Zulassung als Lkw
Hallo, ich hatte mal was gelesen, wegen der Zulassung als Lkw vom 2,5TDI AEL. Kann mir da jemand mal weiter helfen.
mfg strahlis61😕
19 Antworten
naja ganz so würde ich das erstmal nicht stehen lassen, es geht schon noch,
ist allerdings sehr vom sachbearbeiter Deines finanzamtes abhängig.
aber es wäre etwas schade um das auto...wenn Du hinten alle sitzmöglichkeiten raus reißt und diehalterungen für die gurte unbrauchbar machst...
ganz so streng sind die nicht!
meine dozentin hat nen 2,5er tdi. die hat vor kurzen die zulassung auf lkw bekommen! sie hat so ne art holzkasten gebaut (natürlich ans kfz angepasst) und da ging das ohne probleme! sitze usw. sind wieder drinne und alles sieht aus wie vorher (nur mit lkw zulassung)! den kasten hat sie behalten falls sie ihn wiedermal vorführen muss (das kann passieren).
Servus zusammen, kenne mich damit GAR NICHT aus, also vergesst gerne den unprofessionellen Beitrag. Hab aber die Tage einen Touareg gesehen mit nem 100 km/h Aufkleber und dachte mir: "Schlau, schlau - der hat die Kiste als LKW zugelassen." Aber darf man sich dann nicht mehr bei über 80 / 100 erwischen lassen? Ein Freund hatte das mal bei nem WoBi... der durfte dann nur noch 80 km/h - allerdings hat das niemand wirklich interessiert seinerzeit. Beste Grüße, Gessi
Zitat:
Original geschrieben von gessi_1970
Servus zusammen, kenne mich damit GAR NICHT aus, also vergesst gerne den unprofessionellen Beitrag. Hab aber die Tage einen Touareg gesehen mit nem 100 km/h Aufkleber und dachte mir: "Schlau, schlau - der hat die Kiste als LKW zugelassen." Aber darf man sich dann nicht mehr bei über 80 / 100 erwischen lassen? Ein Freund hatte das mal bei nem WoBi... der durfte dann nur noch 80 km/h - allerdings hat das niemand wirklich interessiert seinerzeit. Beste Grüße, Gessi
also das wohnmobil von deinem kumpel muss ordentlich aufgelastet gewesen sein, denn bis 3,5t zulässiges gesamtgewicht gibts auch für nutzkraftwagen keine geschwindigkeitsbegrenzung....über 3,5t zul gesamtgewicht darf man mit LKW 80 kmh fahren, WoMo 100 kmh(oder auch nur 80kmh und nur mit sondergenehmigung 100?) soweit mir bekannt und Busse 80 bzw. mit Sondergenehmigung auch 100 kmh...
was die umrüstung auf LKW angeht kam mal in irgend ner TV sendung ende letztes jahr, das es normal geht, wenn man regeln einhält bzw. das auto schon von vorn herein als LKW gebaut wird....aber selbst da sollte man vorher beim finanzamt nachfragen! in dem beitrag hatte sich ein getränkelieferant einen ford fiesta mit werks-LKW zulassung gekauft und musste trotzdem volle PKW steuer bezahlen....das war glaube ich kreis Meißen in Sachsen....in anderen Landkreise wiederum soll es keine probleme geben....also immer erst beim finanzamt fragen was so geht...
Hallo und Danke für die info`s, ich weiß noch nich,was ich machen werde. Aber es ist schon mal gut zu wissen, was möglich ist.
nein, die regelung gibt es definitiv nicht mehr (glaub seit anfang 2007)
da hat auch der SB im FA keinen spielraum mehr.
es gab 2 Möglichkeiten um Steuern zu sparen.
1. Eine Auflastung des zul. gesamt Gewicht auf über 2,8 Tonnen.
Das war bei manchen Fahrzeugen problemlos möglich, andere mussten stärkere Federn einbauen. Ein Gutachten war natürlich auch nötig.
Das Fahrzeug war somit kein LKW, wurde aber nach Gewicht und nicht mehr nach Hubraum besteuert.
DIESE Regelung gibt es seit April 2007 (oder schon 2006 ?) nicht mehr.
Darunter haben viele Geländewagenfahrer (besonders Diesel) gelitten.
2. LKW Zulassung durch techn. Umbau
Da bin ich nun nicht so genau im Bilde. Aber meines Wissens muss eine Ladefläche vorhanden sein, die zum Fahrgastraum getrennt ist. Viele, z.B. Camaro-Fahrer, haben die Rückbank raus geschmissen und mit Sperrholzplatten eine Ladefläche und Trennwand gebaut. Somit hat der TÜV das KFZ als LKW eingetragen. Das wurde auch vom Finanzamt aktzeptiert. Nur die Versicherung wurde dabei oftmals teurer, das im Brief eben "LKW" steht.
Seit einigen Jahren hat aber der Sachbearbeiter beim Finanzamt einen Spielraum und kann das aktzeptieren oder auch nicht. Das sollte man vor dem Umbau prüfen.
Gruß
Mike
Hi,
eine ganz bloede Frage, wenn du deinen Audi als Lkw zulaesst, musst du da nicht auch Autobahngebuehren als Lkw bezahlen?
Ist nur so ein Gedanke
Zitat:
Original geschrieben von nobody_lbg
Hi,eine ganz bloede Frage, wenn du deinen Audi als Lkw zulaesst, musst du da nicht auch Autobahngebuehren als Lkw bezahlen?
Ist nur so ein Gedanke
Würde ich auch gerne wissen.Aber bei fahrten ins Ausland bzw über den Brenner müssen aber dann auch die höheren Mautkosten gezahlt werden und es ist auch möglich wenn ein Pass für LKW gesperrt ist das man mit seinem Audi mit Lkw Zulassung auch nicht darüber fahren darf.Es ist schon eine Einschränkung nur weil man ca. 200 Euro im Jahr sparen kann.
MFG
davon abgesehen gelten für LKW-fahrer wesentlich empindlichere bußgelder...es lohnt sich nicht.
kumpel kriegt seinen alten caddy nicht mehr als LKW zugelassen.
...und nicht vergessen...mit dem eigentlichen Fahrzeug darf Sonn- und Feiertags gefahren werden, aber nicht mit Anhänger!
Also wenn LKW-Umbau möglich, dann mit Ladefläche und ohne Gurthalterungen etc. hinten...wenn man Dich erwischt mit Sitzbank etc. kann das empfindliche Bußgelder kosten und mittlerweile gibt es oft Probleme, dass das FA sowas nicht mehr anerkennt, wenn ein Privatmann das versucht...
hallo
könnte mir mal jemand die briefkopie von dem audi a6 ael
zukommen lassen oder paar bilder
ob da nur scheiben zu sein müssen hinten oder türen auch
an josip.skof@freeenet.de
...soweit ich das derzeit beurteilen kann, wirst Du den A6 nicht wirklich als LKW zugelassen bekommen...Voraussetzungen wären folgende:
Fahrgastraum durch eine Wand vom Laderaum getrennt
Laderaum muß um eine gewisse Prozentzahl größer sein als der Fahrgastraum
Sitze nur in der ersten Sitzreihe, also vorn