
  • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
  • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
  • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
  • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
  • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-Fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Fahrzeugklasse

Wikipedia ist häufig eine gute Hilfe zur Begriffsbestimmung.

Voraussetzungen Geländewagen

Ich zitiere die relefante Stelle aus dem Link nachstehend:

Im Europarecht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Ergänzung des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger definiert als Kraftfahrzeuge der internationalen Klasse N1 (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M1 und folgender Ausstattung:

Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar),

Differentialsperre (mindestens eine) oder Mechanismus, der eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

- der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25° betragen;

- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20° betragen;

- der Rampenwinkel muss mindestens 20° betragen;

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5fache (andere Fahrzeuge nur das Einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t (Beschränkung: Anhängekupplung und Auflaufbremse).

 

Hier wird auch deutlich, wie die zulässige Anhängelast und die Einstufung als Geländewagen zusammenhängen.

Klar ist, dass alle frontangetriebenen Tiguan nicht als Geländewagen zugelassen werden können.

Gruß aus'm Ländle

Ulrich

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 2
  7. Zulassung als SUV, Geländewagen oder Kombilimousine